Die Charité (Auftraggeber) will in Kooperation mit einem externen Leistungserbringer aus dem Bereich der Herstellung, des Vertriebs und der Entwicklung von Systemen zum extrakorporalen kardiopulmonalen Organersatz (Auftragnehmer) ein internationales, europaweit agierendes, universitäres extrakorporales Exzellenzzentrum aufbauen, in dem schwerstkranke Patienten mit akutem Lungenversagen und/oder akuter kardialer Insuffizienz behandelt werden, die einer Therapie mit einem extrakorporalen kardio-pulmonalen Organersatzverfahren im Sinne von „bridging to recovery“ oder „bridging to transplant“ bedürfen. Ziel der Charité in dieser Kooperation ist es, über die Entwicklung intersektoraler Behandlungspfade, das Behandlungsergebnis für diese Patienten zu verbessern sowie eine kostendeckende Versorgung dieser Patienten zu gewährleisten. Dazu ist ein stufenweiser Ausbau bestehender Strukturen auf bis zu 12 Plätze für extrakorporale kardiopulmonale Organersatztherapie vorgesehen.Der Ausbau des Zentrums soll auf eine Behandlungskapazität von etwa 100 Patienten/Jahr mit schwerem ARDS entsprechend der Berlin Definition sowie von etwa 10-12 Patienten mit der Indikation zum extrakoprporalen Lungenersatz in Verbindung eines „bridging to lungtransplant“ und etwa 20 Patienten mit Notwendigkeit einer kardialen Organersatztherapie erfolgen. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die medizintechnische Infrastruktur inklusive der technischen Verbrauchsmaterialien und des technischen Supports, die spezifisch sind für den Transport und die Behandlung mit kardiopulmonalen Extrakorporalverfahren nach einem zu definierenden Verrechnungsmodell für den Betrieb von 12 extrakorporal Plätzen bereit stellt (siehe Leistungsbeschreibung Medikalprodukte). Bei einem Verhältnis von 1,5 Maschinen/Extrakorporalplatz müssen im Vollbetrieb bis zu 15 Maschinen und die zum Betrieb dieser Maschinen notwendigen Verbrauchsmaterialien zum extrakorporalen Lungenersatz vorgehalten werden. Darüberhinaus ist die Entwicklung intersektoraler Behandlungspfade und Finanzierungskonzepte in der Versorgung von Patienten mit ARDS und/oder Patienten, die einer extrakorporalen kardialen Unterstützung bedürfen, Aufgabe des Kooperationsprojektes. Die Charité und der Auftragnehmer entwickeln im Rahmen des Aufbaus des extrakorporal-Zentrums Kriterien und Behandlungspfade, die einen frühzeitigen Transport und die Übernahme dieser Patienten von externen Intensivstationen zur Behandlung im extrakorporalen Exzellenzzentrum der Charité regeln und sicherstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-23.
Auftragsbekanntmachung (2013-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten
Menge oder Umfang:
Aufbau von 12 Extrakorporal Plätzen, Behandlung mit extrakorporalen Herz-Lungenersatzverfahren von etwa 130 Patienten/Jahr.Geschätzter Wert des Auftrages: 1 500 000-2 500 000 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de📧
1. Es handelt sich um einen Auftrag, der unter den Anwendungsbereich der VOL/A EG fällt.
2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt, § 3 EG Abs. 3b VOL/A, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen.
3. Dabei handelt es sich um ein 2-stufiges Verfahren. In der 1. Stufe haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag (abzufordernde Formblätter) die Eignung nachzuweisen.
Erst in der 2. Stufen bekommen die geeigneten Unternehmen die detaillierten Vergabeunterlagen mit der Leistungsbeschreibung und werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
Alle Unternehmen, die ein indikatives Angebot abgeben, werden sodann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten im Anschluss an die Verhandlungen die Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes.
