Beschaffung digitaler Sprech- und Datenfunkendgeräte für den Digitalfunk BOS in Bayern durch die Einkaufsgemeinschaft Digitalfunk im Rettungsdiensbereich Ansbach

Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

Lieferung von TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräten (digitale Handsprechfunkgeräte (HRT), digitale Mobilfunksprechgeräte für den Fahrzeugeinsatz (MRT) und ortsfeste Festfunkgeräte (FRT), ATEX, Hör-Sprechgarnituren für HRT, Ladehaltungen für HRT, MRT-Bedienteile, Tischbedienteile für FRT, Software, weiteres Zubehör und Schulung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-01 Auftragsbekanntmachung
2013-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
Menge oder Umfang:
Der Umfang der Lieferung umfasst ca. 1 900 Stück HRT inkl. 2 Hochleistungsakkus, Handmikrofon, Gürtelclip, Ledertasche und Ladehalterungen; ca. 10 ATEX, ca. 400 MRT inkl. MRT-Bedienteile, ca. 20 FRT mit Tischbedienteile, sowie weiteres Zubehör (optional), Software und Schulung. Die angegebene Menge stellt den geschätzten Mindestbedarf der 3-jährigen Laufzeit des Rahmenvertrages dar. Die Vergabestelle hat die ausgeschriebene Leistung nach Art und Umfang so genau wie möglich ermittelt, beschrieben und bekannt gegeben. Eine abschließende Feststellung der Mengen ist wegen der im Aufbau befindlichen bundes- und landesweiten Netzarchitektur des Digitalfunk BOS, nicht möglich. Die Auftraggeber behalten sich deshalb vor, über die ausgeschriebene Menge hinaus weitere Endgeräte inkl. Zubehör zu den vertraglichen Konditionen abzurufen.2 000 000
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Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 1
Postleitzahl: 91413
Postort: Neustadt a. d. Aisch
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-nea.de 🌏
E-Mail: ordnungsamt@kreis-nea.de 📧
Telefon: +49 916192300 📞
Fax: +49 916192359 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 026-040122
ABl. S-Ausgabe: 26

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräten (digitale Handsprechfunkgeräte (HRT), digitale Mobilfunksprechgeräte für den Fahrzeugeinsatz (MRT) und ortsfeste Festfunkgeräte (FRT), ATEX, Hör-Sprechgarnituren für HRT, Ladehaltungen für HRT, MRT-Bedienteile, Tischbedienteile für FRT, Software, weiteres Zubehör und Schulung.
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Menge oder Umfang:
Der Umfang der Lieferung umfasst ca. 1 900 Stück HRT inkl. 2 Hochleistungsakkus, Handmikrofon, Gürtelclip, Ledertasche und Ladehalterungen; ca. 10 ATEX, ca. 400 MRT inkl. MRT-Bedienteile, ca. 20 FRT mit Tischbedienteile, sowie weiteres Zubehör (optional), Software und Schulung. Die angegebene Menge stellt den geschätzten Mindestbedarf der 3-jährigen Laufzeit des Rahmenvertrages dar. Die Vergabestelle hat die ausgeschriebene Leistung nach Art und Umfang so genau wie möglich ermittelt, beschrieben und bekannt gegeben. Eine abschließende Feststellung der Mengen ist wegen der im Aufbau befindlichen bundes- und landesweiten Netzarchitektur des Digitalfunk BOS, nicht möglich. Die Auftraggeber behalten sich deshalb vor, über die ausgeschriebene Menge hinaus weitere Endgeräte inkl. Zubehör zu den vertraglichen Konditionen abzurufen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 32-0917-03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— Stadt Ansbach
— Landkreis Ansbach
— Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§13 EG Nr. 6 VOL/A) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Angaben übergeben werden:
Ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
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der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Erklärungen über Steuern, Abgaben und Sozialversicherungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Erklärung über Insolvenzverfahren
— Erklärung zur Liquidität
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Fachkunde sind mindestens 2 mit der Ausschreibung vergleichbare Lieferaufträge über die Lieferung von TETRA-Endfunkgeräten als Referenz zu benennen.
Mindeststandards: Nachweis über die BDBOS-Zertifizierung der Endgeräte.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen, prüfbaren Rechnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnrisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung eines Angebotes wird nicht erstattet.
Gemäß Vergabeunterlagen sind verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Ein Verrechnungscheck ist bei der o. g. Kontaktstelle (Sachgebiet 32) über 20 EUR brutto mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen einzureichen. Die Versendung erfolgt unmittelbar nach Eingang des Verrechnungschecks.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-03-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ansbach
Postanschrift: Crailsheimstr. 1
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ansbach
Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Frank Baumgärtner
Internetadresse: www.kreis-nea.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 32-0917-03

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftrageber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrageber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2013/S 026-040122 (2013-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 118-201272
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 26-040122
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Ansbach,
Landkreis Ansbach
Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-17 📅
Name: Abel & Käufl Mobilfunkhandels GmbH
Postanschrift: Alter Rennweg 179
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 91511
Internetadresse: http://regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftrageber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrageber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 118-201272 (2013-06-18)