Beratungsleistung für die Entwicklung und Unterstützung der operativen Projektumsetzung eines patientenbezogenen Kapazitätsberechnungsmodell, mit dem die Aufnahmekapazität des Modellstudiengangs Medizin der Charité realistisch errechnet und somit die effektive patienten- und praxisorientierte Lehre im Modellstudiengang gewährleistet werden kann. Die geltende Kapazitätsverordnung des Landes Berlin sieht kein Berechnungsmodell für den Modellstudiengang Medizin der Charité vor. Die für die Ausbildung zur Verfügung stehenden Patienten der Charité bestimmen die Aufnahmekapazität. Daher berechnet die Charité ihre Aufnahmekapazität vorübergehend nach den patientenbezogenen Einflussfaktoren für den klinischen Studienteil des (Regel-) Studiengangs Medizin analog § 17 KapVO. Diese Berechnungsmethode wird von den Berliner Verwaltungsgerichten übergangsweise akzeptiert (vgl. zuletzt VG Berlin, Beschl. v. 19.02.2013, im Internet abrufbar unter www.hochschulanwalt.de). Es ist die Aufgabe der für die Hochschulen zuständigen Berliner Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Charité ein Kapazitätsberechnungsmodell zu entwickeln, mit dem die Aufnahmekapazität des Modellstudiengangs realistisch errechnet und somit die effektive patienten- und praxisorientierte Lehre im Modellstudiengang gewährleistet werden kann. Zur Entwicklung eines solchen Berechnungsmodells hat die Charité eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bereits einige Vorarbeiten umgesetzt hat. Zur Weiterentwicklung und operativen Umsetzung eines dynamisch anpassbaren Kapazitätsberechnungsmodells sucht die Fakultät der Charité-Universitätsmedizin Berlin Experten, die über die entsprechende Erfahrung verfügen, relevante Parameter in den entsprechenden Bereichen der Charité zu identifizieren und deren Analyse und Umsetzung in ein realistisches und dokumentiertes Berechnungsmodell zu begleiten und erfolgreich umzusetzen. Die beratende Unterstützung besteht insbesondere in 1. einer Voruntersuchung (Zeitrahmen 1 Monat) und hier in - der Identifizierung von Analyse- und Begründungslücken in der Kapazitätsberechung für den Modellstudiengang Medizin; - der Entwicklung eines straff strukturierten Arbeitsplans für die Umsetzung der Berechnungen. 2. einer Umsetzungsbegleitung (Zeitrahmen max. 6 Monate) und hier in - der Anpassung der Berechnungsprozesse an den Modellstudiengang Medizin der Charité; - der kosten- und arbeitseffizienten Umsetzung eines Kapazitätsberechnungsmodells; - der operativen Umsetzungsbegleitung und - der Dokumentation und Begründung des entwickelten Kapazitätsberechnungsmodells.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2013-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Entwicklung
Menge oder Umfang:
Ein Beratungsteam bestehend aus mindestens- 1 bis 2 Senior-Projektmanager/-in für 1 Monat der Voruntersuchung (Anwesenheit 1 Tag / Woche);- 1 bis 2 Senior-Projektmanager/-in für 6 Monate für die Umsetzung (Anwesenheit 1 Tage / 2 Wochen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de📧
Telefon: +49 30450574221📞
Fax: +49 304507574221 📠
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 27.5.2013, 10.30 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in einfacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem und gekennzeichnetem Umschlag an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 27.5.2013, 10.30 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in einfacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem und gekennzeichnetem Umschlag an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beratungsleistung für die Entwicklung und Unterstützung der operativen Projektumsetzung eines patientenbezogenen Kapazitätsberechnungsmodell, mit dem die Aufnahmekapazität des Modellstudiengangs Medizin der Charité realistisch errechnet und somit die effektive patienten- und praxisorientierte Lehre im Modellstudiengang gewährleistet werden kann.
Beratungsleistung für die Entwicklung und Unterstützung der operativen Projektumsetzung eines patientenbezogenen Kapazitätsberechnungsmodell, mit dem die Aufnahmekapazität des Modellstudiengangs Medizin der Charité realistisch errechnet und somit die effektive patienten- und praxisorientierte Lehre im Modellstudiengang gewährleistet werden kann.
