Beschaffung von Rettungswagen DIN EN Typ C

Stadt Bochum, Feuerwehr und Rettungsdienst

Lieferung von vier Rettungswagen gemäß DIN EN 1789 Typ C (davon dürfen 2 Rettungswagen frühestens am 1.1.2014 ausgeliefert werden).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungswagen
Menge oder Umfang: 4 Rettungswagen gemäß DIN EN 1789 Typ C.521 008,40
Gesamtwert des Auftrags: 521 008,40 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rettungswagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Feuerwehr und Rettungsdienst
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2-6
Postleitzahl: 44777
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bochum.de/feuerwehr 🌏
E-Mail: csiepmann@bochum.de 📧
Telefon: +49 2349254511 📞
Fax: +49 2349254554 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 078-131329
ABl. S-Ausgabe: 78

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von vier Rettungswagen gemäß DIN EN 1789 Typ C (davon dürfen 2 Rettungswagen frühestens am 1.1.2014 ausgeliefert werden).
Menge oder Umfang: 4 Rettungswagen gemäß DIN EN 1789 Typ C.
Dauer: 180 Tage
Referenznummer: 37 12 Nr. 02/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bochum, Feuerwehr und Rettungsdienst, Brandwacht 1, 44894 Bochum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen übersandt:
— Eigenerklärung des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Lieferungen mit Angaben oder Rechnungswerten der letzten Lieferzeiten sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Diverse DIN-Vorschriften und andere Vorschriften (siehe Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
VOL Teil B vom 05.08.2003; zusätzliche und etwaige besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bochum gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Betrag ist auf das Giro-Konto Nr. 1 217 850 bei der Sparkasse Bochum, BLZ 430 500 01, Kassenzeichen: 9203700010563, mit dem Vermerk Vertragsgegenstand „Vergabeunterlagen 37 12 Nr. 02/2013” einzuzahlen. Der bankbestätigte Einzahlungsbeleg ist der Bewerbung beizufügen. Der eingezahlte Betrag wird nicht erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Christian Siepmann
Internetadresse: www.bochum.de/feuerwehr 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37 12 Nr. 02/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822759 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/v/vergabekammer 🌏
Fax: +49 29318240322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheit gem. § 107 Abs. 3 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2013/S 078-131329 (2013-04-19)
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