Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Haus Aden in Bergkamen-Oberaden mit einer Fläche von ca. 55 ha soll direkt am Datteln-Hamm-Kanal eine moderne Wasserstadt entstehen. Die Wasserstadt ist das größte stadtentwicklungspolitische Vorhaben in Bergkamen, dem Kreis Unna und eines der größten in der Metropole Ruhr. Die Planung setzt auf interessante Wassertouristik- und Freizeitangebote und auf eine Kombination von Wohnen, Arbeiten und Erholen. Unter dem Motto „Wasser in die Stadt“ ist parallel zur Wasserstraße ein neuer See – der Adensee – konzipiert. Er ist das Herzstück der Wasserstadt Aden. Er entsteht durch ein intelligentes und wirtschaftliches Bodenmanagement, mit Verbleib aller Bodenmassen am Standort. Im Rahmen einer ersten Planungsphase wurde die Machbarkeit der Wasserstadt Aden nachgewiesen. Alle wesentlichen Planungen und Kostenschätzungen sind bis zur Entwurfsphase ausgereift. Das bergrechtliche Abschlussbetriebsplanverfahren für die Zeche Haus Aden ist kurz vor der Genehmigung. Für die höherwertige Folgenutzung wird z.Z. bereits ein Sanierungsplan vorbereitet. In seiner Sitzung am 13.3.2008 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ beschlossen. Z.Z. wird die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Für die Wasserflächen wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieses entfaltet Konzentrationswirkung und umfasst den Sanierungsplan i.S. des BBodSchG. Die Wasserstadt Aden ist eine Stadtumbaumaßnahme im Programm „Stadtumbau West“, für die Städtebauförderungsmittel beantragt und bewilligt wurden. Die Kosten für Eigentumserwerb, Freilegung, Sanierung und Bodenmanagement, Erschließung, Projektsteuerung, Vermarktung der privat nutzbaren Grundstücke und Öffentlichkeitsarbeit sind Gegenstand der Fördermaßnahme. Alle beitragspflichtigen Erschließungsmaßnahmen werden über Beiträge finanziert und sollen ebenfalls im Rahmen der Gesamtmaßnahme umgesetzt werden. Es ist geplant, dass einzelne Abschnitte durch dritte Erschließungsträger realisiert werden. Die Wasserstadt Aden ist ein PPP-Projekt zwischen Stadt Bergkamen und RAG Montan Immobilien GmbH. Die RAG Montan Immobilien GmbH soll insbesondere die externen erforderlichen Bodenmassen garantieren. Ihr obliegt ebenfalls die Baureifmachung und das Risiko der Vermarktung der gewerblichen Grundstücke. Die Flächen des Adenparks verbleiben ebenfalls bei der RAG MI und sollen im Sinne des Rahmenplanes über ein Ausgleichskonto hergestellt werden. Der Maßnahme liegt folgendes Kostengerüst zugrunde: Gesamtkosten 40,45 Mio. EUR; Erlöse aus Erschließungsbeiträgen 4,8 Mio. EUR; Erlöse aus Entwässerungsbeiträgen / SEB 4,35 Mio. EUR; Grundstückserlöse 16,35 Mio. EUR; Förderung 10,47 Mio. EUR; Eigenanteil Stadt 4,48 Mio. EUR. Die Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken werden in der Gesamtrechung als Einnahmen gewertet. Die Stadt Bergkamen stellt über den 20%-igen Eigenanteil hinaus Eigenmittel zur Finanzierung der Maßnahme bereit. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit bis 2018 vorgesehen. Die Vermarktung der Grundstücke ist bis ca. 2026 kalkuliert. Zur Erfüllung der Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme will sich die Stadt Bergkamen eines Entwicklungsträgers i.S.v. § 167 BauGB bedienen, der treuhänderisch tätig werden soll. Die Kosten für die Leistungen des Entwicklungsträgers sind zuwendungsfähig. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Auswahl des Entwicklungsträgers, der im Wesentlichen folgende Aufgaben übernehmen soll: Projektleitung (Gesamtkoordination/Projektmanagement); treuhänderischer Erwerb der von der Stadt zu entwickelnden Grundstücksflächen; Bewirtschaftung des Treuhandvermögens/Finanzierungsmanagement; Bewirtschaftung von öffentlichen Fördermitteln, Erstellen von Verwendungsnachweisen; Beauftragung (treuhänderisch) und Überwachung von Planungs- und Bauausführungsleistungen für die Baumaßnahmen zur Grundstücksentwicklung (Flächensanierung und Bodenmanagement, Grundstücksfreilegung, Anlage der Gewässer, Herstellung der öffentlichen Verkehrs-, Erschließungs- und Grünflächen); Durchführung von Wettbewerben für städtebaulich wichtige Grundstücke; Marketingstrategie/Vermarktung, Investorenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit; Kontinuierliche Information der politischen und administrativen Gremien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe die Darstellung unter II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bergkamen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 59192
