Die AOK Nordost organisiert auf der Grundlage der zwischen der Kassenärztlichen VereinigungBerlin (KV Berlin) einerseits und anderseits der AOK Nordost und den Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 2.2.1999, geändert durch die Ergänzungsvereinbarungen vom 2.9.2005 und - zuletzt - vom 5.12.2007 (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) die Belieferung von Vertragsarztpraxen im Land Berlin mit Produkten des Sprechstundenbedarfs. Zu den Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Rahmen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bezogen werden können, gehören auch Kontrastmittel. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sieht vor, dass die AOK Nordost die von den Berliner Vertragsärzten bestellten Kontrastmittel genehmigt und die Lieferung der Produkte durch den Auftragnehmer auslöst. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der AOK Nordost unmittelbar vom Auftragnehmer an den Vertragsarzt. Der Arzt erhält die Produkte, die er bestellt hat. Es erfolgt kein Austausch. Diese Ausschreibung bezieht sich einzig auf den Sprechstundenbedarf in Bezug auf die Lieferung von Kontrastmitteln für radiologisch tätige Vertragsarztpraxen mit Arztsitz im Land Berlin, es erfolgt keine Ausweitung auf andere Bundesländer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittellösungen
Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittellösungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberinen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1. Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/ Brandenburg, der BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft –Regionaldirektion Berlin – sowie die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Berlin.
Die AOK Nordost handelt hierbei sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und im Auftrag der o. g. Krankenkassenverbände.
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost durch.
3. Der Auftragsgegenstand ist in Fachlose aufgeteilt.
4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1., Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Großhandelsberechtigung i.S. d. § 52a Abs. 1 Satz 1 AMG oder eine Herstellererlaubnis gem. § 13 AMG oder eine Einfuhrerlaubnis gem. § 72 AMG für diejenigen PZN vorlegen bezüglich derer sich das Mitglied an der Bietergemeinschaft beteiligen will.
Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Mitglieder einer Bietergemeinschaft können, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v.23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeber erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf die betreffende PZN auszuschließen. Verbundene Unternehmen haben den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. In jedem Fall zulässig ist hingegen die gleichzeitige Teilnahme eines Bieters als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter (oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft), sofern die Angebote für unterschiedliche PZN abgegeben werden.
5. Unterauftragnehmer: Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) mitteilen. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen und benennt er solche, so haben sie unter Verwendung der als Nachweis, dass dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, eine Verpflichtungserklärung vorzulegen (§ 7 Abs. 9 Satz 2 VOL/A-EG). Die Auftraggeber weisen daraufhin, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sind. Hersteller im Verhältnis zu Großhändlern und Postdienstleister sind keine Unterauftragnehmer i. S. dieser Vergabeunterlagen.
1. Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/ Brandenburg, der BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft –Regionaldirektion Berlin – sowie die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Berlin.
Die AOK Nordost handelt hierbei sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und im Auftrag der o. g. Krankenkassenverbände.
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost durch.
3. Der Auftragsgegenstand ist in Fachlose aufgeteilt.
4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1., Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Großhandelsberechtigung i.S. d. § 52a Abs. 1 Satz 1 AMG oder eine Herstellererlaubnis gem. § 13 AMG oder eine Einfuhrerlaubnis gem. § 72 AMG für diejenigen PZN vorlegen bezüglich derer sich das Mitglied an der Bietergemeinschaft beteiligen will.
Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Mitglieder einer Bietergemeinschaft können, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v.23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeber erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf die betreffende PZN auszuschließen. Verbundene Unternehmen haben den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. In jedem Fall zulässig ist hingegen die gleichzeitige Teilnahme eines Bieters als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter (oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft), sofern die Angebote für unterschiedliche PZN abgegeben werden.
5. Unterauftragnehmer: Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) mitteilen. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen und benennt er solche, so haben sie unter Verwendung der als Nachweis, dass dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, eine Verpflichtungserklärung vorzulegen (§ 7 Abs. 9 Satz 2 VOL/A-EG). Die Auftraggeber weisen daraufhin, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sind. Hersteller im Verhältnis zu Großhändlern und Postdienstleister sind keine Unterauftragnehmer i. S. dieser Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost organisiert auf der Grundlage der zwischen der Kassenärztlichen VereinigungBerlin (KV Berlin) einerseits und anderseits der AOK Nordost und den Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 2.2.1999, geändert durch die Ergänzungsvereinbarungen vom 2.9.2005 und - zuletzt - vom 5.12.2007 (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) die Belieferung von Vertragsarztpraxen im Land Berlin mit Produkten des Sprechstundenbedarfs. Zu den Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Rahmen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bezogen werden können, gehören auch Kontrastmittel. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sieht vor, dass die AOK Nordost die von den Berliner Vertragsärzten bestellten Kontrastmittel genehmigt und die Lieferung der Produkte durch den Auftragnehmer auslöst. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der AOK Nordost unmittelbar vom Auftragnehmer an den Vertragsarzt. Der Arzt erhält die Produkte, die er bestellt hat. Es erfolgt kein Austausch. Diese Ausschreibung bezieht sich einzig auf den Sprechstundenbedarf in Bezug auf die Lieferung von Kontrastmitteln für radiologisch tätige Vertragsarztpraxen mit Arztsitz im Land Berlin, es erfolgt keine Ausweitung auf andere Bundesländer.
Die AOK Nordost organisiert auf der Grundlage der zwischen der Kassenärztlichen VereinigungBerlin (KV Berlin) einerseits und anderseits der AOK Nordost und den Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 2.2.1999, geändert durch die Ergänzungsvereinbarungen vom 2.9.2005 und - zuletzt - vom 5.12.2007 (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) die Belieferung von Vertragsarztpraxen im Land Berlin mit Produkten des Sprechstundenbedarfs. Zu den Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Rahmen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bezogen werden können, gehören auch Kontrastmittel. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sieht vor, dass die AOK Nordost die von den Berliner Vertragsärzten bestellten Kontrastmittel genehmigt und die Lieferung der Produkte durch den Auftragnehmer auslöst. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der AOK Nordost unmittelbar vom Auftragnehmer an den Vertragsarzt. Der Arzt erhält die Produkte, die er bestellt hat. Es erfolgt kein Austausch. Diese Ausschreibung bezieht sich einzig auf den Sprechstundenbedarf in Bezug auf die Lieferung von Kontrastmitteln für radiologisch tätige Vertragsarztpraxen mit Arztsitz im Land Berlin, es erfolgt keine Ausweitung auf andere Bundesländer.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Amidotrizoesäure.
Kurze Beschreibung: V08AA01.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bariumsulfat mit Suspensionsmittel.
Kurze Beschreibung: V08BA01.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bariumsulfat ohne Suspensionsmittel.
Kurze Beschreibung: V08BA02.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Ethylester iodierter Fettsäuren.
Kurze Beschreibung: V08AD01.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Ferumoxsil.
Kurze Beschreibung: V08CB01.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gadobensäure.
Kurze Beschreibung: V08CA08.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gadobutrol.
Kurze Beschreibung: V08CA09.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Gadodiamid.
Kurze Beschreibung: V08CA03.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Gadopentetsäure.
Kurze Beschreibung: V08CA01.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Gadoteridol.
Kurze Beschreibung: V08CA04.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Gadotersäure.
Kurze Beschreibung: V08CA02.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Gadoversetamid.
Kurze Beschreibung: V08CA06.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Gadoxetsäure.
Kurze Beschreibung: V08CA10.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Galactose-Mikropartikel.
Kurze Beschreibung: V08DA02.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Humanalbumin-Mikrosphären.
Kurze Beschreibung: V08DA01.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Iobitridol.
Kurze Beschreibung: V08AB11.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Iodixanol.
Kurze Beschreibung: V08AB09.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Iohexol.
Kurze Beschreibung: V08AB02.
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Iomeprol.
Kurze Beschreibung: V08AB10.
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Iopamidol.
Kurze Beschreibung: V08AB04.
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Iopromid.
Kurze Beschreibung: V08AB05.
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Iosarcol.
Kurze Beschreibung: V08AB13.
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Iotalaminsäure.
Kurze Beschreibung: V08AA04.
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Ioversol.
Kurze Beschreibung: V08AB07.
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Ioxaglinsäure.
Kurze Beschreibung: V08AB03.
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Ioxitalaminsäure.
Kurze Beschreibung: V08AA05.
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Schwefelhexafluorid.
Kurze Beschreibung: V08DA05.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 VOL/A-EG
2. Aktueller Handelsregisterauszug; dieser darf zum Zeitpunkt der Anforderung nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Ende der Angebotsfrist, sein. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
2. Aktueller Handelsregisterauszug; dieser darf zum Zeitpunkt der Anforderung nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Ende der Angebotsfrist, sein. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
Allgemeiner Hinweis: für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3 gemachten Ausführungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kopie einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3 gemachten Ausführungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kopie der Berechtigung zum Großhandel mit Arzneimitteln i.S.d. § 52a Arzneimittelgesetz (AMG) durch Vorlage der Großhandelserlaubnis gem. § 52a Abs. 1 Satz 1 AMG oder der Herstellererlaubnis gem. § 13 AMG oder der Einfuhrerlaubnis gem. § 72 AMG.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3 gemachten Ausführungen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-24 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str.31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str.31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Postanschrift: Friedrichstraße 50–55
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK-Landesverband Mitte, Landesvertretung Berlin-Brandenburg
Postanschrift: Mohrenstraße 59–60
Name des öffentlichen Auftraggebers: BIG direkt gesund, Charlotten-Carree
Postanschrift: Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft –Regionaldirektion Berlin
Postanschrift: Wilhelmstraße 138–139
Postleitzahl: 10963
Name des öffentlichen Auftraggebers: SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse, OT Hönow
Postanschrift: Hoppegartener Str. 100
Postort: Hoppegarten
Postleitzahl: 15366
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/ Brandenburg, der BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft –Regionaldirektion Berlin – sowie die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Berlin.
1. Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/ Brandenburg, der BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft –Regionaldirektion Berlin – sowie die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Berlin.
Die AOK Nordost handelt hierbei sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und im Auftrag der o. g. Krankenkassenverbände.
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost durch.
3. Der Auftragsgegenstand ist in Fachlose aufgeteilt.
4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1., Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Großhandelsberechtigung i.S. d. § 52a Abs. 1 Satz 1 AMG oder eine Herstellererlaubnis gem. § 13 AMG oder eine Einfuhrerlaubnis gem. § 72 AMG für diejenigen PZN vorlegen bezüglich derer sich das Mitglied an der Bietergemeinschaft beteiligen will.
4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1., Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Großhandelsberechtigung i.S. d. § 52a Abs. 1 Satz 1 AMG oder eine Herstellererlaubnis gem. § 13 AMG oder eine Einfuhrerlaubnis gem. § 72 AMG für diejenigen PZN vorlegen bezüglich derer sich das Mitglied an der Bietergemeinschaft beteiligen will.
Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Mitglieder einer Bietergemeinschaft können, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v.23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeber erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf die betreffende PZN auszuschließen. Verbundene Unternehmen haben den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. In jedem Fall zulässig ist hingegen die gleichzeitige Teilnahme eines Bieters als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter (oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft), sofern die Angebote für unterschiedliche PZN abgegeben werden.
Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Mitglieder einer Bietergemeinschaft können, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v.23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeber erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf die betreffende PZN auszuschließen. Verbundene Unternehmen haben den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. In jedem Fall zulässig ist hingegen die gleichzeitige Teilnahme eines Bieters als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter (oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft), sofern die Angebote für unterschiedliche PZN abgegeben werden.
5. Unterauftragnehmer: Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) mitteilen. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen und benennt er solche, so haben sie unter Verwendung der als Nachweis, dass dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, eine Verpflichtungserklärung vorzulegen (§ 7 Abs. 9 Satz 2 VOL/A-EG). Die Auftraggeber weisen daraufhin, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sind. Hersteller im Verhältnis zu Großhändlern und Postdienstleister sind keine Unterauftragnehmer i. S. dieser Vergabeunterlagen.
5. Unterauftragnehmer: Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) mitteilen. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen und benennt er solche, so haben sie unter Verwendung der als Nachweis, dass dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, eine Verpflichtungserklärung vorzulegen (§ 7 Abs. 9 Satz 2 VOL/A-EG). Die Auftraggeber weisen daraufhin, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sind. Hersteller im Verhältnis zu Großhändlern und Postdienstleister sind keine Unterauftragnehmer i. S. dieser Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit desVergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit desVergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Ziffer I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Fristbei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Im übrigen wird auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB ausdrücklich verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Ziffer I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Fristbei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Im übrigen wird auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB ausdrücklich verwiesen.
Quelle: OJS 2013/S 175-301770 (2013-09-06)
Ergänzende Angaben (2014-06-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2) genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
1. Auftraggeberinnen der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/Brandenburg, der BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft-Regionaldirektion Berlin – sowie die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Berlin.
Die AOK Nordost handelte hierbei sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und im Auftrag der o. g. Krankenkassenverbände.
2. Der Auftragsgegenstand wurde in Fachlose aufgeteilt.
3. Für die Lose 14 und 22 wurde das Verfahren aufgehoben.
4. Eine Liste der Zuschlagsgewinner kann bis zum 1.8.2014 auf der Internetseite www.aok-business.de abgerufen werden. Danach ist eine Anfrage an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
1. Auftraggeberinnen der ausgeschriebenen Leistung sind die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Berlin/Brandenburg, der BKK-Landesverband Mitte, die BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband, die Knappschaft-Regionaldirektion Berlin – sowie die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Berlin.
Die AOK Nordost handelte hierbei sowohl im eigenen Namen als auch im Namen und im Auftrag der o. g. Krankenkassenverbände.
2. Der Auftragsgegenstand wurde in Fachlose aufgeteilt.
3. Für die Lose 14 und 22 wurde das Verfahren aufgehoben.
4. Eine Liste der Zuschlagsgewinner kann bis zum 1.8.2014 auf der Internetseite www.aok-business.de abgerufen werden. Danach ist eine Anfrage an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-17 📅
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Name: GmbH
Postort: Bottrop
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2️⃣5️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
3
5
1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Mohrenstraße 59-60
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft-Regionaldirektion Berlin
Postanschrift: Wilhelmstraße 138-139
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Postanschrift: Weißensteinstr. 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131