Die geltende Kapazitätsverordnung des Landes Berlin sieht kein Berechnungsmodell für den Modellstudiengang Medizin der Charité vor. Die für die Ausbildung zur Verfügung stehenden Patienten der Charité bestimmen die Aufnahmekapazität. Daher berechnet die Charité ihre Aufnahmekapazität vorübergehend nach den patientenbezogenen Einflussfaktoren für den klinischen Studienteil des (Regel-) Studiengangs Medizin analog § 17 KapVO. Diese Berechnungsmethode wird von den Berliner Verwaltungsgerichten übergangsweise akzeptiert (vgl. zuletzt VG Berlin, Beschl. v. 19.02.2013, im Internet abrufbar unter www.hochschulanwalt.de). Es ist die Aufgabe der für die Hochschulen zuständigen Berliner Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Charité ein Kapazitätsberechnungsmodell zu entwickeln, mit dem die Aufnahmekapazität des Modellstudiengangs realistisch errechnet und somit die effektive patienten- und praxisorientierte Lehre im Modellstudiengang gewährleistet werden kann.
Die geltende Kapazitätsverordnung des Landes Berlin sieht kein Berechnungsmodell für den Modellstudiengang Medizin der Charité vor. Die für die Ausbildung zur Verfügung stehenden Patienten der Charité bestimmen die Aufnahmekapazität. Daher berechnet die Charité ihre Aufnahmekapazität vorübergehend nach den patientenbezogenen Einflussfaktoren für den klinischen Studienteil des (Regel-) Studiengangs Medizin analog § 17 KapVO. Diese Berechnungsmethode wird von den Berliner Verwaltungsgerichten übergangsweise akzeptiert (vgl. zuletzt VG Berlin, Beschl. v. 19.02.2013, im Internet abrufbar unter www.hochschulanwalt.de). Es ist die Aufgabe der für die Hochschulen zuständigen Berliner Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Charité ein Kapazitätsberechnungsmodell zu entwickeln, mit dem die Aufnahmekapazität des Modellstudiengangs realistisch errechnet und somit die effektive patienten- und praxisorientierte Lehre im Modellstudiengang gewährleistet werden kann.
Zur Entwicklung eines solchen Berechnungsmodells hat die Charité eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bereits einige Vorarbeiten umgesetzt hat. Zur Weiterentwicklung und operativen Umsetzung eines dynamisch anpassbaren Kapazitätsberechnungsmodells sucht die Fakultät der Charité-Universitätsmedizin Berlin Experten, die über die entsprechende Erfahrung verfügen, relevante Parameter in den entsprechenden Bereichen der Charité zu identifizieren und deren Analyse und Umsetzung in ein realistisches und dokumentiertes Berechnungsmodell zu begleiten und erfolgreich umzusetzen. Die beratende Unterstützung besteht insbesondere in
Zur Entwicklung eines solchen Berechnungsmodells hat die Charité eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bereits einige Vorarbeiten umgesetzt hat. Zur Weiterentwicklung und operativen Umsetzung eines dynamisch anpassbaren Kapazitätsberechnungsmodells sucht die Fakultät der Charité-Universitätsmedizin Berlin Experten, die über die entsprechende Erfahrung verfügen, relevante Parameter in den entsprechenden Bereichen der Charité zu identifizieren und deren Analyse und Umsetzung in ein realistisches und dokumentiertes Berechnungsmodell zu begleiten und erfolgreich umzusetzen. Die beratende Unterstützung besteht insbesondere in
1. einer Voruntersuchung (Zeitrahmen 1 Monat) und hier in
- der Identifizierung von Analyse- und Begründungslücken in der Kapazitätsberechung für den Modellstudiengang Medizin;
- der Entwicklung eines straff strukturierten Arbeitsplans für die Umsetzung der Berechnungen.
2. einer Umsetzungsbegleitung (Zeitrahmen max. 6 Monate) und hier in
- der Anpassung der Berechnungsprozesse an den Modellstudiengang Medizin der Charité;
- der kosten- und arbeitseffizienten Umsetzung eines Kapazitätsberechnungsmodells;
- der operativen Umsetzungsbegleitung und
- der Dokumentation und Begründung des entwickelten Kapazitätsberechnungsmodells.
Menge oder Umfang:
Ein Beratungsteam bestehend aus mindestens
- 1 bis 2 Senior-Projektmanager/-in für 1 Monat der Voruntersuchung (Anwesenheit 1 Tag / Woche);
- 1 bis 2 Senior-Projektmanager/-in für 6 Monate für die Umsetzung (Anwesenheit 1 Tage / 2 Wochen).
