Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“) beabsichtigt im Rahmen des Projekts "Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude" einen unabhängigen Baugutachter (Projektcontroller) zu bestellen, der den Baufortschritt überwacht und den Vorstand und den Aufsichtsrat darüber informiert. Das Gesamtprojekt umfasst die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60.000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15.000 m² BGF). Die Charité geht von einer Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren aus. Geplanter Zeitraum für den Abbruch des Hörsaaltraktes ist März 2013 bis Juni 2013. Geplanter Baubeginn für die Sanierung des Bettenhochhauses und den Neubau OP/ITS-Gebäude ist Anfang Oktober 2013. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Bettenhochhaus und den Neubau OP/ITS-Gebäude soll im 1. Quartal 2016 erfolgen. Mit den notwendigen Planungsleistungen wurde ein Generalplaner nach europaweiter Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 123-204614) beauftragt. Vom Generalplaner wurden seit Zuschlagserteilung Anfang Oktober 2011 umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht. Die Charité wird zudem bei der Realisierung des Projektes durch einen Projektsteuerer unterstützt, der als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 162-267958) beauftragt wurde. Die Bausführung wird durch einen Generalunternehmer erbracht. Die hierfür ebenfalls erforderliche europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2012 / S 209-343846) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Angebotsphase. Oberstes Ziel der Charité ist die Einhaltung des Termin- und Kostenrahmens. Zur Sicherstellung dieses Ziels soll der zu beauftragende Baugutachter periodische Termin- und Baufortschrittskontrollen vornehmen, Risiken aufzeigen und zur Klärung von Sachverhalten beitragen. Über seine Tätigkeit und die dabei gewonnenen Erkenntnisse soll der Baugutachter regelmäßig dem Vorstand sowie auch dem Aufsichtsrat umfassend Bericht erstatten. Hierfür bedarf es einer Persönlichkeit mit anerkannter Autorität, die das Projekt persönlich begleitet („Verantwortlicher Baugutachter“). Der Baugutachter soll unabhängig agieren, aber in enger Verbindung mit sämtlichen am Projekt Beteiligten stehen, um jederzeit die für seine gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat bestehenden Gutachter- und Beratungspflichten notwendigen Informationen erlangen zu können. Der Baugutacher wird dabei komplementär zum Projektsteuerer tätig und ist mit eigenen Kompetenzen ausgestattet. Er soll baubegleitend bis zur Abnahme tätig sein. Die Leistungen des Baugutachters können optional auf weitere Masterplanprojekte der Charité ausgeweitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de📧
Telefon: +49 30450574221📞
Fax: +49 30450757221 📠
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 04. März 2013, 14.00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baugutachter Sanierung Bettenhochhaus – B 20/13n - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der
Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/ oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 04. März 2013, 14.00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baugutachter Sanierung Bettenhochhaus – B 20/13n - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der
Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/ oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“) beabsichtigt im Rahmen des Projekts "Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude" einen unabhängigen Baugutachter (Projektcontroller) zu bestellen, der den Baufortschritt überwacht und den Vorstand und den Aufsichtsrat darüber informiert. Das Gesamtprojekt umfasst die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60.000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15.000 m² BGF). Die Charité geht von einer Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren aus. Geplanter Zeitraum für den Abbruch des Hörsaaltraktes ist März 2013 bis Juni 2013. Geplanter Baubeginn für die Sanierung des Bettenhochhauses und den Neubau OP/ITS-Gebäude ist Anfang Oktober 2013. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Bettenhochhaus und den Neubau OP/ITS-Gebäude soll im 1. Quartal 2016 erfolgen. Mit den notwendigen Planungsleistungen wurde ein Generalplaner nach europaweiter Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 123-204614) beauftragt. Vom Generalplaner wurden seit Zuschlagserteilung Anfang Oktober 2011 umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht. Die Charité wird zudem bei der Realisierung des Projektes durch einen Projektsteuerer unterstützt, der als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 162-267958) beauftragt wurde. Die Bausführung wird durch einen Generalunternehmer erbracht. Die hierfür ebenfalls erforderliche europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2012 / S 209-343846) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Angebotsphase. Oberstes Ziel der Charité ist die Einhaltung des Termin- und Kostenrahmens. Zur Sicherstellung dieses Ziels soll der zu beauftragende Baugutachter periodische Termin- und Baufortschrittskontrollen vornehmen, Risiken aufzeigen und zur Klärung von Sachverhalten beitragen. Über seine Tätigkeit und die dabei gewonnenen Erkenntnisse soll der Baugutachter regelmäßig dem Vorstand sowie auch dem Aufsichtsrat umfassend Bericht erstatten. Hierfür bedarf es einer Persönlichkeit mit anerkannter Autorität, die das Projekt persönlich begleitet („Verantwortlicher Baugutachter“). Der Baugutachter soll unabhängig agieren, aber in enger Verbindung mit sämtlichen am Projekt Beteiligten stehen, um jederzeit die für seine gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat bestehenden Gutachter- und Beratungspflichten notwendigen Informationen erlangen zu können. Der Baugutacher wird dabei komplementär zum Projektsteuerer tätig und ist mit eigenen Kompetenzen ausgestattet. Er soll baubegleitend bis zur Abnahme tätig sein. Die Leistungen des Baugutachters können optional auf weitere Masterplanprojekte der Charité ausgeweitet werden.
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“) beabsichtigt im Rahmen des Projekts "Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude" einen unabhängigen Baugutachter (Projektcontroller) zu bestellen, der den Baufortschritt überwacht und den Vorstand und den Aufsichtsrat darüber informiert. Das Gesamtprojekt umfasst die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60.000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15.000 m² BGF). Die Charité geht von einer Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren aus. Geplanter Zeitraum für den Abbruch des Hörsaaltraktes ist März 2013 bis Juni 2013. Geplanter Baubeginn für die Sanierung des Bettenhochhauses und den Neubau OP/ITS-Gebäude ist Anfang Oktober 2013. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Bettenhochhaus und den Neubau OP/ITS-Gebäude soll im 1. Quartal 2016 erfolgen. Mit den notwendigen Planungsleistungen wurde ein Generalplaner nach europaweiter Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 123-204614) beauftragt. Vom Generalplaner wurden seit Zuschlagserteilung Anfang Oktober 2011 umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht. Die Charité wird zudem bei der Realisierung des Projektes durch einen Projektsteuerer unterstützt, der als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 162-267958) beauftragt wurde. Die Bausführung wird durch einen Generalunternehmer erbracht. Die hierfür ebenfalls erforderliche europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2012 / S 209-343846) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Angebotsphase. Oberstes Ziel der Charité ist die Einhaltung des Termin- und Kostenrahmens. Zur Sicherstellung dieses Ziels soll der zu beauftragende Baugutachter periodische Termin- und Baufortschrittskontrollen vornehmen, Risiken aufzeigen und zur Klärung von Sachverhalten beitragen. Über seine Tätigkeit und die dabei gewonnenen Erkenntnisse soll der Baugutachter regelmäßig dem Vorstand sowie auch dem Aufsichtsrat umfassend Bericht erstatten. Hierfür bedarf es einer Persönlichkeit mit anerkannter Autorität, die das Projekt persönlich begleitet („Verantwortlicher Baugutachter“). Der Baugutachter soll unabhängig agieren, aber in enger Verbindung mit sämtlichen am Projekt Beteiligten stehen, um jederzeit die für seine gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat bestehenden Gutachter- und Beratungspflichten notwendigen Informationen erlangen zu können. Der Baugutacher wird dabei komplementär zum Projektsteuerer tätig und ist mit eigenen Kompetenzen ausgestattet. Er soll baubegleitend bis zur Abnahme tätig sein. Die Leistungen des Baugutachters können optional auf weitere Masterplanprojekte der Charité ausgeweitet werden.
Beschreibung der Optionen: Baugutachterliche Tätigkeit für weitere Masterplanprojekte der Charité.
Referenznummer: B 20/13e
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sowie für den zu Ziffer III.2.3) benannten Verantwortlichen Baugutachter sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zur Person / zum Büro / zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung;
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft);
3. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogenene Zusammenarbeit;
4. Eigenerklärung, dass die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen;
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen;
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren,
2. Erklärung über die Anzahl der beim Bewerber beschäftigten Personen, die mit vergleichbaren Leistungen befasst sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Verantwortlicher Baugutachter
Benennung des für die Leistung verantwortlichen Baugutachters mit folgenden Angaben:
- Publikationen die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen
- Präsentationskompetenz
- Mediations-/Schiedskompetenz
2. Bewerberreferenzen
Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen (baubetriebliche Untersuchungen/Projektsteuerungsleistungen/Baugutachterliche Tätigkeit/Projektcontrolling etc.) unter Nennung folgender Angaben:
- Gebäudeart/Typologie
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau)
- Bruttogeschossfläche (BGF)
- Höhe der Gesamtbaukosten (KG 200 bis 600 nach DIN 276)
- Leistungszeitraum (Fertigstellung nicht vor 2005)
- Beschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistung
- Art des Auftraggebers (öffentliche Hand, gemischtwirtschaftliches Unternehmen, privates Unternehmen)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Referenzschreiben des Auftraggebers (soweit vorhanden)
- Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung bedeutend ist
Soweit die Verfügbarkeit des in Aussicht genommenen verantwortlichen Baugutachters aus Sicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis Ende 2013 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise (einschließlich der Angaben zur Zuverlässigkeit unter III.2.1 benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung zur Wiederholung der Eignungswertung.
Soweit die Verfügbarkeit des in Aussicht genommenen verantwortlichen Baugutachters aus Sicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis Ende 2013 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise (einschließlich der Angaben zur Zuverlässigkeit unter III.2.1 benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung zur Wiederholung der Eignungswertung.
Soweit sich der Bewerber für die Position des verantwortlichen Baugutachters auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziffer III.2.1.6 abgibt. Entsprechendes gilt, wenn der Bewerber sich auf Referenzen eines Nachunternehmers beruft.
Soweit sich der Bewerber für die Position des verantwortlichen Baugutachters auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziffer III.2.1.6 abgibt. Entsprechendes gilt, wenn der Bewerber sich auf Referenzen eines Nachunternehmers beruft.
Werden von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mehr als jeweils 3 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Werden von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mehr als jeweils 3 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit Formblätter zu verwenden, die als Teil des Informationsmemorandums bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis Ziffer 2.3). Die Wertung erfolgt in 3 Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderungen (hierzu unter Ziffer IV.3).2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen einschließlich rechtsverbindlicher Unterschriften vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die einen verantwortlichen Baugutachter benennen (Name, fachliche Qualifiation, Anzahl der Berufsjahre, Lebenslauf, vergleichbare Referenzen, Publikationen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen, Präsentationkompetenz sowie Mediations- und Schiedskompetenz), die mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen (mit Angabe der Gebäudeart/Typologie, Art der Baumaßnahme, Bruttogeschossfläche, Höhe der Gesamtbaukosten, Leistungszeitraum, Beschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistung, Art des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Erläuterungen über die Bedeutung für die ausgeschriebene Leistung) beibringen und die gegenüber den am Vergabeverfahren für Generalunternehmerleistungen beteiligten Bietern unabhängig sind. Die Unabhängigkeit des wirtschaftlichsten Bieters wird vor Zuschlagserteilung durch Einholung einer Auskunft zur Voreingenommenheit im Sinne von § 16 Vergabeverordnung überprüft. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen, und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades der Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung ist die Eignung des von den Bewerbern benannten verantwortlichen Baugutachters sowie die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung) maßgeblich. Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen beim Krankenhausbau werden dabei positiv gewertet.Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis Ziffer 2.3). Die Wertung erfolgt in 3 Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderungen (hierzu unter Ziffer IV.3).2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen einschließlich rechtsverbindlicher Unterschriften vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die einen verantwortlichen Baugutachter benennen (Name, fachliche Qualifiation, Anzahl der Berufsjahre, Lebenslauf, vergleichbare Referenzen, Publikationen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen, Präsentationkompetenz sowie Mediations- und Schiedskompetenz), die mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen (mit Angabe der Gebäudeart/Typologie, Art der Baumaßnahme, Bruttogeschossfläche, Höhe der Gesamtbaukosten, Leistungszeitraum, Beschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistung, Art des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Erläuterungen über die Bedeutung für die ausgeschriebene Leistung) beibringen und die gegenüber den am Vergabeverfahren für Generalunternehmerleistungen beteiligten Bietern unabhängig sind. Die Unabhängigkeit des wirtschaftlichsten Bieters wird vor Zuschlagserteilung durch Einholung einer Auskunft zur Voreingenommenheit im Sinne von § 16 Vergabeverordnung überprüft. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen, und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades der Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung ist die Eignung des von den Bewerbern benannten verantwortlichen Baugutachters sowie die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung) maßgeblich. Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen beim Krankenhausbau werden dabei positiv gewertet.Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: St. Ehrhardt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-05-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 20/13e
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 04. März 2013, 14.00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baugutachter Sanierung Bettenhochhaus – B 20/13n - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 04. März 2013, 14.00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baugutachter Sanierung Bettenhochhaus – B 20/13n - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der
Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/ oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/ oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben
angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe unter VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Quelle: OJS 2013/S 027-042032 (2013-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 30450574211📞
Fax: +49 304507574211 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-07 📅
Name: KVL Bauconsult GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10777
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ehrhardt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat.
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.