Postort: Bergkamen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bergkamen.de🌏
E-Mail: c.reumke@bergkamen.de📧
Für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist zwingend eine Bewerbungsunterlage zu verwenden, die Interessenten per E-Mail bei der in Abschnitt I.1 genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Haus Aden in Bergkamen-Oberaden mit einer Fläche von ca. 55 ha soll direkt am Datteln-Hamm-Kanal eine moderne Wasserstadt entstehen. Die Wasserstadt ist das größte stadtentwicklungspolitische Vorhaben in Bergkamen, dem Kreis Unna und eines der größten in der Metropole Ruhr. Die Planung setzt auf interessante Wassertouristik- und Freizeitangebote und auf eine Kombination von Wohnen, Arbeiten und Erholen. Unter dem Motto „Wasser in die Stadt“ ist parallel zur Wasserstraße ein neuer See – der Adensee – konzipiert. Er ist das Herzstück der Wasserstadt Aden. Er entsteht durch ein intelligentes und wirtschaftliches Bodenmanagement, mit Verbleib aller Bodenmassen am Standort. Im Rahmen einer ersten Planungsphase wurde die Machbarkeit der Wasserstadt Aden nachgewiesen. Alle wesentlichen Planungen und Kostenschätzungen sind bis zur Entwurfsphase ausgereift.
Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Haus Aden in Bergkamen-Oberaden mit einer Fläche von ca. 55 ha soll direkt am Datteln-Hamm-Kanal eine moderne Wasserstadt entstehen. Die Wasserstadt ist das größte stadtentwicklungspolitische Vorhaben in Bergkamen, dem Kreis Unna und eines der größten in der Metropole Ruhr. Die Planung setzt auf interessante Wassertouristik- und Freizeitangebote und auf eine Kombination von Wohnen, Arbeiten und Erholen. Unter dem Motto „Wasser in die Stadt“ ist parallel zur Wasserstraße ein neuer See – der Adensee – konzipiert. Er ist das Herzstück der Wasserstadt Aden. Er entsteht durch ein intelligentes und wirtschaftliches Bodenmanagement, mit Verbleib aller Bodenmassen am Standort. Im Rahmen einer ersten Planungsphase wurde die Machbarkeit der Wasserstadt Aden nachgewiesen. Alle wesentlichen Planungen und Kostenschätzungen sind bis zur Entwurfsphase ausgereift.
Das bergrechtliche Abschlussbetriebsplanverfahren für die Zeche Haus Aden ist kurz vor der Genehmigung. Für die höherwertige Folgenutzung wird z.Z. bereits ein Sanierungsplan vorbereitet. In seiner Sitzung am 13.3.2008 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ beschlossen. Z.Z. wird die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Für die Wasserflächen wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieses entfaltet Konzentrationswirkung und umfasst den Sanierungsplan i.S. des BBodSchG.
Das bergrechtliche Abschlussbetriebsplanverfahren für die Zeche Haus Aden ist kurz vor der Genehmigung. Für die höherwertige Folgenutzung wird z.Z. bereits ein Sanierungsplan vorbereitet. In seiner Sitzung am 13.3.2008 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ beschlossen. Z.Z. wird die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Für die Wasserflächen wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieses entfaltet Konzentrationswirkung und umfasst den Sanierungsplan i.S. des BBodSchG.
Die Wasserstadt Aden ist eine Stadtumbaumaßnahme im Programm „Stadtumbau West“, für die Städtebauförderungsmittel beantragt und bewilligt wurden. Die Kosten für Eigentumserwerb, Freilegung, Sanierung und Bodenmanagement, Erschließung, Projektsteuerung, Vermarktung der privat nutzbaren Grundstücke und Öffentlichkeitsarbeit sind Gegenstand der Fördermaßnahme. Alle beitragspflichtigen Erschließungsmaßnahmen werden über Beiträge finanziert und sollen ebenfalls im Rahmen der Gesamtmaßnahme umgesetzt werden. Es ist geplant, dass einzelne Abschnitte durch dritte Erschließungsträger realisiert werden.
