Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH betreibt Krankenhäuser an den Standorten Bad Homburg und Usingen.Mit momentan 495 Betten ist die Hochtaunus-Kliniken gGmbH als Akutklinik der Versorgungsstufe III (Schwerpunktversorgung) für die akutmedizinische Versorgung im Hochtaunuskreis zuständig und zugleich Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zur Verbesserung des medizinischen Angebots im Hochtaunuskreis sowie zur Schaffung adäquater und moderner Räumlichkeiten und Infrastrukturbedingungen werden für die Hochtaunus-Kliniken gGmbH neue und zukunftsweisende Kliniken mit insgesamt 574 Betten in Usingen und Bad Homburg gebaut, die Ende 2013 fertiggestellt sein sollen. Die Hochtaunus-Kliniken sind zu 100 % im Eigentum des Hochtaunus-Kreises, behandeln ca. 23 000 Patienten stationär und über 40 000 Patienten ambulant per anno. Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH hält zudem 51 % der Anteile an der MVZ-Taunus GmbH. Die Hochtaunus-Kliniken erfüllen am Standort Bad Homburg schon heute die Kriterien für ein Krankenhaus der Maximalversorgung und sind dabei, die Spezialisierungen weiter auszubauen. Für die Neubauten der Kliniken in Bad Homburg und Usingen sollen folgende Narkose- und Patienten-Monitoring-Systeme angeschafft werden: Los 1) Narkosetechnik: Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Die anzuschaffenden Narkose-Systeme müssen eine Integration der vorhandenen Infusionstechnik (Fresenius) und des vorhandenen Dokumentations-Systems (PDMS) sowie die Integration eines Patienten-Monitoring-Systems gewährleisten. Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Dabei muss ebenfalls die integrative Möglichkeit bestehen, die Narkosearbeitsplätze mit den in den Kliniken vorhandenen Infusionstechnik-Systemen und einem Patienten-Monitoring-System zu ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen zusammen zu führen. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden. Los 2) Patienten-Überwachungs-Monitoring: Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie 90 stationären Überwachungsmonitoren und den dafür erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Die stationären Monitore sollen dabei auch als generelle Informationsterminals für die jeweiligen Bereiche genutzt werden. Das Monitoring-System muss in das hauseigene WLAN- und LAN-Netz, zur automatischen Übertragung der Monitoring-Daten in die Basis-Systeme, integriert werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden. Die vorgenannten Narkose- und Monitoring-Systeme müssen jeweils dazu geeignet sein, als integrative Einheit (incl. Infusionstechnik und Beatmungsgeräten) zur Nutzung in ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen konfiguriert zu werden. Die für die ganzheitliche Integration erforderlichen Software- und Hardware-Komponenten sind mit anzubieten. Der Datenaustausch mit den vorhandenen Softwaresystemen der HTK (KIS = Siemens Medico/EPA = Siemens) muss gewährleistet sein. Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlagen einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß den Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert. Sofern Bieter nur für ein Los anbieten, sind die bereits konfigurierten Schnittstellen zu ausschreibungsrelevanten Systemen zu nennen und die Kosten für zusätzlich zu generierende Schnittstellen mit anzubieten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass federführend das Los 1 ist. Er wird daher zunächst das Los 1 auswerten. Der Zuschlag im Los 2 kann nur auf ein Angebot erfolgen, welches die notwendige Kompatibilität mit der im Los 1 ausgewählten Narkosetechnik besitzt. Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartung enthalten sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Menge oder Umfang:
Los 1) Narkosetechnik:Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.Los 2) Patienten-Überwachungs-Monitoring:Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie 90 stationären Überwachungsmonitoren und den dafür erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.2 000 0002 600 000
Los 1) Narkosetechnik:Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.Los 2) Patienten-Überwachungs-Monitoring:Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie 90 stationären Überwachungsmonitoren und den dafür erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.2 000 0002 600 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochtaunus Kliniken gGmbH
Postanschrift: Urseler Straße 33
Postleitzahl: 61348
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.hochtaunus-kliniken.de🌏
E-Mail: sekretariat.gf1@hochtaunus-kliniken.de📧
Telefon: +49 6172142111📞
Fax: +49 6172142007 📠
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung „Teilnahmeantrag – Nicht öffnen“ innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Aktenzeichen – HTK-Narkosetechnik und Überwachungsmonitoring – ist mit anzugeben.
2. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass das LOS 1 federführend ist. Er wird zunächst das Los 1 auswerten. Der Zuschlag im Los 2 kann nur auf ein Gerät erteilt werden, welches mit dem im im Los 1 ausgewählten System kompatibel ist.
3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind nur die unter III.2.1 genannten Formulare beim Auftraggeber erhältlich. Die Vergabeunterlagen werden dann in der 2. Verfahrensstufe an die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen herausgegeben.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Der angegebene Auftragsumfang bezieht sich auf die Lieferaufträge. Die Kosten für die Wartungsverträge sind hier nicht eingerechnet.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
7. Der Auftraggeber führt eine Vergabe im Verhandlungsverfahren durch, durch, weil eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist. Der endgültige Lieferumfang soll auf Basis der mit den Bietern noch abzustimmenden Konzeption für ein ganzheitlich integriertes Anästhesie- und Patienten-Überwachungssystem (incl. der vorhandenen Geräte und Techniken) mit neuester technischer und Innovativer Ausprägung erfolgen. Die vorgenannten Systeme sollen außerdem in die IT-Struktur der Kliniken integrierbar sein. Der Weg hierzu soll in Verhandlungen mit den Bietern entwickelt werden.
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung „Teilnahmeantrag – Nicht öffnen“ innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Aktenzeichen – HTK-Narkosetechnik und Überwachungsmonitoring – ist mit anzugeben.
2. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass das LOS 1 federführend ist. Er wird zunächst das Los 1 auswerten. Der Zuschlag im Los 2 kann nur auf ein Gerät erteilt werden, welches mit dem im im Los 1 ausgewählten System kompatibel ist.
3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind nur die unter III.2.1 genannten Formulare beim Auftraggeber erhältlich. Die Vergabeunterlagen werden dann in der 2. Verfahrensstufe an die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen herausgegeben.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Der angegebene Auftragsumfang bezieht sich auf die Lieferaufträge. Die Kosten für die Wartungsverträge sind hier nicht eingerechnet.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
7. Der Auftraggeber führt eine Vergabe im Verhandlungsverfahren durch, durch, weil eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist. Der endgültige Lieferumfang soll auf Basis der mit den Bietern noch abzustimmenden Konzeption für ein ganzheitlich integriertes Anästhesie- und Patienten-Überwachungssystem (incl. der vorhandenen Geräte und Techniken) mit neuester technischer und Innovativer Ausprägung erfolgen. Die vorgenannten Systeme sollen außerdem in die IT-Struktur der Kliniken integrierbar sein. Der Weg hierzu soll in Verhandlungen mit den Bietern entwickelt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH betreibt Krankenhäuser an den Standorten Bad Homburg und Usingen.Mit momentan 495 Betten ist die Hochtaunus-Kliniken gGmbH als Akutklinik der Versorgungsstufe III (Schwerpunktversorgung) für die akutmedizinische Versorgung im Hochtaunuskreis zuständig und zugleich Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zur Verbesserung des medizinischen Angebots im Hochtaunuskreis sowie zur Schaffung adäquater und moderner Räumlichkeiten und Infrastrukturbedingungen werden für die Hochtaunus-Kliniken gGmbH neue und zukunftsweisende Kliniken mit insgesamt 574 Betten in Usingen und Bad Homburg gebaut, die Ende 2013 fertiggestellt sein sollen. Die Hochtaunus-Kliniken sind zu 100 % im Eigentum des Hochtaunus-Kreises, behandeln ca. 23 000 Patienten stationär und über 40 000 Patienten ambulant per anno.
Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH betreibt Krankenhäuser an den Standorten Bad Homburg und Usingen.Mit momentan 495 Betten ist die Hochtaunus-Kliniken gGmbH als Akutklinik der Versorgungsstufe III (Schwerpunktversorgung) für die akutmedizinische Versorgung im Hochtaunuskreis zuständig und zugleich Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zur Verbesserung des medizinischen Angebots im Hochtaunuskreis sowie zur Schaffung adäquater und moderner Räumlichkeiten und Infrastrukturbedingungen werden für die Hochtaunus-Kliniken gGmbH neue und zukunftsweisende Kliniken mit insgesamt 574 Betten in Usingen und Bad Homburg gebaut, die Ende 2013 fertiggestellt sein sollen. Die Hochtaunus-Kliniken sind zu 100 % im Eigentum des Hochtaunus-Kreises, behandeln ca. 23 000 Patienten stationär und über 40 000 Patienten ambulant per anno.
Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH hält zudem 51 % der Anteile an der MVZ-Taunus GmbH. Die Hochtaunus-Kliniken erfüllen am Standort Bad Homburg schon heute die Kriterien für ein Krankenhaus der Maximalversorgung und sind dabei, die Spezialisierungen weiter auszubauen.
Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH hält zudem 51 % der Anteile an der MVZ-Taunus GmbH. Die Hochtaunus-Kliniken erfüllen am Standort Bad Homburg schon heute die Kriterien für ein Krankenhaus der Maximalversorgung und sind dabei, die Spezialisierungen weiter auszubauen.
Für die Neubauten der Kliniken in Bad Homburg und Usingen sollen folgende Narkose- und Patienten-Monitoring-Systeme angeschafft werden:
Los 1) Narkosetechnik:
Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Die anzuschaffenden Narkose-Systeme müssen eine Integration der vorhandenen Infusionstechnik (Fresenius) und des vorhandenen Dokumentations-Systems (PDMS) sowie die Integration eines Patienten-Monitoring-Systems gewährleisten.
Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Die anzuschaffenden Narkose-Systeme müssen eine Integration der vorhandenen Infusionstechnik (Fresenius) und des vorhandenen Dokumentations-Systems (PDMS) sowie die Integration eines Patienten-Monitoring-Systems gewährleisten.
Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Dabei muss ebenfalls die integrative Möglichkeit bestehen, die Narkosearbeitsplätze mit den in den Kliniken vorhandenen Infusionstechnik-Systemen und einem Patienten-Monitoring-System zu ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen zusammen zu führen. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.
Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Dabei muss ebenfalls die integrative Möglichkeit bestehen, die Narkosearbeitsplätze mit den in den Kliniken vorhandenen Infusionstechnik-Systemen und einem Patienten-Monitoring-System zu ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen zusammen zu führen. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.
Los 2) Patienten-Überwachungs-Monitoring:
Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie 90 stationären Überwachungsmonitoren und den dafür erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Die stationären Monitore sollen dabei auch als generelle Informationsterminals für die jeweiligen Bereiche genutzt werden. Das Monitoring-System muss in das hauseigene WLAN- und LAN-Netz, zur automatischen Übertragung der Monitoring-Daten in die Basis-Systeme, integriert werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.
Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie 90 stationären Überwachungsmonitoren und den dafür erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Die stationären Monitore sollen dabei auch als generelle Informationsterminals für die jeweiligen Bereiche genutzt werden. Das Monitoring-System muss in das hauseigene WLAN- und LAN-Netz, zur automatischen Übertragung der Monitoring-Daten in die Basis-Systeme, integriert werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.
Die vorgenannten Narkose- und Monitoring-Systeme müssen jeweils dazu geeignet sein, als integrative Einheit (incl. Infusionstechnik und Beatmungsgeräten) zur Nutzung in ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen konfiguriert zu werden. Die für die ganzheitliche Integration erforderlichen Software- und Hardware-Komponenten sind mit anzubieten.
Die vorgenannten Narkose- und Monitoring-Systeme müssen jeweils dazu geeignet sein, als integrative Einheit (incl. Infusionstechnik und Beatmungsgeräten) zur Nutzung in ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen konfiguriert zu werden. Die für die ganzheitliche Integration erforderlichen Software- und Hardware-Komponenten sind mit anzubieten.
Der Datenaustausch mit den vorhandenen Softwaresystemen der HTK (KIS = Siemens Medico/EPA = Siemens) muss gewährleistet sein.
Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlagen einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß den Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert.
Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlagen einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß den Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert.
Sofern Bieter nur für ein Los anbieten, sind die bereits konfigurierten Schnittstellen zu ausschreibungsrelevanten Systemen zu nennen und die Kosten für zusätzlich zu generierende Schnittstellen mit anzubieten.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass federführend das Los 1 ist. Er wird daher zunächst das Los 1 auswerten. Der Zuschlag im Los 2 kann nur auf ein Angebot erfolgen, welches die notwendige Kompatibilität mit der im Los 1 ausgewählten Narkosetechnik besitzt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass federführend das Los 1 ist. Er wird daher zunächst das Los 1 auswerten. Der Zuschlag im Los 2 kann nur auf ein Angebot erfolgen, welches die notwendige Kompatibilität mit der im Los 1 ausgewählten Narkosetechnik besitzt.
Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartung enthalten sein.
Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartung enthalten sein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Narkosetechnik
Kurze Beschreibung:
Los 1) Narkosetechnik:Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Die anzuschaffenden Narkose-Systeme müssen eine Integration der vorhandenen Infusionstechnik (Fresenius) und des vorhandenen Dokumentations-Systems (PDMS) sowie die Integration eines Patienten-Monitoring-Systems gewährleisten.Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Dabei muss ebenfalls die integrative Möglichkeit bestehen, die Narkosearbeitsplätze mit den in den Kliniken vorhandenen Infusionstechnik-Systemen und einem Patienten-Monitoring-System zu ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen zusammen zu führen. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.
Los 1) Narkosetechnik:Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Die anzuschaffenden Narkose-Systeme müssen eine Integration der vorhandenen Infusionstechnik (Fresenius) und des vorhandenen Dokumentations-Systems (PDMS) sowie die Integration eines Patienten-Monitoring-Systems gewährleisten.Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Dabei muss ebenfalls die integrative Möglichkeit bestehen, die Narkosearbeitsplätze mit den in den Kliniken vorhandenen Infusionstechnik-Systemen und einem Patienten-Monitoring-System zu ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen zusammen zu führen. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.
Menge oder Umfang: Los 1) Narkosetechnik:Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.
Los 1) Narkosetechnik:
Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.
Es sollen insgesamt 20 High-End Narkosesysteme für die OP-Abteilungen und Einleitungen der Kliniken angeschafft werden. Es sollen zudem 19 Narkosesysteme für die peripheren Bereiche der Kliniken angeschafft werden. Ergänzend soll ein kompletter Anästhesiearbeitsplatz mit Narkosegerät, Monitoring und Infusionstechnik geeignet für den MRT-Einsatz angeschafft werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 💰
1 500 000 💰
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die vorgenannten Narkose- und Monitoring-Systeme müssen jeweils dazu geeignet sein, als integrative Einheit (incl. Infusionstechnik und Beatmungsgeräten) zur Nutzung in ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen konfiguriert zu werden. Die für die ganzheitliche Integration erforderlichen Software- und Hardware-Komponenten sind mit…
… anzubieten.Der Datenaustausch mit den vorhandenen Softwaresystemen der HTK (KIS = Siemens Medico/EPA = Siemens) muss gewährleistet sein.Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert. Sofern Bieter nur für ein Los anbieten, sind die bereits konfigurierten Schnittstellen zu ausschreibungsrelevanten Systemen zu nennen und die Kosten für zusätzlich zu generierende Schnittstellen mit anzubieten.Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartung enthalten.Alle weiteren Aufwendungen sowie die Ersatzteile werden separat beauftragt, mit Nachweis erbracht und gesondert vergütet. Die Wartungsteile sind zu benennen und einzeln mit dem Listenpreis sowie dem Angebotspreis zu versehen. Anstelle des Angebotspreises können die gewährten Rabatte bezogen auf die Listenpreise angegeben werden. Die Wartungsleistungen laut Hersteller sind zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Sind bei dem angebotenen Produkt gerätenahe Verbrauchsteile wie Sensoren, Filter, Wasserabscheider, Probegasschläuche, usw. notwendig, sind diese aufzuführen, zu bepreisen und die Wechselintervalle zu benennen. Weiter ist anzugeben, ob die Teile herstellergebunden sind oder nicht. Patientennahe Verbrauchsteile wie Atemschläuche, Atemkalk, Bakterienfilter, usw. sind nicht Bestandteil der Aufzählung, sofern sie herstellerungebunden sind.Alle herstellergebundenen Teile müssen ebenfalls aufgeführt, bepreist und die Wechselintervalle benannt werden.Das Los 1 ist federführend. (sh. VI.3; Ziff. 2).
… anzubieten.
Der Datenaustausch mit den vorhandenen Softwaresystemen der HTK (KIS = Siemens Medico/EPA = Siemens) muss gewährleistet sein.
Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert. Sofern Bieter nur für ein Los anbieten, sind die bereits konfigurierten Schnittstellen zu ausschreibungsrelevanten Systemen zu nennen und die Kosten für zusätzlich zu generierende Schnittstellen mit anzubieten.
Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert. Sofern Bieter nur für ein Los anbieten, sind die bereits konfigurierten Schnittstellen zu ausschreibungsrelevanten Systemen zu nennen und die Kosten für zusätzlich zu generierende Schnittstellen mit anzubieten.
Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartung enthalten.
Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartung enthalten.
Alle weiteren Aufwendungen sowie die Ersatzteile werden separat beauftragt, mit Nachweis erbracht und gesondert vergütet. Die Wartungsteile sind zu benennen und einzeln mit dem Listenpreis sowie dem Angebotspreis zu versehen. Anstelle des Angebotspreises können die gewährten Rabatte bezogen auf die Listenpreise angegeben werden. Die Wartungsleistungen laut Hersteller sind zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Sind bei dem angebotenen Produkt gerätenahe Verbrauchsteile wie Sensoren, Filter, Wasserabscheider, Probegasschläuche, usw. notwendig, sind diese aufzuführen, zu bepreisen und die Wechselintervalle zu benennen. Weiter ist anzugeben, ob die Teile herstellergebunden sind oder nicht. Patientennahe Verbrauchsteile wie Atemschläuche, Atemkalk, Bakterienfilter, usw. sind nicht Bestandteil der Aufzählung, sofern sie herstellerungebunden sind.Alle herstellergebundenen Teile müssen ebenfalls aufgeführt, bepreist und die Wechselintervalle benannt werden.
Alle weiteren Aufwendungen sowie die Ersatzteile werden separat beauftragt, mit Nachweis erbracht und gesondert vergütet. Die Wartungsteile sind zu benennen und einzeln mit dem Listenpreis sowie dem Angebotspreis zu versehen. Anstelle des Angebotspreises können die gewährten Rabatte bezogen auf die Listenpreise angegeben werden. Die Wartungsleistungen laut Hersteller sind zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Sind bei dem angebotenen Produkt gerätenahe Verbrauchsteile wie Sensoren, Filter, Wasserabscheider, Probegasschläuche, usw. notwendig, sind diese aufzuführen, zu bepreisen und die Wechselintervalle zu benennen. Weiter ist anzugeben, ob die Teile herstellergebunden sind oder nicht. Patientennahe Verbrauchsteile wie Atemschläuche, Atemkalk, Bakterienfilter, usw. sind nicht Bestandteil der Aufzählung, sofern sie herstellerungebunden sind.Alle herstellergebundenen Teile müssen ebenfalls aufgeführt, bepreist und die Wechselintervalle benannt werden.
Das Los 1 ist federführend. (sh. VI.3; Ziff. 2).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Patienten-Monitoring-System
Kurze Beschreibung:
Los 2) Patienten-Überwachungs-Monitoring:Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca.180 transportablen Patienten-Monitoren sowie ca. 90 stationären Überwachungsmonitoren und den erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Die stationären Monitore sollen dabei auch als generelle Informationsterminals für die jeweiligen Bereiche genutzt werden. Das Monitoring-System muss in das hauseigene WLAN- und LAN-Netz, zur automatischen Übertragung der Monitoring-Daten in die Basis-Systeme, integriert werden.Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.
Los 2) Patienten-Überwachungs-Monitoring:Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca.180 transportablen Patienten-Monitoren sowie ca. 90 stationären Überwachungsmonitoren und den erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Die stationären Monitore sollen dabei auch als generelle Informationsterminals für die jeweiligen Bereiche genutzt werden. Das Monitoring-System muss in das hauseigene WLAN- und LAN-Netz, zur automatischen Übertragung der Monitoring-Daten in die Basis-Systeme, integriert werden.Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.
Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca.180 transportablen Patienten-Monitoren sowie ca. 90 stationären Überwachungsmonitoren und den erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Die stationären Monitore sollen dabei auch als generelle Informationsterminals für die jeweiligen Bereiche genutzt werden. Das Monitoring-System muss in das hauseigene WLAN- und LAN-Netz, zur automatischen Übertragung der Monitoring-Daten in die Basis-Systeme, integriert werden.Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.
Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca.180 transportablen Patienten-Monitoren sowie ca. 90 stationären Überwachungsmonitoren und den erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Die stationären Monitore sollen dabei auch als generelle Informationsterminals für die jeweiligen Bereiche genutzt werden. Das Monitoring-System muss in das hauseigene WLAN- und LAN-Netz, zur automatischen Übertragung der Monitoring-Daten in die Basis-Systeme, integriert werden.Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.
Menge oder Umfang: Los 2) Patienten-Überwachungs-Monitoring:Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie ca. 90 stationären Überwachungsmonitoren und den erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeschafft werden.
Los 2) Patienten-Überwachungs-Monitoring:
Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie ca. 90 stationären Überwachungsmonitoren und den erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeschafft werden.
Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie ca. 90 stationären Überwachungsmonitoren und den erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeschafft werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 💰
1 100 000 💰
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die vorgenannten Narkose- und Monitoring-Systeme müssen jeweils dazu geeignet sein, als integrative Einheit (incl. Infusionstechnik und Beatmungsgeräten) zur Nutzung in ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen konfiguriert zu werden. Die für die ganzheitliche Integration erforderlichen Software- und Hardware-Komponenten sind mit anzubieten.Der Datenaustausch mit den vorhandenen Softwaresystemen der HTK (KIS = Siemens Medico/EPA = Siemens) muss gewährleistet sein.Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert.Sofern Bieter nur für ein Los anbieten, sind die bereits konfigurierten Schnittstellen zu ausschreibungsrelevanten Systemen zu nennen und die Kosten für zusätzlich zu generierende Schnittstellen mit anzubieten.Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartungenthalten.Alle weiteren Aufwendungen sowie die Ersatzteile werden separat beauftragt, mit Nachweis erbracht und gesondert vergütet. Die Wartungsteile sind zu benennen und einzeln mit dem Listenpreis sowie dem Angebotspreis zu versehen. Anstelle des Angebotspreises können die gewährten Rabatte bezogen auf die Listenpreise angegeben werden. Die Wartungsleistungen laut Hersteller sind zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Sind bei dem angebotenen Produkt gerätenahe Verbrauchsteile wie Sensoren, Filter, Wasserabscheider, Probegasschläuche, usw. notwendig, sind diese aufzuführen, zu bepreisen und die Wechselintervalle zu benennen. Weiter ist anzugeben, ob die Teile herstellergebunden sind oder nicht. Patientennahe Verbrauchsteile wie Atemschläuche, Atemkalk, Bakterienfilter, usw. sind nicht Bestandteil der Aufzählung, sofern sie herstellerungebunden sind.Alle herstellergebundenen Teile müssen ebenfalls aufgeführt, bepreist und die Wechselintervalle benannt werden.Das Los 1 ist federführend (sh. VI.3 Ziff. 2).
Die vorgenannten Narkose- und Monitoring-Systeme müssen jeweils dazu geeignet sein, als integrative Einheit (incl. Infusionstechnik und Beatmungsgeräten) zur Nutzung in ganzheitlichen Anästhesiearbeitsplätzen konfiguriert zu werden. Die für die ganzheitliche Integration erforderlichen Software- und Hardware-Komponenten sind mit anzubieten.Der Datenaustausch mit den vorhandenen Softwaresystemen der HTK (KIS = Siemens Medico/EPA = Siemens) muss gewährleistet sein.Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert.Sofern Bieter nur für ein Los anbieten, sind die bereits konfigurierten Schnittstellen zu ausschreibungsrelevanten Systemen zu nennen und die Kosten für zusätzlich zu generierende Schnittstellen mit anzubieten.Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartungenthalten.Alle weiteren Aufwendungen sowie die Ersatzteile werden separat beauftragt, mit Nachweis erbracht und gesondert vergütet. Die Wartungsteile sind zu benennen und einzeln mit dem Listenpreis sowie dem Angebotspreis zu versehen. Anstelle des Angebotspreises können die gewährten Rabatte bezogen auf die Listenpreise angegeben werden. Die Wartungsleistungen laut Hersteller sind zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Sind bei dem angebotenen Produkt gerätenahe Verbrauchsteile wie Sensoren, Filter, Wasserabscheider, Probegasschläuche, usw. notwendig, sind diese aufzuführen, zu bepreisen und die Wechselintervalle zu benennen. Weiter ist anzugeben, ob die Teile herstellergebunden sind oder nicht. Patientennahe Verbrauchsteile wie Atemschläuche, Atemkalk, Bakterienfilter, usw. sind nicht Bestandteil der Aufzählung, sofern sie herstellerungebunden sind.Alle herstellergebundenen Teile müssen ebenfalls aufgeführt, bepreist und die Wechselintervalle benannt werden.Das Los 1 ist federführend (sh. VI.3 Ziff. 2).
Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert.
Das Angebot soll die Installationsplanung, Lieferung, Installation, Schulung, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen Anlage einschließlich allen zum Betrieb erforderlichen Zubehörs an den Betreiber umfassen. Installationsplanung mit den gerätespezifischen Vorgaben zur Aufstellung und Installation der Systeme. Eine Remoteverbindung zum Hersteller zwecks Geräteüberwachung verbunden mit kontinuierlicher Fehleranalyse wird gefordert. Außerdem werden CE-Zertifizierung gemäß MPG und sonstige Ausführungs-Standards gemäß Ausschreibungsunterlagen obligatorisch gefordert.
Sofern Bieter nur für ein Los anbieten, sind die bereits konfigurierten Schnittstellen zu ausschreibungsrelevanten Systemen zu nennen und die Kosten für zusätzlich zu generierende Schnittstellen mit anzubieten.
Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartung
Für die vorgenannten Systeme muss die Wartung die Inspektion und Wartungsmaßnahmen laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung, die Sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß MPBetreibV, die Prüfdokumentation, der Mehraufwand an Arbeitsleistung für den präventiven Teileaustausch einschließlich aller präventiv zu wechselnden Verschleißteile (Wartungsteile) laut Herstellerangaben/Gebrauchsanweisung sowie die An- und Abreise der Servicetechniker im Rahmen der Wartung
enthalten.
Das Los 1 ist federführend (sh. VI.3 Ziff. 2).
Menge oder Umfang:
Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie 90 stationären Überwachungsmonitoren und den dafür erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.
Für die Kliniken soll jeweils ein ganzheitliches Patienten-Monitoring-System bestehend aus insgesamt ca. 180 transportablen Patienten-Monitoren sowie 90 stationären Überwachungsmonitoren und den dafür erforderlichen bereichsbezogenen Zentralsystemen angeschafft werden. Es soll außerdem ein telemetrisches Patienten-Überwachungssystem mit 20 mobilen Überwachungsgeräten für eine kardiologische Pflegestation angeboten werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 💰
2 600 000 💰
Referenznummer: HTK Narkosetechnik und Überwachungsmonitoring
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Homburg vor der Höhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben der Bewerber gemäß VOL/A:
A) Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
Sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beizubringen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall sind im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu nennen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter den Ziffern III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Unterlagen nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen, sind die Unternehmen im Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1) bezeichneten Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist der Bewerber auf Anforderung der Vergabestelle verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung nachzureichen, dass diese Unternehmen dem Bewerber als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beizubringen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall sind im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu nennen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter den Ziffern III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Unterlagen nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen, sind die Unternehmen im Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1) bezeichneten Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist der Bewerber auf Anforderung der Vergabestelle verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung nachzureichen, dass diese Unternehmen dem Bewerber als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
B) Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.1):
a) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Vergabeverfahren nach § 6 Abs. 5 VOL/A vorliegen. Insoweit ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden, der bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erhalten ist.
a) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Vergabeverfahren nach § 6 Abs. 5 VOL/A vorliegen. Insoweit ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden, der bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erhalten ist.
b) Aktueller (maximal 12 Monate alter) Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen) oder entsprechender Auszug aus dem Berufsregister.
c) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe entsprechend § 6 Abs. 4 VOL/A – EG nicht vorliegen (auch insoweit ist ein Vordruck bei der Vergabestelle zu beziehen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angaben zu den Gesamtumsätzen (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Angaben zum Bruttoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Leistungsspezifische Referenzliste mit realisierten Referenzprojekten der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung:
— Name, Adresse und Ansprechpartner der betreffenden Klinik,
— Zeitraum der Inbetriebnahme der gelieferten Systeme,
— Umfang und Bezeichnung der gelieferten Systeme/Geräte,
— Darstellung in diesem Zusammenhang erbrachter Leistungen im Hinblick auf die Konzeption eines ganzheitlichen Anästhesie-Systems in einer Klinik.
Mindeststandards:
a) Für Los 1: Mind. 2 Referenzen über die Ausstattung einer Klinik mit mindestens 20 Anästhesiearbeitsplätzen in mindestens 2 verschiedenen Geräteausführungen, welche in die EDV des Hauses integriert wurden.
b) Für Los 2: Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung eines Patienten – Monitoring systems mit mindestens jeweils 150 Patientenmonitoren, welches mit mehreren Zentralen vernetzt wurde.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden mindestens 3 Bewerber je Los ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt auf Basis der folgenden Kriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden mindestens 3 Bewerber je Los ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt auf Basis der folgenden Kriterien:
a) Einschlägigkeit der eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der Aktualität, des Umfangs und der Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegtenAuftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang (70 %);
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (30 %).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Sekretariat der Geschäftsleitung
Frau Hendrich
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-15 📅
Datum des Endes: 2014-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HTK Narkosetechnik und Überwachungsmonitoring
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung „Teilnahmeantrag – Nicht öffnen“ innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Aktenzeichen – HTK-Narkosetechnik und Überwachungsmonitoring – ist mit anzugeben.
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung „Teilnahmeantrag – Nicht öffnen“ innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Aktenzeichen – HTK-Narkosetechnik und Überwachungsmonitoring – ist mit anzugeben.
2. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass das LOS 1 federführend ist. Er wird zunächst das Los 1 auswerten. Der Zuschlag im Los 2 kann nur auf ein Gerät erteilt werden, welches mit dem im im Los 1 ausgewählten System kompatibel ist.
3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind nur die unter III.2.1 genannten Formulare beim Auftraggeber erhältlich. Die Vergabeunterlagen werden dann in der 2. Verfahrensstufe an die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen herausgegeben.
3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind nur die unter III.2.1 genannten Formulare beim Auftraggeber erhältlich. Die Vergabeunterlagen werden dann in der 2. Verfahrensstufe an die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen herausgegeben.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Der angegebene Auftragsumfang bezieht sich auf die Lieferaufträge. Die Kosten für die Wartungsverträge sind hier nicht eingerechnet.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
7. Der Auftraggeber führt eine Vergabe im Verhandlungsverfahren durch, durch, weil eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist. Der endgültige Lieferumfang soll auf Basis der mit den Bietern noch abzustimmenden Konzeption für ein ganzheitlich integriertes Anästhesie- und Patienten-Überwachungssystem (incl. der vorhandenen Geräte und Techniken) mit neuester technischer und Innovativer Ausprägung erfolgen. Die vorgenannten Systeme sollen außerdem in die IT-Struktur der Kliniken integrierbar sein. Der Weg hierzu soll in Verhandlungen mit den Bietern entwickelt werden.
7. Der Auftraggeber führt eine Vergabe im Verhandlungsverfahren durch, durch, weil eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist. Der endgültige Lieferumfang soll auf Basis der mit den Bietern noch abzustimmenden Konzeption für ein ganzheitlich integriertes Anästhesie- und Patienten-Überwachungssystem (incl. der vorhandenen Geräte und Techniken) mit neuester technischer und Innovativer Ausprägung erfolgen. Die vorgenannten Systeme sollen außerdem in die IT-Struktur der Kliniken integrierbar sein. Der Weg hierzu soll in Verhandlungen mit den Bietern entwickelt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auch im Übrigen sind die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 GWB bei der Einlegung von Rechtsbehelfen zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auch im Übrigen sind die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 GWB bei der Einlegung von Rechtsbehelfen zu beachten.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 185-319059 (2013-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge