Beschaffung einer Baumanagementsoftware

Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt

Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Immobilien als Wirtschaftsfaktor für das Land Sachsen-Anhalt ist die Optimierung des Immobilienbestandes eine wesentliche Aufgabe der Vermögensverwaltung. Dazu gehört, die Immobilien möglichst sinnvoll und effizient zu nutzen, verstärkt wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten und nach kaufmännischen Methoden bzw. Ansätzen zu bewirtschaften. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung des Immobilienmanagements zu einem wirtschaftlich ausgerichteten Dienstleister des Landes. Mit der Gründung der Organisationseinheit „Landesbetrieb BLSA“ in 2012 wurden die verantwortlichen Zuständigkeiten (LIMSA und Bau) unter einem Dach zusammengefasst. Der Landesbetrieb BLSA untersteht der Fachaufsicht des Ministeriums der Finanzen (MF) und sorgt neben der Wahrnehmung der klassischen staatlichen Hochbaumaßnahmen für die zweckmäßige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Unterbringung der Behörden und Einrichtungen des Landes. Des Weiteren nimmt der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt im Wege der Organleihe die Aufgaben des staatlichen Hochbaus für den Bund wahr. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IT-Gesamtarchitektur ist vorgesehen, Konsolidierungsmaßnahmen insbesondere mit dem Ziel durchzuführen, redundante Datenhaltung und Mehraufwände in der Prozessbearbeitung zu vermeiden und Risiken in der Datenqualität zu reduzieren. Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement wird einheitlich ab dem 1.1.2014 erwerbswirtschaftlich ausgerichtet und kaufmännisch geführt.
Gegenstand dieses hier vorliegenden Vergabeverfahrens ist:
— die Beschaffung einer funktionstüchtigen und die Funktionalitäten abbildenden Baumanagementsoftware (z. Zt 400 Anwender),
— Implementierung der Software beim Auftraggeber (Customizing),
— Schulung der Anwender,
— die Migration von (ausgewählten) Bestandsdaten,
— Dienstleistungen zur Anpassung von Schnittstellen und Reports,
— Pflege, Wartung und Support und
— die auftraggeberspezifische Weiterentwicklung nach Abnahme.
Die Baumanagementsoftware soll die Objekt- und projektbezogene Planung, Steuerung und Durchführung von Baumaßnahmen für den Bund und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen. Ferner sind die kaufmännischen Informationen (z. B. Aufträge, Rechnungen etc.) als Basis für eine Schnittstelle zum Buchhaltungssystem (SAP)
zu verwenden. Für die Baumaßnahmen des Bundes sowie mischfinanzierte Maßnahmen sind neben der betriebswirtschaftlichen Betrachtung auch zum Teil kamerale Aspekte zu berücksichtigen.
Funktionalitäten der Baumanagementsoftware:
Übergeordnetes Projektcontrolling:
— Projektinitialisierung/Anbahnung,
— Budgetierung/Vertragsmanagement(HOAI/RBBau),
— Vertragspartner (Fremdleistungsverträge, Honorarvereinbarungen),
— Personal- und Ressourcenplanung,
— Projektsteuerung/Projektmanagement (Zeit- und Aufwandserfassung, Leistungsstände, Meilensteine),
— Dokumentation der Entwicklung der Kosten durch alle Leistungsphasen eines Projektes, inklusive dem
Aufzeigen von Abweichungen und erwarteten prognostizierten Kosten,
— Nachtragsmanagement,
— Abrechnung/Projektabschluss (Abschläge, Eingangsrechnungen; Ausgangsrechnungen, teilfertige Leistungen
(HGB),
— Berichte (Projektbericht, Controlling),
— Ressourcensteuerung und interne Kostenverrechnung der im BLSA an Bauprojekten beteiligten Personen.
(internes Projektcontrolling),
— Maßnahmenbezogenes Baukostencontrolling:
— Budgetplanung (Planung von Maßnahmen in Budgetpositionen, Dokumentation von Budgetänderungen und
Budgetübertragungen, mehrdimensionale Kontierungen),
— Budgetverwendung (z. B. Gebundene Mittel/Obligos, Beauftragtes Budget, Mehraufwendungen),
— Verträge (Bestellungen, Anzahlungen, Rechnungen, Werkverträge, Nachträge, Garantieeinbehalte,
Bürgschaften, Mängelüberwachung,
— Kostenprognosen- und Analysen,
— Die Baumanagementsoftware für das Baukostenmanagement muss Datenstrukturen, Prozesse und Funktionalitäten für ein durchgängiges auftraggeberseitiges Baukostencontrolling bereitstellen,
— Dokumentenmanagement,
— Zu Objekten, Maßnahmen, Budgetpositionen, Bestellungen und Werkverträgen können beliebig viele Vorgänge mit Dokumentenverknüpfung zu einer eigenen und/oder externen Datenhaltung sowie Aufgaben und Wiedervorlagen hinterlegt werden.
