Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält die Auftraggeberin alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt ihre Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung. Die Auftraggeberin plant die Beschaffung eines energieeffizienten Hochleistungsrechners inklusive Speichersystem sowie den Abschluss eines Supportvertrages und eines Wartungsvertrages über eine Laufzeit von jeweils 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre. Der Hochleistungsrechner soll den derzeit am Sitz der Auftraggeberin als Bestandteil des HLRE2 (Hochleistungsrechnersystems für die Erdsystemforschung) betriebenen Rechner, eine IBM Power6 ablösen. Das derzeitige System verfügt über - Mehr als 8000 Prozessorkerne mit einer Spitzenleistung von mehr als 150 TeraFlops, - einen Hauptspeicher von 20 TeraByte und - ein Speichersystem mit einer Kapazität von rund 6 PetaByte. Bezogen auf typische Anwendungen aus der Erdsystemmodellierung strebt die Auftraggeberin für das neue System in der ersten Phase eine mindestens 5-fach stärkere Rechenleistung und im Gesamtausbau eine nochmal vielfach stärkere Rechenleistung als die des jetzigen Systems an. Das Speichersystem soll in der ersten Phase eine Größe von mindestens 15 PetaByte haben und im Endausbau nochmal deutlich erweitert werden. Weiterhin muss die Möglichkeit einer signifikant zusätzlichen Erweiterung des Systems bestehen. Der neue Hochleistungsrechner soll in zwei Phasen geliefert und installiert werden. Die erste Phase soll spätestens Anfang 2015 die zweite zu einem separaten späteren Zeitpunkt installiert werden. Der Supportvertrag umfasst insbesondere Vor-Ort-Betriebs- und Anwendungsunterstützung durch Fachpersonal.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1. Das Formblatt Benchmarkverfahren, das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: hlre3@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Die Benchmarksuite gem. Punkt III.2.1) Ziffer 5 wird auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Der Zugang muss über das Formblatt Benchmarkverfahren beantragt werden. Dieses wird mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb über die unter Punkt I.1) benannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie unbedingt folgenden rechtlichen Hinweis: Für den Bezug der Benchmarksuite muss die in dem Formblatt Benchmarkverfahren vorformulierte Erklärung abgegeben werden, dass diese ausschließlich für Benchmarkzwecke für dieses Beschaffungsvorhaben benutzt werden darf und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden darf und nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens und ohne gesonderte Aufforderung gelöscht wird. Die ausgewählten Benchmarkprogramme sollen von den interessierten Teilnehmern auf derzeit existierenden Plattformen ausgeführt werden. Eine Vergütung für die Durchführung von Benchmarks erfolgt nicht.
3. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bei der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
4. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache (Ausnahme: Technische Spezifikationen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden) sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
5. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
6. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt des endgültigen Zustandekommens eines Zuwendungsvertrages durchgeführt.
9. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 27. Juni 2013, 12:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Das Formblatt Benchmarkverfahren, das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: hlre3@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Die Benchmarksuite gem. Punkt III.2.1) Ziffer 5 wird auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Der Zugang muss über das Formblatt Benchmarkverfahren beantragt werden. Dieses wird mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb über die unter Punkt I.1) benannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie unbedingt folgenden rechtlichen Hinweis: Für den Bezug der Benchmarksuite muss die in dem Formblatt Benchmarkverfahren vorformulierte Erklärung abgegeben werden, dass diese ausschließlich für Benchmarkzwecke für dieses Beschaffungsvorhaben benutzt werden darf und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden darf und nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens und ohne gesonderte Aufforderung gelöscht wird. Die ausgewählten Benchmarkprogramme sollen von den interessierten Teilnehmern auf derzeit existierenden Plattformen ausgeführt werden. Eine Vergütung für die Durchführung von Benchmarks erfolgt nicht.
3. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bei der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
4. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache (Ausnahme: Technische Spezifikationen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden) sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
5. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
6. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt des endgültigen Zustandekommens eines Zuwendungsvertrages durchgeführt.
9. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 27. Juni 2013, 12:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält die Auftraggeberin alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt ihre Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung.
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält die Auftraggeberin alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt ihre Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung.
Die Auftraggeberin plant die Beschaffung eines energieeffizienten Hochleistungsrechners inklusive Speichersystem sowie den Abschluss eines Supportvertrages und eines Wartungsvertrages über eine Laufzeit von jeweils 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Die Auftraggeberin plant die Beschaffung eines energieeffizienten Hochleistungsrechners inklusive Speichersystem sowie den Abschluss eines Supportvertrages und eines Wartungsvertrages über eine Laufzeit von jeweils 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Der Hochleistungsrechner soll den derzeit am Sitz der Auftraggeberin als Bestandteil des HLRE2 (Hochleistungsrechnersystems für die Erdsystemforschung) betriebenen Rechner, eine IBM Power6 ablösen. Das derzeitige System verfügt über
- Mehr als 8000 Prozessorkerne mit einer Spitzenleistung von mehr als 150 TeraFlops,
- einen Hauptspeicher von 20 TeraByte und
- ein Speichersystem mit einer Kapazität von rund 6 PetaByte.
Bezogen auf typische Anwendungen aus der Erdsystemmodellierung strebt die Auftraggeberin für das neue System in der ersten Phase eine mindestens 5-fach stärkere Rechenleistung und im Gesamtausbau eine nochmal vielfach stärkere Rechenleistung als die des jetzigen Systems an. Das Speichersystem soll in der ersten Phase eine Größe von mindestens 15 PetaByte haben und im Endausbau nochmal deutlich erweitert werden. Weiterhin muss die Möglichkeit einer signifikant zusätzlichen Erweiterung des Systems bestehen.
Bezogen auf typische Anwendungen aus der Erdsystemmodellierung strebt die Auftraggeberin für das neue System in der ersten Phase eine mindestens 5-fach stärkere Rechenleistung und im Gesamtausbau eine nochmal vielfach stärkere Rechenleistung als die des jetzigen Systems an. Das Speichersystem soll in der ersten Phase eine Größe von mindestens 15 PetaByte haben und im Endausbau nochmal deutlich erweitert werden. Weiterhin muss die Möglichkeit einer signifikant zusätzlichen Erweiterung des Systems bestehen.
Der neue Hochleistungsrechner soll in zwei Phasen geliefert und installiert werden. Die erste Phase soll spätestens Anfang 2015 die zweite zu einem separaten späteren Zeitpunkt installiert werden.
Der Supportvertrag umfasst insbesondere Vor-Ort-Betriebs- und Anwendungsunterstützung durch Fachpersonal.
Beschreibung der Optionen:
Im Anschluss an die Vertragslaufzeit des Supportvertrages und des Wartungsvertrages bestehen Verlängerungsoptionen für die Laufzeiterweiterung auf jeweils insgesamt 7 Jahre. Außerdem werden im Rahmen des Verfahrens Kapazitätserweiterungen festgelegt.
Im Anschluss an die Vertragslaufzeit des Supportvertrages und des Wartungsvertrages bestehen Verlängerungsoptionen für die Laufzeiterweiterung auf jeweils insgesamt 7 Jahre. Außerdem werden im Rahmen des Verfahrens Kapazitätserweiterungen festgelegt.
Referenznummer: ASS-DKRZ-2013/4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Handels- bzw. Berufsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Erklärung ARGE:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d.h. Lieferung und Installation eines Hochleistungsrechners inkl. Wartung und Unterstüzung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d.h. Lieferung und Installation eines Hochleistungsrechners inkl. Wartung und Unterstüzung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
2. Nachweis Haftpflichtversicherung:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/ der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, etc. eingegangen werden.
Darstellung des Unternehmens/ der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, etc. eingegangen werden.
