Zusätzliche Informationen
Als Liefertermin für den letzen der 10 Triebzüge ist derzeit der September 2017 vorgesehen.
An die Abnahme schließt sich eine Gewährleistungsphase an. Der Auftraggeber behält sich vor für bestimmte Baugruppe der Triebzüge eine verlängerte Gewährleistung zu fordern. Die Einlösung von Lieferoptionen verlängert die Laufzeit.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— der endverhandelte Werkliefervertrag, dessen Entwurf die ausgewählten Bieter mit den Verdingungsunterlagen erhalten, einschließlich seiner Anlagen
— das endverhandelte Pflichtenheft, dessen Entwurf in Form eines Lastenhefts die ausgewählten Bieter mit den Verdingungsunterlagen erhalten, einschließlich seiner Anlagen
— die Leistungsbeschreibung aus dem verbindlichen Angebot des Bieters
— die Verhandlungsergebnisse
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG) durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 3 lit b) VOL/A-EG erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Zeitplan
Der Teilnahmewettbewerb soll mit der Feststellung geeigneter Bieter im August 2013 abgeschlossen werden. Bis Oktober 2013 sind von den zugelassenen Bietern indikative Angebote zu erstellen. Diese Angebote werden ausgewertet, geprüft und bei Bedarf aufgeklärt. Im Anschluss daran beginnen die Verhandlungen, die bis zum Januar 2014 abgeschlossen sein sollen. Anschließend werden die Bieter auf Basis der Verhandlungsergebnisse zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. Der Zuschlag soll spätestens im März 2014 erteilt werden.
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien höchstens fünf geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber weist zum Verfahrensablauf auf Folgendes hin: Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die geeigneten Bewerber unter Übersendung der Vergabeunterlagen aufgefordert, ein indikatives Angebot einzureichen. Alle Bieter, deren indikative Angebote den in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen Anforderungen an Form und Inhalt der Angebote entsprechen und fristgerecht eingereicht wurden, werden vom Auftraggeber in der nächsten Phase des Vergabeverfahrens, welches zur Abgabe von verbindlichen Angeboten führen soll, zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Ziel dieser Verhandlungsgespräche ist es, vor Abgabe der verbindlichen Angebote die endgültigen Vorgaben an die verbindlichen Angebote für sämtliche Bieter festzulegen.
Bieter, mit denen solche Verhandlungsgespräche geführt wurden, werden in einem nächsten Schritt aufgefordert, ein verbindliches Angebot einzureichen. Alle fristgerecht abgegebenen verbindlichen Angebote werden entsprechend den in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie entsprechend den ebenfalls in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterien/dem Bewertungsverfahren geprüft und bewertet. Es wird eine Rangfolge erstellt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagserteilung in Ansehen des Ergebnisses dieser Rangfolge ohne die Durchführung von weiteren Verhandlungsgesprächen vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, zwei Bieter, die ein verbindliches Angebot abgegeben haben und nach der Wertung auf den ersten zwei Rangplätzen liegen, zu weiteren Verhandlungsgesprächen einzuladen oder diese Bieter – ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche – zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufzufordern. Auch die überarbeiteten Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie entsprechend den Zuschlagskriterien/dem Bewertungsverfahren geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, abhängig von den Verhandlungsergebnissen weitere Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Nach Abschluss aller aus Sicht des Auftraggebers erforderlichen Verhandlungsrunden soll der Zuschlag auf das Angebot des Bieters erfolgen, welches unter Anwendung der Zuschlagskriterien/des Bewertungsverfahrens das wirtschaftlich günstigste Angebot darstellt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die NVBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 17.7.2013, 12:00 Uhr
in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
Herr Krauß
Vergabestelle
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Fahrzeuge Schönbuchbahn“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Rügen und Fragen zum Teilnahmeantrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Dienstag, den 3.7.2013, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart,
krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123 und der E-Mail-Adresse:
zvspool@zugpool.de eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekanntgegeben.
Aufwendungen, die bei der Erstellung des Teilnahmeantrags und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge
Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachliche Unterlagen müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Inhalte und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. In den zusätzlichen Exemplaren reichen Kopien aus.
Aufbau und Gliederung des Teilnahmeantrages soll sich grundsätzlich an der Struktur dieser Verdingungsunterlagen orientieren. Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
— Teilnahmeantrag des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren,
— Bestätigung der Bindefrist,
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende Erklärungen enthalten:
— Der Bewerber verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist des Teilnahmeantrags läuft bis 31.9.2013. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Teilnahmeantrag gebunden.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Teilnahmeantrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.4 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Fahrzeuge gehen in den aufgabenträgereigenen Fahrzeugpool des ZVS ein.
Ein kurzer Überblick der Anforderungen an die Fahrzeuge ist in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb dargestellt.