Baumkontrollen an den Standorten der staatlichen Schulen in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hatte mit dem Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Schule – Bau und Betrieb“ ein teilrechtsfähiges Sondervermögen nach § 26 Landeshaushaltsordnung gegründet. Das Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb (SBH | Schulbau Hamburg) nahm zum 1.1.2010 seinen Betrieb auf. Es war wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9,1 Mio. m und die Hauptnutzungsfläche etwa 2,2 Mio. m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-16.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-05-16
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Auftragsbekanntmachung
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