Beratungsleistungen im Rahmen von NABEG

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Zur Beschleunigung des Netzausbaus auf Übertragungsebene wurde die Bundesfachplanung als neues Verfahren zur Bestimmung der Trassenkorridore eingeführt.
Die BNetzA, als verfahrensführende Behörde, benötigt für die Durchführung der Bundesfachplanungsverfahren externe Beratung. Um die vom NABEG vorgegebenen kurzen Fristen für die Durchführung konkreter BFP-Verfahren zu gewährleisten, wird die BNetzA nach Eingang der Antragsunterlagen kurzfristig gutachterliche Expertise einbinden. Gegenstand der Ausschreibung sind die vorhabenbezogene, umweltfachliche, raumordnerische und planerische Beratung und Unterstüzung bei der Prüfung:
1) der Anträge auf Bundesfachplanung gemäß § 6 NABEG,
2) der vollständigen Unterlagen gemäß § 8 NABEG,
3) der Anträge auf Planfeststellung gemäß § 19 NABEG,
4) der Einreichung des Plans und der Unterlagen gemäß § 21 NABEG,
durch die zuständigen Referate der BNetzA sowie ggf. zu Fragen der Planfeststellung in Verbindung mit der Bundesfachplanung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-30 Auftragsbekanntmachung
2014-02-13 Ergänzende Angaben
2014-06-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge