Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Charité geht von einer Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren aus. Geplanter Baubeginn für die Sanierung des Bettenhochhauses und den Neubau OP/ITS-Gebäude ist Anfang Oktober 2013. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 Mio. EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Bettenhochhaus und den Neubau OP/ITS-Gebäude soll im 1. Quartal 2016 erfolgen. Mit den bisher notwendigen Planungsleistungen wurde ein Generalplaner nach europaweiter Ausschreibung (ABl. EU 2011/S 123-204614) beauftragt. Vom Generalplaner wurden seit Zuschlagserteilung Anfang Oktober 2011 umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht. Die Charité wird bei der Realisierung des Projektes durch einen Projektsteuerer unterstützt, der als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (ABl. EU 2011/S 162-267958) beauftragt wurde. Die Bauausführung wird durch einen Generalunternehmer erbracht. Die hierfür ebenfalls erforderliche europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2012/S 209-343846) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Verhandlungsphase. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf die Außenanlagen werden von einem Landschaftsarchitekturbüro vorgenommen. Zudem wird ein unabhängiger Baugutachter das Gesamtprojekt hinsichtlich der Einhaltung des Termin- und Kostenrahmens kontrollieren und den Vorstand und Aufsichtsrat unmittelbar über erkannte Risiken informieren. Die europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2013/S 27-042032) ist bereits erfolgt. Mit dieser Ausschreibung sucht die Charité Architekten- bzw. Ingenieurbüros, die die baubegleitende, technische Qualitätsüberwachung übernehmen. Hierfür sollen die Auftragnehmer – abhängig vom Los – die Leistungen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, dem GU-Vertrag sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité überwachen, die Einhaltung des Zeitplans überwachen, die technische Abnahme der Bauleistungen unter Mitwikung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter durchführen, die Beseitigung der im Rahmen der Abnahme festgestellten Mängel überwachen (einschließlich solcher Mängel, die bis zu 6 Monate nach Inbetriebnahme aufgedeckt werden), an behördlichen Abnahmen teilnehmen und die Rechnungen des Generalunternehmers einer Prüfung unterziehen. Die zu beschaffende Leistungen des Baumanagents gliedern sich in 3 Lose: Los 1: Baumanagement im Bereich Hochbau inkl. Leistungen zur Brandschutzüberwachung; Los 2: Baumanagement im Bereich Medizintechnik; Los 3: Baumanagement im Bereich Gebäudetechnik. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung etnhalten die Verfahrensunterlagen. Optional kann der Auftragnehmer mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2013-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vob@charite.de📧
Telefon: +49 30450574211📞
Fax: +49 304507574211 📠
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 27.5.2013, 14:00 Uhr schriftlich und vom benannten Vertreter unterschieben in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baumanagementleistungen für das Bettenhochhausprojekt, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 1 bis 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem bis zur Zuschlagserteilung vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen.
Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen.
Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und – je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) – eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 27.5.2013, 14:00 Uhr schriftlich und vom benannten Vertreter unterschieben in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baumanagementleistungen für das Bettenhochhausprojekt, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 1 bis 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem bis zur Zuschlagserteilung vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen.
Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen.
Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und – je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) – eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Charité geht von einer Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren aus. Geplanter Baubeginn für die Sanierung des Bettenhochhauses und den Neubau OP/ITS-Gebäude ist Anfang Oktober 2013. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 Mio. EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Bettenhochhaus und den Neubau OP/ITS-Gebäude soll im 1. Quartal 2016 erfolgen.
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Charité geht von einer Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren aus. Geplanter Baubeginn für die Sanierung des Bettenhochhauses und den Neubau OP/ITS-Gebäude ist Anfang Oktober 2013. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 Mio. EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Bettenhochhaus und den Neubau OP/ITS-Gebäude soll im 1. Quartal 2016 erfolgen.
Mit den bisher notwendigen Planungsleistungen wurde ein Generalplaner nach europaweiter Ausschreibung (ABl. EU 2011/S 123-204614) beauftragt. Vom Generalplaner wurden seit Zuschlagserteilung Anfang Oktober 2011 umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht.
Mit den bisher notwendigen Planungsleistungen wurde ein Generalplaner nach europaweiter Ausschreibung (ABl. EU 2011/S 123-204614) beauftragt. Vom Generalplaner wurden seit Zuschlagserteilung Anfang Oktober 2011 umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht.
Die Charité wird bei der Realisierung des Projektes durch einen Projektsteuerer unterstützt, der als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (ABl. EU 2011/S 162-267958) beauftragt wurde.
Die Bauausführung wird durch einen Generalunternehmer erbracht. Die hierfür ebenfalls erforderliche europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2012/S 209-343846) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Verhandlungsphase.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf die Außenanlagen werden von einem Landschaftsarchitekturbüro vorgenommen.
Zudem wird ein unabhängiger Baugutachter das Gesamtprojekt hinsichtlich der Einhaltung des Termin- und Kostenrahmens kontrollieren und den Vorstand und Aufsichtsrat unmittelbar über erkannte Risiken informieren. Die europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2013/S 27-042032) ist bereits erfolgt.
Zudem wird ein unabhängiger Baugutachter das Gesamtprojekt hinsichtlich der Einhaltung des Termin- und Kostenrahmens kontrollieren und den Vorstand und Aufsichtsrat unmittelbar über erkannte Risiken informieren. Die europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2013/S 27-042032) ist bereits erfolgt.
Mit dieser Ausschreibung sucht die Charité Architekten- bzw. Ingenieurbüros, die die baubegleitende, technische Qualitätsüberwachung übernehmen. Hierfür sollen die Auftragnehmer – abhängig vom Los – die Leistungen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, dem GU-Vertrag sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité überwachen, die Einhaltung des Zeitplans überwachen, die technische Abnahme der Bauleistungen unter Mitwikung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter durchführen, die Beseitigung der im Rahmen der Abnahme festgestellten Mängel überwachen (einschließlich solcher Mängel, die bis zu 6 Monate nach Inbetriebnahme aufgedeckt werden), an behördlichen Abnahmen teilnehmen und die Rechnungen des Generalunternehmers einer Prüfung unterziehen.
Mit dieser Ausschreibung sucht die Charité Architekten- bzw. Ingenieurbüros, die die baubegleitende, technische Qualitätsüberwachung übernehmen. Hierfür sollen die Auftragnehmer – abhängig vom Los – die Leistungen der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, dem GU-Vertrag sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité überwachen, die Einhaltung des Zeitplans überwachen, die technische Abnahme der Bauleistungen unter Mitwikung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter durchführen, die Beseitigung der im Rahmen der Abnahme festgestellten Mängel überwachen (einschließlich solcher Mängel, die bis zu 6 Monate nach Inbetriebnahme aufgedeckt werden), an behördlichen Abnahmen teilnehmen und die Rechnungen des Generalunternehmers einer Prüfung unterziehen.
Die zu beschaffende Leistungen des Baumanagents gliedern sich in 3 Lose:
Los 1: Baumanagement im Bereich Hochbau inkl. Leistungen zur Brandschutzüberwachung;
Los 2: Baumanagement im Bereich Medizintechnik;
Los 3: Baumanagement im Bereich Gebäudetechnik.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung etnhalten die Verfahrensunterlagen. Optional kann der Auftragnehmer mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Baumanagement im Bereich Hochbau inkl. besonderen Leistungen zur Brandschutzüberwachung
Kurze Beschreibung:
Entsprechend der kurzen Beschreibung des Auftrages unter Ziffer II.1.5) sucht die Charité mit dem Los 1 ein Architekten- bzw. Ingenieurbüro, das das Baumanagement im Bereich Hochbau inkl. Leistungen zur Brandschutzüberwachung für das Projekt „Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude“ übernehmen wird. Zu den zentralen Leistungen im Los 1…
… gehören:Grundleistungen der Objektüberwachung, u. a.:— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts in den Leistungsbildern Objektplanung und Tragwerk auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,— Überwachen der Ausführung hinsichtlich der ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité,— Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,— Durchführung der technischen Abnahme der Bauleistung unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter,— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.Grundleistungen und besondere Leistungen der Brandschutzüberwachung:— Prüfen der Ausführung des Objekts auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung,— Kontrolle der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz,— Fachbauleitung Brandschutz,— Mitwirkung bei der brandschutztechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen.Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erfolgt in den Verfahrensunterlagen. Optional kann der Auftragnehmer des Loses 1 mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
… gehören:
Grundleistungen der Objektüberwachung, u. a.:
— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts in den Leistungsbildern Objektplanung und Tragwerk auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts in den Leistungsbildern Objektplanung und Tragwerk auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
— Überwachen der Ausführung hinsichtlich der ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité,
— Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,
— Durchführung der technischen Abnahme der Bauleistung unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter,
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.