5. Für den Teilnahmeantrag (Bewerbung und Nachweis der Eignung) haben Interessenten die Formblätter bei der Kontaktstelle/Vergabestelle abzufordern. Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind 1x im Original und 1x auf einem Datenträger (Stick, CD-ROM) einzureichen.
6. Fragen zum Teilnahmeantrag oder Verfahren sind schriftlich an die E-Mail-Adresse: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de zu richten.
7. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von max. 3 Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
8. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Gremien. Die Erstellung des Teilnahmeantrages und die ggf. spätere Erarbeitung eines Angebotes erfolgt unentgeltlich. Aufwendungen dafür werden von der Charité nicht erstattet.
9. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
1. Es handelt sich um einen Auftrag, der unter den Anwendungsbereich der VOL/A EG fällt.
2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt, § 3 EG Abs. 3b VOL/A, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen.
3. Dabei handelt es sich um ein 2-stufiges Verfahren. In der 1. Stufe haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag (abzufordernde Formblätter) die Eignung nachzuweisen.
Erst in der 2. Stufen bekommen die geeigneten Unternehmen die detaillierten Vergabeunterlagen mit der Leistungsbeschreibung und werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
Alle Unternehmen, die ein indikatives Angebot abgeben, werden sodann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten im Anschluss an die Verhandlungen die Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes.
5. Für den Teilnahmeantrag (Bewerbung und Nachweis der Eignung) haben Interessenten die Formblätter bei der Kontaktstelle/Vergabestelle abzufordern. Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind 1x im Original und 1x auf einem Datenträger (Stick, CD-ROM) einzureichen.
7. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von max. 3 Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
8. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Gremien. Die Erstellung des Teilnahmeantrages und die ggf. spätere Erarbeitung eines Angebotes erfolgt unentgeltlich. Aufwendungen dafür werden von der Charité nicht erstattet.
9. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité (Auftraggeber) will in Kooperation mit einem externen Leistungserbringer aus dem Bereich der Herstellung, des Vertriebs und der Entwicklung von Systemen zum extrakorporalen kardiopulmonalen Organersatz (Auftragnehmer) ein internationales, europaweit agierendes, universitäres extrakorporales Exzellenzzentrum aufbauen, in dem schwerstkranke Patienten mit akutem Lungenversagen und/oder akuter kardialer Insuffizienz behandelt werden, die einer Therapie mit einem extrakorporalen kardio-pulmonalen Organersatzverfahren im Sinne von „bridging to recovery“ oder „bridging to transplant“ bedürfen.
Die Charité (Auftraggeber) will in Kooperation mit einem externen Leistungserbringer aus dem Bereich der Herstellung, des Vertriebs und der Entwicklung von Systemen zum extrakorporalen kardiopulmonalen Organersatz (Auftragnehmer) ein internationales, europaweit agierendes, universitäres extrakorporales Exzellenzzentrum aufbauen, in dem schwerstkranke Patienten mit akutem Lungenversagen und/oder akuter kardialer Insuffizienz behandelt werden, die einer Therapie mit einem extrakorporalen kardio-pulmonalen Organersatzverfahren im Sinne von „bridging to recovery“ oder „bridging to transplant“ bedürfen.
Ziel der Charité in dieser Kooperation ist es, über die Entwicklung intersektoraler Behandlungspfade, das Behandlungsergebnis für diese Patienten zu verbessern sowie eine kostendeckende Versorgung dieser Patienten zu gewährleisten.
Dazu ist ein stufenweiser Ausbau bestehender Strukturen auf bis zu 12 Plätze für extrakorporale kardiopulmonale Organersatztherapie vorgesehen.Der Ausbau des Zentrums soll auf eine Behandlungskapazität von etwa 100 Patienten/Jahr mit schwerem ARDS entsprechend der Berlin Definition sowie von etwa 10-12 Patienten mit der Indikation zum extrakoprporalen Lungenersatz in Verbindung eines „bridging to lungtransplant“ und etwa 20 Patienten mit Notwendigkeit einer kardialen Organersatztherapie erfolgen.
Dazu ist ein stufenweiser Ausbau bestehender Strukturen auf bis zu 12 Plätze für extrakorporale kardiopulmonale Organersatztherapie vorgesehen.Der Ausbau des Zentrums soll auf eine Behandlungskapazität von etwa 100 Patienten/Jahr mit schwerem ARDS entsprechend der Berlin Definition sowie von etwa 10-12 Patienten mit der Indikation zum extrakoprporalen Lungenersatz in Verbindung eines „bridging to lungtransplant“ und etwa 20 Patienten mit Notwendigkeit einer kardialen Organersatztherapie erfolgen.
Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die medizintechnische Infrastruktur inklusive der technischen Verbrauchsmaterialien und des technischen Supports, die spezifisch sind für den Transport und die Behandlung mit kardiopulmonalen Extrakorporalverfahren nach einem zu definierenden Verrechnungsmodell für den Betrieb von 12 extrakorporal Plätzen bereit stellt (siehe Leistungsbeschreibung Medikalprodukte). Bei einem Verhältnis von 1,5 Maschinen/Extrakorporalplatz müssen im Vollbetrieb bis zu 15 Maschinen und die zum Betrieb dieser Maschinen notwendigen Verbrauchsmaterialien zum extrakorporalen Lungenersatz vorgehalten werden.
Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die medizintechnische Infrastruktur inklusive der technischen Verbrauchsmaterialien und des technischen Supports, die spezifisch sind für den Transport und die Behandlung mit kardiopulmonalen Extrakorporalverfahren nach einem zu definierenden Verrechnungsmodell für den Betrieb von 12 extrakorporal Plätzen bereit stellt (siehe Leistungsbeschreibung Medikalprodukte). Bei einem Verhältnis von 1,5 Maschinen/Extrakorporalplatz müssen im Vollbetrieb bis zu 15 Maschinen und die zum Betrieb dieser Maschinen notwendigen Verbrauchsmaterialien zum extrakorporalen Lungenersatz vorgehalten werden.
Darüberhinaus ist die Entwicklung intersektoraler Behandlungspfade und Finanzierungskonzepte in der Versorgung von Patienten mit ARDS und/oder Patienten, die einer extrakorporalen kardialen Unterstützung bedürfen, Aufgabe des Kooperationsprojektes. Die Charité und der Auftragnehmer entwickeln im Rahmen des Aufbaus des extrakorporal-Zentrums Kriterien und Behandlungspfade, die einen frühzeitigen Transport und die Übernahme dieser Patienten von externen Intensivstationen zur Behandlung im extrakorporalen Exzellenzzentrum der Charité regeln und sicherstellen.
Darüberhinaus ist die Entwicklung intersektoraler Behandlungspfade und Finanzierungskonzepte in der Versorgung von Patienten mit ARDS und/oder Patienten, die einer extrakorporalen kardialen Unterstützung bedürfen, Aufgabe des Kooperationsprojektes. Die Charité und der Auftragnehmer entwickeln im Rahmen des Aufbaus des extrakorporal-Zentrums Kriterien und Behandlungspfade, die einen frühzeitigen Transport und die Übernahme dieser Patienten von externen Intensivstationen zur Behandlung im extrakorporalen Exzellenzzentrum der Charité regeln und sicherstellen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Aufbau von 12 Extrakorporal Plätzen, Behandlung mit extrakorporalen Herz-Lungenersatzverfahren von etwa 130 Patienten/Jahr.
Geschätzter Wert des Auftrages: 1 500 000-2 500 000 EUR.
Beschreibung der Optionen: Option: das Volumen über die aufkommende Patientenzahl anzupassen.
Referenznummer: S 58/13 – kardiopulmonales extrakorporal-Zentrum
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Ausführliche Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner).
2. Ausführliche Angaben zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort für eine gegebenenfalls erforderliche Abfrage im Korruptions- und Gewerbezentralregister).
3. Kopie des Handelsregisterauszug.
4. Kopie des Gewerbezentralregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung).
6. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt).
7. Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Formblatt).
