Gegenstand dieser Ausschreibung und des darauf beruhenden Vertrages ist die Durchführung des Beitragseinzugs für ca. 14 000 Arbeitgeberkonten und die Durchführung der Vollstreckungs- und Insolvenzsachbearbeitung für die BKK Scheufelen gegenüber Arbeitgebern und Mitgliedern. Die Dienstleistung umfasst insbesondere die Anlage von Beitragskonten, die Vornahme von Buchungen, Überprüfungen und Pflege der Konten. Außerdem ist die Vorbereitung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen nach der ZPO und dem VwVG sowie die Bearbeitung von Insolvenzfällen Gegenstand des Auftrags. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung enthalten die abrufbaren Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Menge oder Umfang:
Ca. 14000 Arbeitgeberkonten, jährliches Wachstum ca. 2 %, pro Monat ca. 250 Vollstreckungsfälle bzgl. Arbeitgeber und 170 bzgl. Mitglieder, ca. 600 Insolvenzbestandsfälle und 5 Neufälle pro Monat bzgl. Arbeitgeber, ca. 15 Insolvenzbestandsfälle und 1 Neufall pro Monat bzgl. Mitglieder.
Ca. 14000 Arbeitgeberkonten, jährliches Wachstum ca. 2 %, pro Monat ca. 250 Vollstreckungsfälle bzgl. Arbeitgeber und 170 bzgl. Mitglieder, ca. 600 Insolvenzbestandsfälle und 5 Neufälle pro Monat bzgl. Arbeitgeber, ca. 15 Insolvenzbestandsfälle und 1 Neufall pro Monat bzgl. Mitglieder.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Scheufelen
Postanschrift: Schöllkopfstr. 120
Postleitzahl: 73230
Postort: Kirchheim/Teck
Kontakt
Internetadresse: http://www.bkk-scheufelen.de🌏
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich über die unter Anhang A I. benannte Ausschreibungsplattform an die Vergabestelle zu richten.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern, die sich auf der Ausschreibungsplattform registriert haben, zeitgleich auf der Ausschreibungsplattform mitgeteilt. Rechtzeitig, d. h. bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, gestellte Fragen werden gemäß § 12 EG Absatz 8 VOL/A spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Angebote werden zu regulären Bürozeiten entgegengenommen, diese sind von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Zu II. 3): Der Dienstleistungsvertrag enthält eine einseitige Kündigungsoption für den Auftraggeber mit Wirkung zum 31.12.2015 oder zum 31.12.2016, welche durch eine schriftliche Erklärung, die spätestens 6 Monate vor Jahresende bei Auftragnehmer vorliegen muss, ausgeübt werden muss. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2017, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Zu II. 1.5): Bei Anpassungsbedarf der Leistungsinhalte durch Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder durch gerichtliche oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Leistungserbringung anzupassen. Hiermit verbundene Mehrleistungen führen bei Nachweis zur Anpassung der Vergütung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich über die unter Anhang A I. benannte Ausschreibungsplattform an die Vergabestelle zu richten.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern, die sich auf der Ausschreibungsplattform registriert haben, zeitgleich auf der Ausschreibungsplattform mitgeteilt. Rechtzeitig, d. h. bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, gestellte Fragen werden gemäß § 12 EG Absatz 8 VOL/A spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Angebote werden zu regulären Bürozeiten entgegengenommen, diese sind von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Zu II. 3): Der Dienstleistungsvertrag enthält eine einseitige Kündigungsoption für den Auftraggeber mit Wirkung zum 31.12.2015 oder zum 31.12.2016, welche durch eine schriftliche Erklärung, die spätestens 6 Monate vor Jahresende bei Auftragnehmer vorliegen muss, ausgeübt werden muss. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2017, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Zu II. 1.5): Bei Anpassungsbedarf der Leistungsinhalte durch Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder durch gerichtliche oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Leistungserbringung anzupassen. Hiermit verbundene Mehrleistungen führen bei Nachweis zur Anpassung der Vergütung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung und des darauf beruhenden Vertrages ist die Durchführung des Beitragseinzugs für ca. 14 000 Arbeitgeberkonten und die Durchführung der Vollstreckungs- und Insolvenzsachbearbeitung für die BKK Scheufelen gegenüber Arbeitgebern und Mitgliedern. Die Dienstleistung umfasst insbesondere die Anlage von Beitragskonten, die Vornahme von Buchungen, Überprüfungen und Pflege der Konten. Außerdem ist die Vorbereitung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen nach der ZPO und dem VwVG sowie die Bearbeitung von Insolvenzfällen Gegenstand des Auftrags. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung enthalten die abrufbaren Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung und des darauf beruhenden Vertrages ist die Durchführung des Beitragseinzugs für ca. 14 000 Arbeitgeberkonten und die Durchführung der Vollstreckungs- und Insolvenzsachbearbeitung für die BKK Scheufelen gegenüber Arbeitgebern und Mitgliedern. Die Dienstleistung umfasst insbesondere die Anlage von Beitragskonten, die Vornahme von Buchungen, Überprüfungen und Pflege der Konten. Außerdem ist die Vorbereitung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen nach der ZPO und dem VwVG sowie die Bearbeitung von Insolvenzfällen Gegenstand des Auftrags. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung enthalten die abrufbaren Vergabeunterlagen.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind mit dem Angebot folgende Erklärungen vorzulegen:
a) Angaben zum Bieter,
b) Erklärung über die Zuverlässigkeit,
c) Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate – bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie,
d) bei Bietergemeinschaften, unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung,
e) bei Einsatz von Nachunternehmern, Übersicht über Nachunternehmer und
f) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer zur Ausführung der Nachunternehmerleistung und das keine Ausschlussgründe nach den § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu a) bis f) in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und sowohl im Original als auch eingescannt auf einer handelsüblichen CD-ROM oder DVD zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind auf der Plattform https://bkkscheufelen.spectrumk.de herunterzuladen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu a) bis f) in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und sowohl im Original als auch eingescannt auf einer handelsüblichen CD-ROM oder DVD zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind auf der Plattform https://bkkscheufelen.spectrumk.de herunterzuladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind mit dem Angebot folgende Erklärungen vorzulegen:
a) Erklärung über die Leistungsfähigkeit,
b) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg,
c) Erklärung über die Einhaltung von Schutzrechten,
d) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis und mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. eine Verpflichtungserklärung des Bieters über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsschluss abzuschließen und der Auftraggeberin vorzulegen bzw. die Kopie einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit der Verpflichtungserklärung die Deckungssummen innerhalb von zwei Wochen ab Auftragserteilung auf die geforderten Summen zu erhöhen und die Nachtragspolice der Auftraggeberin vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis und mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. eine Verpflichtungserklärung des Bieters über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsschluss abzuschließen und der Auftraggeberin vorzulegen bzw. die Kopie einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit der Verpflichtungserklärung die Deckungssummen innerhalb von zwei Wochen ab Auftragserteilung auf die geforderten Summen zu erhöhen und die Nachtragspolice der Auftraggeberin vorzulegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu a) bis c) in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und sowohl im Original als auch eingescannt auf einer handelsüblichen CD-ROM oder DVD zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind auf der Plattform https://bkkscheufelen.spectrumk.de herunterzuladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu a) bis c) in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und sowohl im Original als auch eingescannt auf einer handelsüblichen CD-ROM oder DVD zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind auf der Plattform https://bkkscheufelen.spectrumk.de herunterzuladen.
Mindeststandards: Mindeststandards sind als solche ausdrücklich bezeichnet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bieter - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert (außer a) und b)) - sind mit dem Angebot folgende Erklärungen vorzulegen:
a) Eigenerklärung über die Fachkunde, insbesondere über vorhandene Kenntnisse zum jeweiligen Stand der Softwareentwicklung von iskv_21c und hierauf basierende Folgeprodukte, auf Anforderung sind weitere Nachweise wie eine schriftliche Darlegung über Art und Umfang der vorhandenen Kenntnisse über iskv_21c oder - sofern vorhanden - auch entsprechende Zertifizierungen und Schulungsbelege einzureichen,
a) Eigenerklärung über die Fachkunde, insbesondere über vorhandene Kenntnisse zum jeweiligen Stand der Softwareentwicklung von iskv_21c und hierauf basierende Folgeprodukte, auf Anforderung sind weitere Nachweise wie eine schriftliche Darlegung über Art und Umfang der vorhandenen Kenntnisse über iskv_21c oder - sofern vorhanden - auch entsprechende Zertifizierungen und Schulungsbelege einzureichen,
b) Angabe/Benennung von mindestens drei Referenzprojekten vergleichbarer Art, Dauer (mind. 2 Jahre) und Umfangs (Anzahl der betreuten Konten und Vollstreckungs-/Insolvenzfälle innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2010),
c) Eigenerklärung über die Gewährleistung des Datenschutzes gem. § 9 BDSG bzw. der Anlage zu § 78a SGB X,
d) Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. § 9 BDSG bzw. der Anlage zu § 78a SGB X.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu a) bis d) in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und sowohl im Original als auch eingescannt auf einer handelsüblichen CD-ROM oder DVD zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind auf der Plattform https://bkkscheufelen.spectrumk.de herunterzuladen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu a) bis d) in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und sowohl im Original als auch eingescannt auf einer handelsüblichen CD-ROM oder DVD zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind auf der Plattform https://bkkscheufelen.spectrumk.de herunterzuladen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorlegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Angebot einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen. Für die Erklärungen ist das der Vergabeplattform https://bkkscheufelen.spectrumk.de/ erhältliche Formular zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorlegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Angebot einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen. Für die Erklärungen ist das der Vergabeplattform https://bkkscheufelen.spectrumk.de/ erhältliche Formular zu verwenden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter verpflichtet sich, im Falle der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich über die unter Anhang A I. benannte Ausschreibungsplattform an die Vergabestelle zu richten.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern, die sich auf der Ausschreibungsplattform registriert haben, zeitgleich auf der Ausschreibungsplattform mitgeteilt. Rechtzeitig, d. h. bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, gestellte Fragen werden gemäß § 12 EG Absatz 8 VOL/A spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern, die sich auf der Ausschreibungsplattform registriert haben, zeitgleich auf der Ausschreibungsplattform mitgeteilt. Rechtzeitig, d. h. bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, gestellte Fragen werden gemäß § 12 EG Absatz 8 VOL/A spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Angebote werden zu regulären Bürozeiten entgegengenommen, diese sind von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Zu II. 3): Der Dienstleistungsvertrag enthält eine einseitige Kündigungsoption für den Auftraggeber mit Wirkung zum 31.12.2015 oder zum 31.12.2016, welche durch eine schriftliche Erklärung, die spätestens 6 Monate vor Jahresende bei Auftragnehmer vorliegen muss, ausgeübt werden muss. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2017, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Zu II. 3): Der Dienstleistungsvertrag enthält eine einseitige Kündigungsoption für den Auftraggeber mit Wirkung zum 31.12.2015 oder zum 31.12.2016, welche durch eine schriftliche Erklärung, die spätestens 6 Monate vor Jahresende bei Auftragnehmer vorliegen muss, ausgeübt werden muss. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2017, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Zu II. 1.5): Bei Anpassungsbedarf der Leistungsinhalte durch Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder durch gerichtliche oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Leistungserbringung anzupassen. Hiermit verbundene Mehrleistungen führen bei Nachweis zur Anpassung der Vergütung.
Zu II. 1.5): Bei Anpassungsbedarf der Leistungsinhalte durch Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder durch gerichtliche oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Leistungserbringung anzupassen. Hiermit verbundene Mehrleistungen führen bei Nachweis zur Anpassung der Vergütung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Weiterhin wird rein vorsorglich auf folgende Fristen hingewiesen:
§ 101a GWB
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b GWB
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 151-263079 (2013-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge