Ausschreibung zur Versichertenbefragung der AOKs mit Patients Experience Questionnaire
Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Erstellung und der Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen (Los 1) sowie die Fragebogenannahme, Datensatzerstellung und die Versendung an die ZDS (Zentrale Datenstelle) sowie an die jeweilige AOK / Auftraggeberin (Los 2).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-23.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit › Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
- • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit › Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-08-23 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2013-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 164-285840
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-09 📅
Öffnungsort: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Patrizia Krahn
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 164-285840 (2013-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Menge oder Umfang:
Los 1 beinhaltet die Erstellung und den Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen:Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit vorraussichtlich 75 000 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen;Los 2 beinhaltet die Fragebogenannahme, die Datensatzerstellung und die Versendung an die ZDS sowie an die jeweilige AOK / Auftraggeberin: Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen wird sich auf ca. 26 000 bis 30 000 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 164-285840
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin sind:
— AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Christopher Hermann;
— AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Helmut Platzer;
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Walter Bockemühl.
(2) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3. der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen.
(3) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe vonTeilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EGAbs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en)können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Sie sind jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Erstellung und der Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen (Los 1) sowie die Fragebogenannahme, Datensatzerstellung und die Versendung an die ZDS (Zentrale Datenstelle) sowie an die jeweilige AOK / Auftraggeberin (Los 2).
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Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung und der Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen
Menge oder Umfang: Los 1 beinhaltet die Erstellung und den Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen:Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit vorraussichtlich 75 000 pro Befragungswelle zu versendenden Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen.
Los 1 beinhaltet die Erstellung und den Versand von Fragebögen, Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen:
Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit vorraussichtlich 75 000 pro Befragungswelle zu versendenden Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Fragebogenannahme, die Datensatzerstellung und die Versendung an die ZDS sowie an die jeweilige AOK / Auftraggeberin
Menge oder Umfang: Los 2 beinhaltet die Fragebogenannahme, die Datensatzerstellung und die Versendung an die ZDS sowie an die jeweilige AOK / Auftraggeberin: Die Anzahl entgegenzunehmender Postsendungen wird sich auf ca. 26 000 bis 30 000 ausgefüllte Fragebögen (Rückläufer) pro Befragungswelle beziffern.
Es handelt sich um bis zu 5 Befragungswellen pro Jahr mit vorraussichtlich 75 000 pro Befragungswelle zu versendeten Fragebögen und Versichertenanschreiben samt Rückantwortumschlägen;
Dauer: 24 Monate Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG;
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen von insgesamt 3 000 000 EUR gegen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden; alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abgeschlossen und der Nachweis vorgelegt wird.
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Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
(1) Los 1: Angabe von zwei aktuellen Referenzen (Referenzliste) die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Versand von ca. 50 000. Briefen oder mehr). Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Dabei sind unter Berücksichtigung des Obigen insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
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(a) Kunde,
(b) Branche,
(c) Ansprechpartner, Name, Anschrift, Telefonnummer,
(d) Menge der versendeten Bögen, ca. 50 000 Briefe oder mehr,
(e) Leistungsbeschreibung,
(f) Leistungszeitraum (Start und Ende);
(2) Vorlage der ausgefüllten, unterzeichneten Anhänge A bis C zum Datenschutzvertrag:
(a) Fragebogen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit;
(b) Übersicht über die für den Auftraggeber tätigen Unterauftragnehmer, die im Falle der Auftragserteilung unmittelbar die Daten der Auftraggeber erheben, verarbeiten und/oder nutzen;
(c) Übersicht über die tätigen Wartungsfirmen, die die eingesetzten automatisierten Verfahren oder die eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag prüfen oder warten und bei denen im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten ein Zugriff auf Sozialdaten nicht ausgeschlossen werden kann, vgl. § 80 Abs. 7 SGB X;
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(3) Vorlage eines vom Bieter verwendeten Musters einer Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG;
(4) Los 2: Angabe von zwei aktuellen Referenzen (Referenzliste) die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Belegeinlesung und Datensatzzusammenstellung mit einem Volumen von ca. 15 000 Fragebögen oder mehr). Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Dabei sind unter Berücksichtigung des Obigen insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
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(d) Auftragsvolumen, ca. 15 000 Fragebögen oder mehr,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu bennen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-09 📅
Öffnungsort: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Patrizia Krahn
Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin sind:
— AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Christopher Hermann;
— AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Helmut Platzer;
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Walter Bockemühl.
(2) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3. der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen.
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(3) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe vonTeilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EGAbs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en)können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Sie sind jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt
nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des
(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der
Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB.
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