Beratung und Begleitung der AOK NORDWEST zur Stärkung einer leitbildorientierten gemeinsamen Unternehmenskultur unter besonderer Berücksichtigung der Projekte interne Markenführung und interne Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beratung und Begleitung der AOK NORDWEST zur Stärkung einer leitbildorientierten gemeinsamen Unternehmenskultur unter besonderer Berücksichtigung der Projekte interne Markenführung und interne Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). In einem ersten Schritt soll ein gemeinsames Unternehmensleitbild der zum 1.10.2010 aus einer Fusion hervorgegangenen AOK NORDWEST unter Einbindung des Vorstandes konkretisiert und ggf. weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sind auf Basis von Analysen der Ist-Situation Handlungsfelder zur Stärkung einer gemeinsamen Unternehmenskultur sowie Best Practice-Ansätze zu identifizieren. In einem nächsten Schritt sollen die Inhalte und Maßnahmen der laufenden AOK-Projekte interne Markenführung und interne BGF auf die identifizierten Handlungsfelder ausgerichtet werden. Die o. a. Projekte sind bei der Umsetzung und Verankerung der kulturprägenden Elemente im Unternehmen zu beraten und zu unterstützen. In einer dritten Phase ist sicherzustellen, dass die kulturprägenden Elemente über die Projekte hinaus weiterentwickelt, gelebt und in den Arbeitsalltag integriert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR handelt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Die interessierten Unternehmen haben die unter www.aok-business.de abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bei der o.g. Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder Email ist unzulässig.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(5) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1 und III.2.2. der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3. der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Die interessierten Unternehmen haben die unter www.aok-business.de abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bei der o.g. Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder Email ist unzulässig.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(5) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1 und III.2.2. der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3. der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beratung und Begleitung der AOK NORDWEST zur Stärkung einer leitbildorientierten gemeinsamen Unternehmenskultur unter besonderer Berücksichtigung der Projekte interne Markenführung und interne Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). In einem ersten Schritt soll ein gemeinsames Unternehmensleitbild der zum 1.10.2010 aus einer Fusion hervorgegangenen AOK NORDWEST unter Einbindung des Vorstandes konkretisiert und ggf. weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sind auf Basis von Analysen der Ist-Situation Handlungsfelder zur Stärkung einer gemeinsamen Unternehmenskultur sowie Best Practice-Ansätze zu identifizieren. In einem nächsten Schritt sollen die Inhalte und Maßnahmen der laufenden AOK-Projekte interne Markenführung und interne BGF auf die identifizierten Handlungsfelder ausgerichtet werden. Die o. a. Projekte sind bei der Umsetzung und Verankerung der kulturprägenden Elemente im Unternehmen zu beraten und zu unterstützen. In einer dritten Phase ist sicherzustellen, dass die kulturprägenden Elemente über die Projekte hinaus weiterentwickelt, gelebt und in den Arbeitsalltag integriert werden.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beratung und Begleitung der AOK NORDWEST zur Stärkung einer leitbildorientierten gemeinsamen Unternehmenskultur unter besonderer Berücksichtigung der Projekte interne Markenführung und interne Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). In einem ersten Schritt soll ein gemeinsames Unternehmensleitbild der zum 1.10.2010 aus einer Fusion hervorgegangenen AOK NORDWEST unter Einbindung des Vorstandes konkretisiert und ggf. weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sind auf Basis von Analysen der Ist-Situation Handlungsfelder zur Stärkung einer gemeinsamen Unternehmenskultur sowie Best Practice-Ansätze zu identifizieren. In einem nächsten Schritt sollen die Inhalte und Maßnahmen der laufenden AOK-Projekte interne Markenführung und interne BGF auf die identifizierten Handlungsfelder ausgerichtet werden. Die o. a. Projekte sind bei der Umsetzung und Verankerung der kulturprägenden Elemente im Unternehmen zu beraten und zu unterstützen. In einer dritten Phase ist sicherzustellen, dass die kulturprägenden Elemente über die Projekte hinaus weiterentwickelt, gelebt und in den Arbeitsalltag integriert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund und Kiel, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a)–g) VOF genannten Straftaten verurteilt worden ist sowie,
(2) unterzeichnete Eigenerklärung, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a)–e) VOF genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft.
(3) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in Kopie, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(3) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in Kopie, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(4) Eigenerklärung Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology Organisation.
Allgemeine Hinweise:
a) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen;
Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und haben einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt;
c) Es wird auf Ziffer VI.3 der Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen gültigen Nachweis (Kopie genügt) einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung/einer Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei Beauftragung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen gültigen Nachweis (Kopie genügt) einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung/einer Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei Beauftragung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiter/-innenzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte.
(2) Angabe von insgesamt 2 abgeschlossenen Referenzen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre über Projekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 150.000 EUR/Jahr innerhalb derer die beschriebene oder vergleichbare Leistung erbracht worden ist. Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung von dezentral organisierten deutschen Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 3 Standorten, vorzugsweise in verschiedenen Bundesländern. Es wird eine detaillierte Darstellung der Erfahrungen mit der Beratung bei Kulturprozessen, vorzugsweise im Umfeld von Fusionen sowie vorzugsweise im Kontext mit den Themen BGF und/oder Markenführung erwartet. Diese soll widerspiegeln, inwieweit in den Referenzprojekten die Aspekte Strategie, Führung, Organisation und Prozesse berücksichtigt wurden.
(2) Angabe von insgesamt 2 abgeschlossenen Referenzen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre über Projekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 150.000 EUR/Jahr innerhalb derer die beschriebene oder vergleichbare Leistung erbracht worden ist. Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung von dezentral organisierten deutschen Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 3 Standorten, vorzugsweise in verschiedenen Bundesländern. Es wird eine detaillierte Darstellung der Erfahrungen mit der Beratung bei Kulturprozessen, vorzugsweise im Umfeld von Fusionen sowie vorzugsweise im Kontext mit den Themen BGF und/oder Markenführung erwartet. Diese soll widerspiegeln, inwieweit in den Referenzprojekten die Aspekte Strategie, Führung, Organisation und Prozesse berücksichtigt wurden.
Dabei sind unter Berücksichtigung des obigen insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
(a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers (Angabe Ansprechpartner, Telefon, Telefax / E-Mail) für Rückfragen;
(b) Angabe des Leistungszeitraums;
(c) Angabe der Branche;
(d) Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit in dem Auftrag sowie des Umfangs des Auftrages;
(e) Angabe des ungefähren Auftragsvolumens;
(f) Größe des eingesetzten Projektteams.
(3) Benennung und Darstellung der für die Projektleitung verantwortlichen Personen (Projektleiter/-in sowie Stellvertreter/-in) durch Einreichung eines Kurzlebenslaufs. Dieser hat insbesondere Referenzen und Qualifikation nachzuweisen.
(4) Es ist ein Kernteam bestehend aus 5 Personen zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf.
Folgende detaillierte Angaben sind zu Ziffer (3) und Ziffer (4) einzeln zu erbringen:
- Fachkunde und berufliche Befähigung (z. B. abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Gesundheitsökonomie, Psychologie, Soziologie o. ä.),
- tiefergehende Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen mit Kulturprozessen, vorzugsweise im Umfeld von Fusionen sowie vorzugsweise im Kontext mit den Themen BGF und/oder Markenführung,
- methodisches und praktisches Fachwissen in Strategieentwicklung, Umsetzungsplanung und Projektmanagement.
Der Nachweis kann in Form von Lebensläufen / Eigenerklärungen erbracht werden.
(5) Eigenerklärung zur Tariftreue gem. TVgG NRW.
(6) Eigenerklärung der Beachtung der Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology Organisation
Allgemeiner Hinweis zu (1) - (5) für Bewerbergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe gem. Punkt VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzprojekte laut Ziffer III.2.3.(2) = 60 %; 2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiter/-in bzw. nachrangig der/des Stellvertreters/-in= 20 %; 3. Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals = 20 %; Die Auftraggeberin nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
1. Referenzprojekte laut Ziffer III.2.3.(2) = 60 %; 2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiter/-in bzw. nachrangig der/des Stellvertreters/-in= 20 %; 3. Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals = 20 %; Die Auftraggeberin nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Die interessierten Unternehmen haben die unter www.aok-business.de abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bei der o.g. Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder Email ist unzulässig.
(3) Die interessierten Unternehmen haben die unter www.aok-business.de abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bei der o.g. Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder Email ist unzulässig.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(4) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(5) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1 und III.2.2. der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3. der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(5) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1 und III.2.2. der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3. der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Arnsberg)
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Quelle: OJS 2013/S 029-045588 (2013-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband GbR führte für die unter VI.2. genannte Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch