Der Auftragnehmer überprüft, analysiert, bewertet und erarbeitet Lösungsvorschläge für folgende spezifische Themen: — Schwerpunkt: Einschätzung des finalen Verhandlungsergebnisses (Fairness Opinion), inklusive Plausibilisierung des Abwicklungswertes und von weiteren Potenzialen (z.B. aus Asset-Liability-Management-Transaktionen) — Unterstützung bei der Bewertung der Inhalte der Vendor Due Diligence-Unterlagen und darauf aufbauend bei bestimmten Schwerpunktthemen der Due Diligence; auch in Abhängigkeit von neuen Themen, die bei der Due Diligence evtl. aufgebracht werden und für eine Fairness Opinion relevant sein können sowie Potenzial für Verkauf/Abwicklung ergeben können — Bewertung der Ausschüttungsfähigkeit der DEPFA, unter Berücksichtigung der DEPFA Konzernstruktur — Einschätzung der finalen Kaufangebote — Bewertung der Finanzierung und damit verbundene Risiken (sofern gegeben) — Unterstützung bei der Prozessdokumentation und Ergebnispräsentation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2013-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Investmentbanking und damit verbundene Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Investmentbanking und damit verbundene Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Begleitung der FMSA beim DEPFA-Verkaufsprozess
Postanschrift: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, Taunusanlage 1
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fmsa.de🌏
E-Mail: grundsatzfragen@fmsa.de📧
Fax: +49 6923883039 📠
Der Auftragnehmer überprüft, analysiert, bewertet und erarbeitet Lösungsvorschläge für folgende spezifische Themen:
— Schwerpunkt: Einschätzung des finalen Verhandlungsergebnisses (Fairness Opinion), inklusive Plausibilisierung des Abwicklungswertes und von weiteren Potenzialen (z.B. aus Asset-Liability-Management-Transaktionen)
— Unterstützung bei der Bewertung der Inhalte der Vendor Due Diligence-Unterlagen und darauf aufbauend bei bestimmten Schwerpunktthemen der Due Diligence; auch in Abhängigkeit von neuen Themen, die bei der Due Diligence evtl. aufgebracht werden und für eine Fairness Opinion relevant sein können sowie Potenzial für Verkauf/Abwicklung ergeben können
— Unterstützung bei der Bewertung der Inhalte der Vendor Due Diligence-Unterlagen und darauf aufbauend bei bestimmten Schwerpunktthemen der Due Diligence; auch in Abhängigkeit von neuen Themen, die bei der Due Diligence evtl. aufgebracht werden und für eine Fairness Opinion relevant sein können sowie Potenzial für Verkauf/Abwicklung ergeben können
— Bewertung der Ausschüttungsfähigkeit der DEPFA, unter Berücksichtigung der DEPFA Konzernstruktur
— Einschätzung der finalen Kaufangebote
— Bewertung der Finanzierung und damit verbundene Risiken (sofern gegeben)
— Unterstützung bei der Prozessdokumentation und Ergebnispräsentation.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
— Unabhängigkeit: Eigenerklärung, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für den HRE-Konzern vorliegen. Darin enthalten müssen sein:
- Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz und die Höhe der Umsätze in Euro, die der Auftragnehmer mit dem HRE-Konzern im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigt hat.
- Erklärung über die Höhe der bereits abgerechneten Umsätze in Euro sowie eine Beschreibung der Leistungen, die der Auftragnehmer mit dem HRE-Konzern im laufenden Geschäftsjahr getätigt hat.
- Eigenerklärung des Bieters, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen einer der nachfolgend genannten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden ist:
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist;
— Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
— Eigenerklärung bzw. Nachweis des Bieters, dass er über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro verfügt;
— Eigenerklärung über die Zusammensetzung der Teammitglieder und des Projektleiters unter Angabe der Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten sowie die Ausbildung, allg. Berufserfahrung und Dauer der Unternehmenszugehörigkeit;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Expertise in der Erstellung von Fairness Opinion;
— Umfassende fachliche Kenntnisse in der Bewertung von Banken (auch in Bezug auf in Abwicklung befindliche Institute), inklusive Bewertung von Potenzialen aus Asset-Liability-Transaktionen;
— Umfassende Kenntnisse und nachgewiesene Expertise bei Verkaufsprozessen und komplexen Transaktionsstrukturen, insbesondere im Finanzsektor;
— Sehr gute Kenntnis des potenziellen Käufermarktes;
— Umfassende Kenntnisse und Ressourcen, um kurzfristig eine Bewertung der Käuferangebote vornehmen zu können;
— Kenntnis des irischen regulatorischen und rechtlichen Umfelds auf Basis von begleiteten Transaktionen (Niederlassungen vor Ort wünschenswert);
— Erfahrungen in der Vertretung von Eigentümerinteressen (hier ultimativ FMSA);
— Vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Projekt- und Infrastrukturfinanzierungen, Staatsfinanzierungen sowie Derivaten und Refinanzierungsinstrumenten (inkl. ACS Markt);
— Kenntnisse des internationalen Kapitalmarktes und Kapitalmarktprodukten, insbesondere der Auswirkungen unterschiedlicher Privatisierungsstrategien auf den Veräußerungserlös;
— Die Expertise des Auftragnehmers ist durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (mindestens drei Referenzen) mit Angabe des Rechnungswerts unter Benennung der abgerechneten Personentage, der Leistungszeit (Projektlaufzeit) und unter Nennung des Mandanten und einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte zu belegen.
— Die Expertise des Auftragnehmers ist durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (mindestens drei Referenzen) mit Angabe des Rechnungswerts unter Benennung der abgerechneten Personentage, der Leistungszeit (Projektlaufzeit) und unter Nennung des Mandanten und einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte zu belegen.
Referenzaufträge für öffentliche Auftraggeber sind gemäß § 7 EG Abs. 3 lit. a), 1. Spiegelstrich VOL/A durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung nachzuweisen. Referenzaufträge für private Auftraggeber müssen durch eine vom privaten Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung und lediglich für den Fall, dass eine solche nicht erhältlich ist, durch eine einfache Eigenerklärung des Bieters nachgewiesen werden.
Referenzaufträge für öffentliche Auftraggeber sind gemäß § 7 EG Abs. 3 lit. a), 1. Spiegelstrich VOL/A durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung nachzuweisen. Referenzaufträge für private Auftraggeber müssen durch eine vom privaten Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung und lediglich für den Fall, dass eine solche nicht erhältlich ist, durch eine einfache Eigenerklärung des Bieters nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis oder Eigenerklärung einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung i.H.v. mindestens 2,5 Mio. Euro
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung der an einer Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Svetlana Dimova-Bullock
Internetadresse: www.fmsa.de🌏
Name: Begleitung der FMSA beim DEPFA-Verkaufsprozess
Postanschrift: Bundesanstalt für Finanzmarktstabislierung Taunusanlage 1
URL der Dokumente: http://www.fmsa.de/de/service/ausschreibungen/index.html🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 As. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 As. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).