Belieferung mit Büromaterial und Faxtonern/Faxtrommeln inklusive der Zurverfügungstellung eines Online-Webshops

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Die Auftraggeberin AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen schreibt die Belieferung mit Büromaterial und Faxtonern/Faxtrommeln inklusive der Zurverfügungstellung eines Online-Webshops für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 mit der Möglichkeit einer dreimaligen Verlängerung um je ein Kalenderjahr aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-13 Auftragsbekanntmachung
2013-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
E-Mail: vergabe.beschaffung@he.aok.de 📧
Fax: +49 61528549984349 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 179-308527
ABl. S-Ausgabe: 179

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen schreibt die Belieferung mit Büromaterial und Faxtonern/Faxtrommeln inklusive der Zurverfügungstellung eines Online-Webshops für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 mit der Möglichkeit einer dreimaligen Verlängerung um je ein Kalenderjahr aus.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Belieferung mit Büromaterial inklusive der Zurverfügungstellung eines Online-Webshops
Kurze Beschreibung:
Belieferung der AOK Hessen mit Büromaterial gemäß Standard-Warenkatalog inklusive der Zurverfügungstellung eines Online-Webshops.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Belieferung der AOK Hessen mit Faxtonern/Faxtrommeln inklusive der Zurverfügungstellung eines Online-Webshops
Kurze Beschreibung:
Belieferung der AOK Hessen mit Faxtonern und Faxtrommeln gemäß Warenkatalog inklusive der Zurverfügungstellung eines Online-Webshops.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin kann den Vertrag bis zu 3 Mal um jeweils 1 Jahr verlängern. Die Option muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich ausgeübt werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung (auszufüllendes Formblatt) zum Nachweis der Zuverlässigkeit, abzugeben, in dem der Bieter erklärt, dass:
— über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— weder das Unternehmen noch eine für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt,
— das Unternehmen seinen Pflichten zu Zahlung von Steuern und Abgaben unter Nennung des zuständigen Finanzamtes sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat,
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— in Bezug auf das abgegebene Angebot mit anderen Unternehmen weder Preisabsprachen noch sonstige Abreden mit wettbewerbsbeschränkendem oder den Geheimwettbewerb verletzendem Inhalt getroffen wurden. Dies gilt nicht in Bezug auf das Angebot für diejenigen Unternehmen, mit denen eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft gebildet wurde. Als Unternehmen im Sinne dieser Erklärung gelten insbesondere auch alle im Sinne des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen,
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— das Unternehmen in seinem Angebot und dessen Bestandteilen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
b) Eigenerklärung, bei welchem Amtsgericht der Auftragnehmer gemeldet, inklusive Handelsregisternummer (auszufüllendes Formblatt).
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind o. g. Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bedient sich der Bieter eines Nachunternehmers, sind für diesen ebenfalls diese Eignungsnachweise vorzulegen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die nur für reine Transportlesitungen eingesetzt werden sollen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaft-/Betriebshaftpflichtversicherung (auszufüllendes Formblatt).
Eigenerklärung über die Umsätze der letzten 3 Jahre mit Büromaterial und/oder Fachtoner (auszufüllendes Formblatt).
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind o. g. Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bedient sich der Bieter eines Nachunternehmers, sind für diesen ebenfalls diese Eignungsnachweise vorzulegen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die nur für reine Transportleistungen eingesetzt werden sollen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste (mit mind. 2 Referenzen) über vergleichbare Aufträge mit folgenden Angaben (auszufüllendes Formblatt):
— Kunde,
— Leistungszeitraum (Beginn und Ende),
— Auftragswert/-volumen in EUR jährlich,
— Auftragsbeschreibung,
— Darstellung des Unternehmensprofils (auszufüllendes Formblatt),
— Firmenname,
— Anschrift,
— Internetadresse,
— Standorte/Niederlassungen,
— Mitarbeiteranzahl,
— Branche/Sparte, in welcher das Unternehmen überwiegend tätig ist.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind o. g. Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bedient sich der Bieter eines Nachunternehmers, sind für diesen ebenfalls diese Eignungsnachweise vorzulegen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die nur für reine Transportleistungen eingesetzt werden sollen.
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Zusätzliche Nachweise für Los 2:
Sicherheitsdatenblätter für alle angebotenen Toner sind in Kopie oder im Original beizufügen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldberische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK Hessen
Andreas Hüge

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig; soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobenen Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 179-308527 (2013-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 237-411909
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 179-308527
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE7.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-04 📅
Name: Herbert König Bürotechnik KG
Postanschrift: Am Dachspfad 23
Postort: Friedberg
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Quelle: OJS 2013/S 237-411909 (2013-12-05)