2. Konzeptionierung Hochleistungsrechner:
Einreichung eines Grobkonzeptes (maximal 10 Seiten) zur Konzeptionierung eines Hochleistungsrechners mit vielfach stärkerer Leistungsfähigkeit gegenüber dem vorhandenen System (siehe Punkt II.1.5) des Bekanntmachungstextes). Dabei ist insbesondere auf die Verfügbarkeit in den Jahren 2014 – 2016 und vorhandene Entwicklungspläne einzugehen. Weiterhin werden konkrete Ausführungen zum Energieverbrauch unter Bezugnahme auf den phasenweisen Aufbau und der damit korrespondierenden Leistungsfähigkeit erwartet.
Einreichung eines Grobkonzeptes (maximal 10 Seiten) zur Konzeptionierung eines Hochleistungsrechners mit vielfach stärkerer Leistungsfähigkeit gegenüber dem vorhandenen System (siehe Punkt II.1.5) des Bekanntmachungstextes). Dabei ist insbesondere auf die Verfügbarkeit in den Jahren 2014 – 2016 und vorhandene Entwicklungspläne einzugehen. Weiterhin werden konkrete Ausführungen zum Energieverbrauch unter Bezugnahme auf den phasenweisen Aufbau und der damit korrespondierenden Leistungsfähigkeit erwartet.
3. Referenzinstallation mit mindestens 1,16 PetaFlop/s LINPACK:
Nachweis von maximal drei Referenzinstallationen der letzten drei Jahre hinsichtlich eines Hochleistungsrechners, der bezogen auf das jetzt vorhandene System (252 IBM Power6-Knoten) mehr als die 10-fache Leistung erbringt (mindestens 1,16 PetaFlops LINPACK). Referenzwert ist der Wert Rmax (siehe www.top.500.org) der für das aktuelle System des DKRZ mit 115,9 TFlop/s angegeben wird. Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
Nachweis von maximal drei Referenzinstallationen der letzten drei Jahre hinsichtlich eines Hochleistungsrechners, der bezogen auf das jetzt vorhandene System (252 IBM Power6-Knoten) mehr als die 10-fache Leistung erbringt (mindestens 1,16 PetaFlops LINPACK). Referenzwert ist der Wert Rmax (siehe www.top.500.org) der für das aktuelle System des DKRZ mit 115,9 TFlop/s angegeben wird. Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Beschreibung der Referenzinstallation
- Angabe der Rmax in TFlop/s
- Zeitraum der Leistungserbringung
(Formblatt Referenzen)
4. Referenzinstallation Speicherystem mit einer Nettokapazität von mindestens 10 PetaByte:
Nachweis von maximal drei Referenzinstallationen der letzten drei Jahre hinsichtlich der Unterstützung eines Speichersystems mit einem bewährten parallelen Dateisystem und einer Nettokapazität von mindestens 10 PetaByte. Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
Nachweis von maximal drei Referenzinstallationen der letzten drei Jahre hinsichtlich der Unterstützung eines Speichersystems mit einem bewährten parallelen Dateisystem und einer Nettokapazität von mindestens 10 PetaByte. Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
- Beschreibung der Referenzinstallation und des Speichersystems
- Angabe der Nettokapazität in PetaByte
5. Benchmarkverfahren (Referenzzeitnachweis ggü. System der Auftraggeberin):
Der Bewerber muss mit einem derzeit existierenden Rechnersystem an einem Benchmarkverfahren teilnehmen und nachweisen, dass der Benchmark ICON in der Version R2B7 auf einem seiner Systeme schneller abgearbeitet wurde, als auf dem IBM Power6 der Auftraggeberin. Die genaue zu unterbietende Referenzzeit wird mit den Benchmarks verteilt. Des Weiteren sind die Benchmark-Programme CCLM, fesom, EMAC und IO abzuarbeiten. Die erzielten Laufzeiten sind zu dokumentieren. Die in den Beschreibungen der einzelnen Benchmarks geforderten Ausgabedateien müssen mit dem Teilnahmeantrag auf einem externen Datenträger vorgelegt werden. Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein, einzelne Benchmarks durchzuführen, sind die Gründe dafür darzulegen. Hierbei ist insbesondere klarzustellen, dass die Gründe nicht in mangelnder Kompetenz oder fehlender technischer oder personeller Kapazitäten des Bewerbers liegen.
