Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Berlin mit Kontrastmitteln

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberinen durch

Die AOK Nordost organisiert auf der Grundlage der zwischen der Kassenärztlichen VereinigungBerlin (KV Berlin) einerseits und anderseits der AOK Nordost und den Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 2.2.1999, geändert durch die Ergänzungsvereinbarungen vom 2.9.2005 und - zuletzt - vom 5.12.2007 (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) die Belieferung von Vertragsarztpraxen im Land Berlin mit Produkten des Sprechstundenbedarfs. Zu den Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Rahmen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bezogen werden können, gehören auch Kontrastmittel. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sieht vor, dass die AOK Nordost die von den Berliner Vertragsärzten bestellten Kontrastmittel genehmigt und die Lieferung der Produkte durch den Auftragnehmer auslöst. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der AOK Nordost unmittelbar vom Auftragnehmer an den Vertragsarzt. Der Arzt erhält die Produkte, die er bestellt hat. Es erfolgt kein Austausch. Diese Ausschreibung bezieht sich einzig auf den Sprechstundenbedarf in Bezug auf die Lieferung von Kontrastmitteln für radiologisch tätige Vertragsarztpraxen mit Arztsitz im Land Berlin, es erfolgt keine Ausweitung auf andere Bundesländer.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-06.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-06 Auftragsbekanntmachung
2014-06-19 Ergänzende Angaben
2014-06-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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