Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), errichtet ein System, das den in § 34 Abs. 4 S. 1 des am 01.05.2015 in Kraft tretenden Bundesmeldegesetz (BMG) aufgeführten Behörden sowie ggf. weiteren nach Bundes- oder Landesrecht bestimmten öffentlichen Stellen erlaubt, jederzeit über das Internet oder über das Verbindungsnetz des Bundes und der Länder Melderegisterdaten abzurufen. Dazu wird ein zentraler Meldedatenbestand („Spiegel“, „Spiegelregister“) - MiN - aufgebaut, der alle relevanten Meldedaten aus den niedersächsischen Meldebehörden (derzeit: Gemeinden bzw. Samtgemeinden) als hinreichend aktuelle Kopie enthält. Aus diesem Datenbestand werden die Anfragen der abrufberechtigten Stellen beantwortet. Das zu errichtende technische System hat mithin zwei Haupt-Schnittstellen: — zu den Meldebehörden, über die die Daten und deren Aktualisierung in den Spiegel gelangen. — zu den abrufberechtigten Stellen, über die deren Anfragen beantwortet werden. Das technische System muss fachlich durch den Auftragnehmer betreut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-10.
Auftragsbekanntmachung (2013-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Lieferung / Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines Melderegisters in Niedersachen (MiN) einschließlich des zugehörigen Systemservices (ohne Benutzerbetreuung (1st level support)) inklusive 2nd und 3rd level support bis zum 31.12.2015.Optional können weitere nachfolgend aufgeführte Leistungen nach Bedarf abgerufen werden:— Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems;— Schulungen für das MiN;— Benutzerbetreuung;— weitere Dienstleistungen.
Lieferung / Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines Melderegisters in Niedersachen (MiN) einschließlich des zugehörigen Systemservices (ohne Benutzerbetreuung (1st level support)) inklusive 2nd und 3rd level support bis zum 31.12.2015.Optional können weitere nachfolgend aufgeführte Leistungen nach Bedarf abgerufen werden:— Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems;— Schulungen für das MiN;— Benutzerbetreuung;— weitere Dienstleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Niedersachsen, vertreten durch den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lskn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: michael.behrensdorf@lskn.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 51198983850📞
Fax: +49 5111204913 📠
Die Nachforderungen nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich der LSKN gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), errichtet ein System, das den in § 34 Abs. 4 S. 1 des am 01.05.2015 in Kraft tretenden Bundesmeldegesetz (BMG) aufgeführten Behörden sowie ggf. weiteren nach Bundes- oder Landesrecht bestimmten öffentlichen Stellen erlaubt, jederzeit über das Internet oder über das Verbindungsnetz des Bundes und der Länder Melderegisterdaten abzurufen.
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), errichtet ein System, das den in § 34 Abs. 4 S. 1 des am 01.05.2015 in Kraft tretenden Bundesmeldegesetz (BMG) aufgeführten Behörden sowie ggf. weiteren nach Bundes- oder Landesrecht bestimmten öffentlichen Stellen erlaubt, jederzeit über das Internet oder über das Verbindungsnetz des Bundes und der Länder Melderegisterdaten abzurufen.
Dazu wird ein zentraler Meldedatenbestand („Spiegel“, „Spiegelregister“) - MiN - aufgebaut, der alle relevanten Meldedaten aus den niedersächsischen Meldebehörden (derzeit: Gemeinden bzw. Samtgemeinden) als hinreichend aktuelle Kopie enthält. Aus diesem Datenbestand werden die Anfragen der abrufberechtigten Stellen beantwortet.
Dazu wird ein zentraler Meldedatenbestand („Spiegel“, „Spiegelregister“) - MiN - aufgebaut, der alle relevanten Meldedaten aus den niedersächsischen Meldebehörden (derzeit: Gemeinden bzw. Samtgemeinden) als hinreichend aktuelle Kopie enthält. Aus diesem Datenbestand werden die Anfragen der abrufberechtigten Stellen beantwortet.
Das zu errichtende technische System hat mithin zwei Haupt-Schnittstellen:
— zu den Meldebehörden, über die die Daten und deren Aktualisierung in den Spiegel gelangen.
— zu den abrufberechtigten Stellen, über die deren Anfragen beantwortet werden.
Das technische System muss fachlich durch den Auftragnehmer betreut werden.
Menge oder Umfang:
Lieferung / Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines Melderegisters in Niedersachen (MiN) einschließlich des zugehörigen Systemservices (ohne Benutzerbetreuung (1st level support)) inklusive 2nd und 3rd level support bis zum 31.12.2015.
Lieferung / Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines Melderegisters in Niedersachen (MiN) einschließlich des zugehörigen Systemservices (ohne Benutzerbetreuung (1st level support)) inklusive 2nd und 3rd level support bis zum 31.12.2015.
Optional können weitere nachfolgend aufgeführte Leistungen nach Bedarf abgerufen werden:
— Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems;
— Schulungen für das MiN;
— Benutzerbetreuung;
— weitere Dienstleistungen.
Beschreibung der Optionen:
1. Beauftragung einer Benutzerbetreuung mit typischer Callcenter-Qualität und einem Ticket-System. Die Benutzerbetreuung bearbeitet abschließend Supportanfragen und Störungsmeldungen der Be-nutzer, soweit Problem und Lösung im Vorfeld hinreichend formalisiert und klar beschrieben worden sind.
1. Beauftragung einer Benutzerbetreuung mit typischer Callcenter-Qualität und einem Ticket-System. Die Benutzerbetreuung bearbeitet abschließend Supportanfragen und Störungsmeldungen der Be-nutzer, soweit Problem und Lösung im Vorfeld hinreichend formalisiert und klar beschrieben worden sind.
2. Beauftragung weiterer Dienstleistungen mit Vergütung nach Aufwand.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 27 Monate
Referenznummer: 02801-370/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II genannten Stelle heruntergeladen werden können.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michael Behrensdorf
Internetadresse: www.lskn.niedersachsen.de🌏
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage: http://vergabe.niedersachsen.de unter „Ausschreibungen”, „IT-Leistungen” zum Abruf bereit gestellt.
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02801-370/13
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderungen nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich der LSKN gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer -
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.