Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material und Küstenforschung GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt neben drei anderen Instituten ein Institut für Küstenforschung. Im Rahmen seines Forschungs- und Entwicklungsprogrammes in den küstennahen Regionen der Nord- und Ostsee setzt das Institut für Küstenforschung das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ ein. Die Ludwig Prandtl nimmt Messaufgaben im Rahmen des PACES-Programmes der Helmholtzgemeinschaft wahr und kommt auch in Kooperation mit wissenschaftlichen Partnern zum Einsatz. Der Liegeplatz der Ludwig Prandtl ist Oortkaten/Hamburg. Das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ wurde für den Einsatz in flachen oder tidebeeinflussten Gewässern der Nord- und Ostsee konstruiert. Es hat eine Länge von 31 Metern, einen Tiefgang von 1,7 Metern und eine Bruttoraumzahl von 171 BRZ. Haupteinsatzgebiete der „Ludwig Prandtl“ sind die Nord- und Ostsee. Über folgende Ausstattungen verfügt das Forschungsschiff: - Hydraulischer Faltkran mit Kranwinde (Tragkraft 1 t bei 12 m Auslage, sonst 3,5 Tonnen) - Laborcontainer mit FerryBox (zur Erfassung aller wichtigen chemisch biologischen Messgrößen) - Einleiter-Winde (mit Multiparameter-Sonde zum Messen von Schwebstoffgehalt, Leitfähigkeit, Druck, Temperatur und Sauerstoffgehalt des Wassers) - Elektronik-Labor - Moonpool zum Absenken von Messgeräten (Fächerlot zur genauen Erfassung der Boden-Topographie in einem breiten Streifen sowie ADCP (acoustic doppler current profiler), das die schichtweise Erfassung der Strömungsgeschwindigkeit ermöglicht) - Mast mit DGPS (meteorologische Messeinrichtung und Rundum-Kamera) - Warte (für ornithologische Beobachtungen) Die Auftraggeberin möchte die Bereederung des Forschungsschiffes vergeben. Der Bereederungsvertrag umfasst insbesondere die Personalstellung, die Inspektion und die Beschaffungsmaßnahmen für das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“: Alle Arbeiten und Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Kapitän vorgenommen. Die Bedienung, Einholung, Setzung, Kontrolle und Instandsetzung der Forschungsgeräte gehört ebenso zu dem Aufgabenbereich des gestellten Personals wie die Wartungsarbeiten an Maschinen, Heizungsanlage und Ballastpumpe, das Reinigen des Maschinenraums, die Kontrolle des Fäkal- und Trinkwassertanks und die Überwachung der Hydraulikanlage der Kran- und Windenantriebe. Sämtliche Reinigungsarbeiten an Bord (Messräume, Brücke, Wohnräume, Nassräume (incl. WC), Pantry) sind ebenfalls von dem vom Auftragnehmer gestellten Personal zu übernehmen. Die Ludwig Prandtl hat drei Besatzungsmitglieder. Zwei Besatzungsmitglieder sind Mitarbeiter des Auftraggebers, dazu gehört auch der Kapitän. Das Dritte Besatzungsmitglied ist vom Auftragnehmer zu stellen und muss die Qualifikationen „Schiffsmechaniker“ und „Schiffsmann-Deck“ aufweisen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die Personalstellung insbesondere im Urlaubs- und Krankfall auch für die auftraggeberseitigen Besatzungsmitglieder sicherstellen, mindestens einen Vertretungs-Kapitän und einen Vertretungs-Schiffsmechaniker („Schiffsmann-Deck“). Außerdem muss der Auftragnehmer einen Inspektor für nautische Fragen und einen Inspektor für maschinentechnische Fragen stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material und Küstenforschung GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postleitzahl: 21502
Postort: Geesthacht
Kontakt
Internetadresse: http://www.hzg.de/🌏
E-Mail: einkauf@hzg.de📧
Telefon: +49 4152871653📞
Fax: +49 4152871750 📠
1. Die Bewerbung mit dem dazugehörigen Eignungsformblatt und der Kennzettel sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: einkauf@hzg.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
4. Die Bewerbung ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
5. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
6. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 06.05.2013, 14:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Die Bewerbung mit dem dazugehörigen Eignungsformblatt und der Kennzettel sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: einkauf@hzg.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
4. Die Bewerbung ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
5. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
6. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 06.05.2013, 14:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material und Küstenforschung GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt neben drei anderen Instituten ein Institut für Küstenforschung. Im Rahmen seines Forschungs- und Entwicklungsprogrammes in den küstennahen Regionen der Nord- und Ostsee setzt das Institut für Küstenforschung das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ ein. Die Ludwig Prandtl nimmt Messaufgaben im Rahmen des PACES-Programmes der Helmholtzgemeinschaft wahr und kommt auch in Kooperation mit wissenschaftlichen Partnern zum Einsatz. Der Liegeplatz der Ludwig Prandtl ist Oortkaten/Hamburg.
Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material und Küstenforschung GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt neben drei anderen Instituten ein Institut für Küstenforschung. Im Rahmen seines Forschungs- und Entwicklungsprogrammes in den küstennahen Regionen der Nord- und Ostsee setzt das Institut für Küstenforschung das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ ein. Die Ludwig Prandtl nimmt Messaufgaben im Rahmen des PACES-Programmes der Helmholtzgemeinschaft wahr und kommt auch in Kooperation mit wissenschaftlichen Partnern zum Einsatz. Der Liegeplatz der Ludwig Prandtl ist Oortkaten/Hamburg.
Das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ wurde für den Einsatz in flachen oder tidebeeinflussten Gewässern der Nord- und Ostsee konstruiert. Es hat eine Länge von 31 Metern, einen Tiefgang von 1,7 Metern und eine Bruttoraumzahl von 171 BRZ. Haupteinsatzgebiete der „Ludwig Prandtl“ sind die Nord- und Ostsee. Über folgende Ausstattungen verfügt das Forschungsschiff:
Das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ wurde für den Einsatz in flachen oder tidebeeinflussten Gewässern der Nord- und Ostsee konstruiert. Es hat eine Länge von 31 Metern, einen Tiefgang von 1,7 Metern und eine Bruttoraumzahl von 171 BRZ. Haupteinsatzgebiete der „Ludwig Prandtl“ sind die Nord- und Ostsee. Über folgende Ausstattungen verfügt das Forschungsschiff:
- Hydraulischer Faltkran mit Kranwinde (Tragkraft 1 t bei 12 m Auslage, sonst 3,5 Tonnen)
- Laborcontainer mit FerryBox (zur Erfassung aller wichtigen chemisch biologischen Messgrößen)
- Einleiter-Winde (mit Multiparameter-Sonde zum Messen von Schwebstoffgehalt, Leitfähigkeit, Druck, Temperatur und Sauerstoffgehalt des Wassers)
- Elektronik-Labor
- Moonpool zum Absenken von Messgeräten (Fächerlot zur genauen Erfassung der Boden-Topographie in einem breiten Streifen sowie ADCP (acoustic doppler current profiler), das die schichtweise Erfassung der Strömungsgeschwindigkeit ermöglicht)
- Mast mit DGPS (meteorologische Messeinrichtung und Rundum-Kamera)
- Warte (für ornithologische Beobachtungen)
Die Auftraggeberin möchte die Bereederung des Forschungsschiffes vergeben. Der Bereederungsvertrag umfasst insbesondere die Personalstellung, die Inspektion und die Beschaffungsmaßnahmen für das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“:
Alle Arbeiten und Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Kapitän vorgenommen. Die Bedienung, Einholung, Setzung, Kontrolle und Instandsetzung der Forschungsgeräte gehört ebenso zu dem Aufgabenbereich des gestellten Personals wie die Wartungsarbeiten an Maschinen, Heizungsanlage und Ballastpumpe, das Reinigen des Maschinenraums, die Kontrolle des Fäkal- und Trinkwassertanks und die Überwachung der Hydraulikanlage der Kran- und Windenantriebe.
Alle Arbeiten und Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Kapitän vorgenommen. Die Bedienung, Einholung, Setzung, Kontrolle und Instandsetzung der Forschungsgeräte gehört ebenso zu dem Aufgabenbereich des gestellten Personals wie die Wartungsarbeiten an Maschinen, Heizungsanlage und Ballastpumpe, das Reinigen des Maschinenraums, die Kontrolle des Fäkal- und Trinkwassertanks und die Überwachung der Hydraulikanlage der Kran- und Windenantriebe.
Sämtliche Reinigungsarbeiten an Bord (Messräume, Brücke, Wohnräume, Nassräume (incl. WC), Pantry) sind ebenfalls von dem vom Auftragnehmer gestellten Personal zu übernehmen.
Die Ludwig Prandtl hat drei Besatzungsmitglieder. Zwei Besatzungsmitglieder sind Mitarbeiter des Auftraggebers, dazu gehört auch der Kapitän. Das Dritte Besatzungsmitglied ist vom Auftragnehmer zu stellen und muss die Qualifikationen „Schiffsmechaniker“ und „Schiffsmann-Deck“ aufweisen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die Personalstellung insbesondere im Urlaubs- und Krankfall auch für die auftraggeberseitigen Besatzungsmitglieder sicherstellen, mindestens einen Vertretungs-Kapitän und einen Vertretungs-Schiffsmechaniker („Schiffsmann-Deck“). Außerdem muss der Auftragnehmer einen Inspektor für nautische Fragen und einen Inspektor für maschinentechnische Fragen stellen.
Die Ludwig Prandtl hat drei Besatzungsmitglieder. Zwei Besatzungsmitglieder sind Mitarbeiter des Auftraggebers, dazu gehört auch der Kapitän. Das Dritte Besatzungsmitglied ist vom Auftragnehmer zu stellen und muss die Qualifikationen „Schiffsmechaniker“ und „Schiffsmann-Deck“ aufweisen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die Personalstellung insbesondere im Urlaubs- und Krankfall auch für die auftraggeberseitigen Besatzungsmitglieder sicherstellen, mindestens einen Vertretungs-Kapitän und einen Vertretungs-Schiffsmechaniker („Schiffsmann-Deck“). Außerdem muss der Auftragnehmer einen Inspektor für nautische Fragen und einen Inspektor für maschinentechnische Fragen stellen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 10074862
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Handels- bzw. Berufsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Eignungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Eignungsformblatt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d.h. Bereederung von kleinen Forschungsschiffen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Eignungsformblatt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d.h. Bereederung von kleinen Forschungsschiffen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Eignungsformblatt).
2. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/ der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, etc. eingegangen werden.
Darstellung des Unternehmens/ der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, etc. eingegangen werden.
2. Qualifikation des zum Einsatz vorgesehenen Personals:
Nennung des für den Auftrag vorgesehenen Personals (siehe Eignungsformblatt) unter Darlegung der konkreten spezifischen Erfahrungen bei der Bereederung von kleinen Forschungsschiffen, die im Küstenbereich eingesetzt werden:
- 2x Decksmann davon 1x für den Vertretungsfall (mit allen notwendigen Qualifikationen, insbesondere typischen aktuellen Zertifikaten, Patenten usw. für „Schiffsmechaniker“ und „Schiffsmann-Deck“, Kenntnissen bei der Bedienung von Hebezeugen (Kräne) und Geräteträgern mit A-Rahmen, der Anwendung des Messgerät Flächenecholot ADCP Scanfish sowie der Fähigkeit zur Installation, Bedienung und Deinstallation einer FerryBox; guten Kenntnissen der deutschen und englischen Sprache; der Fähigkeit zur Führung eines DSB-Boot 5,4 x 6,0 m Schlauchboots bei Einsatz als Arbeits- und Rettungsboot (auch off-shore); handwerkliches Geschick zum Reparieren der Arbeitsmaterialien auch des wissenschaftlichen Bereiches)
- 2x Decksmann davon 1x für den Vertretungsfall (mit allen notwendigen Qualifikationen, insbesondere typischen aktuellen Zertifikaten, Patenten usw. für „Schiffsmechaniker“ und „Schiffsmann-Deck“, Kenntnissen bei der Bedienung von Hebezeugen (Kräne) und Geräteträgern mit A-Rahmen, der Anwendung des Messgerät Flächenecholot ADCP Scanfish sowie der Fähigkeit zur Installation, Bedienung und Deinstallation einer FerryBox; guten Kenntnissen der deutschen und englischen Sprache; der Fähigkeit zur Führung eines DSB-Boot 5,4 x 6,0 m Schlauchboots bei Einsatz als Arbeits- und Rettungsboot (auch off-shore); handwerkliches Geschick zum Reparieren der Arbeitsmaterialien auch des wissenschaftlichen Bereiches)
- 1x Kapitän für Vertretungsfall (mit Kapitänspatent AN500 sowie Fähigkeit zur Erteilung von Sicherheitsanweisungen)
- 1x Inspektor für nautische Fragen und 1x Inspektor für maschinentechnische Fragen
Die entsprechenden Kurzprofile sind gemäß der Struktur des beiliegenden Formblattes beizulegen.
3. Unternehmensbezogene Referenzen:
Nachweis von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2010, 2011, 2012) für die Bereederung von Schiffen, die von Art und Umfang her mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (siehe Punkt II.1.5) des Bekanntmachungstextes). Notwendig sind Erfahrungen bei der Bereederung von kleinen Forschungsschiffen, die im Küstenbereich eingesetzt werden.
Nachweis von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2010, 2011, 2012) für die Bereederung von Schiffen, die von Art und Umfang her mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (siehe Punkt II.1.5) des Bekanntmachungstextes). Notwendig sind Erfahrungen bei der Bereederung von kleinen Forschungsschiffen, die im Küstenbereich eingesetzt werden.
Die entsprechenden Referenzen sind gemäß der Struktur des beiliegenden Formblattes beizulegen.
4. Konzept zur Sicherstellung des termingerechten Personaleinsatzes:
Einreichung eines Konzeptes zum termingerechten Personaleinsatz unter Einhaltung sehr kurzer Vorlaufzeiten für die Stellung von Vertretungspersonal und der Teilnahme an allen notwendigen – auch kurzfristigen – Besprechungen in Oortkaten/Hamburg und Geesthacht.
Einreichung eines Konzeptes zum termingerechten Personaleinsatz unter Einhaltung sehr kurzer Vorlaufzeiten für die Stellung von Vertretungspersonal und der Teilnahme an allen notwendigen – auch kurzfristigen – Besprechungen in Oortkaten/Hamburg und Geesthacht.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auftraggeberin prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die Qualifikation des zum Einsatz vorgesehenen Personals mit 70 %, die unternehmensbezogenen Referenzen mit 20 % und das Konzept zur Sicherstellung des termingerechten Personaleinsatzes mit 10 % bewerten. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei einer Einzelbewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich die Auftraggeberin den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Die Auftraggeberin prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit;c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die Qualifikation des zum Einsatz vorgesehenen Personals mit 70 %, die unternehmensbezogenen Referenzen mit 20 % und das Konzept zur Sicherstellung des termingerechten Personaleinsatzes mit 10 % bewerten. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei einer Einzelbewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich die Auftraggeberin den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 135 131 669
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Finanzen und Einkauf
Herrn Riyadh Rashid
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10074862
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbung mit dem dazugehörigen Eignungsformblatt und der Kennzettel sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: einkauf@hzg.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
1. Die Bewerbung mit dem dazugehörigen Eignungsformblatt und der Kennzettel sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: einkauf@hzg.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, das Forschungsschiff „Ludwig Prandtl“ der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
4. Die Bewerbung ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
4. Die Bewerbung ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
5. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
5. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
6. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 06.05.2013, 14:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 06.05.2013, 14:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 073-122220 (2013-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-21 📅
Name: Reederei F. Laeisz GmbH
Postanschrift: Lange Straße 1a
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: contact@laeisz.de📧
Internetadresse: http://www.laeisz.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b GWB Unwirksamkeit,
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.