Der Bewerber muss mit einem derzeit existierenden Rechnersystem an einem Benchmarkverfahren teilnehmen und nachweisen, dass der Benchmark ICON in der Version R2B7 auf einem seiner Systeme schneller abgearbeitet wurde, als auf dem IBM Power6 der Auftraggeberin. Die genaue zu unterbietende Referenzzeit wird mit den Benchmarks verteilt. Des Weiteren sind die Benchmark-Programme CCLM, fesom, EMAC und IO abzuarbeiten. Die erzielten Laufzeiten sind zu dokumentieren. Die in den Beschreibungen der einzelnen Benchmarks geforderten Ausgabedateien müssen mit dem Teilnahmeantrag auf einem externen Datenträger vorgelegt werden. Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein, einzelne Benchmarks durchzuführen, sind die Gründe dafür darzulegen. Hierbei ist insbesondere klarzustellen, dass die Gründe nicht in mangelnder Kompetenz oder fehlender technischer oder personeller Kapazitäten des Bewerbers liegen.
6. Lieferungs- und Installationskonzept:
Einreichung eines Lieferungs- und Installationskonzeptes (maximal 5 Seiten) mit Darstellungen zur Lieferung, Installation und Integration des Hochleistungsrechners bei der Auftraggeberin in den unter Punkt II.1.5) dargestellten Phasen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der bei der Auftraggeberin vorhandene Hochleistungsrechner zurückgebaut werden muss, um räumliche Kapazitäten für die Installation des neuen Rechners zu schaffen.
Einreichung eines Lieferungs- und Installationskonzeptes (maximal 5 Seiten) mit Darstellungen zur Lieferung, Installation und Integration des Hochleistungsrechners bei der Auftraggeberin in den unter Punkt II.1.5) dargestellten Phasen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der bei der Auftraggeberin vorhandene Hochleistungsrechner zurückgebaut werden muss, um räumliche Kapazitäten für die Installation des neuen Rechners zu schaffen.
7. Wartungskonzept:
Darstellung eines Vollwartungskonzeptes (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere eine Beschreibung des Wartungsumfangs und der vorbeugenden Maßnahmen erfolgen, um die maximale Leistung und Betriebsbereitschaft des Hochleistungsrechners – unter Berücksichtigung des phasenweisen Aufbaus – sicherstellen zu können.
Darstellung eines Vollwartungskonzeptes (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere eine Beschreibung des Wartungsumfangs und der vorbeugenden Maßnahmen erfolgen, um die maximale Leistung und Betriebsbereitschaft des Hochleistungsrechners – unter Berücksichtigung des phasenweisen Aufbaus – sicherstellen zu können.
8. Mitarbeiterzahl:
Angabe der Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
9. Projektbezogenes Schlüsselpersonal:
Nennung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter (Projektleiter, Systemarchitekt und Benchmarker) (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung ihrer jeweiligen beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse, Zertifizierungen).
Nennung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter (Projektleiter, Systemarchitekt und Benchmarker) (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung ihrer jeweiligen beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse, Zertifizierungen).
10. Kommunikation mit der Auftraggeberin:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit der Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt. Lediglich die Vorlagen von technischen Spezifikationen ist auch in englischer Sprache zulässig (siehe Bewerbungsformblatt).
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit der Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt. Lediglich die Vorlagen von technischen Spezifikationen ist auch in englischer Sprache zulässig (siehe Bewerbungsformblatt).
Mindeststandards:
M1. Mindestanforderung Referenzinstallation mit mindestens 1,16 PetaFlop/s LINPACK:
Als Mindestanforderung zu Punkt III.2.3) Ziffer 3 muss eine Referenzinstallation eines Hochleistungsrechners mit mindestens 1,16 PetaFlop/s LINPACK erfolgt sein.
M2. Mindestanforderung Referenzinstallation Speichersystems mit einer Nettokapazität von mindestens 10 PetaByte:
Als Mindestanforderung zu Punkt III.2.3) Ziffer 4 muss eine Referenzinstallation mit einem Speichersystems mit einer Nettokapazität von mindestens 10 PetaByte erfolgt sein.
M3. Mindestanforderung Benchmarkverfahren (Referenzzeitnachweis ggü. System der Auftraggeberin):
Als Mindestanforderung zu Punkt III.2.3) Ziffer 5 muss der Bewerber nachweisen, dass der Benchmark ICON in der Version R2B7 auf einem seiner Systeme schneller abgearbeitet wurde, als auf dem IBM Power6 der Auftraggeberin. Die genaue zu unterbietende Referenzzeit wird mit den Benchmarks verteilt.
Als Mindestanforderung zu Punkt III.2.3) Ziffer 5 muss der Bewerber nachweisen, dass der Benchmark ICON in der Version R2B7 auf einem seiner Systeme schneller abgearbeitet wurde, als auf dem IBM Power6 der Auftraggeberin. Die genaue zu unterbietende Referenzzeit wird mit den Benchmarks verteilt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 118713406
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung
Cornelia Schoska
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ASS-DKRZ-2013/4
Zusätzliche Informationen
1. Das Formblatt Benchmarkverfahren, das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: hlre3@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
1. Das Formblatt Benchmarkverfahren, das Bewerbungsformblatt, das Formblatt Referenzen, der Kennzettel und ggf. das Formblatt Erklärung der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: hlre3@lists.dkrz.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Die Benchmarksuite gem. Punkt III.2.1) Ziffer 5 wird auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Der Zugang muss über das Formblatt Benchmarkverfahren beantragt werden. Dieses wird mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb über die unter Punkt I.1) benannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie unbedingt folgenden rechtlichen Hinweis: Für den Bezug der Benchmarksuite muss die in dem Formblatt Benchmarkverfahren vorformulierte Erklärung abgegeben werden, dass diese ausschließlich für Benchmarkzwecke für dieses Beschaffungsvorhaben benutzt werden darf und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden darf und nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens und ohne gesonderte Aufforderung gelöscht wird. Die ausgewählten Benchmarkprogramme sollen von den interessierten Teilnehmern auf derzeit existierenden Plattformen ausgeführt werden. Eine Vergütung für die Durchführung von Benchmarks erfolgt nicht.
2. Die Benchmarksuite gem. Punkt III.2.1) Ziffer 5 wird auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Der Zugang muss über das Formblatt Benchmarkverfahren beantragt werden. Dieses wird mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb über die unter Punkt I.1) benannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie unbedingt folgenden rechtlichen Hinweis: Für den Bezug der Benchmarksuite muss die in dem Formblatt Benchmarkverfahren vorformulierte Erklärung abgegeben werden, dass diese ausschließlich für Benchmarkzwecke für dieses Beschaffungsvorhaben benutzt werden darf und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte weitergegeben werden darf und nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens und ohne gesonderte Aufforderung gelöscht wird. Die ausgewählten Benchmarkprogramme sollen von den interessierten Teilnehmern auf derzeit existierenden Plattformen ausgeführt werden. Eine Vergütung für die Durchführung von Benchmarks erfolgt nicht.
3. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bei der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
3. Interessierte Unternehmen haben nach vorheriger terminlicher Absprache die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bei der Auftraggeberin zu besichtigen. Terminvereinbarungen können unter der in Punkt I.1) benannten Kontaktstelle erfolgen.
4. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache (Ausnahme: Technische Spezifikationen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden) sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
4. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache (Ausnahme: Technische Spezifikationen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden) sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
5. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
5. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
6. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt des endgültigen Zustandekommens eines Zuwendungsvertrages durchgeführt.
9. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 27. Juni 2013, 12:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
9. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 27. Juni 2013, 12:00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde - Organisation und Zentrale Dienste - Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11267959/🌏
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 102-174059 (2013-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preisliche Kriterien (30)
2. Bewertung der Rechenleistung (31)
3. Bewertung von Qualitätsmerkmalen (39)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-31 📅
Name: Bull GmbH
Postanschrift: Von-der-Wettern-Straße 27
Postort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: is@bull.de📧
Internetadresse: http://www.bull.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.