Baumanager für das Projekt „Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude“ der Charité (B 44/13)

Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle

Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“) beabsichtigt im Rahmen des Projekts "Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude" ein interdisziplinäres Baumanagement-Team mit der technischen Qualitätsüberwachung zu beauftragen. Dieses Baumanagement-Team soll den Bauablauf, das Bauverfahren, die Baukosten und -termine sowie eventuelle Vorleistungen des Auftraggebers, verspätete Planlieferungen des Generalunternehmers / des Plan- und Nachtragsmanagement etc. mit kontrollieren. Schwerpunkt der Aufgaben des Baumanagement-Teams ist die Bauüberwachung. Die Leitung (des Baugeschehens) ist Aufgabe des noch zu beauftragenden Generalunternehmers.
Das Gesamtprojekt umfasst die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Charité geht von einer Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren aus. Geplanter Baubeginn für die Sanierung des Bettenhochhauses und den Neubau OP/ITS-Gebäude ist Anfang Oktober 2013. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Bettenhochhaus und den Neubau OP/ITS-Gebäude soll im 1. Quartal 2016 erfolgen.
Mit den bisher notwendigen Planungsleistungen wurde ein Generalplaner nach europaweiter Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 123-204614) beauftragt. Vom Generalplaner wurden seit Zuschlagserteilung Anfang Oktober 2011 umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht.
Die Charité wird bei der Realisierung des Projektes durch einen Projektsteuerer unterstützt, der als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 162-267958) beauftragt wurde.
Die Bausführung wird durch einen Generalunternehmer erbracht. Die hierfür ebenfalls erforderliche europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2012 / S 209-343846) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Angebotsphase.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf die Außenanlagen werden von einem Landschaftsarchitekturbüro vorgenommen.
Zudem wird ein unabhängiger Baugutachter das Gesamtprojekt hinsichtlich der Einhaltung des Termin- und Kostenrahmens kontrollieren und den Vorstand und Aufsichtsrat unmittelbar über erkannte Risiken informieren. Die europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2013 …) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Phase des Teilnahmewettbewerbs.
Das zu beauftragende Baumanagement-Team soll die durch den Generalunternehmer erbrachte Leistung im Rahmen einer baubegleitenden technischen Qualitätsüberwachung kontrollieren. So soll es z. B. die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionialen Leistungsbeschreibung, dem GU-Vertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité überwachen, die Koordination der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten vornehmen, die Einhaltung des Zeitplans überwachen, die technische Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter durchführen, die Beseitigung der im Rahmen der Abnahme festgestellten Mängel überwachen (einschließlich solcher Mängel, die bis zu sechs Monate nach Inbetriebnahme aufgedeckt werden), an behördlichen Abnahmen teilnehmen und die Rechnungen des Generalunternehmers einer Prüfung unterziehen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt dabei auf der Objektüberwachung TGA (einschließlich aller Anlagengruppen, GWA, WBR, ELT, AFL), der Objektüberwachung MSR, der Objektüberwachung Medizintechnik, der Objektüberwachung MedIT sowie der Brandschutzüberwachung. Das Baumanagement-Team muss sich aus entsprechend qualifiziertem Fachpersonal zusammensetzen. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erfolgt in den Verfahrensunterlagen.
Optional kann das Baumanagement-Team mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-19 Auftragsbekanntmachung
2013-04-29 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de 📧
Telefon: +49 30450574211 📞
Fax: +49 30450757211 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 038-060286
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 2.4.2013, 14:00 Uhr schriftlich und vom benannten Vertreter unterschieben in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baumanager Sanierung Bettenhochhaus – [AZ], Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Die Pflicht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/ oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“) beabsichtigt im Rahmen des Projekts "Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude" ein interdisziplinäres Baumanagement-Team mit der technischen Qualitätsüberwachung zu beauftragen. Dieses Baumanagement-Team soll den Bauablauf, das Bauverfahren, die Baukosten und -termine sowie eventuelle Vorleistungen des Auftraggebers, verspätete Planlieferungen des Generalunternehmers / des Plan- und Nachtragsmanagement etc. mit kontrollieren. Schwerpunkt der Aufgaben des Baumanagement-Teams ist die Bauüberwachung. Die Leitung (des Baugeschehens) ist Aufgabe des noch zu beauftragenden Generalunternehmers.
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Das Gesamtprojekt umfasst die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Charité geht von einer Gesamtbauzeit von 2,5 Jahren aus. Geplanter Baubeginn für die Sanierung des Bettenhochhauses und den Neubau OP/ITS-Gebäude ist Anfang Oktober 2013. Der Nutzungsbeginn für das sanierte Bettenhochhaus und den Neubau OP/ITS-Gebäude soll im 1. Quartal 2016 erfolgen.
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Mit den bisher notwendigen Planungsleistungen wurde ein Generalplaner nach europaweiter Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 123-204614) beauftragt. Vom Generalplaner wurden seit Zuschlagserteilung Anfang Oktober 2011 umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen erbracht.
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Die Charité wird bei der Realisierung des Projektes durch einen Projektsteuerer unterstützt, der als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung (ABl. EU 2011 / S 162-267958) beauftragt wurde.
Die Bausführung wird durch einen Generalunternehmer erbracht. Die hierfür ebenfalls erforderliche europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2012 / S 209-343846) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Angebotsphase.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf die Außenanlagen werden von einem Landschaftsarchitekturbüro vorgenommen.
Zudem wird ein unabhängiger Baugutachter das Gesamtprojekt hinsichtlich der Einhaltung des Termin- und Kostenrahmens kontrollieren und den Vorstand und Aufsichtsrat unmittelbar über erkannte Risiken informieren. Die europaweite Ausschreibung (ABl. EU 2013 …) ist bereits erfolgt und befindet sich in der Phase des Teilnahmewettbewerbs.
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Das zu beauftragende Baumanagement-Team soll die durch den Generalunternehmer erbrachte Leistung im Rahmen einer baubegleitenden technischen Qualitätsüberwachung kontrollieren. So soll es z. B. die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, der funktionialen Leistungsbeschreibung, dem GU-Vertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den ausgeschriebenen Qualitäten und Hausstandards der Charité überwachen, die Koordination der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten vornehmen, die Einhaltung des Zeitplans überwachen, die technische Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter durchführen, die Beseitigung der im Rahmen der Abnahme festgestellten Mängel überwachen (einschließlich solcher Mängel, die bis zu sechs Monate nach Inbetriebnahme aufgedeckt werden), an behördlichen Abnahmen teilnehmen und die Rechnungen des Generalunternehmers einer Prüfung unterziehen.
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Ein besonderer Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt dabei auf der Objektüberwachung TGA (einschließlich aller Anlagengruppen, GWA, WBR, ELT, AFL), der Objektüberwachung MSR, der Objektüberwachung Medizintechnik, der Objektüberwachung MedIT sowie der Brandschutzüberwachung. Das Baumanagement-Team muss sich aus entsprechend qualifiziertem Fachpersonal zusammensetzen. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erfolgt in den Verfahrensunterlagen.
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Optional kann das Baumanagement-Team mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
Beschreibung der Optionen:
Optional kann der Auftragnehmer mit der Mängelverfolgung während der Gewährleistungszeit beauftragt werden.
Referenznummer: B 44/13 Baumanager BHHK
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Büro / zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung;
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft);
3. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogenene Zusammenarbeit (die Charité behält sich vor, die Unabhängigkeit des Bewerbers von dem im Vergabeverfahren für Generalunternehmerleistungen erfolgreichen Bieter vor Zuschlagserteilung zu überprüfen);
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4. Eigenerklärung, dass die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen;
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen;
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung in den letzten drei Jahren. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit Leistungen der Objektüberwachung in den letzten drei Jahren mindestens 2 000 000 EUR erreichte.
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Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
2. Schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personenschäden in Höhe 5 000 000 Euro und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 000 000 Euro, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 10 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 6 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 4 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
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2. Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF:
Hierzu sind sind der Projektleiter Baumanagement und die Baumanagement- Verantwortlichen für die jeweiligen Leistungsbilder TGA, Medizintechnik, MedIT sowie Brandschutz zu benennen und jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name,
- Berufliche Qualifikation,
- Anzahl der Berufsjahre insgesamt,
- Anzahl der Berufsjahre im Unternehmen,
- Lebenslauf
- Angabe von mindestens einer ausführlichen Referenzen über entsprechende fachspezifische Leistungen der baubegleitenden und technischen Objektüberwachung während der Bauphase unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellung der Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung bedeutend ist (soweit der Bewerber mehr als eine wertungsfähige Referenz einreicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten drei wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt),
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- Angabe von sonstigen relevanten Referenzen unter Angabe von Auftraggeber, Gebäudetyp, Fertigstellungstermin des Gebäudes, erbrachten Leistungen, Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700 nach DIN276).
Für sämtliche am Baumanagement Beteiligte ist nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
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Der Projektleiter Baumanagement muss über eine Berufspraxis von mindestens 10 Jahren mit Schwerpunkt in den Leistungsphasen 6-9 nach Erwerb eines Hoch- oder Fachhochschulabschlusses verfügen.
Der Projektleiter Baumanagement muss mindestens eine wertungsfähige und ausführliche Referenz über Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung für die Errichtung eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS und mit mindestens einer BGF von 10.000 m² vorlegen.
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Der Baumanagement-Verantwortliche für Brandschutz muss eine brandschutztechnische Ausbildung und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung mit Schwerpunkt in den Leistungsphasen 6-9 nach Abschluss entsprechender Ausbildung nachweisen. Der Baumanagement-Verantwortliche für den Brandschutz muss mindestens eine wertungsfähige und ausführliche Referenz über Leistungen der baubegleitenden brandschutztechnischen Überwachung für die Errichtung eines Krankenhausgebäudes mit OP/IST und mit mindestens einer BGF von 10 000 m² vorlegen.
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Der Baumanagement-Verantwortliche für TGA muss nachweisen, dass er mindestens über eine Berufserfahrung von 5 Jahren mit Schwerpunkt in den Leistungsphasen 5-9 nach Erwerb eines Hochschul- oder Fachholschulstudiums verfügt.
Die weiteren Baumanagement-Verantwortlichen müssen jeweils nachweisen, dass sie mindestens über eine Berufserfahrung von 5 Jahren mit Schwerpunkt in den Leistungsphasen 6-9 nach Erwerb eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums verfügen.
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Personen aus Sicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2016 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung zur Wiederholung der Eignungswertung.
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Soweit sich der Bewerber für die Leitung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. Abgibt,
3. Vorlage von mindestens zwei Referenzen über Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
- Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind),
- Art der betroffenen Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau),
- Bruttogeschossfläche (BGF) des beplanten Gebäudes
- Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276),
- Leistungszeitraum der Projektsteuerung/Objektüberwachung,
- Fertigstellung der betroffenen Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose),
- Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen),
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
- Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
- Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung bedeutend ist.
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber.
- in mindestens einem Fall Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung für
den Neubau eines Krankenhauses mit OP/ITS erbracht hat,
die Sanierung eines Krankenhauses mit OP/ITS erbracht hat,
Neubau oder Sanierung eines Krankenhauses erbracht hat, bei dem die öffentliche Hand oder ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehaltenes Unternehmen Bauherr war,
- in mindestens zwei Fällen Leistungen der baubegleitenden Objektüberwachung während der Bauphase in einem Hochbauprojekt erbracht hat, das durch einen Generalunternehmer errichtet wurde.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber zwei Referenzen vorlegt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, etwa weil die betreuten Projekte mit dem Vorhaben der Charité vergleichbar sind. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags. Werden mehr als zwei wertungsfähige Referenzen eingereicht, werden nur die nach der Reihenfolge der Einreichung ersten fünf wertungsfähigen Referenzen berücksichtigt.
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Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffern 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderungen (hierzu unter Ziffer IV.3).2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen, die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und die dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle Ausstattung für den Auftrag verfügen.3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Qualität des Leitungspersonals maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Steffi Ehrhardt

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 44/13 Baumanager BHHK
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 2.4.2013, 14:00 Uhr
schriftlich und vom benannten Vertreter unterschieben in zweifacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Baumanager Sanierung Bettenhochhaus – [AZ], Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
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Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Die Pflicht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen.
Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen.
Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert
wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der
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Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/ oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im
Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat.
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben
Quelle: OJS 2013/S 038-060286 (2013-02-19)
Ergänzende Angaben (2013-04-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 085-143077
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 38-060286
ABl. S-Ausgabe: 85
Quelle: OJS 2013/S 085-143077 (2013-04-29)