Beschaffung eines Monoplanen Linksherz-Kathetermessplatzes, deckenhängend

Klinikum Leverkusen Service GmbH

Für das Klinikum Leverkusen ist ein deckenhängender Monoplaner Linksherz-Kathetermessplatz zur allgemeinen Diagnostik und zum Einsatz für das gesamte Spektrum der interventionellen Kardiologie und Rythmologie zu beschaffen sowie eine Alt Anlage zu demontieren und zu entsorgen.
Wartungsleistung über 5 Jahre für die Monoplane Linksherz-Kathetermessplatz Anlage. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsleistung zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Wartungsvertrages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Geräte
Menge oder Umfang:
1 Stk. Linksherzkathetermessplatz mit Zubehör1 Stk. Decken-Monitorträgersystem1 Stk. Untersucher-Strahlenschutz und Untersuchungsleuchte1 Stk. Demontage und Entsorung eines Linksherzkathetermessplatzes inkl. Systemkomponenten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Geräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Leverkusen Service GmbH
Postanschrift: Paracelsusstrasse 15
Postleitzahl: 51375
Postort: Leverkusen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-lev.de 🌏
E-Mail: werner.diederich@kls-lev.de 📧
Telefon: +49 214132326 📞
Fax: +49 214132537 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 162-282348
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Klinikum Leverkusen ist ein deckenhängender Monoplaner Linksherz-Kathetermessplatz zur allgemeinen Diagnostik und zum Einsatz für das gesamte Spektrum der interventionellen Kardiologie und Rythmologie zu beschaffen sowie eine Alt Anlage zu demontieren und zu entsorgen.
Mehr anzeigen
Wartungsleistung über 5 Jahre für die Monoplane Linksherz-Kathetermessplatz Anlage. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsleistung zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Wartungsvertrages.
Menge oder Umfang:
1 Stk. Linksherzkathetermessplatz mit Zubehör
1 Stk. Decken-Monitorträgersystem
1 Stk. Untersucher-Strahlenschutz und Untersuchungsleuchte
1 Stk. Demontage und Entsorung eines Linksherzkathetermessplatzes inkl. Systemkomponenten.
Beschreibung der Optionen:
Wartungsleistungen über 5 Jahre für die Monopolare Linksherz-Kathetermessplatz Anlage.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Referenznummer: ZiDi2013/001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leverkusen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber haben mit dem Angebot alle geforderten Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit einzureichen.
Als Nachweise sind folgende Unterlagen dem Angebot beizulegen:
— Auszug aus Gewerbezentralregister bzw. Handelsregisterauszug,
— Eigenerklärung das keine Eintragungen im Vergaberegister bzgl. Vergabeverstöße vorliegen,
— Eigenerklärung über ausreichende Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärungen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge, der Steuern und Abgaben (BG) nachkommt,
— Kompatibilitätserklärung,
— Konformitätsbescheinigung,
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue,
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die Eignung kann durch Eintragung bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ VOL) nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste über vergleichbare Leistungen (gleiches Auftragsvolumen); zur Verfügung stehendes Personal/Ausrüstung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt und wenn dies für die sach – und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v. H. der Auftragssumme einschl. erteilter Nachträge.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber verlangt eine Abgabe der Angebote in 2 facher Ausführung.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Als Verrechnungsscheck einzureichen bei: IMV Schorn, Geschäftsinhaber Dipl.-Ing Winfried Schorn, Uersfeld 24, 52072 Aachen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-07 📅
Öffnungsort: Siehe I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle.
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf, Materialwirtschaft
Herrn Werner Diederich
Name: IMV Schorn
Postanschrift: Uersfeld 24
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52072
Kontaktperson: IMV Schorn
Frau E. Schorn
Telefon: +49 2411232310 📞
E-Mail: e.schorn@imv-schorn.de 📧
Fax: +49 2411232366 📠
URL für weitere Informationen: http://www.imv-schorn.de 🌏
Kontaktperson: IMv Schorn
URL der Dokumente: http://www.imv-schorn.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZiDi2013/001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2–10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211470 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koel.nrw.de 🌏
Fax: +49 221147 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
„§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
Mehr anzeigen
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
„§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.“
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtssprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhoben wird.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Quelle: OJS 2013/S 162-282348 (2013-08-21)