Auftragsbekanntmachung (2013-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rmv.de🌏
E-Mail: vertragsmanagement@rmv.de📧
Telefon: +49 6192294513📞
Fax: +49 6192294960 📠
Zu I.1) Die Teilnahmeunterlagen können bei der unter Ziffer I.1) benannten Stelle per E-Mail sowie ggf. zusätzlich per Brief oder Telefax angefordert werden.
Die Unterlagen werden dem Bewerber auf dem Postweg übermittelt. Auf Wunsch kann der Bewerber die Teilnahmeunterlagen vorab auch per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument bekommen.
Anforderungen die in der Zeit vom 23.12.2013 bis zum 31.12.2013 bei der unter Ziffer I.1) benannten Stelle eingehen, werden zunächst vorab per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument versendet. Der Postversand der Unterlagen erfolgt ab dem 2.1.2014.
Hinweis: Enthält diese Bekanntmachung oder enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat erden Auftraggeber über die unter Ziffer I.1) benannten Kontaktdaten unverzüglich in schriftlicher Form (Brief/Telefax) sowie zusätzlich auch per E-Mail und in deutscher Sprache vor Abgabe des Teilnahmeantrags über diese Unklarheiten zu unterrichten.
Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu diesen Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief/Telefax) sowie zusätzlich auch per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Zu II.2.2 und II.2.3) Eine Option zur Verlängerung des Vertrages ist Verhandlungsgegenstand und wird gegebenenfalls in den Vergabeunterlagen berücksichtigt.
Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus dieser Bekanntmachung, den Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, dem Formblatt für die Erklärung über die Bietergemeinschaften sowie einer Geheimhaltungsvereinbarung.
Zu I.1) Die Teilnahmeunterlagen können bei der unter Ziffer I.1) benannten Stelle per E-Mail sowie ggf. zusätzlich per Brief oder Telefax angefordert werden.
Die Unterlagen werden dem Bewerber auf dem Postweg übermittelt. Auf Wunsch kann der Bewerber die Teilnahmeunterlagen vorab auch per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument bekommen.
Anforderungen die in der Zeit vom 23.12.2013 bis zum 31.12.2013 bei der unter Ziffer I.1) benannten Stelle eingehen, werden zunächst vorab per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument versendet. Der Postversand der Unterlagen erfolgt ab dem 2.1.2014.
Hinweis: Enthält diese Bekanntmachung oder enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat erden Auftraggeber über die unter Ziffer I.1) benannten Kontaktdaten unverzüglich in schriftlicher Form (Brief/Telefax) sowie zusätzlich auch per E-Mail und in deutscher Sprache vor Abgabe des Teilnahmeantrags über diese Unklarheiten zu unterrichten.
Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu diesen Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief/Telefax) sowie zusätzlich auch per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Zu II.2.2 und II.2.3) Eine Option zur Verlängerung des Vertrages ist Verhandlungsgegenstand und wird gegebenenfalls in den Vergabeunterlagen berücksichtigt.
Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus dieser Bekanntmachung, den Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, dem Formblatt für die Erklärung über die Bietergemeinschaften sowie einer Geheimhaltungsvereinbarung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der RMV ist ein Aufgabenträgerverbund von 15 Landkreisen und 11 Städten in Hessen. Im Verbundgebiet gibt es ca. 350 Gemeinden mit rund 2 500 Ortsteilen.
Der Nahverkehr in Hessen wird von 3 Säulen getragen: Der Politik-Ebene, der Regie-Ebene, auf der die hessischen Verkehrsverbünde tätig sind und der Unternehmens-Ebene, auf der die Verkehrsdienstleistungen im Auftrag der Verkehrsverbünde erbracht werden. Der RMV fungiert als regionaler Leistungsbesteller auf der Regie-Ebene. Er hat außerdem eine vermittelnde Funktion zwischen der Politik-Ebene und den Verkehrsunternehmen. Der RMV arbeitet partnerschaftlich mit den Lokalen Regie-Organisationen (insgesamt 27 Lokale Nahverkehrsorganisationen – LNO) zusammen. Die Verkehrsdienstleistungen werden von ca. 150 Verkehrsunternehmen erbracht.
Der Nahverkehr in Hessen wird von 3 Säulen getragen: Der Politik-Ebene, der Regie-Ebene, auf der die hessischen Verkehrsverbünde tätig sind und der Unternehmens-Ebene, auf der die Verkehrsdienstleistungen im Auftrag der Verkehrsverbünde erbracht werden. Der RMV fungiert als regionaler Leistungsbesteller auf der Regie-Ebene. Er hat außerdem eine vermittelnde Funktion zwischen der Politik-Ebene und den Verkehrsunternehmen. Der RMV arbeitet partnerschaftlich mit den Lokalen Regie-Organisationen (insgesamt 27 Lokale Nahverkehrsorganisationen – LNO) zusammen. Die Verkehrsdienstleistungen werden von ca. 150 Verkehrsunternehmen erbracht.
Auftragsgegenstand sind Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen im Umfeld der Themen Verkehrsnachfrageermittlung, Einnahmenaufteilung, Verkehrsleistungsstatistik sowie Tarifentwicklung.