Die Wasserstadt Aden ist eine Stadtumbaumaßnahme im Programm „Stadtumbau West“, für die Städtebauförderungsmittel beantragt und bewilligt wurden. Die Kosten für Eigentumserwerb, Freilegung, Sanierung und Bodenmanagement, Erschließung, Projektsteuerung, Vermarktung der privat nutzbaren Grundstücke und Öffentlichkeitsarbeit sind Gegenstand der Fördermaßnahme. Alle beitragspflichtigen Erschließungsmaßnahmen werden über Beiträge finanziert und sollen ebenfalls im Rahmen der Gesamtmaßnahme umgesetzt werden. Es ist geplant, dass einzelne Abschnitte durch dritte Erschließungsträger realisiert werden.
Die Wasserstadt Aden ist ein PPP-Projekt zwischen Stadt Bergkamen und RAG Montan Immobilien GmbH. Die RAG Montan Immobilien GmbH soll insbesondere die externen erforderlichen Bodenmassen garantieren. Ihr obliegt ebenfalls die Baureifmachung und das Risiko der Vermarktung der gewerblichen Grundstücke. Die Flächen des Adenparks verbleiben ebenfalls bei der RAG MI und sollen im Sinne des Rahmenplanes über ein Ausgleichskonto hergestellt werden.
Die Wasserstadt Aden ist ein PPP-Projekt zwischen Stadt Bergkamen und RAG Montan Immobilien GmbH. Die RAG Montan Immobilien GmbH soll insbesondere die externen erforderlichen Bodenmassen garantieren. Ihr obliegt ebenfalls die Baureifmachung und das Risiko der Vermarktung der gewerblichen Grundstücke. Die Flächen des Adenparks verbleiben ebenfalls bei der RAG MI und sollen im Sinne des Rahmenplanes über ein Ausgleichskonto hergestellt werden.
Der Maßnahme liegt folgendes Kostengerüst zugrunde: Gesamtkosten 40,45 Mio. EUR; Erlöse aus Erschließungsbeiträgen 4,8 Mio. EUR; Erlöse aus Entwässerungsbeiträgen / SEB 4,35 Mio. EUR; Grundstückserlöse 16,35 Mio. EUR; Förderung 10,47 Mio. EUR; Eigenanteil Stadt 4,48 Mio. EUR. Die Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken werden in der Gesamtrechung als Einnahmen gewertet. Die Stadt Bergkamen stellt über den 20%-igen Eigenanteil hinaus Eigenmittel zur Finanzierung der Maßnahme bereit.
Der Maßnahme liegt folgendes Kostengerüst zugrunde: Gesamtkosten 40,45 Mio. EUR; Erlöse aus Erschließungsbeiträgen 4,8 Mio. EUR; Erlöse aus Entwässerungsbeiträgen / SEB 4,35 Mio. EUR; Grundstückserlöse 16,35 Mio. EUR; Förderung 10,47 Mio. EUR; Eigenanteil Stadt 4,48 Mio. EUR. Die Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken werden in der Gesamtrechung als Einnahmen gewertet. Die Stadt Bergkamen stellt über den 20%-igen Eigenanteil hinaus Eigenmittel zur Finanzierung der Maßnahme bereit.
Für die Maßnahme ist eine Bauzeit bis 2018 vorgesehen. Die Vermarktung der Grundstücke ist bis ca. 2026 kalkuliert.
Zur Erfüllung der Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme will sich die Stadt Bergkamen eines Entwicklungsträgers i.S.v. § 167 BauGB bedienen, der treuhänderisch tätig werden soll. Die Kosten für die Leistungen des Entwicklungsträgers sind zuwendungsfähig.