Grundleistungen und besondere Leistungen der Brandschutzüberwachung:
— Prüfen der Ausführung des Objekts auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung,
— Kontrolle der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz,
— Fachbauleitung Brandschutz,
— Mitwirkung bei der brandschutztechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erfolgt in den Verfahrensunterlagen. Optional kann der Auftragnehmer des Loses 1 mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Baumanagement im Bereich Medizintechnik
Kurze Beschreibung:
Entsprechend der kurzen Beschreibung des Auftrages unter Ziffer II.1.5) sucht die Charité mit dem Los 2 ein Architekten- bzw. Ingenieurbüro, das das Baumanagement im Bereich Medizintechnik für das Projekt „Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude“ übernehmen wird. Zu den zentralen Leistungen im Los 2…
… gehören:Grundleistungen der Objektüberwachung, u. a.:— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts im Leistungsbild Medizintechnik auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,— Überwachen der Ausführung hinsichtlich der ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité,— Durchführung der technischen Abnahme der Bauleistung unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter,— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erfolgt in den Verfahrensunterlagen. Optional kann der Auftragnehmer des Loses 2 mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
… gehören:
— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts im Leistungsbild Medizintechnik auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts im Leistungsbild Medizintechnik auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erfolgt in den Verfahrensunterlagen. Optional kann der Auftragnehmer des Loses 2 mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Baumanagement im Bereich Gebäudetechnik
Kurze Beschreibung:
Entsprechend der kurzen Beschreibung des Auftrages unter Ziffer II.1.5) sucht die Charité mit dem Los 3 ein Architekten- bzw. Ingenieurbüro, das das Baumanagement im Bereich Gebäudetechnik für das Projekt „Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude“ übernehmen wird. Zu den zentralen Leistungen im Los 3…
… gehören:Grundleistungen der Objektüberwachung, u. a.:— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts im Leistungsbild technische Ausrüstung, mit Ausnahme Medizintechnik, auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,— Überwachen der Ausführung hinsichtlich der ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité,— Durchführung der technischen Abnahme der Bauleistung unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter,— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erfolgt in den Verfahrensunterlagen. Optional kann der Auftragnehmer des Loses 3 mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
… gehören:
— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts im Leistungsbild technische Ausrüstung, mit Ausnahme Medizintechnik, auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
— Überwachen der technischen Ausführung des Objekts im Leistungsbild technische Ausrüstung, mit Ausnahme Medizintechnik, auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionalen Leistungsbeschreibung, des GU-Vertrags sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erfolgt in den Verfahrensunterlagen. Optional kann der Auftragnehmer des Loses 3 mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
Beschreibung der Optionen:
Optional kann in jedem Los der Auftragnehmer mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen (gilt für alle Lose):
1. Angaben zum Büro/zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung;
2. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogenene Zusammenarbeit;
3. Eigenerklärung, dass die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen;
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen;
5. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 4 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
5. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 4 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 5 geforderten Angaben in Formblättern zusammengefasst. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 5 geforderten Angaben in Formblättern zusammengefasst. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Losbezogene Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber gilt für das jeweilige Los nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit Leistungen der Objektüberwachung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Los 1: mindestens 1 000 000 EUR, für Los 2: mindestens 500 000 EUR und für Los 3: mindestens 1 000 000 EUR erreichte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Losbezogene Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber gilt für das jeweilige Los nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit Leistungen der Objektüberwachung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Los 1: mindestens 1 000 000 EUR, für Los 2: mindestens 500 000 EUR und für Los 3: mindestens 1 000 000 EUR erreichte.
Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 5. abgibt;
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit pro Jahr zweifach maximierten und in der Höhe vom jeweiligen Los abhängigen Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Für das Los 1 betragen die Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Personenschäden 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 3 000 000 EUR. Für das Los 2 betragen die Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Personenschäden 1 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1 000 000 EUR. Für das Los 1 betragen die Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Personenschäden 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 3 000 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit pro Jahr zweifach maximierten und in der Höhe vom jeweiligen Los abhängigen Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Für das Los 1 betragen die Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Personenschäden 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 3 000 000 EUR. Für das Los 2 betragen die Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Personenschäden 1 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1 000 000 EUR. Für das Los 1 betragen die Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Personenschäden 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 3 000 000 EUR.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 2 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 2 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards: Mindeststandards sind als solche ausdrücklich bezeichnet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag für das Los/für die Lose, für die eine Bewerbung erfolgt, folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Zu Los 1:
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 10 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 6 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 4 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 5. abgibt.
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 10 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 6 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 4 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 5. abgibt.
2. Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF: Hierzu ist der vorgesehene Projektleiter zu benennen und es sind folgende Angaben zu machen:
— Name,
— Berufliche Qualifikation: Es ist nachzuweisen, dass der Projektleiter berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden,
— Berufliche Qualifikation: Es ist nachzuweisen, dass der Projektleiter berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden,
— Anzahl der Berufsjahre insgesamt: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung,
— Anzahl der Berufsjahre im Unternehmen,
— Lebenslauf,
— Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenz über entsprechende fachspezifische Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung während der Bauphase unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellung der Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung bedeutend ist (soweit der Bewerber mehr als eine wertungsfähige Referenz über entsprechende fachspezifische Leistungen einreicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt),
— Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenz über entsprechende fachspezifische Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung während der Bauphase unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellung der Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung bedeutend ist (soweit der Bewerber mehr als eine wertungsfähige Referenz über entsprechende fachspezifische Leistungen einreicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt),
— Die ausführliche Referenz ist nur wertungsfähig, wenn sie Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung für die Errichtung oder Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit mindestens einer BGF von 10 000 m² erfasst,
— Angabe von sonstigen relevanten Referenzen unter Angabe von Auftraggeber, Gebäudetyp, Fertigstellungstermin des Gebäudes, erbrachten Leistungen, Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276).
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Personen aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2016 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z. B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung zur Wiederholung der Eignungswertung.
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Personen aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2016 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z. B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung zur Wiederholung der Eignungswertung.
Soweit sich der Bewerber für die Leitung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 5. abgibt.
3. Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind),
— Art der betroffenen Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau),
— Angabe dazu, ob die Bauausführung durch einen Generalunternehmer erfolgte,
— Bruttogeschossfläche (BGF) des beplanten Gebäudes,
— Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276),
— Leistungszeitraum der Projektsteuerung/Objektüberwachung,
— Fertigstellung der betroffenen Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose),
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung bedeutend ist.
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber:
— in mindestens einem Fall Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung…
… für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhauses mit OP/ITS erbracht hat,
… während der Bauphase eines Projektes erbracht hat, von dem Fassadenarbeiten mit umfasst waren,
… während der Bauphase eines Projektes erbracht hat, das durch einen Generalunternehmer errichtet wurde und dessen Gesamtbaukosten mindestens 5 Mio. EUR (KGR 300, 400 nach DIN 276) betragen.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, etwa weil das betreute Projekt mit dem Vorhaben der Charité vergleichbar sind. Die Vorlage von mehr als einer Referenz führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags. Werden mehr als drei wertungsfähige Referenzen eingereicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, etwa weil das betreute Projekt mit dem Vorhaben der Charité vergleichbar sind. Die Vorlage von mehr als einer Referenz führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags. Werden mehr als drei wertungsfähige Referenzen eingereicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt.
Zu Los 2:
1. Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF: Hierzu ist der vorgesehene Projektleiter zu benennen und es sind folgende Angaben zu machen:
— Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenzen über entsprechende fachspezifische Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich Medizintechnik unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellung der Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung bedeutend ist (soweit der Bewerber mehr als eine wertungsfähige Referenz über entsprechende fachspezifische Leistungen einreicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt),
— Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenzen über entsprechende fachspezifische Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich Medizintechnik unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellung der Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung bedeutend ist (soweit der Bewerber mehr als eine wertungsfähige Referenz über entsprechende fachspezifische Leistungen einreicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt),
— Die ausführliche Referenz ist nur wertungsfähig, wenn sie Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich Medizintechnik in Zusammenhang mit der Sanierung oder der Errichtung eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS erfasst.
Soweit sich der Bewerber für die Leitung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
2. Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich Medizintechnik des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber in mindestens einem Fall Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich Medizintechnik für die Sanierung oder den Neubau eines Krankenhauses mit OP/ITS erbracht hat.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz führt nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags. Werden mehr als drei wertungsfähige Referenzen eingereicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz führt nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags. Werden mehr als drei wertungsfähige Referenzen eingereicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt.
Zu Los 3:
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren jeweils durchschnittlich 10 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 6 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 4 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren jeweils durchschnittlich 10 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 6 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 4 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
— Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenzen über entsprechende fachspezifische Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich TGA während der Bauphase unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellung der Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung bedeutend ist (soweit der Bewerber mehr als eine wertungsfähige Referenz über entsprechende fachspezifische Leistungen einreicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt),
— Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenzen über entsprechende fachspezifische Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich TGA während der Bauphase unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellung der Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung bedeutend ist (soweit der Bewerber mehr als eine wertungsfähige Referenz über entsprechende fachspezifische Leistungen einreicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt),
— Die ausführliche Referenz ist nur wertungsfähig, wenn sie Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich Gebäudetechnik für die Errichtung oder Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit mindestens einer BGF von 10 000 m² erfasst,
Soweit sich der Bewerber für die Leitung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
3. Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich TGA des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 300 und 400 nach DIN 276),
— Leistungszeitraum,
— in mindestens einem Fall Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung im Bereich Gebäudetechnik…
… für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhauses mit OP/ITS erbracht hat,
… während der Bauphase eines Projektes erbracht hat, das durch einen Generalunternehmer errichtet wurde und dessen Gesamtbaukosten mindestens 5 Mio. EUR (KGR 300, 400 nach DIN 276) betragen.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, etwa weil das betreute Projekt mit dem Vorhaben der Charité vergleichbar sind. Die Vorlage von mehr als einer Referenz führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags. Werden mehr als 3 wertungsfähige Referenzen eingereicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, etwa weil das betreute Projekt mit dem Vorhaben der Charité vergleichbar sind. Die Vorlage von mehr als einer Referenz führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags. Werden mehr als 3 wertungsfähige Referenzen eingereicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt.
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 5. abgibt.
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 5. abgibt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffern 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffern 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis Ziffer 2.3). Die Wertung erfolgt je Los in 3 Schritten:
1. Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen, die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und die (bei Los 1 und Los 3) dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle Ausstattung für den Auftrag verfügen;
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen, die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und die (bei Los 1 und Los 3) dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle Ausstattung für den Auftrag verfügen;
3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber für jedes Los die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Qualität des Projektleiters maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum.
3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber für jedes Los die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Qualität des Projektleiters maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum.
Der Auftraggeber behält sich vor, jeweils mehr als 3 Bewerber je Los zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Charité - Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betrieb, Zentrale Vergabestelle
Frau Steffi Ehrhardt/Frau Christiane Braun
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 27.5.2013, 14:00 Uhr schriftlich und vom benannten Vertreter unterschieben in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baumanagementleistungen für das Bettenhochhausprojekt, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 27.5.2013, 14:00 Uhr schriftlich und vom benannten Vertreter unterschieben in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baumanagementleistungen für das Bettenhochhausprojekt, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 1 bis 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem bis zur Zuschlagserteilung vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 1 bis 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem bis zur Zuschlagserteilung vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen.
Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen.
Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und – je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) – eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und – je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) – eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat.
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.