Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI (Lph. 5 und 6) einschl. Besondere Leistungen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI für Regenrückhaltebecken (Lph. 3, 5 und 6), für Verkehrszeichenbrücken (Lph. 2, 3 und 6), für Lärmschutzwände (Lph. 2, 3 und 6) und für Lärmschutzwälle (Lph. 5 und 6) einschlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für Verkehrszeichenbrücken (Lph. 3 und 6) und für Lärmschutzwände (Lph. 3 und 6) für den Ausbau der B 170 im Abschnitt 2, A 17 – S 191n. Der Auftrag umfasst folgende Fachbereiche: Fachbereich 1: Gesamtprojektleitung + Koordinierung. Fachbereich 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen § 46 HOAI (Lph. 5 und 6). Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 42 HOAI (Lph. 2, 3, 5 und 6) für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung § 49 HOAI (Lph. 3 und 6) für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5).120 500
Gesamtwert des Auftrags: 120 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Postanschrift: Postfach 100 763
Postleitzahl: 01077
Postort: Dresden
Kontakt
E-Mail: vergabe-vof@lasuv.sachsen.de📧
Fax: +49 35181392033 📠
A) Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Dieser wird nach schriftlicher Anforderung per E-Mail (E-Mail-Adresse: vergabe-vof@lasuv.sachsen.de) gemeinsam mit dem roten Kennzettel durch die Vergabestelle kostenlos elektronisch zugesandt.
B) Der Teilnahmeantrag ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und die gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Teilnahmeantrags zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung bzw. die unvollständige Verwendung/Ausfüllung des vorbereiteten Teilnahmeantrags führt zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
C) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ist in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.3.4)) an die unter der Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle oder an die Haus- und Paketanschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Bautzner Straße 19a, D-01099 Dresden einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem roten Kennzettel zu versehen, auf dem der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Anschrift einzutragen sind.
D) Alle Angaben sind geheftet und gegliedert vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht gewünscht.
E) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
F) Anfragen sind in Schriftform an die unter I.1) bzw. unter VI.3 C) angegebenen Kontaktadressen zu richten. Die Auskünfte werden schriftlich erteilt.
E) Die in § 5 (3) VOF vorgesehene Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, auf Anforderung des Auftraggebers nachzureichen, kommt für den hier vorliegenden Teilnahmewettbewerb nicht zur Anwendung.
F) Wertbare Referenzen müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und -phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen im Teilnahmeantrag formuliert.
G) Auswahlkriterien:
Kriterium 1.1: Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 (4) a) VOF;
Kriterium 1.2: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planungsleistungen an Verkehrsanlagen) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 5 (4) c) VOF;
Kriterium 2.1: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 1: Gesamtprojektleitung + Koordinierung;
Kriterium 2.2: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen;
Kriterium 2.3: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände;
Kriterium 3.1: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 1: Gesamtprojektleitung + Koordinierung;
Kriterium 3.2: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen;
Kriterium 3.3: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände;
Kriterium 4.1: Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 5 (5) d) VOF;
Kriterium 5.1: Erklärung zur Ausstattung, insbesondere zu den verfügbaren Zeichen- und Konstruktionsprogrammen und Angaben zu Schnittstellen und Datentransformation gemäß § 5 (5) e) VOF;
Kriterium 6.1: Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (z.B. durch Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden) gemäß § 5 (5) f) VOF i.V. m. § 5 (7) VOF;
Kriterium 7.1: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigen gemäß § 5 (5) h) VOF;
H) Wichtung der Auswahlkriterien:
Kriterium 1.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 1.2 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 2.1 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 2.2 – Wichtung 33,0 %;
Kriterium 2.3 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 3.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 3.2 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 3.3 – Wichtung 7,0 %;
Kriterium 4.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 5.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 6.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 7.1 – nur Mindestanforderungen;
I) Die Prüfung und Bewertung der Eignung der Personen für die Leistungserbringung erfolgt mit der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags, in welchem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für alle benannten Personen zu den Kriterien 2.1, 2.2 und 2.3 gem. Pkt. VI.3 G) versichert, dass diese im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Wird im begründeten Ausnahmefall eine im Teilnahmeantrag genannte Person zur Abwicklung des Projekts im Angebot durch eine andere Person (Ersatzperson) ersetzt, erfordert dies in der Angebotswertung eine erneute Eignungsprüfung. Wenn in dieser Eignungsprüfung für die Ersatzperson nicht mindestens das gleiche Wertungsergebnis erzielt wird, wie es die ersetzte, im Teilnahmeantrag gewertete Person erreicht hat, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes aus der Wertung.
J) Für jede Person sind mind. 1, max. 3 geeignete Referenzprojekte ausschließlich aus den letzten 7 Jahren (2006 ff.) auszuwählen und anzugeben.
K) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft ist nur geeignet, wenn alle benannten Personen die jeweiligen Mindestanforderungen zu den einzelnen Fachbereichen erfüllen, andernfalls erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
L) Für die Punktwertung wird in jedem Kriterium aus den im Teilnahmeantrag enthaltenen Fragestellungen unter „Angaben für die Punktwertung“ für jede Antwort „ja“ (sofern in den zugehörigen Anlagen diese Beantwortung nachvollziehbar erkennbar ist) ein Berechnungspunkt vergeben, wenn für dieses Projekt die Mindestanforderungen erfüllt sind. Aus der Summe dieser Berechnungspunkte erfolgte die Ermittlung der Wertungspunkte, indem für die maximal mögliche Punktsumme 5 Wertungspunkte vergeben werden. Für niedrigere Punktsummen wird entsprechend des Anteils an der maximallen Punktsumme ein anteiliger Punktewert zwischen 0 und 5 Punkten berechnet und anschließend kaufmännisch (s.a. DIN 1333) auf volle Zehntelpunkte gerundet. Dieses Rundungsergebnis stellt das Wertungsergebnis in diesem Kriterium dar (s.a. Teilnahmeantrag).
M) Die Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte dient in der Punktwertung dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität und Quantität der Referenzen zu erzielen. Sofern als Anforderungen für die Punktwertung mehr als drei Einzelanforderungen nachzuweisen sind, erfolgt die vorgenommene Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte zur einfachen und verständlichen Darstellung der Anforderung, dass an bisherigen Referenzprojekten bereits mehrere der abgefragten Teilleistungen gemeinsam erbracht wurden. (s.a. Teilnahmeantrag).
N) Pro Referenzblatt ist ein Referenzprojekt anzugeben. Sofern sich Projektbezeichnungen während der Bearbeitungszeit geändert haben, ist dies in der Referenzbeschreibung nachvollziehbar darzustellen, andernfalls werden die Angaben auf diesem Referenzblatt bei der Prüfung/Wertung des Teilnahmeantrags nicht berücksichtigt (s.a. Teilnahmeantrag).
O) Für die Punktwertung im Kriterium 2.1 erfolgt die Ermittlung der Punktsumme gleichwertig aus den Angaben zu den Mitarbeitern Nr. 1 und Nr. 2 (s.a. Teilnahmeantrag).
A) Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Dieser wird nach schriftlicher Anforderung per E-Mail (E-Mail-Adresse: vergabe-vof@lasuv.sachsen.de) gemeinsam mit dem roten Kennzettel durch die Vergabestelle kostenlos elektronisch zugesandt.
B) Der Teilnahmeantrag ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und die gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Teilnahmeantrags zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung bzw. die unvollständige Verwendung/Ausfüllung des vorbereiteten Teilnahmeantrags führt zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
C) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ist in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.3.4)) an die unter der Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle oder an die Haus- und Paketanschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Bautzner Straße 19a, D-01099 Dresden einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem roten Kennzettel zu versehen, auf dem der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Anschrift einzutragen sind.
D) Alle Angaben sind geheftet und gegliedert vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht gewünscht.
E) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
F) Anfragen sind in Schriftform an die unter I.1) bzw. unter VI.3 C) angegebenen Kontaktadressen zu richten. Die Auskünfte werden schriftlich erteilt.
E) Die in § 5 (3) VOF vorgesehene Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, auf Anforderung des Auftraggebers nachzureichen, kommt für den hier vorliegenden Teilnahmewettbewerb nicht zur Anwendung.
F) Wertbare Referenzen müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und -phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen im Teilnahmeantrag formuliert.
Kriterium 1.2: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planungsleistungen an Verkehrsanlagen) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 5 (4) c) VOF;
Kriterium 2.1: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 1: Gesamtprojektleitung + Koordinierung;
Kriterium 2.2: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen;
Kriterium 2.3: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände;
Kriterium 3.1: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 1: Gesamtprojektleitung + Koordinierung;
Kriterium 3.2: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen;
Kriterium 3.3: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände;
Kriterium 4.1: Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 5 (5) d) VOF;
Kriterium 5.1: Erklärung zur Ausstattung, insbesondere zu den verfügbaren Zeichen- und Konstruktionsprogrammen und Angaben zu Schnittstellen und Datentransformation gemäß § 5 (5) e) VOF;
Kriterium 6.1: Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (z.B. durch Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden) gemäß § 5 (5) f) VOF i.V. m. § 5 (7) VOF;
Kriterium 7.1: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigen gemäß § 5 (5) h) VOF;
H) Wichtung der Auswahlkriterien:
Kriterium 1.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 1.2 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 2.1 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 2.2 – Wichtung 33,0 %;
Kriterium 2.3 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 3.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 3.2 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 3.3 – Wichtung 7,0 %;
Kriterium 4.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 5.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 6.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 7.1 – nur Mindestanforderungen;
I) Die Prüfung und Bewertung der Eignung der Personen für die Leistungserbringung erfolgt mit der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags, in welchem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für alle benannten Personen zu den Kriterien 2.1, 2.2 und 2.3 gem. Pkt. VI.3 G) versichert, dass diese im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Wird im begründeten Ausnahmefall eine im Teilnahmeantrag genannte Person zur Abwicklung des Projekts im Angebot durch eine andere Person (Ersatzperson) ersetzt, erfordert dies in der Angebotswertung eine erneute Eignungsprüfung. Wenn in dieser Eignungsprüfung für die Ersatzperson nicht mindestens das gleiche Wertungsergebnis erzielt wird, wie es die ersetzte, im Teilnahmeantrag gewertete Person erreicht hat, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes aus der Wertung.
J) Für jede Person sind mind. 1, max. 3 geeignete Referenzprojekte ausschließlich aus den letzten 7 Jahren (2006 ff.) auszuwählen und anzugeben.
K) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft ist nur geeignet, wenn alle benannten Personen die jeweiligen Mindestanforderungen zu den einzelnen Fachbereichen erfüllen, andernfalls erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
L) Für die Punktwertung wird in jedem Kriterium aus den im Teilnahmeantrag enthaltenen Fragestellungen unter „Angaben für die Punktwertung“ für jede Antwort „ja“ (sofern in den zugehörigen Anlagen diese Beantwortung nachvollziehbar erkennbar ist) ein Berechnungspunkt vergeben, wenn für dieses Projekt die Mindestanforderungen erfüllt sind. Aus der Summe dieser Berechnungspunkte erfolgte die Ermittlung der Wertungspunkte, indem für die maximal mögliche Punktsumme 5 Wertungspunkte vergeben werden. Für niedrigere Punktsummen wird entsprechend des Anteils an der maximallen Punktsumme ein anteiliger Punktewert zwischen 0 und 5 Punkten berechnet und anschließend kaufmännisch (s.a. DIN 1333) auf volle Zehntelpunkte gerundet. Dieses Rundungsergebnis stellt das Wertungsergebnis in diesem Kriterium dar (s.a. Teilnahmeantrag).
M) Die Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte dient in der Punktwertung dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität und Quantität der Referenzen zu erzielen. Sofern als Anforderungen für die Punktwertung mehr als drei Einzelanforderungen nachzuweisen sind, erfolgt die vorgenommene Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte zur einfachen und verständlichen Darstellung der Anforderung, dass an bisherigen Referenzprojekten bereits mehrere der abgefragten Teilleistungen gemeinsam erbracht wurden. (s.a. Teilnahmeantrag).
N) Pro Referenzblatt ist ein Referenzprojekt anzugeben. Sofern sich Projektbezeichnungen während der Bearbeitungszeit geändert haben, ist dies in der Referenzbeschreibung nachvollziehbar darzustellen, andernfalls werden die Angaben auf diesem Referenzblatt bei der Prüfung/Wertung des Teilnahmeantrags nicht berücksichtigt (s.a. Teilnahmeantrag).
O) Für die Punktwertung im Kriterium 2.1 erfolgt die Ermittlung der Punktsumme gleichwertig aus den Angaben zu den Mitarbeitern Nr. 1 und Nr. 2 (s.a. Teilnahmeantrag).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI (Lph. 5 und 6) einschl. Besondere Leistungen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI für Regenrückhaltebecken (Lph. 3, 5 und 6), für Verkehrszeichenbrücken (Lph. 2, 3 und 6), für Lärmschutzwände (Lph. 2, 3 und 6) und für Lärmschutzwälle (Lph. 5 und 6) einschlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für Verkehrszeichenbrücken (Lph. 3 und 6) und für Lärmschutzwände (Lph. 3 und 6) für den Ausbau der B 170 im Abschnitt 2, A 17 – S 191n.
Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI (Lph. 5 und 6) einschl. Besondere Leistungen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI für Regenrückhaltebecken (Lph. 3, 5 und 6), für Verkehrszeichenbrücken (Lph. 2, 3 und 6), für Lärmschutzwände (Lph. 2, 3 und 6) und für Lärmschutzwälle (Lph. 5 und 6) einschlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für Verkehrszeichenbrücken (Lph. 3 und 6) und für Lärmschutzwände (Lph. 3 und 6) für den Ausbau der B 170 im Abschnitt 2, A 17 – S 191n.
Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 42 HOAI (Lph. 2, 3, 5 und 6) für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung § 49 HOAI (Lph. 3 und 6) für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände.
Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 42 HOAI (Lph. 2, 3, 5 und 6) für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung § 49 HOAI (Lph. 3 und 6) für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände.
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5).
Referenznummer: 13 3946 / 940 / 22-L225-12 / Wi
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Förderprogramm
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Freistaat Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen und Nachweise zu § 4(6) a) bis g) VOF sowie § 4 (9) a) bis d) VOF und § 4 (9) e) VOF i.V.m. § 4 (2) VOF, § 4 (3) VOF, § 4 (6) VOF, § 4 (9) a) bis d) VOF, § 5 (4) c) VOF, § 5 (5) a), b), d) bis f) , h) VOF und § 19 (2) und (3) VOF. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 4 (9) VOF führen zum Ausschluss. Die erforderlichen Angaben sind in dem vorbereiteten Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Erklärungen und Nachweise zu § 4(6) a) bis g) VOF sowie § 4 (9) a) bis d) VOF und § 4 (9) e) VOF i.V.m. § 4 (2) VOF, § 4 (3) VOF, § 4 (6) VOF, § 4 (9) a) bis d) VOF, § 5 (4) c) VOF, § 5 (5) a), b), d) bis f) , h) VOF und § 19 (2) und (3) VOF. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 4 (9) VOF führen zum Ausschluss. Die erforderlichen Angaben sind in dem vorbereiteten Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen zu § 5 (4) a) VOF – Kriterium 1.1 gem. Pkt. VI.3 G).
Erklärungen zu § 5 (4) c) VOF – Kriterium 1.2 gem. Pkt. VI.3 G).
Mindeststandards:
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 1.1 gem. Pkt. VI.3 G):
Es ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 00 EUR vorzulegen, bei der die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Ersatzweise sind ein Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden und eine Bestätigung der Versicherung, aus der hervorgeht, dass die Haftungssummen im Auftragsfall auf mindestens jeweils 1 500 000 00 EUR bzw. die Maximierung der Ersatzleistung im Auftragsfall auf mindestens das Zweifache erhöht werden, vorzulegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfüllen. Der erforderliche Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung muss erkennbar aufzeigen, dass mit diesem Nachweis Versicherungsschutz ausschließlich für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft besteht. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass die Maximierung nicht in vollem, angegebenen Umfang zur Verfügung steht. Deshalb erfüllen Nachweise mit mehreren Versicherten die Mindestanforderungen nicht. Ersatzweise kann auch hier dieser Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden mit mehreren Versicherten und eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung alleinig für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Versicherungsschutz für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 00 EUR abgeschlossen wird, bei der die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Es ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 00 EUR vorzulegen, bei der die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Ersatzweise sind ein Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden und eine Bestätigung der Versicherung, aus der hervorgeht, dass die Haftungssummen im Auftragsfall auf mindestens jeweils 1 500 000 00 EUR bzw. die Maximierung der Ersatzleistung im Auftragsfall auf mindestens das Zweifache erhöht werden, vorzulegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfüllen. Der erforderliche Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung muss erkennbar aufzeigen, dass mit diesem Nachweis Versicherungsschutz ausschließlich für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft besteht. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass die Maximierung nicht in vollem, angegebenen Umfang zur Verfügung steht. Deshalb erfüllen Nachweise mit mehreren Versicherten die Mindestanforderungen nicht. Ersatzweise kann auch hier dieser Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden mit mehreren Versicherten und eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung alleinig für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Versicherungsschutz für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 00 EUR abgeschlossen wird, bei der die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 1.2 gem. Pkt. VI.3 G):
Angabe der Gesamtumsätze/der Umsätze für Planungsleistungen an Verkehrsanlagen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die Summe der Gesamtumsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt mindestens 1 300 000 00 EUR netto, die Summe der Umsätze für Planungsleistungen an Verkehrsanlagen in den letzten 3 Geschäftsjahren beträgt mindestens 700 000 00 EUR netto.
Angabe der Gesamtumsätze/der Umsätze für Planungsleistungen an Verkehrsanlagen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die Summe der Gesamtumsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt mindestens 1 300 000 00 EUR netto, die Summe der Umsätze für Planungsleistungen an Verkehrsanlagen in den letzten 3 Geschäftsjahren beträgt mindestens 700 000 00 EUR netto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 5 (5) a) bis h) VOF Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2) und (3) VOF - Kriterien 2.1, 2.2 und 2.3 gem. Pkt. VI.3 G): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden Angaben gemäß Teilnahmeantrag gefordert.
§ 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2) und (3) VOF - Kriterien 2.1, 2.2 und 2.3 gem. Pkt. VI.3 G): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden Angaben gemäß Teilnahmeantrag gefordert.
§ 5 (5) b) VOF: Kriterien 3.1, 3.2 und 3.3 gem. Pkt. VI.3 G): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeantrag gefordert.
§ 5 (5) c) VOF: -entfällt-
§ 5 (5) d) VOF: Kriterium 4.1 gem. Pkt. VI.3 G): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeantrag gefordert.
§ 5 (5) f) VOF: i.V. m. § 5 (7) VOF – Kriterium 6.1 gem. Pkt. VI.3 G): Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitsqualität. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeantrag gefordert.
§ 5 (5) g) VOF: -entfällt-
§ 5 (5) h) VOF: Kriterium 7.1 gem. Pkt. VI.3 G): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeantrag sowie Eigenerklärungen gefordert.
Mindeststandards:
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 2.1 gem. Pkt VI.3 G):
— namentliche Benennung der vorgesehenen 2 Personen (Projektleiter und stellv. Projektleiter);
— Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule (mit Nachweis) für jede benannte Person; Lebenslauf (formlos) mit Angaben zur Berufserfahrung für jede benannte Person;
— mindestens 7 Jahre Berufserfahrung für jede benannte Person.
Für jede benannte Person muss mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem die nachfolgend genannten vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 7 Jahre (2006 ff.) erbracht wurden.
— Vergleichbaren Leistungen sind: Gesamtprojektleitung + Koordinierung für Leistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlage gemäß § 46 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI 2013 an einer Maßnahme zum Neubau oder Um- bzw. Ausbau von Straßen, deren Baulänge mind. 2 km beträgt. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eine der beiden genannten Leistungsphasen betreut wurde, erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Vergleichbaren Leistungen sind: Gesamtprojektleitung + Koordinierung für Leistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlage gemäß § 46 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI 2013 an einer Maßnahme zum Neubau oder Um- bzw. Ausbau von Straßen, deren Baulänge mind. 2 km beträgt. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eine der beiden genannten Leistungsphasen betreut wurde, erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Für jedes Referenzprojekt ist eine Referenzbeschreibung (formlos) als Anlage beizufügen.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 2.2 gem. Pkt.VI.3 G):
— namentliche Benennung der vorgesehenen Person (Planungsingenieur Straße);
— Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule (mit Nachweis) für diese benannte Person; Lebenslauf (formlos) mit Angaben zur Berufserfahrung für diese benannte Person;
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung für diese benannte Person.
Für die benannte Person muss mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem die die nachfolgend genannten vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 7 Jahre (2006 ff.) erbracht wurden.
— Vergleichbaren Leistungen sind: Leistungsbild Verkehrsanlage gemäß § 46 HOAI 2013, in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI an einer Maßnahme zum Neubau oder Um- bzw. Ausbau von Straßen, deren Baulänge mind. 2 km beträgt. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Vergleichbaren Leistungen sind: Leistungsbild Verkehrsanlage gemäß § 46 HOAI 2013, in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI an einer Maßnahme zum Neubau oder Um- bzw. Ausbau von Straßen, deren Baulänge mind. 2 km beträgt. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 2.3 gem. Pkt.VI.3 G):
— namentliche Benennung der vorgesehenen Person (Planungsingenieur Bauwerke);
— Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule (mit Nachweis) für diese benannte Person;
— Lebenslauf (formlos) mit Angaben zur Berufserfahrung für diese benannte Person;
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung für diese benannte Person.
— Für die benannte Person muss zu jeder der nachfolgend genannten 3 vergleichbaren Leistungen (Teilleistungen 1 bis 3) mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem diese Teilleistungen innerhalb der letzten 7 Jahre (2006 ff.) an einem oder an unterschiedlichen Referenzprojekten (Nr. 1 bis 3) erbracht wurden.