Zur Erfüllung der Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme will sich die Stadt Bergkamen eines Entwicklungsträgers i.S.v. § 167 BauGB bedienen, der treuhänderisch tätig werden soll. Die Kosten für die Leistungen des Entwicklungsträgers sind zuwendungsfähig.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Auswahl des Entwicklungsträgers, der im Wesentlichen folgende Aufgaben übernehmen soll: Projektleitung (Gesamtkoordination/Projektmanagement); treuhänderischer Erwerb der von der Stadt zu entwickelnden Grundstücksflächen; Bewirtschaftung des Treuhandvermögens/Finanzierungsmanagement; Bewirtschaftung von öffentlichen Fördermitteln, Erstellen von Verwendungsnachweisen; Beauftragung (treuhänderisch) und Überwachung von Planungs- und Bauausführungsleistungen für die Baumaßnahmen zur Grundstücksentwicklung (Flächensanierung und Bodenmanagement, Grundstücksfreilegung, Anlage der Gewässer, Herstellung der öffentlichen Verkehrs-, Erschließungs- und Grünflächen); Durchführung von Wettbewerben für städtebaulich wichtige Grundstücke; Marketingstrategie/Vermarktung, Investorenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit; Kontinuierliche Information der politischen und administrativen Gremien.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Auswahl des Entwicklungsträgers, der im Wesentlichen folgende Aufgaben übernehmen soll: Projektleitung (Gesamtkoordination/Projektmanagement); treuhänderischer Erwerb der von der Stadt zu entwickelnden Grundstücksflächen; Bewirtschaftung des Treuhandvermögens/Finanzierungsmanagement; Bewirtschaftung von öffentlichen Fördermitteln, Erstellen von Verwendungsnachweisen; Beauftragung (treuhänderisch) und Überwachung von Planungs- und Bauausführungsleistungen für die Baumaßnahmen zur Grundstücksentwicklung (Flächensanierung und Bodenmanagement, Grundstücksfreilegung, Anlage der Gewässer, Herstellung der öffentlichen Verkehrs-, Erschließungs- und Grünflächen); Durchführung von Wettbewerben für städtebaulich wichtige Grundstücke; Marketingstrategie/Vermarktung, Investorenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit; Kontinuierliche Information der politischen und administrativen Gremien.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergkamen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines unbeglaubigten Handelsregisterauszugs;
2. Eigenerklärung zu den in § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d) bis i) genannten Kriterien;
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A;
Es ist zwingend ein Bewerbungsformular zu verwenden, welches Interessenten auf entsprechende, per E-Mail einzureichende Anforderung bei der in Abschnitt I.1. genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresgesamtumsatz sowie Umsatz mit Projektentwicklungsleistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Es ist zwingend ein Bewerbungsformular zu verwenden, welches Interessenten auf entsprechende, per E-Mail einzureichende Anforderung bei der in Abschnitt I.1. genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Benennung eines verantwortlichen Gesamtprojektleiters, eines verantwortlichen Mitarbeiters für Planung und Bau sowie eines verantwortlichen Mitarbeiters für Vermarktung und Investorenmanagement, jeweils mit Angaben zur Berufsqualifikation und zur Berufserfahrung (persönliche Referenzen);
1. Benennung eines verantwortlichen Gesamtprojektleiters, eines verantwortlichen Mitarbeiters für Planung und Bau sowie eines verantwortlichen Mitarbeiters für Vermarktung und Investorenmanagement, jeweils mit Angaben zur Berufsqualifikation und zur Berufserfahrung (persönliche Referenzen);
2. Angabe der Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Jahren 2010-2012;
3. Referenzen für Tätigkeiten als Entwicklungs- oder Sanierungsträger in den letzten 5 Jahren
4. Referenzen für das Durchführen von Wettbewerben und Ausschreibungen für Planungs- und Bauleistungen in den letzten 5 Jahren
Es ist zwingend ein Bewerbungsformular zu verwenden, welches Interessenten auf entsprechende, per E-Mail einzureichende Anforderung bei der in Abschnitt I.1. genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhalten.
Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz für eine Tätigkeit als Entwicklungsträger (§ 167 BauGB) oder als Sanierungsträger (§ 157 BauGB) oder für eine vergleichbare Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Wird in den Verhandlungen festgelegt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Wird in den Verhandlungen festgelegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer wird als Entwicklungsträger treuhänderisch für die Stadt Bergkamen tätig (siehe § 167 Abs. 2 BauGB).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
1.1 Referenzen des Unternehmens für Tätigkeiten als Entwicklungs- oder Sanierungsträger;
1.2 Referenzen für die Durchführung von Wettbewerben und Ausschreibungen für Planungs- und Bauleistungen;
2.1 Berufsjahre, Berufsqualifikation und Referenzen des verantwortlichen Gesamtprojektleiters;
2.2. Berufsjahre, Berufsqualifikation und Referenzen des verantwortlichen Mitarbeiters für Planung und Bau;
2.3 Berufsjahre, Berufsqualifikation und Referenzen des verantwortlichen Mitarbeiters für Vermarktung und Investorenmanagement;
3.1 durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Projektentwicklung in den Jahren 2010, 2011 und 2012;
3.2.1 durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3.2.2 durchschnittlicher Umsatz mit Projektentwicklungsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien erhalten Interessenten zusammen mit der Bewerbungsunterlage bei der in Abschnitt I.1. genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg.
3.2.2 durchschnittlicher Umsatz mit Projektentwicklungsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien erhalten Interessenten zusammen mit der Bewerbungsunterlage bei der in Abschnitt I.1. genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 064-107075 (2013-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-15 📅
Name: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesesllschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Frankfurter Straße 39
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dsk-gmbh.de📧
Internetadresse: http://dsk-gmbh.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbeanntmachung genannten Frist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist gerügt werden.