Nach Einstellung des Flugbetriebs auf dem Gelände des Flughafens Tegel wird das Flughafengelände und die sich darauf befindenden Gebäude den Grundstückseigentümern (Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin) übergeben. Das Land Berlin hat in diesem Zusammenhang im September 2011 die Tegel Projekt GmbH mit der Bewirtschaftung der landeseigenen Grundstücksflächen (ca. 159 ha) und Gebäude (ca. 33 Stck. mit einer Gebäudenutzfläche von rd. 135 000 m²) und der Entwicklung eines Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL - The Urban Tech Republic“ beauftragt.
Im Sinne einer ökologisch, ökonomisch und sozial anspruchsvollen Lebensraumentwicklung wird der Forschungs- und Industriepark ein neuer „Hotspot“ der Industriestadt Berlin – darauf haben sich die Regierungsparteien im Land Berlin geeinigt. Nach Einstellung des regulären Flughafenbetriebs soll sich der Standort Tegel zu einem Leuchtturm für umweltverträgliche Spitzentechnologien entwickeln. Ein international einmaliger Ort für Innovationen wird entstehen: forschungsstarke Hochschulen, global agierende Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer finden um den Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz, den sie für die Entwicklung der Urban Technologies von morgen brauchen.
Urban Technologies sind Technologien für die Stadt der Zukunft, die sich anderen Herausforderungen als die Städte der Gegenwart gegenüber sehen. Herausforderungen, die durch die Megatrends der Zukunft wie einer wachsenden Urbanisierung, Klimawandel und Ressourcenmangel bestimmt werden. Somit müssen die Spitzentechnologien für urbane Ballungszentren umweltverträglich sein und einen besonderen Fokus auf dem Aspekt der nachhaltigen und intelligenten Stadtentwicklung haben. Weitere Informationen zum geplanten Profil des Standortes können der Website www.berlintxl.de entnommen werden.
Die Neuentwicklung eines Forschungs- und Industrieparks erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
— inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
— verkehrlichen Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder.
Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene Voruntersuchungen erfolgt und Zielstellungen für die Neuerschließung formuliert worden.
Aktuell wird eine Verkehrliche Untersuchung abgeschlossen, die die wesentlichen Eckpunkte des Verkehrskonzeptes hinsichtlich Trassenführung und Verkehrsträgern definiert.
Unter anderem auf Basis dieser Ergebnisse wird seit 2009 ein Masterplan zur Nachnutzung Tegels entwickelt und fortgeschrieben. In diesem ist die wesentliche Ausrichtung des Areals in seiner Erschließung, Nutzung und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Parallel zur Profilierung des Standortes und Entwicklung eines Masterplans wurde mit der Aufstellung von Bebauungsplänen für den Kernbereich der Urban Tech Republic begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben.
Die Umsetzung des Masterplans erfolgt phasenweise. In der ersten Phase sollen zunächst zwei Teilbereiche entwickelt werden. In der Planung der Verkehrsanlagen sind die phasenweise Entwicklung des Gebiets und die daraus resultierenden wechselnden Schnittstellen zu berücksichtigen.
Die Tegel Projekt GmbH sucht nun ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen, welches für die verkehrliche Erschließung des Areals folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI erbringt:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation)
— Besondere Leistungen (optional): z.B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Der Auftraggeber behält sich explizit vor, Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 und der besonderen Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Im Rahmen der Planung ist ein Kernbereich von ca. 210 ha zu betrachten. Darüber hinaus sind für einzelne Verkehrssysteme Trassenanbindungen an das Gesamtverkehrsnetz zu planen, die deutlich über den Kernbereich hinausgehen. Für die verkehrliche Erschließung wurden bereits Festlegungen, die auch im Masterplan abgebildet sind, getroffen. Außerdem wurde eine Verkehrsstudie erstellt, die sich insbesondere mit innovativen Ansätzen für die nachfolgend genannten Bereiche beschäftigt hat. Diese Ansätze sind aufzugreifen und zu vertiefen:
— ÖPNV (u.a. U-Bahn, Bus, innovative Nahverkehrssysteme, Stichwort peoplemover)
— Individualverkehr (u.a. Straßen, Radwege, Fußwege, Shared Spaces)
— Ruhender Verkehr(u.a. privat, öffentlich, Taxi, Car-Sharing)
— Mobility Hubs
— E-Mobility
— Schnittstellen an den Übergängen und Anbindepunkten zum bestehenden Verkehrsnetz (u.a. südliche Autobahnanschlussstelle, östliche Anbindung an den Kurt-Schuhmacher-Damm, Brücken, Kurt-Schumacher-Platz, U-Bhf. Jakob-Kaiser-Platz, S- u. U-Bhf. Jungfernheide )
Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Berlin TXL - The Urban Tech Republic“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Technologien. Diese sind unter anderem in der Verkehrlichen Untersuchung formuliert.
Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt (insbesondere zu Infrastruktur, Freianlagen und Bebauungsplänen) und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen.
Die folgenden, erläuternden Unterlagen liegen vor und können unter http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tegel-projekt/planung-verkehr/
heruntergeladen werden:
— Grundlagenermittlung TXL
— Luftbild Bestand
— Projektgebiet
— Masterplan
— Visualisierung Masterplan
— Phasierungskonzept
— Senatsbeschluss (Anlagen)
— Auszug Verkehrliche Untersuchung
Eine Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt voraussichtlich Oktober 2013; der Baubeginn ist für Anfang 2018 vorgesehen. In einer beschleunigten Variante der Terminschiene ist hingegen der geplante Baubeginn bereits Ende 2016. Welche Terminschiene zur Ausführung kommt wird durch den Bauherrn zu einem späteren Zeitpunkt definiert.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Lietzenburger Straße 107
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge, Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin”
Telefon: +49 30516522720📞
E-Mail: berlintxl@kanzleigruenhagen.de📧
Fax: +49 30516522710 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.berlintxl.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berlin TXL – The Urban Tech Republic, Planung Verkehrsanlagen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche Erschließung des Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation),
— besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß § 47HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlin.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2013/S 246-429267
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 5.1.2.4.1.11.1
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 172-391231 (2018-09-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-15) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche Erschließung des Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation),
— besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlin.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-18) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche Erschließung des Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation),
— besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung,Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß§ 47 HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlin.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 037-084023 (2019-02-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-27) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane...”
Beschreibung der Beschaffung
Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche Erschließung des Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation),
— besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlin.
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Bernhardstraße 92
Postleitzahl: 01187
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 125-306735 (2019-06-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch: Tegel Projekt GmbH
Kontaktperson: Tegel Projekt GmbH
E-Mail: vergabestelle@igecon.de📧
URL: www.tegelprojekt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berlin TXL - The Urban Tech Republic, Planung Verkehrsanlagen
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier. Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche Erschließung des Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
— Leistungsphase 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation),
— Besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachtung, Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlin.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2013/S 153-429267
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berlin TXL — The Urban Tech Republic, Planung Verkehrsanlagen
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier. Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche Erschließung des Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
— Leistungsphase 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 allerdings nur Dokumentation),
— Besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlin.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 48
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 146-389241 (2021-07-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Flughafen Tegel 1
Postleitzahl: 13405
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 202-528572 (2021-10-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2022/S 057-150310 (2022-03-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2022/S 175-496568 (2022-09-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-20) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens
Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens
Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und
einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier. Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche
Erschließung des Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß
Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
— Leistungsphase 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9
allerdings nur Dokumentation),
— Besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung,
Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder
Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß § 47
HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung
der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden
Mittel im Haushalt des Landes Berlin.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2022/S 184-521692 (2022-09-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-05) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens
Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens
Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, The Urban Tech Republic, und
einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier. Der Beschaffungsgegenstand ist die verkehrliche
Erschließung des Areals, sodass folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß
Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu erbringen sind:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für das Gesamtareal,
— Leistungsphase 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9
allerdings nur Dokumentation),
— Besondere Leistungen (optional): z. B. Erstellung SiGe-Plan, Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung,
Erstellung der VPU, Erstellung der BPU etc.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder
Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Leistungen der Leistungsphase 2 gemäß § 47
HOAI für das Gesamtareal beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im
ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung
der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2023/S 007-016642 (2023-01-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2023/S 045-129683 (2023-02-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2023/S 061-181083 (2023-03-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2023/S 066-195737 (2023-03-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2023/S 070-213544 (2023-04-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 671744.02 💰
Quelle: OJS 2023/S 107-337079 (2023-06-01)