— Für die benannte Person muss zu jeder der nachfolgend genannten 3 vergleichbaren Leistungen (Teilleistungen 1 bis 3) mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem diese Teilleistungen innerhalb der letzten 7 Jahre (2006 ff.) an einem oder an unterschiedlichen Referenzprojekten (Nr. 1 bis 3) erbracht wurden.
— Teilleistung 1: Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 42 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI für ein Regenrückhaltebecken (RRB) mit anrechenbaren Kosten von mind. 75 000 EUR. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht. Ein entsprechend geeigneter Nachweis zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten (z.B. Formblatt ING 4 HVA F-StB aus dem Ingenieurvertrag) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Teilleistung 1: Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 42 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI für ein Regenrückhaltebecken (RRB) mit anrechenbaren Kosten von mind. 75 000 EUR. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht. Ein entsprechend geeigneter Nachweis zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten (z.B. Formblatt ING 4 HVA F-StB aus dem Ingenieurvertrag) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Teilleistung 2: Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 42 HOAI in den Leistungsphasen 3 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI für eine Lärmschutzwand mit mehr als 2,00 m Höhe. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Teilleistung 2: Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 42 HOAI in den Leistungsphasen 3 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI für eine Lärmschutzwand mit mehr als 2,00 m Höhe. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Teilleistung 3: Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI in den Leistungsphasen 3 und 6 gemäß Anlage 13 HOAI für eine Lärmschutzwand mit mehr als 2,00 m Höhe. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Teilleistung 3: Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI in den Leistungsphasen 3 und 6 gemäß Anlage 13 HOAI für eine Lärmschutzwand mit mehr als 2,00 m Höhe. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 3.1 gem. Pkt.VI.3 G):
— Vom Bewerber/Von der Bewerbergemeinschaft muss zu jeder der nachfolgend genannten 3 Leistungskombinationen (Kombinationen 1 bis 3) mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem für diese Leistungskombinationen innerhalb der letzten 3 Jahre (2010 ff.) an einem oder an unterschiedlichen Referenzprojekten (Nr. 1 bis 3) nachfolgend genannte vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
— Vom Bewerber/Von der Bewerbergemeinschaft muss zu jeder der nachfolgend genannten 3 Leistungskombinationen (Kombinationen 1 bis 3) mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem für diese Leistungskombinationen innerhalb der letzten 3 Jahre (2010 ff.) an einem oder an unterschiedlichen Referenzprojekten (Nr. 1 bis 3) nachfolgend genannte vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
— Vergleichbaren Leistungen sind: Gesamtprojektleitung + Koordinierung für Leistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlage gemäß § 46 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI an einer Maßnahme zum Neubau oder Um- bzw. Ausbau von Straßen, deren Baulänge mind. 2 km beträgt. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eine der beiden genannten Leistungsphasen betreut wurde, erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Vergleichbaren Leistungen sind: Gesamtprojektleitung + Koordinierung für Leistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlage gemäß § 46 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI an einer Maßnahme zum Neubau oder Um- bzw. Ausbau von Straßen, deren Baulänge mind. 2 km beträgt. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eine der beiden genannten Leistungsphasen betreut wurde, erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Kombination 1: Gesamtprojektleitung und Koordinierung für ein Projekt, an dem Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken (RRB) zu betreuen waren.
— Kombination 1: Gesamtprojektleitung und Koordinierung für ein Projekt, an dem Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken (RRB) zu betreuen waren.
— Kombination 2: Gesamtprojektleitung und Koordinierung für ein Projekt, an dem Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Lärmschutzwände zu betreuen waren.
— Kombination 3: Gesamtprojektleitung und Koordinierung für ein Projekt, an dem Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und für Ingenieurleistungen für die Planung von Lichtzeichenanlagen (LZA) an mind. einem Knotenpunkt zu betreuen waren.
— Kombination 3: Gesamtprojektleitung und Koordinierung für ein Projekt, an dem Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und für Ingenieurleistungen für die Planung von Lichtzeichenanlagen (LZA) an mind. einem Knotenpunkt zu betreuen waren.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 3.2 gem. Pkt. VI.3 G):
— Vom Bewerber/Von der Bewerbergemeinschaft muss mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem die die nachfolgend genannten vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre (2010 ff.) erbracht wurden.
— Vergleichbaren Leistungen sind: Leistungsbild Verkehrsanlage gemäß § 46 HOAI, in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI an einer Maßnahme zum Neubau oder Um- bzw. Ausbau von Straßen, deren Baulänge mind. 2 km beträgt. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
— Vergleichbaren Leistungen sind: Leistungsbild Verkehrsanlage gemäß § 46 HOAI, in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI an einer Maßnahme zum Neubau oder Um- bzw. Ausbau von Straßen, deren Baulänge mind. 2 km beträgt. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Mindestanforderungen nicht.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 3.3 gem. Pkt.VI.3 G):
— Vom Bewerber/Von der Bewerbergemeinschaft muss zu jeder der nachfolgend genannten 3 vergleichbaren Leistungen (Teilleistungen 1 bis 3) mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem diese Teilleistungen innerhalb der letzten 3 Jahre (2010 ff.) an einem oder an unterschiedlichen Referenzprojekten (Nr. 1 bis 3) erbracht wurden.
— Vom Bewerber/Von der Bewerbergemeinschaft muss zu jeder der nachfolgend genannten 3 vergleichbaren Leistungen (Teilleistungen 1 bis 3) mindestens 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden, an dem diese Teilleistungen innerhalb der letzten 3 Jahre (2010 ff.) an einem oder an unterschiedlichen Referenzprojekten (Nr. 1 bis 3) erbracht wurden.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 4.1 gem. Pkt.VI.3 G):
— Angabe der Anzahl des im Bereich der Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung in den letzten drei Jahren beschäftigten ingenieurtechnischen Personals (im jährlichen Mittel) mit Jahreszuordnung.
— Diese Anzahl beträgt mindestens 6 Personen pro Jahr.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 5.1 gem. Pkt.VI.3 G):
— Erklärung welches für die Bearbeitung der Planunterlagen geeignete Zeichen- und Konstruktionsprogramm vom Bewerber zur Anwendung bei diesem Projekt vorgesehen wird.
— Es ist anzugeben, mittels welcher Transformationsmethode der Bewerber eine verlustfreie Datentransformation in das an den Auftraggeber zu liefernde CARD/1-Projekt vornehmen wird (entfällt bei Projektbearbeitung im Programmsystem CARD/1).
— Für die gewählte Transformationsmethode sind ergänzende Angaben (Name der Software/Name des Dienstleisters) vorzulegen (entfällt bei Projektbearbeitung im Programmsystem CARD/1).
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 6.1 gem. Pkt.VI.3 G):
- Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt + Inhaltsverzeichnis in Papierform, Dokumentation in digitaler Form).
- Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt + Inhaltsverzeichnis in Papierform, Dokumentation in digitaler Form).
— Die Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach EN DIN ISO 9001) eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bewerbers/eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
— Die Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach EN DIN ISO 9001) eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bewerbers/eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
Geforderte Mindeststandards zu Kriterium 7.1 gem. Pkt.VI.3 G):
— Sofern der Einsatz von Anderen Unternehmern (Unterauftragnehmern) vorgesehen ist, ist anzugeben, für welche (Teil-) Leistungen dies erfolgen soll.
— Weiterhin ist anzugeben, welche(s) Unternehmen als Andere(s) Unternehmern (Unterauftragnehmer) zum Einsatz kommen soll(en).
— Für jedes dieser Unternehmen ist eine Eigenerklärung bezüglich der Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF ggf. mit Erläuterungen dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie mit der Angebotsabgabe für jedem Anderen Unternehmer (Unterauftragnehmer) eine Verpflichtungserklärung dieses Anderen Unternehmers (Unterauftragnehmers) vorlegen wird, wonach sich dieser verpflichtet, im Falle der Auftragserteilung die aufgeführte Leistung zu erbringen.
— Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie mit der Angebotsabgabe für jedem Anderen Unternehmer (Unterauftragnehmer) eine Verpflichtungserklärung dieses Anderen Unternehmers (Unterauftragnehmers) vorlegen wird, wonach sich dieser verpflichtet, im Falle der Auftragserteilung die aufgeführte Leistung zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 00 EUR vorzulegen, bei der die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Ersatzweise sind ein Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden und eine Bestätigung der Versicherung, aus der hervorgeht, dass die Haftungssummen im Auftragsfall auf mindestens jeweils 1 500 000 00 EUR bzw. die Maximierung der Ersatzleistung im Auftragsfall auf mindestens das Zweifache erhöht werden, vorzulegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfüllen. Der erforderliche Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung muss erkennbar aufzeigen, dass mit diesem Nachweis Versicherungsschutz ausschließlich für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft besteht. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass die Maximierung nicht in vollem, angegebenen Umfang zur Verfügung steht. Deshalb erfüllen Nachweise mit mehreren Versicherten die Mindestanforderungen nicht. Ersatzweise kann auch hier dieser Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden mit mehreren Versicherten und eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung alleinig für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Versicherungsschutz für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 00 EUR abgeschlossen wird, bei der die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Es ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 00 EUR vorzulegen, bei der die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Ersatzweise sind ein Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden und eine Bestätigung der Versicherung, aus der hervorgeht, dass die Haftungssummen im Auftragsfall auf mindestens jeweils 1 500 000 00 EUR bzw. die Maximierung der Ersatzleistung im Auftragsfall auf mindestens das Zweifache erhöht werden, vorzulegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfüllen. Der erforderliche Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung muss erkennbar aufzeigen, dass mit diesem Nachweis Versicherungsschutz ausschließlich für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft besteht. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass die Maximierung nicht in vollem, angegebenen Umfang zur Verfügung steht. Deshalb erfüllen Nachweise mit mehreren Versicherten die Mindestanforderungen nicht. Ersatzweise kann auch hier dieser Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden mit mehreren Versicherten und eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung alleinig für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Versicherungsschutz für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von jeweils 1 500 000 00 EUR abgeschlossen wird, bei der die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB ING 2009).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die hierzu erforderlichen Angaben sind in dem Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Berufsqualifikation gemäß § 19 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Diejenigen Bewerber, die in mindestens einem Kriterium die veröffentlichten Mindeststandards nicht erfüllen, werden im Zuge der Ausschlussprüfung ausgeschlossen. Die Definition der Auswahlkriterien erfolgt unter Pkt. VI. 3 G). Die unter Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) bzw. unter Pkt. VI. 3 G) benannte Reihenfolge der Auswahlkriterien ist keine Vorgabe für deren Wichtung. Die Wichtung erfolgt, wie unter Pkt. VI. 3 H) dargestellt. Die Bewerber werden nach einem steigenden Punktesystem gemäß Vordruck HVA F-StB ING 24.2 in eine Reihung gebracht. Die Inhalte der Erklärungen und Nachweise zu den einzelnen Kriterien eines jeden Bewerbers werden für jedes Auswahlkriterium mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei mehreren geeigneten Bewerbern mit gleicher Punktzahl behält sich der Auftraggeber vor, für die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ein Losverfahren durchzuführen. Alle Bewerber erhalten eine Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
Diejenigen Bewerber, die in mindestens einem Kriterium die veröffentlichten Mindeststandards nicht erfüllen, werden im Zuge der Ausschlussprüfung ausgeschlossen. Die Definition der Auswahlkriterien erfolgt unter Pkt. VI. 3 G). Die unter Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) bzw. unter Pkt. VI. 3 G) benannte Reihenfolge der Auswahlkriterien ist keine Vorgabe für deren Wichtung. Die Wichtung erfolgt, wie unter Pkt. VI. 3 H) dargestellt. Die Bewerber werden nach einem steigenden Punktesystem gemäß Vordruck HVA F-StB ING 24.2 in eine Reihung gebracht. Die Inhalte der Erklärungen und Nachweise zu den einzelnen Kriterien eines jeden Bewerbers werden für jedes Auswahlkriterium mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei mehreren geeigneten Bewerbern mit gleicher Punktzahl behält sich der Auftraggeber vor, für die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ein Losverfahren durchzuführen. Alle Bewerber erhalten eine Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13 3946 / 940 / 22-L225-12 / Wi
Zusätzliche Informationen
A) Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Dieser wird nach schriftlicher Anforderung per E-Mail (E-Mail-Adresse: vergabe-vof@lasuv.sachsen.de) gemeinsam mit dem roten Kennzettel durch die Vergabestelle kostenlos elektronisch zugesandt.
A) Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Dieser wird nach schriftlicher Anforderung per E-Mail (E-Mail-Adresse: vergabe-vof@lasuv.sachsen.de) gemeinsam mit dem roten Kennzettel durch die Vergabestelle kostenlos elektronisch zugesandt.
B) Der Teilnahmeantrag ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und die gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Teilnahmeantrags zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung bzw. die unvollständige Verwendung/Ausfüllung des vorbereiteten Teilnahmeantrags führt zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
B) Der Teilnahmeantrag ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und die gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Teilnahmeantrags zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung bzw. die unvollständige Verwendung/Ausfüllung des vorbereiteten Teilnahmeantrags führt zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
C) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ist in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.3.4)) an die unter der Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle oder an die Haus- und Paketanschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Bautzner Straße 19a, D-01099 Dresden einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem roten Kennzettel zu versehen, auf dem der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Anschrift einzutragen sind.
C) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ist in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.3.4)) an die unter der Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle oder an die Haus- und Paketanschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Bautzner Straße 19a, D-01099 Dresden einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem roten Kennzettel zu versehen, auf dem der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Anschrift einzutragen sind.
D) Alle Angaben sind geheftet und gegliedert vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht gewünscht.
E) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
F) Anfragen sind in Schriftform an die unter I.1) bzw. unter VI.3 C) angegebenen Kontaktadressen zu richten. Die Auskünfte werden schriftlich erteilt.
E) Die in § 5 (3) VOF vorgesehene Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, auf Anforderung des Auftraggebers nachzureichen, kommt für den hier vorliegenden Teilnahmewettbewerb nicht zur Anwendung.
E) Die in § 5 (3) VOF vorgesehene Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, auf Anforderung des Auftraggebers nachzureichen, kommt für den hier vorliegenden Teilnahmewettbewerb nicht zur Anwendung.
F) Wertbare Referenzen müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und -phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen im Teilnahmeantrag formuliert.
Kriterium 1.2: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planungsleistungen an Verkehrsanlagen) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 5 (4) c) VOF;
Kriterium 2.1: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 1: Gesamtprojektleitung + Koordinierung;
Kriterium 2.1: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 1: Gesamtprojektleitung + Koordinierung;
Kriterium 2.2: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen;
Kriterium 2.2: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen;
Kriterium 2.3: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände;
Kriterium 2.3: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 und 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände;
Kriterium 3.1: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 1: Gesamtprojektleitung + Koordinierung;
Kriterium 3.2: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen;
Kriterium 3.3: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände;
Kriterium 3.3: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte im Fachbereich 3: Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Regenrückhaltebecken, Verkehrszeichenbrücken, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle einschließlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung für Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwände;
Kriterium 4.1: Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 5 (5) d) VOF;
Kriterium 5.1: Erklärung zur Ausstattung, insbesondere zu den verfügbaren Zeichen- und Konstruktionsprogrammen und Angaben zu Schnittstellen und Datentransformation gemäß § 5 (5) e) VOF;
Kriterium 6.1: Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (z.B. durch Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden) gemäß § 5 (5) f) VOF i.V. m. § 5 (7) VOF;
Kriterium 7.1: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigen gemäß § 5 (5) h) VOF;
H) Wichtung der Auswahlkriterien:
Kriterium 1.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 1.2 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 2.1 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 2.2 – Wichtung 33,0 %;
Kriterium 2.3 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 3.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 3.2 – Wichtung 20,0 %;
Kriterium 3.3 – Wichtung 7,0 %;
Kriterium 4.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 5.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 6.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 7.1 – nur Mindestanforderungen;
I) Die Prüfung und Bewertung der Eignung der Personen für die Leistungserbringung erfolgt mit der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags, in welchem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für alle benannten Personen zu den Kriterien 2.1, 2.2 und 2.3 gem. Pkt. VI.3 G) versichert, dass diese im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Wird im begründeten Ausnahmefall eine im Teilnahmeantrag genannte Person zur Abwicklung des Projekts im Angebot durch eine andere Person (Ersatzperson) ersetzt, erfordert dies in der Angebotswertung eine erneute Eignungsprüfung. Wenn in dieser Eignungsprüfung für die Ersatzperson nicht mindestens das gleiche Wertungsergebnis erzielt wird, wie es die ersetzte, im Teilnahmeantrag gewertete Person erreicht hat, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes aus der Wertung.
