Ausschreibung von Entsorgungsleistungen des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg (AWISTA)

Abfallwirtschaftsverband Starnberg - AWISTA -

Sammlung und Transport, Umschlag sowie Entsorgung von Abfällen und Betrieb einer Kompostieranlage

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-20 Auftragsbekanntmachung
2013-06-21 Ergänzende Angaben
2014-01-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2014-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang: Siehe Ausführungen zu den einzelnen Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsverband Starnberg - AWISTA -
Postanschrift: Moosstraße 5
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
E-Mail: peter.wiedemann@awista-starnberg.de 📧
Telefon: +49 8151272611 📞
Fax: +49 815127263711 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 121-207796
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Für die unter III.2 abgefragten Nachweise und Erklärungen ist Folgendes zu beachten: Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Bei diesen handelt es sich um solche Unternehmen, die dem Bieter zwar nicht als Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ihm aber auf andere Weise ihre Fähigkeiten oder Ausrüstung zur Verfügung stellen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen. Die abgeforderten Nachweise und eine Verpflichtungserklärung werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten. Für die in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10 bis 15 z. B. zur Wertstoffentsorgung, zur Altpapierverwertung und zur Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen gelten die Anforderungen zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen nur in modifizierter Form (s. dazu folgende Ausführungen). Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Beim Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung vorzulegen, der sich folgende Aussagen entnehmen lassen müssen: - der Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds und - dessen Bevollmächtigung sowie Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen (für die Mitglieder der Bietergemeinschaft) sowie - Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen. Auf Nachfrage der Vergabestelle ist die Vertretungsbefugnis desjenigen, der das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft vertritt bzw. für dieses unterzeichnet, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Zuverlässigkeit und der Nachweis der Eintragung ins Handelsregister gemäß Nr. III.2.1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit (z. B. über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und das Konzept zur Erbringung der Leistung) gem. Nr. III.2.3 müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu - für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen. Diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise des ausreichenden Versicherungsschutzes gem. Nr. III.2.2 sowie zu Umsätzen (zu letzteren nur auf Aufforderung) sind für jedes Mitglied vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er möglichst bereits bei der Einreichung des Angebots Angaben dazu zu machen, welche Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, soll der Bieter bereits im Angebot angeben, welches Unternehmen für welche (Teil-)Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Benennt der Bieter bereits im Angebot die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er entsprechende Eignungsnachweise und eine Verpflichtungserklärung für die Unterauftragnehmer bereits dem Angebot beifügen. Dies gilt insbesondere für Lose 2 und 9 bis 15 für die dortigen Transportleistungen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass einige Bieter für die Leistung der Verwertung/Beseitigung der dort genannten Fraktionen in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10-15 in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10 bis 15 Dritte einsetzen werden. Grundsätzlich werden diese dann als Unterauftragnehmer tätig. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die diesbezüglichen Behandlungsanlagen (nebst Betreiber und Standort) im Rahmen des Konzeptes zu benennen. Belege zum Nachweis der Eignung dieser Unterauftragnehmer sind jedoch nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dasselbe gilt für die Verpflichtungserklärungen (s.o.). Für die Anforderungen an den Beleg eines Versicherungsschutzes wird auf III.1.4 verwiesen. Mit seinem Angebot hat der Bieter dem Auftraggeber nachvollziehbare Berechnungen seiner Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung je Preisposition zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation kann durch den Auftraggeber schon im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit der Preise nach § 19 Abs. 6 und 7 VOL/A-EG sowie nach Zuschlagserteilung vor allem zur Prüfung von Vertragsanpassungsverlangen (insbesondere Preisanpassung) geöffnet werden. Von ihrem Aufbau her soll die Urkalkulation pro gebotenem Preis den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts, insbesondere § 8 der VO PR 30/53 (= Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 der VO vom 25.11.2003, BGBl. I., S. 2304) i. V. m. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten als Anhange zur VO PR 30/53) entsprechen und jedenfalls Positionen zu den dortigen Kalkulationsposten enthalten. Die Kostenermittlung des Auftragnehmers muss für jede Preisposition mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Dafür müssen sich der Urkalkulation mindestens Angaben zum Umfang des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals (Anzahl der für die jeweiligen Teilleistungen benötigten Mitarbeiter) und der entsprechenden Ausstattung (Betriebsstätte, Fahrzeuge), jeweils unter Zuordnung zu den Teilleistungen und unter Ausweisung der hierfür angesetzten Kosten einschließlich Löhnen sowie Angaben zu den sonstigen Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, aber auch kalkulatorische Kosten) je Position entnehmen lassen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Urkalkulation nachzufordern, wenn sie dem Angebot nicht beigefügt war und für den Fall, dass sich die Kalkulation nicht ausreichend transparent entnehmen lässt, eine weitere Aufgliederung zu fordern. Der Angebotskopie braucht keine Urkalkulation beigefügt zu werden. Für nähere Ausführungen zu den Zuschlagskriterien wird auf Ziffer 5 des jweiligen Anhangs B für die einzelnen Lose verwiesen. Nachfragen sind schriftlich oder per Telekopie (Fax) an die Vergabestelle (siehe I.1) zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Transport, Umschlag sowie Entsorgung von Abfällen und Betrieb einer Kompostieranlage
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Behältergestützte Sammlung von Restabfall und Übergabe auf der Umladestation des Loses 2
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 1 ist umfasst- die behältergestützte Sammlung von Restabfällen aus Haushaltungen und von an den AWISTA überlassungspflichtigen Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems;- die Leerung der satzungsgemäßen Behälter (grundsätzlich 14-täglich vorzunehmen. 4-Rad-Behälter sind bei Genehmigung eines Antrags der Anschlusspflichtigen und der Zustimmung des Auftraggebers auch wöchentlich zu leeren);- die Gestellung der Umleerbehälter mit einem Volumen ab 2,5 m³ bis 7,0 m³ für Großanfallstellen sowie den Änderungsdienst für diese Behälter (ggf. einschl. Reparatur);- die sog. Expressleerung und die Leerung auf Abruf;- die Abfuhr bereit gestellter Restabfallsäcke sowie- die Anlieferung der gesammelten Restabfälle an der Umladestation des Loses 2 und die dortige Übergabe.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 1 ist umfasst
- die behältergestützte Sammlung von Restabfällen aus Haushaltungen und von an den AWISTA überlassungspflichtigen Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems;
- die Leerung der satzungsgemäßen Behälter (grundsätzlich 14-täglich vorzunehmen. 4-Rad-Behälter sind bei Genehmigung eines Antrags der Anschlusspflichtigen und der Zustimmung des Auftraggebers auch wöchentlich zu leeren);
- die Gestellung der Umleerbehälter mit einem Volumen ab 2,5 m³ bis 7,0 m³ für Großanfallstellen sowie den Änderungsdienst für diese Behälter (ggf. einschl. Reparatur);
- die sog. Expressleerung und die Leerung auf Abruf;
- die Abfuhr bereit gestellter Restabfallsäcke sowie
- die Anlieferung der gesammelten Restabfälle an der Umladestation des Loses 2 und die dortige Übergabe.
Menge oder Umfang: ca. 14.000 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Sammelfahrzeuge starten,- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich von Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, zum zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und zur vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,- Darstellung, auf welche Weise, mit welchen Fahrzeugen oder Hilfsmitteln die Abfälle von den lt. Vergabeunterlagen schwierig erreichbaren Grundstücken grundstücksnah entsorgt werden sollen,- Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit System des Auftraggebers lt. Angaben hierzu in den Vergabeunterlagen).Zudem wird zum Beleg der fachlich/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung von Restabfall gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen, d. h. Eigenerklärung bzw. -auflistung über in mindestens zwei der letzten vier Jahren erbrachte Leistungen der behältergestützten Sammlung von Restabfall oder Bioabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter genauer Angabe- der Sammelleistung und Abfallart,- der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bis zu 200 Wertungspunkte vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
verlangt:
- Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Sammelfahrzeuge starten,
- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich von Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, zum zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und zur vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,
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- Darstellung, auf welche Weise, mit welchen Fahrzeugen oder Hilfsmitteln die Abfälle von den lt. Vergabeunterlagen schwierig erreichbaren Grundstücken grundstücksnah entsorgt werden sollen,
- Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit System des Auftraggebers lt. Angaben hierzu in den Vergabeunterlagen).
Zudem wird zum Beleg der fachlich/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung von Restabfall gefordert.
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Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:
Referenzen, d. h. Eigenerklärung bzw. -auflistung über in mindestens zwei der letzten vier Jahren erbrachte Leistungen der behältergestützten Sammlung von Restabfall oder Bioabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter genauer Angabe
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- der Sammelleistung und Abfallart,
- der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes,
- des Leistungszeitraumes,
- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für
- den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie
- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).
Insgesamt werden bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bis zu 200 Wertungspunkte vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Betrieb einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umladestation für Restabfälle, Umschlag der dort übergebenen Restabfälle und Transport zur Müllverbrennungsanlage HKW Nord in München
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 2 ist umfasst- der Betrieb einer Umladestation für Restabfälle im Umkreis von maximal 25 km zur Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz (hierfür kann ein vom AWISTA gepachtetes Gelände in Weßling genutzt werden);- die dortige Übernahme und Verwiegung des vom Auftragnehmer des Loses 1 im Kreisgebiet gesammelten und an der Umladestation übergebenen Restabfalls; die Koordination der dortigen Anlieferungen und Abholungen einschließlich- der Verwiegung und Umladung der angelieferten Abfälle und- deren Transport zur Abfallbehandlungsanlage Heizkraftwerk (= HKW) München Nord.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 2 ist umfasst
- der Betrieb einer Umladestation für Restabfälle im Umkreis von maximal 25 km zur Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz (hierfür kann ein vom AWISTA gepachtetes Gelände in Weßling genutzt werden);
- die dortige Übernahme und Verwiegung des vom Auftragnehmer des Loses 1 im Kreisgebiet gesammelten und an der Umladestation übergebenen Restabfalls; die Koordination der dortigen Anlieferungen und Abholungen einschließlich
- der Verwiegung und Umladung der angelieferten Abfälle und
- deren Transport zur Abfallbehandlungsanlage Heizkraftwerk (= HKW) München Nord.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit i.S. von Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Angabe der vorgesehenen Umladestation einschließlich Standort, Betreiber (oder Eigentümer) und Umladekapazität sowie Beschreibung der vorgesehenen Ausstattung der Umladestation (Angaben zur Fahrzeugwaage, Bagger, Sozialcontainer, …)- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen und dem zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,- Ausführungen zur Organisation des Transports von der Umladestation bzw. einem Betriebshof für die Transportfahrzeuge zum Heizkraftwerk München Nord, Angaben zu den vorgesehenen Fahrzeugen (Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm - bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen), eingesetzte Container und personelle Fahrzeugbesatzung- Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Transportfahrzeuge starten und an der sie stationiert werden, soweit nicht von der Umladestation aus.- Soweit die vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Geneh-migungsfähigkeit zu machen.Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Umschlages und Transportes von Siedlungsabfällen bzw. Restabfällen (falls Standort der Umladestation bisher nicht genutzt, Zertifikat für anderen Standort ausreichend) gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen, d. h. Eigenerklärung bzw. -auflistung über in den letzten vier Jahren während zumindest zwei Jahren erbrachte Leistungen des Umschlags und des Transportes von jährlich 5.000 Mg Restabfall unter Angabe- der erbrachten Leistungen (Transport oder Umschlag),- der betroffenen jährlichen Restabfallmenge,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist wie in Los 1 die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 Punkte auf den Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
verlangt:
- Angabe der vorgesehenen Umladestation einschließlich Standort, Betreiber (oder Eigentümer) und Umladekapazität sowie Beschreibung der vorgesehenen Ausstattung der Umladestation (Angaben zur Fahrzeugwaage, Bagger, Sozialcontainer, …)
- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen und dem zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,
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- Ausführungen zur Organisation des Transports von der Umladestation bzw. einem Betriebshof für die Transportfahrzeuge zum Heizkraftwerk München Nord, Angaben zu den vorgesehenen Fahrzeugen (Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm - bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen), eingesetzte Container und personelle Fahrzeugbesatzung
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- Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Transportfahrzeuge starten und an der sie stationiert werden, soweit nicht von der Umladestation aus.
- Soweit die vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Geneh-migungsfähigkeit zu machen.
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Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Umschlages und Transportes von Siedlungsabfällen bzw. Restabfällen (falls Standort der Umladestation bisher nicht genutzt, Zertifikat für anderen Standort ausreichend) gefordert.
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Referenzen, d. h. Eigenerklärung bzw. -auflistung über in den letzten vier Jahren während zumindest zwei Jahren erbrachte Leistungen des Umschlags und des Transportes von jährlich 5.000 Mg Restabfall unter Angabe
- der erbrachten Leistungen (Transport oder Umschlag),
- der betroffenen jährlichen Restabfallmenge,
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist wie in Los 1 die Summe der sich ergebenden Punkte für
- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).
Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 Punkte auf den Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Behältergestützte Sammlung, ggf. Umschlag und Transport von Bioabfall zur Verwertungsanlage
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 3 ist umfasst- die behältergestützte Erfassung einschließlich der Sammlung von Bioabfällen aus Haushaltungen und von an den AWISTA überlassungspflichtigen Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems;- die grundsätzlich 14-tägliche Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l. Die Behälter sind in den Sommermonaten Juli und August wöchentlich zu leeren;- sog. Expressleerungen,- die Anlieferung der gesammelten Bioabfälle an einer vom Auftragnehmer zu benennenden Übernahmestelle (falls erforderlich und im Angebot des Bieters vorgesehen, dann einschließlich der Koordination der dortigen Anlieferungen und Abholungen sowie einer dortigen Verwiegung) sowie der dortigen Übernahme und des Umschlags (falls nicht ein Wechselcontainersystem angeboten wird);- der Transport zur vom Auftraggeber vorgegebenen Verwertungsanlage (AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH, bis zum 30.09.2014. Für die Zeit ab 01.10.2014 bis zum 30.09.2017 wird eine neue Behandlungsanlage [vgl. Los 4] benannt, die in einem Radius von 80 km vom Standort Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz entfernt ist).
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Vom Leistungsspektrum des Loses 3 ist umfasst
- die behältergestützte Erfassung einschließlich der Sammlung von Bioabfällen aus Haushaltungen und von an den AWISTA überlassungspflichtigen Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems;
- die grundsätzlich 14-tägliche Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l. Die Behälter sind in den Sommermonaten Juli und August wöchentlich zu leeren;
- sog. Expressleerungen,
- die Anlieferung der gesammelten Bioabfälle an einer vom Auftragnehmer zu benennenden Übernahmestelle (falls erforderlich und im Angebot des Bieters vorgesehen, dann einschließlich der Koordination der dortigen Anlieferungen und Abholungen sowie einer dortigen Verwiegung) sowie der dortigen Übernahme und des Umschlags (falls nicht ein Wechselcontainersystem angeboten wird);
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- der Transport zur vom Auftraggeber vorgegebenen Verwertungsanlage (AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH, bis zum 30.09.2014. Für die Zeit ab 01.10.2014 bis zum 30.09.2017 wird eine neue Behandlungsanlage [vgl. Los 4] benannt, die in einem Radius von 80 km vom Standort Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz entfernt ist).
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Menge oder Umfang: ca. 9.000 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Sammelfahrzeuge starten,- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, dem zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,- Darstellung, auf welche Weise, mit welchen Fahrzeugen oder Hilfsmitteln die Abfälle von den lt. Vergabeunterlagen schwierig erreichbaren Grundstücken grundstücksnah entsorgt werden sollen,- Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit dem System des Auftraggebers gem. Vergabeunterlagen),- Darstellung, auf welche Weise die Bioabfälle zur Verwertungsanlage des Loses 4 transportiert werden sollen, insbesondere Angabe dazu, ob ein Umschlag vorgesehen ist oder ein Wechselcontainersystem eingesetzt werden soll. Je nach Transportweg sind die Umladestation, deren Betreiber, Standort und Umladekapzität zu benennen sowie die für den Weitertransport vorgesehenen Fahrzeuge und Container. Bei Einsatz eines Wechselcontainersystems ist dieses zu beschreiben.- Soweit die vom Bieter ggf. vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.Zudem wird zum Beleg der technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten der Sammlung, des Umschlages (soweit vorgesehen) und des Transportes von Bioabfall gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachte Leistungen der behältergestützten Sammlung von Bioabfall oder Restabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Identifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter Angabe- der Sammelleistung und der betroffenen Abfallfraktionen,- der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
verlangt:
- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, dem zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,
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- Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit dem System des Auftraggebers gem. Vergabeunterlagen),
- Darstellung, auf welche Weise die Bioabfälle zur Verwertungsanlage des Loses 4 transportiert werden sollen, insbesondere Angabe dazu, ob ein Umschlag vorgesehen ist oder ein Wechselcontainersystem eingesetzt werden soll. Je nach Transportweg sind die Umladestation, deren Betreiber, Standort und Umladekapzität zu benennen sowie die für den Weitertransport vorgesehenen Fahrzeuge und Container. Bei Einsatz eines Wechselcontainersystems ist dieses zu beschreiben.
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- Soweit die vom Bieter ggf. vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.
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Zudem wird zum Beleg der technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten der Sammlung, des Umschlages (soweit vorgesehen) und des Transportes von Bioabfall gefordert.
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Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachte Leistungen der behältergestützten Sammlung von Bioabfall oder Restabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Identifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter Angabe
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- der Sammelleistung und der betroffenen Abfallfraktionen,
Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Bioabfall
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 4 ist umfasst- die Übernahme des vom Auftragnehmer für Los 3 angelieferten Bioabfalls aus der behältergestützten Sammlung;- die Verwiegung des übernommenen Bioabfalls;- die Verwertung des Bioabfalls in einer Anlage, die maximal in einem Radius von 80 km vom Standort Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz entfernt ist;- die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste und Verwertung bzw. Vermarktung von Gärresten oder Kompost.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 4 ist umfasst
- die Übernahme des vom Auftragnehmer für Los 3 angelieferten Bioabfalls aus der behältergestützten Sammlung;
- die Verwiegung des übernommenen Bioabfalls;
- die Verwertung des Bioabfalls in einer Anlage, die maximal in einem Radius von 80 km vom Standort Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz entfernt ist;
- die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste und Verwertung bzw. Vermarktung von Gärresten oder Kompost.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt:Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen Verwertungsanlage für Bioabfall einschließlich- Angaben zum Standort,- einer technischen Beschreibung der Anlage und von- Angaben über die Art des Verwertungsverfahrens (bitte beachten: Verfahren der offenen Mietenkompostierung werden nach der Leistungsbeschreibung von der Wertung ausgeschlossen),- einer Darstellung der Outputströme,- einer Beschreibung der Art/Qualität der erzeugten Produkte sowie der Entsorgung von Störstoffen, Siebresten und Gärresten,- von Angaben zur Gesamtdurchsatzmenge der Verwertungsanlage und- zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.- Zudem sind Angaben erforderlich zu einer Ausfallanlage, an der bei Stillstand oder Störung der benannten Verwertungsanlage angeliefert und verwertet werden kann.- Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen.Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Für Los 4 wird die Vorlage entsprechender Nachweise möglichst mit dem Angebot erbeten, die Vergabestelle behält sich die Nachforderung vor. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).Zum Beleg der technischen Leistungsfähigkeit zudem die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Behandlung von Bioabfall gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der Verwertung von mindestens 7.500 Mg Bioabfall pro Jahr unter Angabe- der erbrachten Verwertungsleistung und der dafür eingesetzten Anlagen,- der pro Jahr verwerteten Menge Bioabfall,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung werden für Los 4 neben dem Wertungspreis zum einen die Hochwertigkeit der Verwertung, zum anderen die Transportentfernung zur Anlage als Zuschlagskriterien berücksichtigt. Diese sind hier wie folgt gewichtet:- Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- Einsatz der Vergärung als einer hochwertigen Verwertungstechnologie (Wichtung: max. 10 %)- Transportentfernung zur Verwertungsanlage (Wichtung: max. 5 %).Von insgesamt maximal 200 Wertungspunkten entfallen demgemäß 170 Punkte auf den niedrigsten Wertungspreis, bis zu 20 Punkte auf die Verwertungstechnologie - falls eine Vergärungstechnik eingesetzt wird - und maximal 10 Punkte auf die Transportentfernung.Der Standort der Verwertungsanlage darf maximal 80 km vom Standort Tutzinger Hof-Platz, Starnberg entfernt sein.
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Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen Verwertungsanlage für Bioabfall einschließlich
- Angaben zum Standort,
- einer technischen Beschreibung der Anlage und von
- Angaben über die Art des Verwertungsverfahrens (bitte beachten: Verfahren der offenen Mietenkompostierung werden nach der Leistungsbeschreibung von der Wertung ausgeschlossen),
- einer Darstellung der Outputströme,
- einer Beschreibung der Art/Qualität der erzeugten Produkte sowie der Entsorgung von Störstoffen, Siebresten und Gärresten,
- von Angaben zur Gesamtdurchsatzmenge der Verwertungsanlage und
- zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
- Zudem sind Angaben erforderlich zu einer Ausfallanlage, an der bei Stillstand oder Störung der benannten Verwertungsanlage angeliefert und verwertet werden kann.
- Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen.
Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Für Los 4 wird die Vorlage entsprechender Nachweise möglichst mit dem Angebot erbeten, die Vergabestelle behält sich die Nachforderung vor. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
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Zum Beleg der technischen Leistungsfähigkeit zudem die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Behandlung von Bioabfall gefordert.
Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der Verwertung von mindestens 7.500 Mg Bioabfall pro Jahr unter Angabe
- der erbrachten Verwertungsleistung und der dafür eingesetzten Anlagen,
- der pro Jahr verwerteten Menge Bioabfall,
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung werden für Los 4 neben dem Wertungspreis zum einen die Hochwertigkeit der Verwertung, zum anderen die Transportentfernung zur Anlage als Zuschlagskriterien berücksichtigt. Diese sind hier wie folgt gewichtet:
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- Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie
- Einsatz der Vergärung als einer hochwertigen Verwertungstechnologie (Wichtung: max. 10 %)
- Transportentfernung zur Verwertungsanlage (Wichtung: max. 5 %).
Von insgesamt maximal 200 Wertungspunkten entfallen demgemäß 170 Punkte auf den niedrigsten Wertungspreis, bis zu 20 Punkte auf die Verwertungstechnologie - falls eine Vergärungstechnik eingesetzt wird - und maximal 10 Punkte auf die Transportentfernung.
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Der Standort der Verwertungsanlage darf maximal 80 km vom Standort Tutzinger Hof-Platz, Starnberg entfernt sein.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Behältergestützte Sammlung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) einerseits und von an den Wertstoffhöfen erfassten Kartonagen andererseits
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 5 ist umfasst- die behältergestützte Sammlung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) aus Haushaltungen und von überlassungspflichtigem Altpapier aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems;- die grundsätzlich 14-tägliche Leerung der Behälter mit einem Volumen von 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l (4-Rad-Behälter sind bei Genehmigung eines Antrags der Anschlusspflichtigen und der Zustimmung des Auftraggebers auch wöchentlich zu leeren);- sog. Expressleerungen;- die Abholung von Kartonagen an 17 Wertstoffhöfen mittels 15 vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Presscontainern mit einem Volumen von 20 m³, die unter Einbeziehung von zwei weiteren, zum Tausch auf seinem Betriebshof zum Einsatz bereit gestellten Presscontainern, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, auf Anforderung zu leeren sind.- Für die Sammlung der Kartonagen auf den Wertstoffhöfen stellt der Auftragnehmer die Abroll- und Absetzcontainer und übernimmt hierfür die Instandhaltung, ggf. Reparaturen sowie die Vorhaltung eines Reservebestands (mindestens 2 Container).- Das so gesammelte Altpapier ist ohne Umschlag an einer vom Auftragnehmer des Loses 6 (Verwerter) betriebenen Umladestation im Anschluss an die dortige Verwiegung zu übergeben.Anmerkung:Die zu erfassende Menge an Altpapier beschränkt sich grundsätzlich auf das überlassungspflichtige, sog. „kommunale“ Altpapier (vorrangig Druckerzeugnisse etc.). Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer über den Anteil der lizensierten Verpackungen eine Vereinbarung mit den Systembetreibern über die Beauftragung der Auftragnehmers durch diese und demgemäß über die entsprechende Vergütung des Auftragnehmers durch die Systembetreiber schließt. Gelingt es dem Auftragnehmer nicht, mit den Systembetreibern zu einer entsprechenden Einigung zu kommen, ohne dass ihn daran ein Verschulden trifft, greift die Reserveverantwortung des Verbandes: Der Auftragnehmer ist dann– ausnahmsweise – zur Erfassung der Gesamtmenge im Auftrag des Verbandes verpflichtet.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 5 ist umfasst
- die behältergestützte Sammlung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) aus Haushaltungen und von überlassungspflichtigem Altpapier aus anderen Herkunftsbereichen unter Einsatz und Betrieb eines Identifikationssystems;
- die grundsätzlich 14-tägliche Leerung der Behälter mit einem Volumen von 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l (4-Rad-Behälter sind bei Genehmigung eines Antrags der Anschlusspflichtigen und der Zustimmung des Auftraggebers auch wöchentlich zu leeren);
- sog. Expressleerungen;
- die Abholung von Kartonagen an 17 Wertstoffhöfen mittels 15 vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Presscontainern mit einem Volumen von 20 m³, die unter Einbeziehung von zwei weiteren, zum Tausch auf seinem Betriebshof zum Einsatz bereit gestellten Presscontainern, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, auf Anforderung zu leeren sind.
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- Für die Sammlung der Kartonagen auf den Wertstoffhöfen stellt der Auftragnehmer die Abroll- und Absetzcontainer und übernimmt hierfür die Instandhaltung, ggf. Reparaturen sowie die Vorhaltung eines Reservebestands (mindestens 2 Container).
- Das so gesammelte Altpapier ist ohne Umschlag an einer vom Auftragnehmer des Loses 6 (Verwerter) betriebenen Umladestation im Anschluss an die dortige Verwiegung zu übergeben.
Anmerkung:
Die zu erfassende Menge an Altpapier beschränkt sich grundsätzlich auf das überlassungspflichtige, sog. „kommunale“ Altpapier (vorrangig Druckerzeugnisse etc.). Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer über den Anteil der lizensierten Verpackungen eine Vereinbarung mit den Systembetreibern über die Beauftragung der Auftragnehmers durch diese und demgemäß über die entsprechende Vergütung des Auftragnehmers durch die Systembetreiber schließt. Gelingt es dem Auftragnehmer nicht, mit den Systembetreibern zu einer entsprechenden Einigung zu kommen, ohne dass ihn daran ein Verschulden trifft, greift die Reserveverantwortung des Verbandes: Der Auftragnehmer ist dann
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– ausnahmsweise – zur Erfassung der Gesamtmenge im Auftrag des Verbandes verpflichtet.
Menge oder Umfang: ca. 11.000 Mg/a (ohne Verpackungspapiere, ca. 1.950 Mg/a) + ca. 1.170 Mg/a Kartonagen (Wertstoffhöfe)
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. IIII.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Bezeichnung der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Sammelfahrzeuge starten,- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen und dem zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,- Darstellung, auf welche Weise, mit welchen Fahrzeugen oder Hilfsmitteln die Abfälle von den lt. Vergabeunterlagen schwierig erreichbaren Grundstücke grundstücksnah entsorgt werden sollen,- Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit dem System des Auftraggebers gemäß Vergabeunterlagen).- Beschreibung der vom Auftragnehmer zum Einsatz vorgesehenen und lt. Leistungsbeschreibung benötigten (Abroll- und Absetz-)Container für die Erfassung von Kartonagen und für die Aufstellung der Presscontainer als Tauschreserve an den Wertstoffhöfen.Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von Altpapier gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der behältergestützten Sammlung von Altpapier oder Restabfall oder Bioabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter Angabe- der Sammelleistung und der betroffenen Abfallfraktionen,- der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
verlangt:
- Darstellung, auf welche Weise, mit welchen Fahrzeugen oder Hilfsmitteln die Abfälle von den lt. Vergabeunterlagen schwierig erreichbaren Grundstücke grundstücksnah entsorgt werden sollen,
- Ausführungen zur Beschreibung der einzusetzenden Behälteridentifikationstechnik und -software (Kompatibilität mit dem System des Auftraggebers gemäß Vergabeunterlagen).
- Beschreibung der vom Auftragnehmer zum Einsatz vorgesehenen und lt. Leistungsbeschreibung benötigten (Abroll- und Absetz-)Container für die Erfassung von Kartonagen und für die Aufstellung der Presscontainer als Tauschreserve an den Wertstoffhöfen.
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Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von Altpapier gefordert.
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Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei Jahren der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der behältergestützten Sammlung von Altpapier oder Restabfall oder Bioabfall aus Haushalten unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern unter Angabe
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Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Umschlag, Transport von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) zur Verwertungsanlage und Verwertung/Vermarktung
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 6 ist umfasst- der Betrieb einer im Radius von max. 25 km von der Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz, gelegenen Umladestation für Altpapier, an der diese Fraktion vom Auftragnehmer des Loses 5 angeliefert wird;- die Verwiegung, die Übernahme des Altpapiers (Umschlag) und sein Transport zur vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage;- die dortige Übernahme des dort übernommenen Altpapiers sowie- die dortige ordnungsgemäße und schadlose Verwertung desselben.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 6 ist umfasst
- der Betrieb einer im Radius von max. 25 km von der Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz, gelegenen Umladestation für Altpapier, an der diese Fraktion vom Auftragnehmer des Loses 5 angeliefert wird;
- die Verwiegung, die Übernahme des Altpapiers (Umschlag) und sein Transport zur vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage;
- die dortige Übernahme des dort übernommenen Altpapiers sowie
- die dortige ordnungsgemäße und schadlose Verwertung desselben.
Menge oder Umfang: ca. 11.000 Mg/a (ohne Verpackungspapier ca. 1.950 Mg/a) + ca. 1.170 Mg/a Kartonagen (Wertstoffhöfe)
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Benennung des Standortes der Umladestation für Annahme, Verwiegung und Umschlag des Altpapiers einschließlich Angabe des jeweiligen Betreibers (bitte beachten: der Standort darf sich max. in einem Radius von 25 km zur Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz, befinden),- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich von Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, zum zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen Verwertungsanlage für Altpapier einschließlich von- Angaben zum Standort,- Angaben über die Art des Verwertungsverfahrens und- zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie- Angaben dazu, ob für den Betrieb der Verwertungsanlage umfassend Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energien bzw. nachwachsenden Rohstoffen, Wind oder Solarenergie) bezogen wird.- Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).- Soweit die jeweils vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten des Umschlages und des Transportes von Altpapier gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der Verwertung/Vermarktung von jährlich 7.500 Mg Altpapier unter Angabe- der erbrachten Leistungen und dafür eingesetzten Anlagen,- der verwerteten Altpapiermenge,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gilt Folgendes:In Los 6 kann der Bieter zusätzlich zu maximal 160 Punkten für den günstigsten Wertungspreis (Saldo aus kostenträchtigen [Brutto-]Preisen bzw. Entgelten einerseits und Erlösen andererseits, Wichtung: 80 %) für den Einsatz von Ökostrom in der Verwertungsanlage (dazu auch die für das Konzept geforderten Angaben) und/oder Fahrzeugen mit Euro-5-Norm beim Transport von der Umladestation zur Verwertung jeweils zusätzlich 20 Punkte für sich verbuchen (Wichtung: jeweils 10%), maximal also zusätzlich 40 Punkte.
verlangt:
- Benennung des Standortes der Umladestation für Annahme, Verwiegung und Umschlag des Altpapiers einschließlich Angabe des jeweiligen Betreibers (bitte beachten: der Standort darf sich max. in einem Radius von 25 km zur Stadt Starnberg, Tutzinger-Hof-Platz, befinden),
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- Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich von Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp, zu den Fahrzeugachsen, zum zulässigen Gesamtgewicht sowie zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-4-Norm einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,
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- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen Verwertungsanlage für Altpapier einschließlich von
- Angaben über die Art des Verwertungsverfahrens und
- zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie
- Angaben dazu, ob für den Betrieb der Verwertungsanlage umfassend Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energien bzw. nachwachsenden Rohstoffen, Wind oder Solarenergie) bezogen wird.
- Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
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- Soweit die jeweils vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.
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Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten des Umschlages und des Transportes von Altpapier gefordert.
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Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen der Verwertung/Vermarktung von jährlich 7.500 Mg Altpapier unter Angabe
- der erbrachten Leistungen und dafür eingesetzten Anlagen,
- der verwerteten Altpapiermenge,
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gilt Folgendes:
In Los 6 kann der Bieter zusätzlich zu maximal 160 Punkten für den günstigsten Wertungspreis (Saldo aus kostenträchtigen [Brutto-]Preisen bzw. Entgelten einerseits und Erlösen andererseits, Wichtung: 80 %) für den Einsatz von Ökostrom in der Verwertungsanlage (dazu auch die für das Konzept geforderten Angaben) und/oder Fahrzeugen mit Euro-5-Norm beim Transport von der Umladestation zur Verwertung jeweils zusätzlich 20 Punkte für sich verbuchen (Wichtung: jeweils 10%), maximal also zusätzlich 40 Punkte.
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Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Verwertung von schadstoffhaltigen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 7 ist umfasst- die satzungsgemäße Erfassung von Problemstoffen aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg über ein „Schadstoffmobil“ (mobile Sammelstelle im Sinne der TRGS 520) an 32 Sammelstellen zu jeweils acht Terminen pro Jahr und- die Verwertung der schadstoffhaltigen Abfälle.- (Soweit dem Auftragnehmer eine Verwertung nicht möglich bzw. eine solche von ihm nicht angeboten ist) Transport der überlassungspflichtigen Sonderabfälle i. S. v. Art. 10 BayAbfG i. V. m. den Festlegungen unter IV.5 der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern vom 05.12.2006 zu von der GSB vorgegebenen Anlieferstellen einschließlich einer Veranlassung der dortigen Entsorgung unter Beachtung der Annahmebedingungen GSB im Auftrag des Auftraggebers;- Die Führung der für die Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle erforderlichen Entsorgungsnachweise.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 7 ist umfasst
- die satzungsgemäße Erfassung von Problemstoffen aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg über ein „Schadstoffmobil“ (mobile Sammelstelle im Sinne der TRGS 520) an 32 Sammelstellen zu jeweils acht Terminen pro Jahr und
- die Verwertung der schadstoffhaltigen Abfälle.
- (Soweit dem Auftragnehmer eine Verwertung nicht möglich bzw. eine solche von ihm nicht angeboten ist) Transport der überlassungspflichtigen Sonderabfälle i. S. v. Art. 10 BayAbfG i. V. m. den Festlegungen unter IV.5 der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern vom 05.12.2006 zu von der GSB vorgegebenen Anlieferstellen einschließlich einer Veranlassung der dortigen Entsorgung unter Beachtung der Annahmebedingungen GSB im Auftrag des Auftraggebers;
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- Die Führung der für die Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle erforderlichen Entsorgungsnachweise.
Menge oder Umfang: ca. 70 bis 90 Mg/a gesamt
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt:- Beschreibung des Schadstoffmobils (Fahrzeug, Euro-Norm – bitte beachten: mindestens sind Fahrzeuge mit der Euro-5-Norm einzusetzen) und des Aufsatzes, insbesondere Angaben zu etwaigen Absetzen des Aufsatzes, Beschreibung des Annahmebereiches des Schadstoffmobils,- Bestätigung, dass die Vorgaben der TRGS 520 erfüllt werden bzw. ein vergleichbares Schutzniveau sichergestellt wird,- Benennung der Fachkraft gem. Ziffer 5.1 und 5.2 der TRGS 520 als Verantwortlichen der jeweiligen Sammelstelle und Nachweis seiner chemiespezifischen Fachausbildung sowie seiner Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Teilnahme an Lehrgang nach Anlage 3 zur TRGS 520),- auf Anforderung: Benennung der vorgesehenen Fahrer und Vorlage ihrer gültigen GGVSEB-ADR-Scheine,- Benennung der ggf. eingesetzten Zwischenlager oder Umladestationen,- Angabe, für welche Problemstoffe eine Verwertung vorgesehen ist und Benennung der vom Bieter vorgesehenen Verwertungsanlagen für die (End-)Behandlung dieser Problemstoffe,- Angaben zum Transport der Abfälle zu Verwertungsanlagen bzw. zu von der GSB vorgegebenen Anlieferstellen.Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlagen auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).Soweit die jeweils vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung der vom Los erfassten schadstoffhaltigen Abfälle gefordert; auf Aufforderung auch über die Tätigkeiten der Zwischenlagerung und Verwertung dieser Abfälle.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen einer regelmäßigen mobilen Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushalten im Auftrag öffentlicher Entsorgungsträger sowie auf Anforderung über Leistungen der Verwertung von schadstoffhaltige Abfälle, jeweils unter Angabe- der erbrachten Leistungen und- dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Zu berücksichtigen ist, dass für Los 7 nur das Zuschlagskriterium des niedrigsten Wertungspreises Anwendung findet. Eine Umrechnung in Punkte erübrigt sich also für die dortige Ermittlung des Bestangebots.Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass für die dort zur Erfassung eingesetzten Fahrzeuge (Schadstoffmobil) die Einhaltung der Euro-5-Norm als Mindestbedingung vorgegeben wird.
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- Beschreibung des Schadstoffmobils (Fahrzeug, Euro-Norm – bitte beachten: mindestens sind Fahrzeuge mit der Euro-5-Norm einzusetzen) und des Aufsatzes, insbesondere Angaben zu etwaigen Absetzen des Aufsatzes, Beschreibung des Annahmebereiches des Schadstoffmobils,
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- Bestätigung, dass die Vorgaben der TRGS 520 erfüllt werden bzw. ein vergleichbares Schutzniveau sichergestellt wird,
- Benennung der Fachkraft gem. Ziffer 5.1 und 5.2 der TRGS 520 als Verantwortlichen der jeweiligen Sammelstelle und Nachweis seiner chemiespezifischen Fachausbildung sowie seiner Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Teilnahme an Lehrgang nach Anlage 3 zur TRGS 520),
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- auf Anforderung: Benennung der vorgesehenen Fahrer und Vorlage ihrer gültigen GGVSEB-ADR-Scheine,
- Benennung der ggf. eingesetzten Zwischenlager oder Umladestationen,
- Angabe, für welche Problemstoffe eine Verwertung vorgesehen ist und Benennung der vom Bieter vorgesehenen Verwertungsanlagen für die (End-)Behandlung dieser Problemstoffe,
- Angaben zum Transport der Abfälle zu Verwertungsanlagen bzw. zu von der GSB vorgegebenen Anlieferstellen.
Auf Nachfrage sind für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlagen auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
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Soweit die jeweils vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.
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Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung der vom Los erfassten schadstoffhaltigen Abfälle gefordert; auf Aufforderung auch über die Tätigkeiten der Zwischenlagerung und Verwertung dieser Abfälle.
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Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen einer regelmäßigen mobilen Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushalten im Auftrag öffentlicher Entsorgungsträger sowie auf Anforderung über Leistungen der Verwertung von schadstoffhaltige Abfälle, jeweils unter Angabe
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- der erbrachten Leistungen und
- dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen,
Zu berücksichtigen ist, dass für Los 7 nur das Zuschlagskriterium des niedrigsten Wertungspreises Anwendung findet. Eine Umrechnung in Punkte erübrigt sich also für die dortige Ermittlung des Bestangebots.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass für die dort zur Erfassung eingesetzten Fahrzeuge (Schadstoffmobil) die Einhaltung der Euro-5-Norm als Mindestbedingung vorgegeben wird.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Betrieb einer Kompostieranlage in Starnberg, Hadorf zur Verwertung von Grüngut und Vermarktung des gütegesicherten Kompostes
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 8 ist umfasst- die Übernahme von Grüngut/Biomasse von den Wertstoffhöfen im Landkreis Starnberg sowie von privaten und gewerblichen Direktanlieferungeneinschließlich der Annahme von Straßenbegleitgrün aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg(die Eingangs- und Ausgangsmengen werden durch den Auftraggeber verwogen);- die Benennung und Vorhaltung einer geeigneten Alternativanlage für den Fall, dass die Eingangsmenge die genehmigte Durchsatzleistung von 12.900 Mg/a übersteigen sollte sowie einer Ausfallanlage (beide können identisch sein);- die Herstellung von gütegesichertem Qualitätskompost aus den übergebenen Abfällen und dessen Vermarktung;- die Abgabe eines Kontingents (ca. 2.000 Mg pro Jahr) von gütegesichertem Kompost an landwirtschaftliche Betriebe (Maschinenring);- die Entsorgung der im Verarbeitungsprozess anfallenden Reststoffe wie Störstoffe/ Siebreste und des Sickerwassers bzw. deren Andienung an eine geeignete Anlage.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 8 ist umfasst
- die Übernahme von Grüngut/Biomasse von den Wertstoffhöfen im Landkreis Starnberg sowie von privaten und gewerblichen Direktanlieferungen
einschließlich der Annahme von Straßenbegleitgrün aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg
(die Eingangs- und Ausgangsmengen werden durch den Auftraggeber verwogen);
- die Benennung und Vorhaltung einer geeigneten Alternativanlage für den Fall, dass die Eingangsmenge die genehmigte Durchsatzleistung von 12.900 Mg/a übersteigen sollte sowie einer Ausfallanlage (beide können identisch sein);
- die Herstellung von gütegesichertem Qualitätskompost aus den übergebenen Abfällen und dessen Vermarktung;
- die Abgabe eines Kontingents (ca. 2.000 Mg pro Jahr) von gütegesichertem Kompost an landwirtschaftliche Betriebe (Maschinenring);
- die Entsorgung der im Verarbeitungsprozess anfallenden Reststoffe wie Störstoffe/ Siebreste und des Sickerwassers bzw. deren Andienung an eine geeignete Anlage.
Menge oder Umfang: ca. 13.000 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt:- Angaben, mit welchem Personal die Leistung erbracht werden soll (Anzahl der Mitarbeiter, Tätigkeitsprofil, Qualifikationen),- Beschreibung der einzusetzenden Maschinentechnik des Auftragnehmers sowie zu den von diesem geplanten Aufenthalts-, Geräte- und Sozialcontainern,- Stoffstromkonzept über den Verbleib des Anlagenoutputs, insbesondere der dort anfallenden Abfallprodukte und Sickerwässer,- Angaben dazu, wie die Abgabe von gütegesichertem Kompost nach Maßgabe der Unterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung) sichergestellt werden soll und welche Vermarktungs- und Verwertungswege für den auf der Anlage hergestellten gütegesicherten Kompost eingesetzt werden sollen,- Angaben zur Abgabe von 2.000 Mg jährlich an Landwirtschaftsbetriebe (Maschinenring) einschl. der Benennung eines Abgabepreises,- Angaben zu einer Verwertungsanlage für den Fall, dass die für den Standort Hadorf genehmigte Behandlungsmenge von ca. 12.900 Mg/Jahr überschritten wird sowie einer Ausfallanlage für den Fall des Anlagenstillstands (die mit der Anlage für Mehrmengen identisch sein kann).Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten des Umschlages und der Behandlung von Bioabfällen in einer (Referenz-)Anlage, die vom Bieter bereits betrieben wird, gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Betriebs eines Kompostwerkes inkl. Stellung des Bedienpersonals und der erforderlichen Maschinentechnik (z. B. auf Auftraggeber eigenen Flächen) unter Einhaltung aller genehmigungsrechtlichen Auflagen (auf Anforderung des Auftraggebers sind hierzu gesonderte Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen) sowie über die Erzeugung eines nach Maßgabe der RAL gütegesicherten Kompostes unter Angabe- der erbrachten Leistungen und der dafür eingesetzten Anlage,- der verwerteten Menge Grünabfall,- der erzeugten Menge Kompost und einer Angabe dazu, ob dieser den Richtlinien der RAL entsprach,- des Leistungszeitraumes sowie- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Bei Los 8 werden für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots folgende Zuschlagskriterien in Ansatz gebracht:- der Gesamtwertungspreis pro Jahr (mit 90 % gewichtet) sowie- die Höhe des Preises für die Abgabe von Kompost an den Maschinenring (Menge: bis 2.000 Mg/a) (mit 10 % gewichtet)Insgesamt werden maximal 200 Punkte vergeben, von denen maximal 180 Punkte auf den Gesamtwertungspreis und maximal 20 Punkte auf den Preis für die Abgabe des Komposts an den Maschinenring entfallen.Der Bieter kann zusätzlich zur Durchsicht der Vergabeunterlagen nach vorheriger, telefonischer Abstimmung mit der Vergabestelle dort auch Einsicht in weitere, nicht den Vergabeunterlagen beigegebene Genehmigungen nehmen und/oder das Betriebsgelände besichtigen.
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- Angaben, mit welchem Personal die Leistung erbracht werden soll (Anzahl der Mitarbeiter, Tätigkeitsprofil, Qualifikationen),
- Beschreibung der einzusetzenden Maschinentechnik des Auftragnehmers sowie zu den von diesem geplanten Aufenthalts-, Geräte- und Sozialcontainern,
- Stoffstromkonzept über den Verbleib des Anlagenoutputs, insbesondere der dort anfallenden Abfallprodukte und Sickerwässer,
- Angaben dazu, wie die Abgabe von gütegesichertem Kompost nach Maßgabe der Unterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung) sichergestellt werden soll und welche Vermarktungs- und Verwertungswege für den auf der Anlage hergestellten gütegesicherten Kompost eingesetzt werden sollen,
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- Angaben zur Abgabe von 2.000 Mg jährlich an Landwirtschaftsbetriebe (Maschinenring) einschl. der Benennung eines Abgabepreises,
- Angaben zu einer Verwertungsanlage für den Fall, dass die für den Standort Hadorf genehmigte Behandlungsmenge von ca. 12.900 Mg/Jahr überschritten wird sowie einer Ausfallanlage für den Fall des Anlagenstillstands (die mit der Anlage für Mehrmengen identisch sein kann).
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Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeiten des Umschlages und der Behandlung von Bioabfällen in einer (Referenz-)Anlage, die vom Bieter bereits betrieben wird, gefordert.
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Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Betriebs eines Kompostwerkes inkl. Stellung des Bedienpersonals und der erforderlichen Maschinentechnik (z. B. auf Auftraggeber eigenen Flächen) unter Einhaltung aller genehmigungsrechtlichen Auflagen (auf Anforderung des Auftraggebers sind hierzu gesonderte Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen) sowie über die Erzeugung eines nach Maßgabe der RAL gütegesicherten Kompostes unter Angabe
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- der erbrachten Leistungen und der dafür eingesetzten Anlage,
- der verwerteten Menge Grünabfall,
- der erzeugten Menge Kompost und einer Angabe dazu, ob dieser den Richtlinien der RAL entsprach,
- des Leistungszeitraumes sowie
Bei Los 8 werden für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots folgende Zuschlagskriterien in Ansatz gebracht:
- der Gesamtwertungspreis pro Jahr (mit 90 % gewichtet) sowie
- die Höhe des Preises für die Abgabe von Kompost an den Maschinenring (Menge: bis 2.000 Mg/a) (mit 10 % gewichtet)
Insgesamt werden maximal 200 Punkte vergeben, von denen maximal 180 Punkte auf den Gesamtwertungspreis und maximal 20 Punkte auf den Preis für die Abgabe des Komposts an den Maschinenring entfallen.
Der Bieter kann zusätzlich zur Durchsicht der Vergabeunterlagen nach vorheriger, telefonischer Abstimmung mit der Vergabestelle dort auch Einsicht in weitere, nicht den Vergabeunterlagen beigegebene Genehmigungen nehmen und/oder das Betriebsgelände besichtigen.
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Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Transport von Grüngut von den Wertstoffhöfen zur Kompostieranlage in Starnberg, Hadorf
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 9 ist umfasst- die Bereitstellung von zur Erfassung von Grüngut benötigten Containern an den Wertstoffhöfen und Grüngutannahmestellen sowie deren Abholung auf Anforderung;- die Übernahme des darin an den Wertstoffhöfen und Grüngutannahmestellen erfassten Grüngutes und dessen Transport zur Verwertungsanlage in Hadorf sowie – bei Bedarf – einer weiteren vom Auftraggeber angewiesenen Anlage des Auftragnehmers zu Los 8.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 9 ist umfasst
- die Bereitstellung von zur Erfassung von Grüngut benötigten Containern an den Wertstoffhöfen und Grüngutannahmestellen sowie deren Abholung auf Anforderung;
- die Übernahme des darin an den Wertstoffhöfen und Grüngutannahmestellen erfassten Grüngutes und dessen Transport zur Verwertungsanlage in Hadorf sowie – bei Bedarf – einer weiteren vom Auftraggeber angewiesenen Anlage des Auftragnehmers zu Los 8.
Menge oder Umfang: ca. 8.000 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit wird gem. Nr. III.2.3. eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Beschreibung der für die Erfassung des Grünguts vorgesehenen Container,- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung mindestens der Euro-4-Norm!) und deren personeller Besatzung,- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte sowie des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,- Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber.Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gefordert:Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Grünabfall.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transportes von jährlich 5.000 Mg Restabfall, Bioabfall, Grüngut oder ähnlichen Abfällen unter Angabe- der Transportleistung und der betroffenen Abfallfraktionen,- der jährlichen Menge,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Wertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
verlangt:
- Beschreibung der für die Erfassung des Grünguts vorgesehenen Container,
- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung mindestens der Euro-4-Norm!) und deren personeller Besatzung,
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- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte sowie des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,
- Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber.
Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gefordert:
Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Grünabfall.
Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transportes von jährlich 5.000 Mg Restabfall, Bioabfall, Grüngut oder ähnlichen Abfällen unter Angabe
- der Transportleistung und der betroffenen Abfallfraktionen,
- der jährlichen Menge,
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung von Bauschutt und Gipskarton sowie Transport von Mineralwolle und Asbestabfällen von den Wertstoffhöfen zur Ablagerung
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 10 ist umfasst- die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Bauschutt an 17 Wertstoffhöfen und an vier Wertstoffhöfen für die getrennte Erfassung von Gipskarton (sortenrein) sowie deren Abholung auf Anforderung im Austausch gegen leere Container;- die Übernahme des mittels Container erfassten Bauschutts und der Gipskartons sowie deren Transport zur weiteren Verwertung an vom Auftragnehmer zu benennende Anlage/n einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen;- die Bereitstellung von Sammelsäcken für die getrennte Erfassung von Mineralfaserwolle auf den Wertstoffhöfen, deren Abholung und Transport zur Annahmestelle München, Entsorgungspark Freimann und die dortige Übergabe zur Ablagerung;- die Bereitstellung von BigBags und Containern für die getrennte Erfassung von Asbestabfällen auf den Wertstoffhöfen sowie deren Abholung und Transport auf Anforderung zur Annahmestelle München, Entsorgungspark Freimann, und die dortige Übergabe zur Ablagerung.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 10 ist umfasst
- die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Bauschutt an 17 Wertstoffhöfen und an vier Wertstoffhöfen für die getrennte Erfassung von Gipskarton (sortenrein) sowie deren Abholung auf Anforderung im Austausch gegen leere Container;
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- die Übernahme des mittels Container erfassten Bauschutts und der Gipskartons sowie deren Transport zur weiteren Verwertung an vom Auftragnehmer zu benennende Anlage/n einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen;
- die Bereitstellung von Sammelsäcken für die getrennte Erfassung von Mineralfaserwolle auf den Wertstoffhöfen, deren Abholung und Transport zur Annahmestelle München, Entsorgungspark Freimann und die dortige Übergabe zur Ablagerung;
- die Bereitstellung von BigBags und Containern für die getrennte Erfassung von Asbestabfällen auf den Wertstoffhöfen sowie deren Abholung und Transport auf Anforderung zur Annahmestelle München, Entsorgungspark Freimann, und die dortige Übergabe zur Ablagerung.
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Menge oder Umfang: Bauschutt: ca. 3.500 bis 4.000 Mg/a, Gipskarton: ca. 140 Mg/a, Mineralfaserwolle: ca. 50 bis 70 Mg/a, Asbest ca. 70 bis 100 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt:- Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container,- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung mindestens der Euro-4-Norm!) und deren personeller Besatzung,- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,- Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber,- Benennung von genehmigten und in Betrieb befindlichen Behandlungsanlagen für Bauschutt und Gipskarton einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme.- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).- Soweit die vom Bieter ggf. vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit ist zudem gefordert:Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes der vom Los erfassten Abfälle Bauschutt, Gipskarton, Mineralwolle und Asbestabfälle sowie auf Aufforderung auch der Verwertung von Bauschutt und Gipskarton.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von jährlich 2.000 Mg (Bauschutt, davon 50 Mg Gipskarton) und 100 Mg (Mineralwolle bzw. Asbest) oder vergleichbarer Fraktionen unter Angabe- der erbrachten Leistungen (Transport und /oder Verwertung)- der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen,- der betroffenen Abfallfraktionen und ihrer jährlichen Menge,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
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- Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container,
- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,
- Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber,
- Benennung von genehmigten und in Betrieb befindlichen Behandlungsanlagen für Bauschutt und Gipskarton einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme.
- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
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Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit ist zudem gefordert:
Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes der vom Los erfassten Abfälle Bauschutt, Gipskarton, Mineralwolle und Asbestabfälle sowie auf Aufforderung auch der Verwertung von Bauschutt und Gipskarton.
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Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von jährlich 2.000 Mg (Bauschutt, davon 50 Mg Gipskarton) und 100 Mg (Mineralwolle bzw. Asbest) oder vergleichbarer Fraktionen unter Angabe
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- der erbrachten Leistungen (Transport und /oder Verwertung)
- der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen,
- der betroffenen Abfallfraktionen und ihrer jährlichen Menge,
Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
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Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Transport von Altholz von den Wertstoffhöfen und Verwertung
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 11 ist umfasst- die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung der Kategorie Altholz I bis III und Altholz IV auf den Wertstoffhöfen und- deren Abholung zur Leerung auf Anforderung des Auftraggebers im Austausch gegen leere Container;- die Übernahme der mittels dieser Container an den Wertstoffhöfen erfassten Abfallfraktionen und- deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen sowie- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 11 ist umfasst
- die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung der Kategorie Altholz I bis III und Altholz IV auf den Wertstoffhöfen und
- deren Abholung zur Leerung auf Anforderung des Auftraggebers im Austausch gegen leere Container;
- die Übernahme der mittels dieser Container an den Wertstoffhöfen erfassten Abfallfraktionen und
- deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen sowie
- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen.
Menge oder Umfang: ca. 4.800 bis 5.100 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Beschreibung der für die Erfassung des Altholzes vorgesehenen Container,- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung der Euro-4-Norm!) und deren personeller Besatzung,- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,- Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber,- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für das erfasste Altzholz, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).Soweit die ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit ist zudem gefordert:Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Altholz sowie auf Aufforderung auch dessen Behandlung und VerwertungSchließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transportes und der Verwertung von jährlich 2.000 Mg Altholz der Kategorie I bis III oder vergleichbarer Fraktionen einerseits und von jährlich 100 Mg Altholz der Kategorie IV andererseits unter Angabe- der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung)- der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen,- der betroffenen Abfallfraktionen und ihrer jährlichen Menge,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
verlangt:
- Beschreibung der für die Erfassung des Altholzes vorgesehenen Container,
- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung der Euro-4-Norm!) und deren personeller Besatzung,
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- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für das erfasste Altzholz, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.
Mehr anzeigen
- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
Mehr anzeigen
Soweit die ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.
Mehr anzeigen
Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Altholz sowie auf Aufforderung auch dessen Behandlung und Verwertung
Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transportes und der Verwertung von jährlich 2.000 Mg Altholz der Kategorie I bis III oder vergleichbarer Fraktionen einerseits und von jährlich 100 Mg Altholz der Kategorie IV andererseits unter Angabe
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- der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung)
- den Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Transport von Sperrabfall und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoffen von den Wertstoffhöfen und Verwertung
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 12 ist umfasst- die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Sperrabfall und Kunststoffen auf den Wertstoffhöfen;- deren Abholung zur Leerung auf Anforderung im Austausch gegen leere Container und- die Übernahme der in den Containern an den Wertstoffhöfen erfassten Abfallfraktionen und- deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger dafür erforderlicher bzw. damit einhergehender Umschlag- und Sortierleistungen sowie- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlage(n).
Mehr anzeigen
Vom Leistungsspektrum des Loses 12 ist umfasst
- die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Sperrabfall und Kunststoffen auf den Wertstoffhöfen;
- deren Abholung zur Leerung auf Anforderung im Austausch gegen leere Container und
- die Übernahme der in den Containern an den Wertstoffhöfen erfassten Abfallfraktionen und
- deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger dafür erforderlicher bzw. damit einhergehender Umschlag- und Sortierleistungen sowie
- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlage(n).
Menge oder Umfang: Sperrabfall: ca. 3.000 bis 4.500 Mg/a, Kunststoffe: ca. 150 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt:- Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container,- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich von Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: mindestens Einhaltung der Euro-4-Norm!) und zu deren personeller Besatzung,- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,- Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber,- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für den erfassten Sperrabfall sowie Kunststoff, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).Soweit eine ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Sperrabfall und Kunststoff sowie auf Aufforderung deren Behandlung bzw. Verwertung gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von 3.000 Mg Sperrabfall pro Jahr unter Angabe- der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung von Sperrabfall)- der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen,- der jährlichen Menge,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
Mehr anzeigen
- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich von Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: mindestens Einhaltung der Euro-4-Norm!) und zu deren personeller Besatzung,
Mehr anzeigen
- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für den erfassten Sperrabfall sowie Kunststoff, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.
Mehr anzeigen
Soweit eine ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.
Mehr anzeigen
Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Sperrabfall und Kunststoff sowie auf Aufforderung deren Behandlung bzw. Verwertung gefordert.
Mehr anzeigen
Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von 3.000 Mg Sperrabfall pro Jahr unter Angabe
- der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung von Sperrabfall)
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Transport von Metallschrott und Buntmetallen von den Wertstoffhöfen und Verwertung
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 13 ist umfasst- die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Altmetallen an allen Wertstoffhöfen des Auftraggebers einerseits und von Buntmetall am Wertstoffhof Andechs Rothenfeld andererseits;- deren Übernahme auf Anforderung (im Austausch gegen leere Container) und deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen sowie- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 13 ist umfasst
- die Bereitstellung von Containern für die getrennte Erfassung von Altmetallen an allen Wertstoffhöfen des Auftraggebers einerseits und von Buntmetall am Wertstoffhof Andechs Rothenfeld andererseits;
- deren Übernahme auf Anforderung (im Austausch gegen leere Container) und deren Transport zur weiteren Verwertung einschließlich etwaiger Umschlag- oder Sortierleistungen sowie
Menge oder Umfang: Metallschrott: ca. 1.400 bis 1.600 Mg/a, Buntmetalle: ca. 40 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container,- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm, Vorsicht: Einhaltung Euro-4-Norm als Mindestbedingung!) und deren personeller Besatzung,- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte bzw. des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,- Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber,- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für das erfasste Metall, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standorte über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).- Soweit die ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit wird zudem die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Metallschrott und Buntmetallen sowie auf Anforderung deren Behandlung und Verwertung gefordert.Zum Beleg hierfür werden schließlich folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in den letzten vier Jahren erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung einer Gesamtmenge von 1.000 Mg aus Metallschrott und Buntmetallen pro Jahr während zwei Jahren in den letzten vier Jahren unter Angabe- der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung),- der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen,- der betroffenen Abfallfraktionen und ihrer jährlichen Menge,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Wertung ausschlaggebend ist die Summe der sich ergebenden Punkte für- den Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 85 %) sowie- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die (von den einzusetzenden Fahrzeugen mindestens einzuhaltende) Euro-4-Norm (Wichtung: 15 %).Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesmtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
verlangt:
- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm, Vorsicht: Einhaltung Euro-4-Norm als Mindestbedingung!) und deren personeller Besatzung,
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- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte bzw. des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,
- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen für das erfasste Metall, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.
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- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standorte über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
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- Soweit die ggf. vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.
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Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit wird zudem die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Metallschrott und Buntmetallen sowie auf Anforderung deren Behandlung und Verwertung gefordert.
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Zum Beleg hierfür werden schließlich folgende Referenzen abgefragt:
Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in den letzten vier Jahren erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung einer Gesamtmenge von 1.000 Mg aus Metallschrott und Buntmetallen pro Jahr während zwei Jahren in den letzten vier Jahren unter Angabe
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- der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung),
Insgesamt werden 200 Wertungspunkte für diese Zuschlagskriterien vergeben, von denen 170 auf den niedrigsten Gesmtwertungspreis entfallen. Kann der Bieter darlegen, dass für Sammlungs- und Transportfahrzeuge durchgehend die Euro-5-Norm oder eine höhere Abgasnorm eingehalten wird, erhält er zusätzlich 30 Punkte.
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Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Transport von Elektronikaltgerätefraktionen der Gruppe 1 (einschließlich Elektrospeicherheizgeräte), 3 und 5 von den Wertstoffhöfen und Verwertung
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 14 ist umfasst- die Bereitstellung von Containern für die Erfassung von Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 3 und 5 i.S.v. § 9 Abs. 4 ElektroG an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers;- die Übernahme mittels dieser Container sowie auf überdachten Freiflächen erfassten Altgeräten dieser Gruppen und- deren Transport zur weiteren Verwertung sowie- deren gesetzeskonforme Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich Erstbehandlung;- die Übernahme und Verladung von in BigBags verpackten und getrennt bereit gestellten Elektrospeicherheizgeräten auf dem Wertstoffhof Andechs Rothenfeld sowie- deren Transport zu vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Erstbehandlungsanlagen einschließlich Sicherstellung der weiteren Verwertung.
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Vom Leistungsspektrum des Loses 14 ist umfasst
- die Bereitstellung von Containern für die Erfassung von Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 1, 3 und 5 i.S.v. § 9 Abs. 4 ElektroG an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers;
- die Übernahme mittels dieser Container sowie auf überdachten Freiflächen erfassten Altgeräten dieser Gruppen und
- deren Transport zur weiteren Verwertung sowie
- deren gesetzeskonforme Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich Erstbehandlung;
- die Übernahme und Verladung von in BigBags verpackten und getrennt bereit gestellten Elektrospeicherheizgeräten auf dem Wertstoffhof Andechs Rothenfeld sowie
- deren Transport zu vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Erstbehandlungsanlagen einschließlich Sicherstellung der weiteren Verwertung.
Menge oder Umfang: Sammelgruppe 1: ca. 250 bis 350 Mg/a, Sammelgruppe 3: ca. 400 bis 450 Mg/a, Sammelgruppe 5: ca. 600 bis 700 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3. wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt:- Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container und Behältnisse,- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm, Vorsicht: Einhaltung Euro-4-Norm als Mindestbedingung!) und deren personeller Besatzung,- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte bzw. des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge stationiert werden,- Angaben zu einem etwaigen Umschlag und zum Gelände der Umladestation einschließlich Standort und Betreiber,- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Erstbehandlungs- und Behandlungsanlagen für die erfassten Altgeräte, einschließlich einer Ausfallanlage, jeweils unter Benennung des Standorts und Betreibers sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standorte über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).- Soweit die vom Bieter ggf. vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 17.03.2014 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit wird zudem die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Elektrogeräten sowie auf Anforderung Vorlage der Kopie eines gültigen Zertifikates über die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage für Elektronikaltgeräte i. S. v. § 11 Abs. 2 ElektroG oder Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, wenn zugleich die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG geprüft und im Efb-Überwachungszertifikat ausgewiesen ist, gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von 1.000 Mg Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 1, 3 und 5 in Summe pro Jahr unter Angabe- der erbrachten Leistungen (Transport und/oder Verwertung)- der dafür eingesetzten Unternehmen und Anlagen,- der betroffenen Altgeräte-Sammelgruppen und ihrer jährlichen Menge,- des Leistungszeitraumes,- des kommunalen Auftraggebers und eines dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Zuschlagskriterien zum Ansatz gebracht:- Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 80 %),- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die Euro-4-Norm (Wichtung: 10 %).- Findet in der Erstbehandlungsanlage eine Schadstoffentfrachtung statt, wird dies mit 10 % zusätzlich gewichtet.Von maximal 200 Punkten entfallen also auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis als Summe der Bruttowertungspreise einerseits und der Nettoerlöse andererseits also 160 Punkte, auf die Einhaltung einer höheren Abgasnorm als der Euro-4-Norm 20 Punkte und auf Leistungen der vorgenannten Schadstoffentfrachtung ebenfalls 20 Punkte.
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- Beschreibung der für die Erfassung vorgesehenen Container und Behältnisse,
- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Erstbehandlungs- und Behandlungsanlagen für die erfassten Altgeräte, einschließlich einer Ausfallanlage, jeweils unter Benennung des Standorts und Betreibers sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.
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Zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit wird zudem die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Elektrogeräten sowie auf Anforderung Vorlage der Kopie eines gültigen Zertifikates über die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage für Elektronikaltgeräte i. S. v. § 11 Abs. 2 ElektroG oder Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, wenn zugleich die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG geprüft und im Efb-Überwachungszertifikat ausgewiesen ist, gefordert.
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Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von 1.000 Mg Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 1, 3 und 5 in Summe pro Jahr unter Angabe
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- der betroffenen Altgeräte-Sammelgruppen und ihrer jährlichen Menge,
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Zuschlagskriterien zum Ansatz gebracht:
- Gesamtwertungspreis (niedrigste Summe aus Bruttowichtungspreisen und Nettoerlösen) pro Jahr (Wichtung: 80 %),
- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die Euro-4-Norm (Wichtung: 10 %).
- Findet in der Erstbehandlungsanlage eine Schadstoffentfrachtung statt, wird dies mit 10 % zusätzlich gewichtet.
Von maximal 200 Punkten entfallen also auf den niedrigsten Gesamtwertungspreis als Summe der Bruttowertungspreise einerseits und der Nettoerlöse andererseits also 160 Punkte, auf die Einhaltung einer höheren Abgasnorm als der Euro-4-Norm 20 Punkte und auf Leistungen der vorgenannten Schadstoffentfrachtung ebenfalls 20 Punkte.
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Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Transport und Verwertung von an den Wertstoffhöfen und Wertstoffinseln in Depotcontainern erfassten Alttextilien
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Loses 15 ist umfasst- die Leerung der an den Wertstoffinseln vom Auftraggeber gestellten Depotcontainer (Sammelbehälter mit Schubbefüllung) einerseits und der auf den Wertstoffhöfen gestellten Depotcontainer andererseits und die Erfassung der dortigen Alttextilien sowie- deren Transport zur Wiederverwendung oder zur weiteren Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich etwaiger Sortier- und Umschlagleistungen;- die Wiederverwendung und/oder die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung;- die Gestellung der Wechselcontainerbrücke auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Fläche (z. B. Werstoffhof Andechs, Kompostierungsanlage Starnberg, Hadorf).
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Vom Leistungsspektrum des Loses 15 ist umfasst
- die Leerung der an den Wertstoffinseln vom Auftraggeber gestellten Depotcontainer (Sammelbehälter mit Schubbefüllung) einerseits und der auf den Wertstoffhöfen gestellten Depotcontainer andererseits und die Erfassung der dortigen Alttextilien sowie
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- deren Transport zur Wiederverwendung oder zur weiteren Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich etwaiger Sortier- und Umschlagleistungen;
- die Wiederverwendung und/oder die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung;
- die Gestellung der Wechselcontainerbrücke auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Fläche (z. B. Werstoffhof Andechs, Kompostierungsanlage Starnberg, Hadorf).
Menge oder Umfang: ca- 350 Mg/a
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zum Beleg der fachlich/technischen Leistungsfähigkeit gem. Nr. III.2.3 wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben
verlangt:- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung Euro-4-Norm als Mindestbedingung) und deren personeller Besatzung,- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge abgestellt werden,- Angaben, in welchem Umfang eingesammelte Alttextilien für die Wiederverwendung vorbereitet oder einer stofflichen (z. B. Putzlappen, Reißrohstoffe) oder energetischen Verwertung zugeführt werden durch Angabe von prozentualen Anteilen und Benennung der entsprechenden Anlagen bzw. Wiederverwendungswege,- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen bzw. -wege für die erfassten Alttextilien, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.- Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standorte über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Alttextilien sowie auf Aufforderung über deren Verwertung gefordert.Schließlich werden hierfür folgende Referenzen abgefragt:Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von 500 Mg Alttextilien pro Jahr unter Angabe- der erbrachten Leistung (Sammlung und Verwertung bzw. Wiederverwendung von Alttextilien)- der jährlich transportierten und verwerteten Mengen- der für den Auftrag eingesetzten Unternehmen- des Leistungszeitraumes- des kommunalen Auftraggebers einschließlich des dortigen Ansprechpartners.Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Zuschlagskriterien zum Ansatz gebracht:- Gesamtwertungspreis (Wichtung: 80 %),- zur Wiederverwendung vorgesehener Anteil an den erfassten Alttextilien von mehr als 45 % (Wichtung: 10 %),- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die Euro-4-Norm durch die einzusetzenden Fahrzeuge (Wichtung: 10 %).Von maximal 200 Punkten entfallen also auf den niedrigsten Wertungspreis (als Summe der Bruttowertungspreise und der Nettoerlöse) maximal 160 Punkte, auf die Einhaltung einer höheren Abgasnorm 20 Punkte und auf eine höhere Quote an Materialien zur Wiederverwendung als 45 % ebenfalls 20 Punkte.
verlangt:
- Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Behältnisse einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung Euro-4-Norm als Mindestbedingung) und deren personeller Besatzung,
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- Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge abgestellt werden,
- Angaben, in welchem Umfang eingesammelte Alttextilien für die Wiederverwendung vorbereitet oder einer stofflichen (z. B. Putzlappen, Reißrohstoffe) oder energetischen Verwertung zugeführt werden durch Angabe von prozentualen Anteilen und Benennung der entsprechenden Anlagen bzw. Wiederverwendungswege,
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- Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen bzw. -wege für die erfassten Alttextilien, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.
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Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit des Transportes von Alttextilien sowie auf Aufforderung über deren Verwertung gefordert.
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Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von 500 Mg Alttextilien pro Jahr unter Angabe
- der erbrachten Leistung (Sammlung und Verwertung bzw. Wiederverwendung von Alttextilien)
- der jährlich transportierten und verwerteten Mengen
- der für den Auftrag eingesetzten Unternehmen
- des Leistungszeitraumes
- des kommunalen Auftraggebers einschließlich des dortigen Ansprechpartners.
- Gesamtwertungspreis (Wichtung: 80 %),
- zur Wiederverwendung vorgesehener Anteil an den erfassten Alttextilien von mehr als 45 % (Wichtung: 10 %),
- die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die Euro-4-Norm durch die einzusetzenden Fahrzeuge (Wichtung: 10 %).
Von maximal 200 Punkten entfallen also auf den niedrigsten Wertungspreis (als Summe der Bruttowertungspreise und der Nettoerlöse) maximal 160 Punkte, auf die Einhaltung einer höheren Abgasnorm 20 Punkte und auf eine höhere Quote an Materialien zur Wiederverwendung als 45 % ebenfalls 20 Punkte.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerungs-/Kündigungsoptionen, siehe II.2.3
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Starnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG. Der Bieter hat zu versichern, dass
- über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
- er sich nicht in Liquidation befindet;
- er nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
- er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Die Vertreter des Bieters haben ferner eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass sie nicht wegen der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG aufgeführten Straftaten bzw. entsprechender Straftaten in einem anderen Staat rechtskräftig verurteilt worden sind.
Nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle sind Fremdnachweise zur Bestätigung der Erklärungen vorzulegen (z. B. Bundeszentralregisterauszug, Bestätigung der Sozialversicherungsträger).
Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister, d. h. nicht älter als sechs Monate, bei Unternehmen aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für alle Lose (zum erforderlichen Versicherungsumfang bzw. den erforderlichen Deckungssummen vgl. Ausführungen zu III.1.1) durch Vorlage:
- einer Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in gefordertem Umfang oder
- der Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens, eine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe im Auftragsfall abzuschließen.
Mindeststandards:
Für die mindestens zu belegenden bzw. in Aussicht zu stellenden Deckungssummen wird auf Nr. III.1.1 verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über die von der Vergabestelle als notwendig erachteten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt.
Im Einzelnen sollen je Los folgende Nachweise vorgelegt werden:
- Pro Los wird vom Bieter die Vorlage einer Beschreibung der von ihm vorgesehenen Umsetzung zur Erfüllung der Leistungsanforderungen (Konzept) gefordert. Die konkret geforderten Angaben lassen sich den jeweiligen Ausführungen unter Ziffer 5 des Anhangs B zum jeweiligen Los entnehmen.
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- Der Bieter bzw. das/die von diesem in zulässiger Weise eingesetzte/ Unternehmen müssen für die pro Los jeweils zu erbringende Leistung nach Maßgabe der Ausführungen unter Ziffer 5 des Anhangs B zum jeweiligen Los über eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG bzw. § 57 KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung verfügen oder jedenfalls die Erfüllung der dafür erforderlichen Anforderungen belegen. Das Zertifikat braucht sich jeweils nur auf die für die zur konkreten Leistung einzusetzenden bzw. vorgesehenen Unternehmen (z. B. Mitglieder der Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer) zu beziehen. Werden die Leistungen durch eingeschaltete Unterauftragnehmer erbracht, ist deren Zertifizierung erst auf Anforderung zu belegen. Werden nach dem Konzept des Bieters zum Leistungsbeginn neue Anlagen oder Niederlassungen errichtet bzw. erstmals vom Auftragnehmer genutzt, ist für den Nachweis die Zertifizierung für eine bestehende Betriebsstätte des Bieters ausreichend. Für neue Standorte müssen die Zertifizierung bzw. die Anforderungen der EfbV jedoch unverzüglich nach Einrichtung, spätestens sechs Monate nach Leistungsbeginn nachgereicht werden (s. dazu auch jeweils die Besonderen Vertragsbedingungen). Dies gilt auch für die Übernahme des Betriebs am Standort der Kompostierungsanlage Hadorf in Los 8.
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- Zudem werden vom Bieter Referenzen nach Maßgabe der Ausführungen unter Ziffer 5 des Anhangs B zum jeweiligen Los gefordert. Jeweils sind für die geforderten Referenzleistungen im Zeitraum der Kalenderjahre 2009 bis einschließlich 2012 zwei Jahre der Leistungserbringung entsprechend den nachfolgenden Anforderungen zu belegen. Ist Leistungsgegenstand die Verwertung von Abfällen und verfügt der Auftragnehmer oder sein Unterauftragnehmer über mehrere Anlagen, ist zudem jeweils zu präzisieren, in welcher Anlage die Verwertung stattgefunden hat.
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Da die Zertifizierung, Konzepte und Referenzen jeweils bezogen auf die einzelnen angebotenen Lose einzureichen sind und losspezifisch geprüft werden, werden die abgeforderten Unterlagen in Ziffer 5 des Anhangs B zum jeweiligen Los aufgeführt.
Mindeststandards:
Für die Referenzen gelten teils Mindeststandards - insoweit wird jeweils auf die Angaben in Teil B (dort jeweils Nr. 5) verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung für die Leistungen der Lose 1 bis 15 jeweils eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen und § 18 VOL/B zu stellen (Höhe: 5 % der Bruttoauftragssumme nach Maßgabe der jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen). Soweit von einem Los auch die Erbringung von Verwertungsleistungen erfasst ist, für die vom Bieter Erlöse angeboten werden, berechnet sich die Sicherheitsleistung für das jeweilige Los allein auf der Grundlage der gebotenen Entgelte ohne Berücksichtigung der Erlöse.
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Es ist eine den Jahren der Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit) entsprechende Anzahl an Bürgschaftserklärun-gen, jeweils über einen entsprechenden Teilbetrag der insgesamt abgesicherten Summe vorzulegen, vgl. im Einzelnen die jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe jeweils Besondere Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Haftpflichtversicherung
Der Bieter hat das Bestehen oder den zugesicherten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer angemessenen Deckungssumme nachzuweisen und diesen Versicherungsschutz über die Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten. Die Vergabestelle hält dabei folgende Deckungssummen für angemessen:
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- Für Lose 1, 2, 3, 4, 7 und 8 jeweils:
- 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden
- oder 3,5 Mio. Euro für Personen-,Sach- und Vermögensschäden pauschal
- je Schadensfall und für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr
- oder pauschal 7 Mio. Euro pro Jahr;
- für Lose 5, 6 und 9 bis 15 jeweils:
- 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 300.000 Euro für Vermögensschäden
- oder 2,3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
- oder pauschal 4,6 Mio. Euro pro Jahr.
Gibt der Bieter ein Angebot für mehrere Lose ab, muss die Deckungssumme insgesamt entsprechend höher ausfallen: Die geforderte Deckungssumme für das angebotene Los mit dem höchsten geforderten Versicherungsschutz ist dann für jedes weitere angebotene Los um 5 % zu erhöhen. beispielhaft muss also der Bieter, der ein Angebot auf Lose 1, 2 und 5 angibt, eine Deckungssumme im Umfang von 3,5 Mio. Euro + 10 % aufweisen, d. h. von 3,85 Mio. Euro.
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Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Bestehen entsprechende Versicherungen oder Maximierungen noch nicht, kann der Nachweis auch durch Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice erbracht werden. Der Abschluss der Versicherung ist in diesem Fall zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
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Sofern Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer jeweils nur Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistung erbringen, genügt für diese jeweils der Nachweis eines entsprechend geringeren Versicherungsschutzes bzw. Deckungsumfanges der Versicherung.
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Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben zum Mindestlohn
Unabhängig vom Lohnniveau, das der Bieter und seine Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmern zahlen, müssen sich die Bieter mit Abgabe des Angebots schriftlich verpflichten, alle ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Ausführung der Leistungen eingesetzt werden, im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen.
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Es sind mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind.
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Die daraus resultierenden Verpflichtungen stellt der Bieter auch gegenüber seinen Unterauftragnehmern sicher.
Unterauftragnehmer
Unterbeauftragungen sind nach folgender Maßgabe zulässig: Die Leistungen der Sammlung von Restabfall (Los 1), Bioabfall (Los 3), Altpapier (Los 5) und schadstoffhaltigen Abfällen (Los 7) müssen vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden bzw. sind von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für die dortigen Sammelleistungen ist der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht zugelassen.
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Die Beauftragung von Unterauftragnehmern für alle weiteren Leistungen ist vom Grundsatz her möglich, bedarf jedoch nach Zuschlagserteilung der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers nach Maßgabe des jeweiligen Entsorgungsvertrages.
Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen.
Der Bieter hat bei der Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sicherzustellen, dass
- die Anforderungen der Vergabeunterlagen an das Verfahren und die Art und Weise der Leistungserbringung eingehalten werden;
- bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge nach Gesichtspunkten des Wettbewerbs verfahren wird und dabei kleine und mittlere Unternehmen beteiligt werden. Die Vorgaben in § 97 Abs. 3 Satz 4 GWB bzw. § 11 Abs. 5 VOL/A-EG sind entsprechend einzuhalten;
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- dem Unterauftragnehmer hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind;
- mit dem Unterauftragnehmer die VOL/B zum Vertragsgegenstand des Unterauftrages gemacht wird;
- der Unterauftragnehmer davon in Kenntnis gesetzt wird, dass seine Leistung der Erfüllung eines öffentlichen Auftrages dient und dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen.
Für den Fall, dass der Unterauftragnehmer eine Leistung nach Zuschlagserteilung an einen weiteren oder anderen Unterauftragnehmer vergeben möchte, bedarf dies ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers nach denselben Bedingungen.
Bitte beachten:
Die in den Losen 1 bis 3, 5, 6 und 9 bis 15 einzusetzenden Sammel- und Transportfahrzeuge müssen mindestens die Euro-4-Norm einhalten. Die zur Leistungserbringung in Los 7 eingesetzten Fahrzeuge müssen die Euro-5-Norm einhalten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Nur für Los 7 besondere Anforderungen an die dortige Fachkraft (siehe Ziffer 5 des dortigen Anhangs B).

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
per Überweisung an:
AWISTA, Abfallwirtschaftsbetrieb Starnberg
Konto-Nr.: 430 289 140
BLZ: 702 501 50
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE 70 7025 0150 0430 2891 40
BIC: BYLADEM1KMS
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wiedemann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
2021-09-30 📅
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Für die unter III.2 abgefragten Nachweise und Erklärungen ist Folgendes zu beachten:
Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Bei diesen handelt es sich um solche Unternehmen, die dem Bieter zwar nicht als Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ihm aber auf andere Weise ihre Fähigkeiten oder Ausrüstung zur Verfügung stellen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
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Die abgeforderten Nachweise und eine Verpflichtungserklärung werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten.
Für die in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10 bis 15 z. B. zur Wertstoffentsorgung, zur Altpapierverwertung und zur Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen gelten die Anforderungen zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen nur in modifizierter Form (s. dazu folgende Ausführungen).
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Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen
i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor.
Beim Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung vorzulegen, der sich folgende Aussagen entnehmen lassen müssen:
- der Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds und
- dessen Bevollmächtigung sowie Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen (für die Mitglieder der Bietergemeinschaft) sowie
- Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
Auf Nachfrage der Vergabestelle ist die Vertretungsbefugnis desjenigen, der das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft vertritt bzw. für dieses unterzeichnet, nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Zuverlässigkeit und der Nachweis der Eintragung ins Handelsregister gemäß Nr. III.2.1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit (z. B. über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und das Konzept zur Erbringung der Leistung) gem. Nr. III.2.3 müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu - für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen. Diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise des ausreichenden Versicherungsschutzes gem. Nr. III.2.2 sowie zu Umsätzen (zu letzteren nur auf Aufforderung) sind für jedes Mitglied vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll.
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Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er möglichst bereits bei der Einreichung des Angebots Angaben dazu zu machen, welche Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, soll der Bieter bereits im Angebot angeben, welches Unternehmen für welche (Teil-)Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.
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Benennt der Bieter bereits im Angebot die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er entsprechende Eignungsnachweise und eine Verpflichtungserklärung für die Unterauftragnehmer bereits dem Angebot beifügen. Dies gilt insbesondere für Lose 2 und 9 bis 15 für die dortigen Transportleistungen.
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Die Vergabestelle geht davon aus, dass einige Bieter für die Leistung der Verwertung/Beseitigung der dort genannten Fraktionen in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10-15 in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10 bis 15 Dritte einsetzen werden. Grundsätzlich werden diese dann als Unterauftragnehmer tätig. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die diesbezüglichen Behandlungsanlagen (nebst Betreiber und Standort) im Rahmen des Konzeptes zu benennen. Belege zum Nachweis der Eignung dieser Unterauftragnehmer sind jedoch nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dasselbe gilt für die Verpflichtungserklärungen (s.o.).
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Für die Anforderungen an den Beleg eines Versicherungsschutzes wird auf III.1.4 verwiesen.
Mit seinem Angebot hat der Bieter dem Auftraggeber nachvollziehbare Berechnungen seiner Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung je Preisposition zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation kann durch den Auftraggeber schon im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit der Preise nach § 19 Abs. 6 und 7 VOL/A-EG sowie nach Zuschlagserteilung vor allem zur Prüfung von Vertragsanpassungsverlangen (insbesondere Preisanpassung) geöffnet werden.
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Von ihrem Aufbau her soll die Urkalkulation pro gebotenem Preis den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts, insbesondere § 8 der VO PR 30/53 (= Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 der VO vom 25.11.2003, BGBl. I., S. 2304) i. V. m. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten als Anhange zur VO PR 30/53) entsprechen und jedenfalls Positionen zu den dortigen Kalkulationsposten enthalten.
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Die Kostenermittlung des Auftragnehmers muss für jede Preisposition mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Dafür müssen sich der Urkalkulation mindestens Angaben zum Umfang des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals (Anzahl der für die jeweiligen Teilleistungen benötigten Mitarbeiter) und der entsprechenden Ausstattung (Betriebsstätte, Fahrzeuge), jeweils unter Zuordnung zu den Teilleistungen und unter Ausweisung der hierfür angesetzten Kosten einschließlich Löhnen sowie Angaben zu den sonstigen Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, aber auch kalkulatorische Kosten) je Position entnehmen lassen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Urkalkulation nachzufordern, wenn sie dem Angebot nicht beigefügt war und für den Fall, dass sich die Kalkulation nicht ausreichend transparent entnehmen lässt, eine weitere Aufgliederung zu fordern. Der Angebotskopie braucht keine Urkalkulation beigefügt zu werden.
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Für nähere Ausführungen zu den Zuschlagskriterien wird auf Ziffer 5 des jweiligen Anhangs B für die einzelnen Lose verwiesen. Nachfragen sind schriftlich oder per Telekopie (Fax) an die Vergabestelle (siehe I.1) zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern des Freistaates Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760 📞
Fax: +49 8921762914 📠
Quelle: OJS 2013/S 121-207796 (2013-06-20)
Ergänzende Angaben (2013-06-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 122-209315
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 121-207796
ABl. S-Ausgabe: 122
Quelle: OJS 2013/S 122-209315 (2013-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 004-004223
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Für die unter III.2 abgefragten Nachweise und Erklärungen ist Folgendes zu beachten: Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Bei diesen handelt es sich um solche Unternehmen, die dem Bieter zwar nicht als Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ihm aber auf andere Weise ihre Fähigkeiten oder Ausrüstung zur Verfügung stellen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen. Die abgeforderten Nachweise und eine Verpflichtungserklärung werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten. Für die in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10 bis 15 z. B. zur Wertstoffentsorgung, zur Altpapierverwertung und zur Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen gelten die Anforderungen zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen nur in modifizierter Form (s. dazu folgende Ausführungen). Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Beim Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung vorzulegen, der sich folgende Aussagen entnehmen lassen müssen: — der Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds und — dessen Bevollmächtigung sowie Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen (für die Mitglieder der Bietergemeinschaft) sowie — Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen. Auf Nachfrage der Vergabestelle ist die Vertretungsbefugnis desjenigen, der das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft vertritt bzw. für dieses unterzeichnet, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Zuverlässigkeit und der Nachweis der Eintragung ins Handelsregister gemäß Nr. III.2.1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit (z. B. über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und das Konzept zur Erbringung der Leistung) gem. Nr. III.2.3 müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu – für seinen Leistungsteil – Angaben zu machen. Diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise des ausreichenden Versicherungsschutzes gem. Nr. III.2.2 sowie zu Umsätzen (zu letzteren nur auf Aufforderung) sind für jedes Mitglied vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er möglichst bereits bei der Einreichung des Angebots Angaben dazu zu machen, welche Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, soll der Bieter bereits im Angebot angeben, welches Unternehmen für welche (Teil-) Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Benennt der Bieter bereits im Angebot die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er entsprechende Eignungsnachweise und eine Verpflichtungserklärung für die Unterauftragnehmer bereits dem Angebot beifügen. Dies gilt insbesondere für Lose 2 und 9 bis 15 für die dortigen Transportleistungen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass einige Bieter für die Leistung der Verwertung/Beseitigung der dort genannten Fraktionen in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10-15 in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10 bis 15 Dritte einsetzen werden. Grundsätzlich werden diese dann als Unterauftragnehmer tätig. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die diesbezüglichen Behandlungsanlagen (nebst Betreiber und Standort) im Rahmen des Konzeptes zu benennen. Belege zum Nachweis der Eignung dieser Unterauftragnehmer sind jedoch nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dasselbe gilt für die Verpflichtungserklärungen (s. o.). Für die Anforderungen an den Beleg eines Versicherungsschutzes wird auf III.1.4 verwiesen. Mit seinem Angebot hat der Bieter dem Auftraggeber nachvollziehbare Berechnungen seiner Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung je Preisposition zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation kann durch den Auftraggeber schon im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit der Preise nach § 19 Abs. 6 und 7 VOL/A-EG sowie nach Zuschlagserteilung vor allem zur Prüfung von Vertragsanpassungsverlangen (insbesondere Preisanpassung) geöffnet werden. Von ihrem Aufbau her soll die Urkalkulation pro gebotenem Preis den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts, insbesondere § 8 der VO PR 30/53 (= Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953, BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 der VO vom 25.11.2003, BGBl. I., S. 2304) i. V. m. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten als Anhange zur VO PR 30/53) entsprechen und jedenfalls Positionen zu den dortigen Kalkulationsposten enthalten. Die Kostenermittlung des Auftragnehmers muss für jede Preisposition mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Dafür müssen sich der Urkalkulation mindestens Angaben zum Umfang des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals (Anzahl der für die jeweiligen Teilleistungen benötigten Mitarbeiter) und der entsprechenden Ausstattung (Betriebsstätte, Fahrzeuge), jeweils unter Zuordnung zu den Teilleistungen und unter Ausweisung der hierfür angesetzten Kosten einschließlich Löhnen sowie Angaben zu den sonstigen Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, aber auch kalkulatorische Kosten) je Position entnehmen lassen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Urkalkulation nachzufordern, wenn sie dem Angebot nicht beigefügt war und für den Fall, dass sich die Kalkulation nicht ausreichend transparent entnehmen lässt, eine weitere Aufgliederung zu fordern. Der Angebotskopie braucht keine Urkalkulation beigefügt zu werden. Für nähere Ausführungen zu den Zuschlagskriterien wird auf Ziffer 5 des jweiligen Anhangs B für die einzelnen Lose verwiesen. Nachfragen sind schriftlich oder per Telekopie (Fax) an die Vergabestelle (siehe I.1) zu richten.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Starnberg.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Los 1, 2, 3, 13: Gesamtwertungspreis pro Jahr (85)
2. Los 1, 2, 3, 13: Einhaltung höhere EU-Abgasnorm als 4-EUR-Norm (15)
3. Los 4: Wertungspreis (85)
4. Los 4: Einsatz der Vergärung als einer hochwertigen Verwertungstechnologie (10)
5. Los 4: Transportentfernung zur Verwertungsanlage (5)
6. Los 7: Niedrigster Wertungspreis (100)
7. Los 8: Gesamtwertungspreis pro Jahr (90)
8. Los 8: Höhe des Preises für die Abgabe von Kompost an den Mschinenring (Menge: bis 2 000 Mg/a) (10)
9. Los 14: Esamtwertungspreis bzw. -erlöse (80)
10. Los 14: Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als 4-EUR-Norm/Schadstoffentfrachtung in der Erstbehandlungsanlage (20)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-21 📅
Name: Remondis Süd GmbH
Postanschrift: Pasteurstraße 22
Postort: München
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣
Name: Wurzer Umwelt GmbH
Postanschrift: Am Kompostwerk 1
Postort: Eitting
Postleitzahl: 85462

5️⃣
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536

6️⃣
Name: Hirschauer Recycling GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lindenstraße 5
Postort: Windach
Postleitzahl: 86949

7️⃣
Name: Peter Preimesser GmbH & Co. KG
Postanschrift: Taxetstraße 3
Postort: Kichheim-Heimstetten
Postleitzahl: 85551

8️⃣
Name: Iwan Koslow GmbH & Co. KG
Postanschrift: Röntgenstraße 17
Postort: Landhut
Postleitzahl: 84030
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
3

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 122-209315
Quelle: OJS 2014/S 004-004223 (2014-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 065-111590
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Für die unter III.2 abgefragten Nachweise und Erklärungen ist Folgendes zu beachten: Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Bei diesen handelt es sich um solche Unternehmen, die dem Bieter zwar nicht als Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ihm aber auf andere Weise ihre Fähigkeiten oder Ausrüstung zur Verfügung stellen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen. Die abgeforderten Nachweise und eine Verpflichtungserklärung werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten. Für die in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10 bis 15 z. B. zur Wertstoffentsorgung, zur Altpapierverwertung und zur Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen gelten die Anforderungen zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen nur in modifizierter Form (s. dazu folgende Ausführungen). Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Beim Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung vorzulegen, der sich folgende Aussagen entnehmen lassen müssen: — der Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds und — dessen Bevollmächtigung sowie Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen (für die Mitglieder der Bietergemeinschaft) sowie — Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen. Auf Nachfrage der Vergabestelle ist die Vertretungsbefugnis desjenigen, der das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft vertritt bzw. für dieses unterzeichnet, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Zuverlässigkeit und der Nachweis der Eintragung ins Handelsregister gemäß Nr. III.2.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit (z. B. über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und das Konzept zur Erbringung der Leistung) gem. Nr. III.2.3) müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu – für seinen Leistungsteil – Angaben zu machen. Diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise des ausreichenden Versicherungsschutzes gem. Nr. III.2.2) sowie zu Umsätzen (zu letzteren nur auf Aufforderung) sind für jedes Mitglied vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er möglichst bereits bei der Einreichung des Angebots Angaben dazu zu machen, welche Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, soll der Bieter bereits im Angebot angeben, welches Unternehmen für welche (Teil-)Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Benennt der Bieter bereits im Angebot die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er entsprechende Eignungsnachweise und eine Verpflichtungserklärung für die Unterauftragnehmer bereits dem Angebot beifügen. Dies gilt insbesondere für Lose 2 und 9 bis 15 für die dortigen Transportleistungen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass einige Bieter für die Leistung der Verwertung/Beseitigung der dort genannten Fraktionen in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10-15 in den Losen 4, 6 bis 8 sowie Los 10 bis 15 Dritte einsetzen werden. Grundsätzlich werden diese dann als Unterauftragnehmer tätig. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die diesbezüglichen Behandlungsanlagen (nebst Betreiber und Standort) im Rahmen desKonzeptes zu benennen. Belege zum Nachweis der Eignung dieser Unterauftragnehmer sind jedoch nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dasselbe gilt für die Verpflichtungserklärungen (s. o.). Für die Anforderungen an den Beleg eines Versicherungsschutzes wird auf III.1.4) verwiesen. Mit seinem Angebot hat der Bieter dem Auftraggeber nachvollziehbare Berechnungen seiner Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung je Preisposition zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation kann durch den Auftraggeber schon im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit der Preise nach § 19 Abs. 6 und 7 VOL/A-EG sowie nach Zuschlagserteilung vor allem zur Prüfung von Vertragsanpassungsverlangen (insbesondere Preisanpassung) geöffnet werden. Von ihrem Aufbau her soll die Urkalkulation pro gebotenem Preis den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts, insbesondere § 8 der VO PR 30/53 (= Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 der VO vom 25.11.2003, BGBl. I., S. 2304) i. V. m. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten als Anhange zur VO PR 30/53) entsprechen und jedenfalls Positionen zu den dortigen Kalkulationsposten enthalten. Die Kostenermittlung des Auftragnehmers muss für jede Preisposition mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Dafür müssen sich der Urkalkulation mindestens Angaben zum Umfang des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals (Anzahl der für die jeweiligen Teilleistungen benötigten Mitarbeiter) und der entsprechenden Ausstattung (Betriebsstätte, Fahrzeuge), jeweils unter Zuordnung zu den Teilleistungen und unter Ausweisung der hierfür angesetzten Kosten einschließlich Löhnen sowie Angaben zu den sonstigen Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, aber auch kalkulatorische Kosten) je Position entnehmen lassen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Urkalkulation nachzufordern, wenn sie dem Angebot nicht beigefügt war und für den Fall, dass sich die Kalkulation nicht ausreichend transparent entnehmen lässt, eine weitere Aufgliederung zu fordern. Der Angebotskopie braucht keine Urkalkulation beigefügt zu werden. Für nähere Ausführungen zu den Zuschlagskriterien wird auf Ziffer 5 des jeweiligen Anhangs B für die einzelnen Lose verwiesen. Nachfragen sind schriftlich oder per Telekopie (Fax) an die Vergabestelle (siehe I.1)) zu richten.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. günstigster Wichtungspreis (80)
2. Einsatz von Ökostrom in der Verwertungsanlage (10)
3. Fahrzeuge mit Euro-5-Norm beim Transport von der Umladestation zur Verwertung (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-03 📅
Name: AMMER Entsorgungs GmbH & Co.KG
Postanschrift: Baldhamer Straße 33
Postort: Zorneding
Postleitzahl: 85604

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Wiedemann
Quelle: OJS 2014/S 065-111590 (2014-03-28)