Berücksichtigung von folgenden Schnittstellen:
— SAP (FI, MM AA, CO; RE),
— ARRIBA (ARRIBA planen),
— ZEUS (Zeiterfassungssystem),
Besondere Anforderungen bei Hochbaumaßnahmen des Bundes (Organleihe):
— HKR-Verfahren HICO,
— KLR/VKE-Berichtswesen des Bundes,
— DABV Datenaustausch mit den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder,
— Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorschriften/ Richtlinien:
— RB Bau für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes,
— RLBau LSA Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung,
— VOL, VOF, VOB B und C,
— HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagementsoftwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagementsoftwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Am Alten Theater 6
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
E-Mail: zentralevergabestelle_blsa@blsa.sachsen-anhalt.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 200-345725
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. 2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. 3. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten. 4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 5.11.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Immobilien als Wirtschaftsfaktor für das Land Sachsen-Anhalt ist die Optimierung des Immobilienbestandes eine wesentliche Aufgabe der Vermögensverwaltung. Dazu gehört, die Immobilien möglichst sinnvoll und effizient zu nutzen, verstärkt wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten und nach kaufmännischen Methoden bzw. Ansätzen zu bewirtschaften. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung des Immobilienmanagements zu einem wirtschaftlich ausgerichteten Dienstleister des Landes. Mit der Gründung der Organisationseinheit „Landesbetrieb BLSA“ in 2012 wurden die verantwortlichen Zuständigkeiten (LIMSA und Bau) unter einem Dach zusammengefasst. Der Landesbetrieb BLSA untersteht der Fachaufsicht des Ministeriums der Finanzen (MF) und sorgt neben der Wahrnehmung der klassischen staatlichen Hochbaumaßnahmen für die zweckmäßige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Unterbringung der Behörden und Einrichtungen des Landes. Des Weiteren nimmt der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt im Wege der Organleihe die Aufgaben des staatlichen Hochbaus für den Bund wahr. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IT-Gesamtarchitektur ist vorgesehen, Konsolidierungsmaßnahmen insbesondere mit dem Ziel durchzuführen, redundante Datenhaltung und Mehraufwände in der Prozessbearbeitung zu vermeiden und Risiken in der Datenqualität zu reduzieren. Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement wird einheitlich ab dem 1.1.2014 erwerbswirtschaftlich ausgerichtet und kaufmännisch geführt.
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Gegenstand dieses hier vorliegenden Vergabeverfahrens ist:
— die Beschaffung einer funktionstüchtigen und die Funktionalitäten abbildenden Baumanagementsoftware (z. Zt 400 Anwender),
— Implementierung der Software beim Auftraggeber (Customizing),
— Schulung der Anwender,
— die Migration von (ausgewählten) Bestandsdaten,
— Dienstleistungen zur Anpassung von Schnittstellen und Reports,
— Pflege, Wartung und Support und
— die auftraggeberspezifische Weiterentwicklung nach Abnahme.
Die Baumanagementsoftware soll die Objekt- und projektbezogene Planung, Steuerung und Durchführung von Baumaßnahmen für den Bund und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen. Ferner sind die kaufmännischen Informationen (z. B. Aufträge, Rechnungen etc.) als Basis für eine Schnittstelle zum Buchhaltungssystem (SAP)
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zu verwenden. Für die Baumaßnahmen des Bundes sowie mischfinanzierte Maßnahmen sind neben der betriebswirtschaftlichen Betrachtung auch zum Teil kamerale Aspekte zu berücksichtigen.
Funktionalitäten der Baumanagementsoftware:
Übergeordnetes Projektcontrolling:
— Projektinitialisierung/Anbahnung,
— Budgetierung/Vertragsmanagement(HOAI/RBBau),
— Vertragspartner (Fremdleistungsverträge, Honorarvereinbarungen),
— Personal- und Ressourcenplanung,
— Projektsteuerung/Projektmanagement (Zeit- und Aufwandserfassung, Leistungsstände, Meilensteine),
— Dokumentation der Entwicklung der Kosten durch alle Leistungsphasen eines Projektes, inklusive dem
Aufzeigen von Abweichungen und erwarteten prognostizierten Kosten,
— Nachtragsmanagement,
— Abrechnung/Projektabschluss (Abschläge, Eingangsrechnungen; Ausgangsrechnungen, teilfertige Leistungen
(HGB),
— Berichte (Projektbericht, Controlling),
— Ressourcensteuerung und interne Kostenverrechnung der im BLSA an Bauprojekten beteiligten Personen.
(internes Projektcontrolling),
— Maßnahmenbezogenes Baukostencontrolling:
— Budgetplanung (Planung von Maßnahmen in Budgetpositionen, Dokumentation von Budgetänderungen und
Budgetübertragungen, mehrdimensionale Kontierungen),
— Budgetverwendung (z. B. Gebundene Mittel/Obligos, Beauftragtes Budget, Mehraufwendungen),
— Verträge (Bestellungen, Anzahlungen, Rechnungen, Werkverträge, Nachträge, Garantieeinbehalte,
Bürgschaften, Mängelüberwachung,
— Kostenprognosen- und Analysen,
— Die Baumanagementsoftware für das Baukostenmanagement muss Datenstrukturen, Prozesse und Funktionalitäten für ein durchgängiges auftraggeberseitiges Baukostencontrolling bereitstellen,
— Dokumentenmanagement,
— Zu Objekten, Maßnahmen, Budgetpositionen, Bestellungen und Werkverträgen können beliebig viele Vorgänge mit Dokumentenverknüpfung zu einer eigenen und/oder externen Datenhaltung sowie Aufgaben und Wiedervorlagen hinterlegt werden.
Berücksichtigung von folgenden Schnittstellen:
— SAP (FI, MM AA, CO; RE),
— ARRIBA (ARRIBA planen),
— ZEUS (Zeiterfassungssystem),
Besondere Anforderungen bei Hochbaumaßnahmen des Bundes (Organleihe):
— HKR-Verfahren HICO,
— KLR/VKE-Berichtswesen des Bundes,
— DABV Datenaustausch mit den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder,
— Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorschriften/ Richtlinien:
— RB Bau für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes,
— RLBau LSA Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung,
— VOL, VOF, VOB B und C,
— HOAI.
Referenznummer: Z-L-03/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Handels- bzw. Berufsregister
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
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2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
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c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Eignungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Eignungsformblatt).
3. Erklärung ARGE
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines
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Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz,
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Eignungsformblatt).
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (siehe Eignungsformblatt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/ der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (ca. 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche
unternehmensbezogene Informationen wie z. B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum sowie Angabe
der Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Jahre und Anzahl der Kunden der letzten 3 Jahre getrennt nach öffentlichen und privaten Auftraggebern eingegangen werden.
2. Unternehmensbezogene Referenzen:
Angabe von fünf vergleichbaren Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit der unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Notwendige Angaben und notwendige
Gliederungsstruktur:
— Auftraggeber mit Anschrift,
— Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe der Leistungszeit,
— Beschreibung der Funktionalitäten der
Baumanagementsoftware.
3. Projektbezogenes Schlüsselpersonal:
Angabe der für die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter:
— Projektleiter,
— Teilprojektleiter Customizing und
— Teilprojektleiter Migration,
mit Darstellung ihrer jeweiligen beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Berufserfahrung,
Dauer der Firmenzugehörigkeit, Angabe von mit Ziffer
II.1.5) vergleichbaren Referenzprojekttätigkeiten mit Beschreibung, Kenntnisse, Zertifizierungen).
4. Darstellung der nutzerübergreifenden Weiterentwicklung der Standardsoftware Beschreibung der Prozesse und der Einbeziehung der Nutzer bei der Weiterentwicklung und Einführung neuer Releasestände.
5. Kommunikation mit dem Auftraggeber:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit;
c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zurAbgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zuermitteln, wird der Auftraggeber- die angegebenen Referenzen gem. Ziffer III.2.3) Punkt 2. hinsichtlich der Funktionalitäten der Baumanagementsoftware nachVergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand mit 70 % bewerten,- die Referenzprojekttätigkeiten des Schlüsselpersonals gem. Ziffer III.2.3) Punkt 3. hinsichtlich Vergleichbarkeit mit demAuftragsgegenstand mit 15 % bewerten und- die Darstellung der nutzerübergreifenden Weiterentwicklung der Standardsoftware gem. Ziffer III.2.3) Punkt 4. hinsichtlich derProzesse, Nutzereinbeziehung und Einführung mit 15 % bewerten.Der Auftraggeber wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung/Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung/Leistungserwartung, 6 Punkte: GuteDarstellung/Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung/Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung/Leistungserwartung. Die 3 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge
Postanschrift: Mittelstr. 53
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: Herrn RA Matthias Grünhagen
Telefon: +49 30516522720 📞
E-Mail: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de 📧
Fax: +49 30516522710 📠
URL für weitere Informationen: http://www.kanzleigruenhagen.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.kanzleigruenhagen.de/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.kanzleigruenhagen.de/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z-L-03/13
Zusätzliche Informationen
1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen:
gruenhagen@kanzleigruenhagen.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
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2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
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3. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten.
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4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –,
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haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 5.11.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsenanhalt. 📧
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind“.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: LB Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Tessenowstraße 1
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Telefon: +49 3915678335 📞
Fax: +49 3915678309 📠
Quelle: OJS 2013/S 200-345725 (2013-10-11)