Ausschreibung von SPNV-Leistungen „Elektro-Netz Niedersachsen-Ost“

Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB)

Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Vertragslaufzeit für das Netz beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2015. Für das Netz werden die für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge von der Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig GmbH (RGB) beigestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-08 Auftragsbekanntmachung
2014-10-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 2 098 000 Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB)
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Postleitzahl: 38122
Postort: Braunschweig
Kontakt
Internetadresse: http://zgb.de 🌏
E-Mail: enno@zgb.de 📧
Telefon: +49 531242620 📞
Fax: +49 5312426242 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 218-379711
Verweist auf Bekanntmachung: 2010/S 189-288966
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen: Region Hannover (RH), Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover. Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover. Federführer ist der ZGB; sämtliche Korrespondenz ist mit dem ZGB zu führen. Dieser ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt über ein Internetportal. Zu II.3): Ergänzend gilt § 18 Abs. 2 des Verkehrsvertrages. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)“ vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) „Verfahrensart” enthaltene Angabe „Offenes Verfahren“ wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise, auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Bei diesen handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Bieter, die einzelne Nachweise nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der Wertung ausgeschlossen werden. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch machen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die Bieter haben sich gegenüber den Auftraggebern zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen bzw. durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen. Die Angebote sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der wie in den Vergabeunterlagen bestimmt zu kennzeichnen ist. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Angebot beigefügt werden, sofern neben dem Originalangebot auch jede Angebotskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten enthält und diese ausdrücklich von der dem Original des Angebotes beizufügenden CD-ROM oder DVD mit den selbst erstellten Bestandteilen des Angebotes zu unterscheiden sind. Die Angebote müssen durch den Bieter bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis genügen die Bieter durch die Unterschriften auf den ausgefüllten Formblättern in der Anlage B.2. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Vertragslaufzeit für das Netz beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2015. Für das Netz werden die für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge von der Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig GmbH (RGB) beigestellt.
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Beschreibung der Optionen:
Verdichtung zum Stundentakt am Wochenende auf der Linie Wolfsburg - Braunschweig - Hildesheim. Mehrleistungen und Kapazitätserhöhungen ohne Fahrzeugmehrbedarf.
Referenznummer: 3.4.5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Metropollinie ENNO M 4 Wolfsburg - Hannover;
Metropollinie ENNO M 65 Wolfsburg - Braunschweig - Hildesheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (gemeint: Geschäftsführer, Vorstand):
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a) Keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen;
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn selbst,
b) Keine von den zuständigen Gerichten und Behörden rechts- bzw. bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
— arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
— im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
— Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
— die Umwelt schützende Vorschriften und,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die oben genannten Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
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Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
c) Einen Berufs- und Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen;
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d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters;
e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
f) Nachweis der Gesetzestreue des Bieters im Sinne von § 97 Abs. 4 GWB (Eigenerklärung des Bieters, dass er sich gesetzestreu verhält und die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält).
Die in diesem Abschnitt genannten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.12.2013 datieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Mindeststandards:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) (aa) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters
oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
— (bb) Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
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oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
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— (cc) Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
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— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
(ii) Eigenkapital,
(iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
(vi) Ergebnis des Unternehmens,
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
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Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
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d) Vorlage der Erklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
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Die in diesem Kapitel unter lit. a) bis d) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.12.2013 datieren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist. dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
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Mindeststandards:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistunsgfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG, sowie der Sicherheitsbescheinigung nach § 7 a AEG;
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b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen, zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit, der Zahl der eingesetzten elektrischen bzw. dieselbetriebenen Fahrzeuge sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen 3 Jahren ist nicht erforderlich; es wird jedoch mindestens ein Umfang von in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im SPNV von insgesamt 2 Mio. Zugkilometern erwartet);
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c) Ergänzend zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen. Eine Eigenerklärung ist für die gemäß lit a) geforderte Vorlage einer EVU-Zulassung nicht zulässig. Die Erklärung zu c) darf nicht vor dem 1.12.2013 datieren.
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Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüberhinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten oder einer Verpflichtungserklärung des Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen/widerrufen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung seiner Leistungspflichten, insbesondere zur Deckung etwaiger Mehrkosten bei der Beauftragung eines anderen EVU, und zur Absicherung etwaiger Überzahlungen aus den von den Auftraggebern geleisteten Abschlagszahlungen erbringt der Auftragnehmer hinreichende Sicherheiten. Dabei hat er die Wahl zwischen der Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Unterwerfungsklausel, der Hinterlegung von Geld oder dem Stellen einer Bürgschaft. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Die Höhe der zu stellenden Sicherheit beträgt 4 000 000 EUR.
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Zur Absicherung des Anspruchs auf Herstellung des vertragsgemäßen Rückgabezustandes der Fahrzeuge des Vermieters gegen den Mieter stellt der Mieter eine Bürgschaft. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Die Höhe der zu stellenden Bürgschaft beträgt 3 000 000 EUR.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Bieter müssen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) besitzen oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG, sowie der Sicherheitsbescheinigung nach § 7 a AEG, belegen können, dass diese nicht benötigt wird.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Übersendung eines Verrechnungsschecks oder Überweisung an den ZGB.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jessica Mantik

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-09-29 📅
2012-03-30 📅
2011-10-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3.4.5
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 189-288966
2012/S 63-100766
2011/S 194-315069
Zusätzliche Informationen
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen:
Region Hannover (RH), Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover.
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover.
Federführer ist der ZGB; sämtliche Korrespondenz ist mit dem ZGB zu führen. Dieser ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt über ein Internetportal. Zu II.3): Ergänzend gilt § 18 Abs. 2 des Verkehrsvertrages.
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Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)“ vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die unter Ziffer IV.1) „Verfahrensart” enthaltene Angabe „Offenes Verfahren“ wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise, auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bieter prüfen. Bei diesen handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
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Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Bieter, die einzelne Nachweise nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der Wertung ausgeschlossen werden. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch machen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Die Bieter haben sich gegenüber den Auftraggebern zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen bzw. durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen.
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Die Angebote sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der wie in den Vergabeunterlagen bestimmt zu kennzeichnen ist. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Angebot beigefügt werden, sofern neben dem Originalangebot auch jede Angebotskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten enthält und diese ausdrücklich von der dem Original des Angebotes beizufügenden CD-ROM oder DVD mit den selbst erstellten Bestandteilen des Angebotes zu unterscheiden sind. Die Angebote müssen durch den Bieter bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis genügen die Bieter durch die Unterschriften auf den ausgefüllten Formblättern in der Anlage B.2. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Starße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2013/S 218-379711 (2013-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: j.mantik@zgb.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 193-341292
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 218-379711
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen: Region Hannover (RH), Fachbereich Verkehr, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover. Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Metropollinie ENNO M 4 Wolfsburg – Hannover;
Metropollinie ENNO M 65 Wolfsburg – Braunschweig – Hildesheim.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-18 📅
Name: metronom Eisenbahngesellschaft mbH
Postanschrift: St.-Viti-Straße 15
Postort: Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2014/S 193-341292 (2014-10-06)