Die Hessische Landesbahn GmbH (HLB) beabsichtigt die Teilnahme an der Ausschreibung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr auf dem Netz Main-Neckar-Ried (Verfahrensnummer: 2013/S 119-203868). Zu diesem Zweck beabsichtigt die HLB den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung, Zulassung und Lieferung von 20 bis 30 elektrischen Triebfahrzeugen mit einer einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und geeignet für den Einsatz im Mischverkehr mit Fernverkehrszügen und Güterzügen bei enger Zugfolge rechtzeitig zur Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017. Die Fahrzeuge müssen in der längsten Zugkonfiguration über mindestens 800 Sitzplätze (einschließlich eines Anteils für Klappsitze) verfügen und für den Halt an Stationen mit einer maximal nutzbaren Bahnsteiglänge von 205 m ausgelegt sein. Weitere Kapazitätsklassen sollen über jeweils mindestens 270, 400, 540 und 670 Sitzplätze verfügen. Die Kapazitätsanforderungen können jeweils auch durch Kuppeln von Zugeinheiten erfüllt werden. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung entsprechender Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger und der Zustimmung der einschlägigen Gremien der Hessischen Landesbahn GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2013-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schienenfahrzeuge
Menge oder Umfang: 20 bis 30 elektrische Triebfahrzeuge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienenfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessische Landesbahn GmbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 18
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://hessenbahn.de🌏
E-Mail: thomas-baumgartl@hlb-online.de📧
Telefon: +49 6924252454📞
Fax: +49 692425249154 📠
Sämtliche Nachweise und Referenzen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sollte die ausschreibende Stelle nicht den Zuschlag für das durchzuführende Vorhaben erhalten oder sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden, behält sie sich vor, die Ausschreibung aufzuheben.
Sämtliche Nachweise und Referenzen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sollte die ausschreibende Stelle nicht den Zuschlag für das durchzuführende Vorhaben erhalten oder sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden, behält sie sich vor, die Ausschreibung aufzuheben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hessische Landesbahn GmbH (HLB) beabsichtigt die Teilnahme an der Ausschreibung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr auf dem Netz Main-Neckar-Ried (Verfahrensnummer: 2013/S 119-203868). Zu diesem Zweck beabsichtigt die HLB den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung, Zulassung und Lieferung von 20 bis 30 elektrischen Triebfahrzeugen mit einer einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und geeignet für den Einsatz im Mischverkehr mit Fernverkehrszügen und Güterzügen bei enger Zugfolge rechtzeitig zur Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017. Die Fahrzeuge müssen in der längsten Zugkonfiguration über mindestens 800 Sitzplätze (einschließlich eines Anteils für Klappsitze) verfügen und für den Halt an Stationen mit einer maximal nutzbaren Bahnsteiglänge von 205 m ausgelegt sein. Weitere Kapazitätsklassen sollen über jeweils mindestens 270, 400, 540 und 670 Sitzplätze verfügen. Die Kapazitätsanforderungen können jeweils auch durch Kuppeln von Zugeinheiten erfüllt werden.
Die Hessische Landesbahn GmbH (HLB) beabsichtigt die Teilnahme an der Ausschreibung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr auf dem Netz Main-Neckar-Ried (Verfahrensnummer: 2013/S 119-203868). Zu diesem Zweck beabsichtigt die HLB den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung, Zulassung und Lieferung von 20 bis 30 elektrischen Triebfahrzeugen mit einer einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und geeignet für den Einsatz im Mischverkehr mit Fernverkehrszügen und Güterzügen bei enger Zugfolge rechtzeitig zur Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017. Die Fahrzeuge müssen in der längsten Zugkonfiguration über mindestens 800 Sitzplätze (einschließlich eines Anteils für Klappsitze) verfügen und für den Halt an Stationen mit einer maximal nutzbaren Bahnsteiglänge von 205 m ausgelegt sein. Weitere Kapazitätsklassen sollen über jeweils mindestens 270, 400, 540 und 670 Sitzplätze verfügen. Die Kapazitätsanforderungen können jeweils auch durch Kuppeln von Zugeinheiten erfüllt werden.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung entsprechender Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger und der Zustimmung der einschlägigen Gremien der Hessischen Landesbahn GmbH.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 SektVO vorliegen.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 4 Nrn. 1 bis 5 SektVO vorliegen.
3. Der Bieter versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. Original und beglaubigte Übersetzung) beizufügen.
3. Der Bieter versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. Original und beglaubigte Übersetzung) beizufügen.
4. Der Bieter erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen hat.
Die unter Ziffern 1 bis 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage von Kopien der testierten Jahresabschlüsse der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis eines Mindestumsatzes in Höhe von 50 000 000 EUR mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen in den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahres.
Die unter Ziffern 1 bis 2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, üssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter Ziffern 1 bis 2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, üssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage einer Referenzliste über die Herstellung zugelassener Schienenfahrzeuge in den letzten 3 Jahren, wobei mindestens ein Triebwagen im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) in Deutschland beim Eisenbahnbundesamt zugelassen worden sein muss. Bei Konsortialprojekten ist der eigene Leistungsanteil im Konsortium offenzulegen.
1. Vorlage einer Referenzliste über die Herstellung zugelassener Schienenfahrzeuge in den letzten 3 Jahren, wobei mindestens ein Triebwagen im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) in Deutschland beim Eisenbahnbundesamt zugelassen worden sein muss. Bei Konsortialprojekten ist der eigene Leistungsanteil im Konsortium offenzulegen.
2. Nachweis vorhandener Kapazitäten für die fristgerechte Fertigung der Fahrzeuge sowie der erforderlichen technischen und infrastrukturellen Ausrüstung.
3. Nachweis eines branchenüblichen Qualitätssicherungssystems und der Zertifizierung nach IRIS.
Die unter Ziffern 1 bis 3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, üssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich sind.
Die unter Ziffern 1 bis 3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, üssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126601📞
Internetadresse: www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, solange der Zuschlag nicht wirksam erteilt ist (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist erst 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich; erfolgt die Bekanngabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 101 a GWB). Die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich (d.h. binnen 14 Tagen) nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101 b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, solange der Zuschlag nicht wirksam erteilt ist (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist erst 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich; erfolgt die Bekanngabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 101 a GWB). Die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich (d.h. binnen 14 Tagen) nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101 b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 154-269382 (2013-08-07)
Ergänzende Angaben (2013-08-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben