Beschaffung von Leasingfahrzeugen
Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Die AOK Nordwest beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die Beschaffung von Leasingfahrzeugen (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) verschiedener Fahrzeugtypen mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-12.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-09-12 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2013-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 179-308678
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kleinwagen
Kurze Beschreibung: Fahrzeugtyp 1 – Kleinwagen.
Menge oder Umfang: Ca. 49 Leasingfahrzeuge.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse
Kurze Beschreibung: Fahrzeugtyp 2 – Kompaktklasse.
Menge oder Umfang: Ca. 95 Leasingfahrzeuge.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse Kombi
Kurze Beschreibung: Fahrzeugtyp 3 – Kompaktklasse Kombi.
Menge oder Umfang: Ca. 11 Leasingfahrzeuge.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Kleintransporter
Kurze Beschreibung: Fahrzeugtyp 4 – Kleintransporter.
Menge oder Umfang: Ca. 8 Leasingfahrzeuge.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-29 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 179-308678 (2013-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Insgesamt ist von einem Lieferumfang von ca. 163 Fahrzeugen auszugehen. Bei dieser Anzahl handelt es sich jedoch nicht um eine Mindest- oder Höchstmenge, sondern lediglich um das geschätzte Abrufvolumen innerhalb der Vertragslaufzeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 179-308678
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Teststellung: Zur qualitativen Bewertung der Angebote ist eine Teststellung vorgesehen. Der Bieter ist verpflichtet, der Auftraggeberin in einem zeitlichen Vorlauf von 10 Arbeitstagen einen, dem Angebot in den wesentlichen Punkten entsprechenden bzw. vergleichbaren, Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3) Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauf-tragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.
4) Bietergemeinschaft:
Die Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntma-chung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordwest beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die Beschaffung von Leasingfahrzeugen (Neuwagen als Personenkraftfahrzeuge) verschiedener Fahrzeugtypen mit Kilometerabrechnung und einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
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Bezeichnung des Loses: Kleinwagen
Kurze Beschreibung: Fahrzeugtyp 1 – Kleinwagen.
Menge oder Umfang: Ca. 49 Leasingfahrzeuge.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse
Kurze Beschreibung: Fahrzeugtyp 2 – Kompaktklasse.
Menge oder Umfang: Ca. 95 Leasingfahrzeuge.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse Kombi
Kurze Beschreibung: Fahrzeugtyp 3 – Kompaktklasse Kombi.
Menge oder Umfang: Ca. 11 Leasingfahrzeuge.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Kleintransporter
Kurze Beschreibung: Fahrzeugtyp 4 – Kleintransporter.
Menge oder Umfang: Ca. 8 Leasingfahrzeuge.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorlage einer Kopie der Eintragung in das Handelsregister oder in ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (Auszug nicht älter als vom 1.5.2013).
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A.
3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Nachweis des Bestehens einer aktuellen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit der Deckungssumme von 3 000 000 EUR je Versicherungsfall. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder durch Einreichung einer entsprechenden der Eigenerklärung erbracht werden.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Angabe von insgesamt 3 prüfbaren Referenzen über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachtes Fahrzeugleasing, das nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist unter Angabe eines Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer) eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Insbesondere sind anzugeben:
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— Anzahl der bereitgestellten Leasingfahrzeuge,
— Anzahl der zu beliefernden Standorte,
— Name, Anschrift des ausliefernden Vertragshändlers.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2) Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
3) Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-29 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Teststellung: Zur qualitativen Bewertung der Angebote ist eine Teststellung vorgesehen. Der Bieter ist verpflichtet, der Auftraggeberin in einem zeitlichen Vorlauf von 10 Arbeitstagen einen, dem Angebot in den wesentlichen Punkten entsprechenden bzw. vergleichbaren, Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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3) Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauf-tragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.
4) Bietergemeinschaft:
Die Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntma-chung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations-und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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