Ausschreibung von Leasingfahrzeugen

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Auftragsgegenstand ist das Leasing von Neufahrzeugen inklusive Serviceleistungen für Standorte der Auftraggeberin im Bundesland Hessen (Bundesrepublik Deutschland). Beim Los 1 handelt es sich um sogenannte Poolfahrzeuge unterschiedlicher Klassen. Los 2 umfasst die Leistung des Leasings von Fahrzeugen für Vorstände und Hauptabteilungsleiter sowie für ausgewählte Mitarbeiter im Rahmen eines Mitarbeitermodells, die auch zur Privatnutzung bestimmt sind. Im Rahmen des sog. Mitarbeitermodells werden die Fahrzeuge auf den Mitarbeiter zugelassen; er ist Halter des Fahrzeugs. Halterin der Fahrzeuge für Vorstände und Hauptabteilungsleiter ist die Auftraggeberin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-27 Auftragsbekanntmachung
2013-10-04 Ergänzende Angaben
2013-11-05 Ergänzende Angaben
2014-03-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Los 1: 80 Neufahrzeugen (71 Kleinwagen mit Schaltgetriebe, 1 Kleinwagen mit Autoamtikgetriebe, 8 Kastenwagen).Los 2: Der Fuhrpark besteht derzeit aus 40 Fahrzeugen für MitarbeiterInnen sowie 15 Fahrzeugen für Vorstände und Hauptabteilungsleiter. Dieser Personenkreis ist in der Wahl von Fahrzeugtypen und -ausstattung frei. Eine Verpflichtung zum Abschluss von Full-Service-Einzelleasingverträgen bzw. zu einer Abnahme eines festen Fahrzeugkontingentes besteht nicht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Friedrichsring 2
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
E-Mail: fuhrpark-vergabe@he.aok.de 📧
Fax: +49 698303554 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 190-327707
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe weitere, gleichartige Leistungen nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG ist möglich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist das Leasing von Neufahrzeugen inklusive Serviceleistungen für Standorte der Auftraggeberin im Bundesland Hessen (Bundesrepublik Deutschland). Beim Los 1 handelt es sich um sogenannte Poolfahrzeuge unterschiedlicher Klassen. Los 2 umfasst die Leistung des Leasings von Fahrzeugen für Vorstände und Hauptabteilungsleiter sowie für ausgewählte Mitarbeiter im Rahmen eines Mitarbeitermodells, die auch zur Privatnutzung bestimmt sind. Im Rahmen des sog. Mitarbeitermodells werden die Fahrzeuge auf den Mitarbeiter zugelassen; er ist Halter des Fahrzeugs. Halterin der Fahrzeuge für Vorstände und Hauptabteilungsleiter ist die Auftraggeberin.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Siehe Ziffer II.1.5) und II.2.1)Die Vertragslaufzeit für Los 1:Beginn: 1.4.2014Ende: 31.3.2018
Siehe Ziffer II.1.5) und II.2.1)
Die Vertragslaufzeit für Los 1:
Beginn: 1.4.2014
Ende: 31.3.2018
Menge oder Umfang: Sieher Ziffer II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Siehe Ziffer II.1.5) und II.2.1)Die Vertragslaufzeit für Los 2:Beginn: 1.1.2014Ende: 31.12.2017
Die Vertragslaufzeit für Los 2:
Beginn: 1.1.2014
Ende: 31.12.2017
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.2.1).
Los 1: 80 Neufahrzeugen (71 Kleinwagen mit Schaltgetriebe, 1 Kleinwagen mit Autoamtikgetriebe, 8 Kastenwagen).
Los 2: Der Fuhrpark besteht derzeit aus 40 Fahrzeugen für MitarbeiterInnen sowie 15 Fahrzeugen für Vorstände und Hauptabteilungsleiter. Dieser Personenkreis ist in der Wahl von Fahrzeugtypen und -
ausstattung frei. Eine Verpflichtung zum Abschluss von Full-Service-Einzelleasingverträgen bzw. zu einer Abnahme eines festen Fahrzeugkontingentes besteht nicht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Der o.g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmer bedienen will, ist der o.g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Zuschlagsfall und zu Vertragsbeginn ein Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe vorgelegt wird.
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2. Eigenerklärung über die Umsätze der letzten 3 Jahre
Die o.g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmer bedienen will, sind die o.g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktuelle Referenzliste über Aufträge, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem augeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. Hierbei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern‚ inkl. Telefonnummer).
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Der o.g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmer bedienen will, ist der o.g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen.
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Mindeststandards: Es ist mindestens ene Referenz vorzulegen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall gesamtschuldnerisch (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR etc).

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Nancy Sager

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1- 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
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verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden istoder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 190-327707 (2013-09-27)
Ergänzende Angaben (2013-10-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 195-335808
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 190-327707
ABl. S-Ausgabe: 195
Quelle: OJS 2013/S 195-335808 (2013-10-04)
Ergänzende Angaben (2013-11-05)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 216-375255
ABl. S-Ausgabe: 216
Quelle: OJS 2013/S 216-375255 (2013-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 051-085074
ABl. S-Ausgabe: 51

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-20 📅
Name: LeasePlan Deutschland GmbH
Postanschrift: Hellersbergstraße 10 b
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland 🇩🇪

Referenz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 195-335808
2013/S 216-375255

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren... Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2014/S 051-085074 (2014-03-10)