I) Die Prüfung und Bewertung der Eignung der Personen für die Leistungserbringung erfolgt mit der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags, in welchem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für alle benannten Personen zu den Kriterien 2.1, 2.2 und 2.3 gem. Pkt. VI.3 G) versichert, dass diese im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Wird im begründeten Ausnahmefall eine im Teilnahmeantrag genannte Person zur Abwicklung des Projekts im Angebot durch eine andere Person (Ersatzperson) ersetzt, erfordert dies in der Angebotswertung eine erneute Eignungsprüfung. Wenn in dieser Eignungsprüfung für die Ersatzperson nicht mindestens das gleiche Wertungsergebnis erzielt wird, wie es die ersetzte, im Teilnahmeantrag gewertete Person erreicht hat, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes aus der Wertung.
J) Für jede Person sind mind. 1, max. 3 geeignete Referenzprojekte ausschließlich aus den letzten 7 Jahren (2006 ff.) auszuwählen und anzugeben.
K) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft ist nur geeignet, wenn alle benannten Personen die jeweiligen Mindestanforderungen zu den einzelnen Fachbereichen erfüllen, andernfalls erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
L) Für die Punktwertung wird in jedem Kriterium aus den im Teilnahmeantrag enthaltenen Fragestellungen unter „Angaben für die Punktwertung“ für jede Antwort „ja“ (sofern in den zugehörigen Anlagen diese Beantwortung nachvollziehbar erkennbar ist) ein Berechnungspunkt vergeben, wenn für dieses Projekt die Mindestanforderungen erfüllt sind. Aus der Summe dieser Berechnungspunkte erfolgte die Ermittlung der Wertungspunkte, indem für die maximal mögliche Punktsumme 5 Wertungspunkte vergeben werden. Für niedrigere Punktsummen wird entsprechend des Anteils an der maximallen Punktsumme ein anteiliger Punktewert zwischen 0 und 5 Punkten berechnet und anschließend kaufmännisch (s.a. DIN 1333) auf volle Zehntelpunkte gerundet. Dieses Rundungsergebnis stellt das Wertungsergebnis in diesem Kriterium dar (s.a. Teilnahmeantrag).
L) Für die Punktwertung wird in jedem Kriterium aus den im Teilnahmeantrag enthaltenen Fragestellungen unter „Angaben für die Punktwertung“ für jede Antwort „ja“ (sofern in den zugehörigen Anlagen diese Beantwortung nachvollziehbar erkennbar ist) ein Berechnungspunkt vergeben, wenn für dieses Projekt die Mindestanforderungen erfüllt sind. Aus der Summe dieser Berechnungspunkte erfolgte die Ermittlung der Wertungspunkte, indem für die maximal mögliche Punktsumme 5 Wertungspunkte vergeben werden. Für niedrigere Punktsummen wird entsprechend des Anteils an der maximallen Punktsumme ein anteiliger Punktewert zwischen 0 und 5 Punkten berechnet und anschließend kaufmännisch (s.a. DIN 1333) auf volle Zehntelpunkte gerundet. Dieses Rundungsergebnis stellt das Wertungsergebnis in diesem Kriterium dar (s.a. Teilnahmeantrag).
M) Die Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte dient in der Punktwertung dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität und Quantität der Referenzen zu erzielen. Sofern als Anforderungen für die Punktwertung mehr als drei Einzelanforderungen nachzuweisen sind, erfolgt die vorgenommene Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte zur einfachen und verständlichen Darstellung der Anforderung, dass an bisherigen Referenzprojekten bereits mehrere der abgefragten Teilleistungen gemeinsam erbracht wurden. (s.a. Teilnahmeantrag).
M) Die Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte dient in der Punktwertung dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität und Quantität der Referenzen zu erzielen. Sofern als Anforderungen für die Punktwertung mehr als drei Einzelanforderungen nachzuweisen sind, erfolgt die vorgenommene Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte zur einfachen und verständlichen Darstellung der Anforderung, dass an bisherigen Referenzprojekten bereits mehrere der abgefragten Teilleistungen gemeinsam erbracht wurden. (s.a. Teilnahmeantrag).
N) Pro Referenzblatt ist ein Referenzprojekt anzugeben. Sofern sich Projektbezeichnungen während der Bearbeitungszeit geändert haben, ist dies in der Referenzbeschreibung nachvollziehbar darzustellen, andernfalls werden die Angaben auf diesem Referenzblatt bei der Prüfung/Wertung des Teilnahmeantrags nicht berücksichtigt (s.a. Teilnahmeantrag).
N) Pro Referenzblatt ist ein Referenzprojekt anzugeben. Sofern sich Projektbezeichnungen während der Bearbeitungszeit geändert haben, ist dies in der Referenzbeschreibung nachvollziehbar darzustellen, andernfalls werden die Angaben auf diesem Referenzblatt bei der Prüfung/Wertung des Teilnahmeantrags nicht berücksichtigt (s.a. Teilnahmeantrag).
O) Für die Punktwertung im Kriterium 2.1 erfolgt die Ermittlung der Punktsumme gleichwertig aus den Angaben zu den Mitarbeitern Nr. 1 und Nr. 2 (s.a. Teilnahmeantrag).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419770📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Abteilung Zentraler Servicebereich, Referat Recht, Vertrags- und Vergabewesen, Qualitätsmanagement
Postanschrift: Postfach 100763
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01077
Telefon: +49 35181393242📞
Fax: +49 35181392033 📠
Quelle: OJS 2013/S 225-392103 (2013-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 173 110,03 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Bautzner Str. 19 a
Postleitzahl: 01099
Kontakt
Telefon: +49 35181390📞