Diese beinhalten unter anderem folgende Aufgaben:
— Erhebungskonzeption und Vorbereitung der Fahrgasterhebung (organisatorisch und stochastisch), Durchführung der Ausschreibung der Feldarbeit Ausschreibung sowie Begleitung von deren Umsetzung und laufende Überwachung.
— Durchführung der Einnahmenaufteilungsrechnung eines Kalenderjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsnachfragedaten und der Verkaufsstatistik des jeweiligen Kalenderjahres.
— Betriebszweigscharfe Ermittlung der Verkehrsleistungsstatistik, d. h. der Fahrgastzahlen und der Verkehrsleistungswerte für die Teilnetze der einzelnen Gebietskörperschaften.
— Beratung zur Weiterentwicklung der Tarifstruktur vor dem Hintergrund der Nachfrage- und Einnahmenentwicklung im RMV-Gebiet.
Dauer: 120 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter legt mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung vor, in der er bestätigt, dass
a) durch seine Beauftragung die Gefahr eines Interessenkonfliktes nicht zu befürchten ist und er insbesondere in keiner gesellschaftsrechtlichen Verbindung zu
— einem der Gesellschafter des Auftraggebers,
— zu einem Unternehmen, an dem einer dieser Gesellschafter beteiligt ist
oder
— einem Unternehmen, das von den Ergebnissen der Einnahmeaufteilung betroffen sein könnte,
steht.
b) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist sowie die Eröffnung nicht beantragt ist sowie die Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
c) er sich nicht in Liquidation befindet,
d) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
e) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (jeweils nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des AG) ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (jeweils nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des AG) ordnungsgemäß erfüllt hat,
f) er keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung im Vergabeverfahren abgegeben hat sowie, dass
g) gegen ihn keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen kartellrechtliche, arbeits- oder sozialrechtliche oder umweltschützende Vorschriften vorliegen.
Ausländische Unternehmen erklären, dass sie sich nicht in Verhältnissen befinden, die nach den Rechtsvorschriften ihres Landes mit den zuvor beschriebenen Verhältnissen vergleichbar sind.
Darüber hinaus erklärt der Bieter ebenfalls in einer Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland,
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäische Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert erbracht werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist zudem darzustellen, welche Beiträge die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erbringen.
Unvollständige oder fehlende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Bescheinigungen nach:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Die Erklärung ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen. Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Die Erklärung ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen. Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen.
2. Bestätigung eines Kreditinstituts, dass die geforderte Bankbürgschaft zeitgerecht und in entsprechender Höhe gegeben werden kann.
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung; eine Versicherung über die Haftung bei Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 500 000 EUR sowie eine Versicherung über die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 000 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung; eine Versicherung über die Haftung bei Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 500 000 EUR sowie eine Versicherung über die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 000 000 EUR.
4. Bestätigung, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten und dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Bestätigung, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten und dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
5. Vorlage einer Bankauskunft der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss seine Fachkenntnisse bezogen auf die o. a. Arbeitsschwerpunkte durch die Benennung von Auftraggebern und Projekten sowie über die Benennung von Mitarbeitern nachweisen. Die benannten Projekte mit Angabe der Referenzen der Auftraggeber müssen in den letzten 5 Jahren bearbeitet worden sein. Die Fachkenntnisse der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind durch Lebensläufe nachzuweisen. Auf Grund der interdisziplinären Aufgabenstellung müssen für die Mitarbeiter Fachkenntnisse und persönliche Referenzen in den nachfolgenden Fachgebieten nachgewiesen werden (diese Darstellung kann formlos erfolgen).
Der Bieter muss seine Fachkenntnisse bezogen auf die o. a. Arbeitsschwerpunkte durch die Benennung von Auftraggebern und Projekten sowie über die Benennung von Mitarbeitern nachweisen. Die benannten Projekte mit Angabe der Referenzen der Auftraggeber müssen in den letzten 5 Jahren bearbeitet worden sein. Die Fachkenntnisse der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind durch Lebensläufe nachzuweisen. Auf Grund der interdisziplinären Aufgabenstellung müssen für die Mitarbeiter Fachkenntnisse und persönliche Referenzen in den nachfolgenden Fachgebieten nachgewiesen werden (diese Darstellung kann formlos erfolgen).
Der Nachweis der Fachkunde muss für folgende 4 Fachgebiete erfolgen:
— Fahrgasterhebungen (in Verkehrsverbünden und Tarifkooperationen vergleichbarer Struktur und Größe)
—— Erhebungskonzeption
—— Stichprobenauswahl (auch speziell im SPNV)
—— Erhebungsdurchführung
—— Hochrechnung und Nachweis statistischer Sicherheiten und statistische Modellbetrachtungen
—— Gewichtung und Auswertung von Fahrgasterhebungen
—— Technische Fahrgastzählsysteme
—— Unterstützung im Aufbau von Standards für Linienerfolgsrechnungen
— Einnahmenaufteilung (in Verkehrsverbünden und Tarifkooperationen vergleichbarer Struktur und Größe sowie mit einem vergleichbaren Aufteilungsvolumen)
—— Moderation bei der Einführung und Weiterentwicklung von (nachfrageorientierten) Einnahmenaufteilungsverfahren
—— Bearbeitung von Fremdnutzerverfahren
—— Berechnung der Einnahmenaufteilung für Verkehrsverbünde, wobei die Ergebnisse vor den Beteiligten ausreichend transparent und nachvollziehbar darzustellen sind
—— Testierung
— Tarifberatung
—— Tarifzoneneinteilung in polyzentralen Verkehrsräumen
—— Weiterentwicklung des Fahrausweis- und Fahrpreissystems
—— Untersuchungen zur Ergiebigkeit einzelner Fahrscheinsorten
—— Prognose der Nachfrage- und Einnahmenentwicklung auf Grund eines geänderten Tarifangebotes sowie Erfolgskontrolle nach Umsetzung (inkl. Kreuzpreiseffekte)
—— Tarifentwicklung vor dem Hintergrund zukünftiger elektronischer Fahrgeldmanagementsysteme
—— Benchmarks
— Softwareentwicklung
—— Beratung hinsichtlich notwendiger Softwareentwicklung in den oben dargestellten Themenbereichen, wobei die Softwareentwicklung durch den RMV oder einen Softwaredienstleister erfolgt
—— Beratung hinsichtlich der Sicherstellung der Kompatibilität vorhandener und zukünftig zu entwickelnder Softwarebausteine in den oben dargestellten Themenbereichen
—— Bereitstellung von (Datenbank-)Software, Weiterentwicklung vorhandener Software
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorlage einer Bankbürgschaft über 100 000 EUR mit einer Laufzeit von 24 Monaten innerhalb der Vorinformationsfrist nach § 101 a GWB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Teilnahmefrist ist unzulässig.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder mit vollständigen Adressangaben aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Für die Erklärung ist das Formblatt „Erklärung über die Bietergemeinschaft“ aus den Teilnahmeunterlagen zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder mit vollständigen Adressangaben aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Für die Erklärung ist das Formblatt „Erklärung über die Bietergemeinschaft“ aus den Teilnahmeunterlagen zu verwenden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der RMV wird sich mit den 3 Bestplatzierten in die 2. Stufe des Vergabeverfahrens begeben. Die Bewertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt auf den Nachweis der Fachkunde. Jedes Fachgebiet wird mit Punkten bewertet, insgesamt werden maximal 100 Punkte vergeben, die sich wie folgt verteilen:
Der RMV wird sich mit den 3 Bestplatzierten in die 2. Stufe des Vergabeverfahrens begeben. Die Bewertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt auf den Nachweis der Fachkunde. Jedes Fachgebiet wird mit Punkten bewertet, insgesamt werden maximal 100 Punkte vergeben, die sich wie folgt verteilen:
Zu I.1) Die Teilnahmeunterlagen können bei der unter Ziffer I.1) benannten Stelle per E-Mail sowie ggf. zusätzlich per Brief oder Telefax angefordert werden.
Die Unterlagen werden dem Bewerber auf dem Postweg übermittelt. Auf Wunsch kann der Bewerber die Teilnahmeunterlagen vorab auch per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument bekommen.
Anforderungen die in der Zeit vom 23.12.2013 bis zum 31.12.2013 bei der unter Ziffer I.1) benannten Stelle eingehen, werden zunächst vorab per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument versendet. Der Postversand der Unterlagen erfolgt ab dem 2.1.2014.
Hinweis: Enthält diese Bekanntmachung oder enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat erden Auftraggeber über die unter Ziffer I.1) benannten Kontaktdaten unverzüglich in schriftlicher Form (Brief/Telefax) sowie zusätzlich auch per E-Mail und in deutscher Sprache vor Abgabe des Teilnahmeantrags über diese Unklarheiten zu unterrichten.
Hinweis: Enthält diese Bekanntmachung oder enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat erden Auftraggeber über die unter Ziffer I.1) benannten Kontaktdaten unverzüglich in schriftlicher Form (Brief/Telefax) sowie zusätzlich auch per E-Mail und in deutscher Sprache vor Abgabe des Teilnahmeantrags über diese Unklarheiten zu unterrichten.
Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu diesen Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief/Telefax) sowie zusätzlich auch per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu diesen Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief/Telefax) sowie zusätzlich auch per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Zu II.2.2 und II.2.3) Eine Option zur Verlängerung des Vertrages ist Verhandlungsgegenstand und wird gegebenenfalls in den Vergabeunterlagen berücksichtigt.
Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus dieser Bekanntmachung, den Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, dem Formblatt für die Erklärung über die Bietergemeinschaften sowie einer Geheimhaltungsvereinbarung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unverzüglich ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren. Nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unverzüglich ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren. Nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2013/S 245-426879 (2013-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen und der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-11 📅
Name: Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG
Postanschrift: Oppenhoffallee 171
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unverzüglich ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren. Nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unverzüglich ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren. Nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).