Beschreibung der Optionen:
- Erhöhung der Beraterkapazität in Abhängigkeit von der Entwicklung des Projekts nach dem 1. Monat/nach der Voruntersuchung;
- Verlängerun der Ohase der Umsetzungsbegleitung in Abhängigkeit von der Entwicklung des Projekts, insbesondere nach dem 1. Monat/nach der Voruntersuchung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: S 32/13E
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, Email Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen (Name) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
1. Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, Email Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen (Name) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
3. Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gem. § 4 Abs. 6 und 9 VOF.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der obengenannten Kontaktstelle anzufordern.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der obengenannten Kontaktstelle anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu den Personen des Vor-Ort einzusetzenden Beratungsteams:
Das Beratungsteam muss mindestens aus 1 Senior-Projektmanager bestehen.
Zu den im Projekt zum Einsatz kommenden Projektmanagern sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Senior-Projektmanager mit mindestens 10 Jahren Beratungserfahrung
- Name;
- Anzahl der Berufsjahre insgesamt;
- Anzahl der Jahre mit Beratungserfahrung insgesamt (min. 10 Jahre nach Erlangung des Hochschulabschlusses);
- Referenzliste über mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare erbrachte Projekte;
- Angabe von 1 ausführlichen Referenz unter Bezeichnung der Beratungsleistung, Rolle/Funktion des Referenzinhabers, detaillierter Angabe von Beratungsschwerpunkten und Beratungszielen;
- auf Verlangen der Charite sind zum Referenzgeber folgende Daten nachzureichen: Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Höhe der Gesamtauftragskosten, Leistungszeitraum, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen).
- auf Verlangen der Charite sind zum Referenzgeber folgende Daten nachzureichen: Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Höhe der Gesamtauftragskosten, Leistungszeitraum, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen).
An der Eignung des Projektmanagers fehlt es, wenn für die zu benennende Person
- keine Beratungserfahrung von mindestens 10 Jahre nach Erwerb des Hochschulabschlusses;
- wertungsfähige ausführliche Referenzen nicht in der angegebenen Anzahl nachgewiesen werden.
b) eventueller weiterer Projektmanager
- Anzahl der Jahre mit Beratungserfahrung insgesamt nach Erlangung des Hochschulabschlusses;
- auf Verlangen der Charite sind zum Referenzgeber folgende Daten nachzureichen: Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Höhe der Gesamtauftragskosten, Leistungszeitraum, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen) Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Person aus Sicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis Ende Dezember 2013 gesichert ist, kann jeweils
- auf Verlangen der Charite sind zum Referenzgeber folgende Daten nachzureichen: Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Höhe der Gesamtauftragskosten, Leistungszeitraum, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen) Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Person aus Sicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis Ende Dezember 2013 gesichert ist, kann jeweils
eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Angebotsabgabe zur Wiederholung der Eignungswertung.
eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Angebotsabgabe zur Wiederholung der Eignungswertung.
Mindeststandards:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der obengenannten Kontaktstelle anzufordern
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der obengenannten Kontaktstelle anzufordern
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis Ziffer 2.3). Die Wertung erfolgt in 3 Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderungen (hierzu unter Ziffer IV.3).2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen einschließlich rechtsverbindlicher Unterschriften vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die einen verantwortlichen Projektmanager mit allen Angaben und Referenzen benennen, die mindestens Angaben zum ggf.weiteren Projektmanager beibringen.3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen, und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades der Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung ist die Eignung des von den Bewerbern benannten verantwortlichen Senior-Projektmanagers sowie die von den Bewerbern genannten Referenzen maßgeblich. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis Ziffer 2.3). Die Wertung erfolgt in 3 Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderungen (hierzu unter Ziffer IV.3).2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen einschließlich rechtsverbindlicher Unterschriften vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die einen verantwortlichen Projektmanager mit allen Angaben und Referenzen benennen, die mindestens Angaben zum ggf.weiteren Projektmanager beibringen.3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen, und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades der Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung ist die Eignung des von den Bewerbern benannten verantwortlichen Senior-Projektmanagers sowie die von den Bewerbern genannten Referenzen maßgeblich. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: St. Ehrhardt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-06-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S 32/13E
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 27.5.2013, 10.30 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in einfacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem und gekennzeichnetem Umschlag an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 27.5.2013, 10.30 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in einfacher Ausführung sowie in elektronischer Form auf einem Datenträger in verschlossenem und gekennzeichnetem Umschlag an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe unter VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Quelle: OJS 2013/S 083-140199 (2013-04-25)