Beratungsleistungen im Rahmen der Durchführung von Bundesfachplanungsverfahren
Zur Beschleunigung des Netzausbaus auf Übertragungsebene wurde die Bundesfachplanung als neues Verfahren zur Bestimmung der Trassenkorridore eingeführt.
Die BNetzA als verfahrensführende Behörde benötigt für die Durchführung der Bundesfachplanungsverfahren externe Beratung. Um die vom NABEG vorgegebenen kurzen Fristen für die Durchführung konkreter BFP-Verfahren zu gewährleisten, wird die BNetzA nach Eingang der Antragsunterlagen kurzfristig gutachterliche Expertise einbinden. Beratung zu Umweltfragen sowie Unterstützung bei der Durchführung von Antragskonferenzen, der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Bundesfachplanung (§ 7 NABEG) und der Durchführung von Erörterungsterminen (§ 10 NABEG) werden dabei Schwerpunkte sein (Los 1).
Zudem sind verfahrensunabhängig grundsätzliche Fragen zur Verfahrensdurchführung, etwa zu Inhalten und Prüftiefen der Bundesfachplanung und zu vorhandenen Musteranträgen und Leitfäden hinsichtlich raumordnerischer und umweltbezogener Inhalte zu klären (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-26.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-03-26
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Auftragsbekanntmachung
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2013-11-04
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Ergänzende Angaben
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