— Kurzbeschreibung des Vorhabens; — Kurzprofil der Vergabestelle/des Auftraggebers; Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist Veranstalterin von Lotterien und Durchführerin von Lotterien und Wetten die vom Land Rheinland-Pfalz veranstaltet werden. Das Unternehmen ist im mehrheitlichen Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. — Ausgangssituation und Ziele des Vergabevorhabens. Lotto Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend nur LRP) plant die Neuanschaffung von insgesamt ca. 1.250 Lotto-Annahmestellenterminals. Die Lotto-Annahmestellenterminals werden benötigt, um die ca. 1.050 Annahmestellen mit neuer Hardware auszustatten. Die eingesetzte Software der Firma Scientific Games soll auf den zukünftigen Systemen weiter betrieben werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Hardware sowie die Unterstützungsleistung für die Integration der Terminalsoftware der Firma Scientific Games. Die Migration sowie die Installation der Systeme vor Ort erfolgt durch den Field Service von LRP.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2013-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Menge oder Umfang: 1.250 Lotto-Annahmestellenterminals (Hardware).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 2
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lotto-rlp.de🌏
E-Mail: joerg.taubert@lotto-rlp.de📧
Telefon: +49 2619438440📞
Fax: +49 2619438640 📠
Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist Veranstalterin von Lotterien und Durchführerin von Lotterien und Wetten die vom Land Rheinland-Pfalz veranstaltet werden. Das Unternehmen ist im mehrheitlichen Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz.
— Ausgangssituation und Ziele des Vergabevorhabens.
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend nur LRP) plant die Neuanschaffung von insgesamt ca. 1.250 Lotto-Annahmestellenterminals.
Die Lotto-Annahmestellenterminals werden benötigt, um die ca. 1.050 Annahmestellen mit neuer Hardware auszustatten. Die eingesetzte Software der Firma Scientific Games soll auf den zukünftigen Systemen weiter betrieben werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Hardware sowie die Unterstützungsleistung für die Integration der Terminalsoftware der Firma Scientific Games. Die Migration sowie die Installation der Systeme vor Ort erfolgt durch den Field Service von LRP.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Hardware sowie die Unterstützungsleistung für die Integration der Terminalsoftware der Firma Scientific Games. Die Migration sowie die Installation der Systeme vor Ort erfolgt durch den Field Service von LRP.
Beschreibung der Optionen: Optionen auf Garantieverlängerungen und Service und Support.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Koblenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung darüber, dass folgende Punkte eingehalten werden:
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Nr. 6, Absatz a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Nr. 6, Absatz a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
Es wurde über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und keiner dieser Anträge mangels Masse abgelehnt (§ 6 EG Nr. 6 lit. a VOL/A).
Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation (§ 6 EG Nr. 6 lit. b VOL/A).
Der Bewerber hat nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG Nr. 6 lit. c VOL/A).
Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welche Verfehlung es sich handelt.
Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Nr. 6 lit. d VOL/A).
Der Bewerber hat im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben (§ 6 EG Nr. 6 lit. e VOL/A).
Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Nr. 4, Absatz a) bis g) VOL/A genannten Fällen verurteilt ist:
Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Nr. 4, Absatz a) bis g) VOL/A genannten Fällen verurteilt ist:
§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
§ 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§ 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
§ 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Eigenkapitals und der Eigenkapitalquote des Bewerbers der Jahre 2010 - 201. Angabe der Unternehmensumsätze und der beschäftigten Mitarbeiter der letzten 3 Jahre.
Hinweis: Eine detailliertere Unterlage ist beim Auftraggeber abzufordern Erfolgt die Bewerbung im Rahmeneiner Bewerbergemeinschaft, sind die geforderten. Nachweise/Erklärungen von jedem Unternehmen der Bewerbergemeinschaft in einem separaten Dokument (MS-Office-Word) einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Eine detailliertere Unterlage ist beim Auftraggeber abzufordern Erfolgt die Bewerbung im Rahmeneiner Bewerbergemeinschaft, sind die geforderten. Nachweise/Erklärungen von jedem Unternehmen der Bewerbergemeinschaft in einem separaten Dokument (MS-Office-Word) einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Vorlage von Referenzen.
Hinweis: Eine detaillierte Unterlage ist beim Auftraggeber abzufordern. Erfolgt die Bewerbung im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft, sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Unternehmen der Bewerbergemeinschaft in einem separaten Kriterienkatalog (MS-Word-Datei) einzureichen.
Hinweis: Eine detaillierte Unterlage ist beim Auftraggeber abzufordern. Erfolgt die Bewerbung im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft, sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Unternehmen der Bewerbergemeinschaft in einem separaten Kriterienkatalog (MS-Word-Datei) einzureichen.
Mindeststandards:
Pro Referenz sind maximal 8 Punkte erreichbar. Es werden mindestens 3 Referenzen gefordert, sodass bei dem Fehlen von Referenzen je Referenz eine Abwertung um 1/3 der hier erreichbaren Punkte erfolgt. Werden mehr als drei Referenzen beigelegt, so wird der Durchschnittswert über alle Referenzen ermittelt. Um in die Rankingbildung zu gelangen und zur Angebotsabgabe aufgefodert zu werden, braucht der Bewerber mindestens einen durchschnittlichen Wert von 5 Punkten. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Pro Referenz sind maximal 8 Punkte erreichbar. Es werden mindestens 3 Referenzen gefordert, sodass bei dem Fehlen von Referenzen je Referenz eine Abwertung um 1/3 der hier erreichbaren Punkte erfolgt. Werden mehr als drei Referenzen beigelegt, so wird der Durchschnittswert über alle Referenzen ermittelt. Um in die Rankingbildung zu gelangen und zur Angebotsabgabe aufgefodert zu werden, braucht der Bewerber mindestens einen durchschnittlichen Wert von 5 Punkten. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
1. Bereich des Referenzgebers => Öffentlicher AG = 1 Punkt;
2. Eigenschaft des Referenzgebers => Lottogesellschaft = 1 Punkt;
4. Art und Anzahl des Auftragsgegenstand >1.250 Stück feststehende Lotto-Annahmestellenterminals = 1 Punkt;
5. Kundenindividuelle Anpassungsleistungen => Unterstützungsleistung für die Integration einer Terminalsoftware von Scientific Games = 1 Punkt;
6. Projektsprache => Lieferung und / oder Implementierung von Lottoannahmestellenterminals in einem Projekt in dem die Projektsprache überwiegend Deutsch war = 1 Punkte;
7. Durchführung des Rollout/Mindestrolloutkapazität => Rollout von > 100 Lotto- Annahmestellenterminals pro Woche = 1 Punkt;
8. Alter der Referenz < 3 Jahre = 1 Punkt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angabe der Rechtsform der Bietergemeinschaft und Nennung des Bevollmächtigten/Vertreters der Bietergemeinschaft und dessen Befugnisse.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Siehe Bewerbungsunterlagen: Die 3 Bewerber, die im Rahmen der Referenzbewertung (siehe oben) die höchste Punktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Jörg Taubert
Internetadresse: www.lotto-rlp.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes gerügt hat.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes gerügt hat.“