Zu Vereinheitlichung der Angangen sind die Formblätter der Vergabestelle zu nutzen, die dazu bei der obengenannten Kontaktstelle angefordert werden müssen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens insgesamt in den vergangenen 3 Geschäftsjahren.
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Zu Vereinheitlichung der Angangen sind die Formblätter der Vergabestelle zu nutzen, die dazu bei der obengenannten Kontaktstelle angefordert werden müssen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Übersicht über die wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit, Kontaktdaten des Ansprechartners, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen) (Referenzen).
1. Übersicht über die wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit, Kontaktdaten des Ansprechartners, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen) (Referenzen).
Als geeignet für diesen konkreten Auftrag gelten Firmen nur dann, wenn die aufgelisteten Referenzen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
— Systemnutzung in mindestens 10 Zentren/Kliniken.
— Betrieb von mindestens 100 Systemen/pro Jahr in diesen Zentren/Kliniken.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
3. kstenloser Support vor Ort 24/7 h an 365 Tagen/im Jahr.
4. kstenlose Telefonhotline 24/7 h an 365 Tagen/im Jahr.
5. Zulassungsnachweis für boen- als auch lftgestützten außerklinischen Transport.
6. Nachweis für Nutzung von Verbrauchsmaterialien für Langzeitzulassung von 30 Tagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Pay per use für die Hardware inklusive aller Bereitstellungskosten,
— Abrechnung von Verbrauchsmaterialien pauschal/pro Patient.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis Ziffer 2.3). Die Wertung erfolgt in 3 Schritten:
1. Prüfung aufVollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen.
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung:
Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben,bei denen keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, diedie erforderlichen Mindestumsätz unf ie mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen.
Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben,bei denen keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, diedie erforderlichen Mindestumsätz unf ie mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen.
3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diesevergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Darstellung/Beschreibung der techn. Ausstattung und Qualitätssicherungsmaßnahmen maßgeblich. Eine detaillierteWertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, jeweils mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diesevergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Darstellung/Beschreibung der techn. Ausstattung und Qualitätssicherungsmaßnahmen maßgeblich. Eine detaillierteWertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, jeweils mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Steffi Ehrhardt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S 58/13 – kardiopulmonales extrakorporal-Zentrum
Zusätzliche Informationen
1. Es handelt sich um einen Auftrag, der unter den Anwendungsbereich der VOL/A EG fällt.
2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt, § 3 EG Abs. 3b VOL/A, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen.
2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt, § 3 EG Abs. 3b VOL/A, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen.
3. Dabei handelt es sich um ein 2-stufiges Verfahren. In der 1. Stufe haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag (abzufordernde Formblätter) die Eignung nachzuweisen.
Erst in der 2. Stufen bekommen die geeigneten Unternehmen die detaillierten Vergabeunterlagen mit der Leistungsbeschreibung und werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
Alle Unternehmen, die ein indikatives Angebot abgeben, werden sodann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten im Anschluss an die Verhandlungen die Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes.
5. Für den Teilnahmeantrag (Bewerbung und Nachweis der Eignung) haben Interessenten die Formblätter bei der Kontaktstelle/Vergabestelle abzufordern. Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind 1x im Original und 1x auf einem Datenträger (Stick, CD-ROM) einzureichen.
5. Für den Teilnahmeantrag (Bewerbung und Nachweis der Eignung) haben Interessenten die Formblätter bei der Kontaktstelle/Vergabestelle abzufordern. Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind 1x im Original und 1x auf einem Datenträger (Stick, CD-ROM) einzureichen.
7. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von max. 3 Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
7. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von max. 3 Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
8. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Gremien. Die Erstellung des Teilnahmeantrages und die ggf. spätere Erarbeitung eines Angebotes erfolgt unentgeltlich. Aufwendungen dafür werden von der Charité nicht erstattet.
9. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat.
Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlichgestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlichgestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 250-438483 (2013-12-23)
Ergänzende Angaben (2014-01-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben