Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 50 stationären und 52 mobilen Fahrausweisautomaten im Eisenbahnverkehr - letztere für Triebwagen Bombardier Talent 2 mit — Touchscreen; — einem Zahlungsverkehrsterminal für kontaktgeführte bargeldlose Zahlverfahren einschließlich aller notwendigen Schnittstellen zur Kreditwirtschaft; — einer Banknoten- und Münzverarbeitung, — tlw. Ausrüstung mit Lese-/Schreibeinheit zur Verarbeitung kontaktloser Nutzermedien des MDV; — Papierverfolgung mittels Barcodeleser; — EBE-Zahlfunktion durch Erfassung mittels Barcodeleser; — Echtzeitfähige Fahrplaninformation; — einem Betriebsführungssystemsystem, — der entsprechenden Datenkommunikation über Mobilfunk; — Schnittstellen zum zentralen Vertriebsabrechnungssystem für Tarifdaten, Verkaufsdaten, Stammdaten, Auskunft zu Störungen, etc und Ortung. (Optional: Bis zu 28 weitere stationäre Fahrausweisautomaten).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkaufsautomaten
Menge oder Umfang:
50 stationäre Fahrausweisautomaten und 52 mobile Fahrausweisautomaten für Triebfahrzeuge des Typs Bombardier Talent2 inklusive Betriebsführungssystems.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkaufsautomaten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Postanschrift: Magdeburger Straße 51
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.abellio-rail-mitteldeutschland.de🌏
E-Mail: beschaffung-faa@abellio.de📧
Telefon: +49 20118585025📞
Fax: +49 20118585021 📠
Verspätete und/oder unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Das vor-liegende Verfahren läuft zweistufig ab. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahme-wettbewerb ein. In diesem haben interessierte Bewerber ihren Antrag auf Teilnahme bis zum Termin unter IV.3.4) der angegebenen Kontaktstelle zuzuleiten. Hinsichtlich der erwarteten Ausführungen im Teilnahmeantrag wird auf Ziffer III.2) "Teilnahme-bedingungen" dieser Bekanntmachung verwiesen. Mit dem Teilnahmeantrag hat noch keine Angebotslegung zu erfolgen.
In der zweiten Stufe des Verfahrens sind Angebote abzugeben. Hierzu werden maxi-mal 5 ausgesuchte Unternehmen speziell zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nur diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen.
Der Teilnahmewettbewerb wird auf Basis objektiver Kriterien durchgeführt (siehe IV.1.2).
Im Anschluss an den Angebotseingang erfolgt das Verhandlungsverfahren in einer zweiten Stufe. In dessen Ergebnis fällt die Zuschlagsentscheidung auf Basis der in den Vergabeunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien.
Die Teilnahmeanträge sind zum Termin unter IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag (1 Original und 2 Kopien) in Papierform einzureichen. Darüber hinaus wird eine vollständige Version in elektronischer Form auf einem Datenträger erbeten. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“). Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang des Teilnahmeantrages.
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die in Ziffer I.1) genannte Koordinatorin wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail anonymisiert an alle Bewerber versenden. Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der Angebote durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
Ergänzung zu IV.1) Verfahrensart
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Geplante Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die unter III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien werden jeweils mit 0 Punkten (nicht erfüllt) oder 1 Punkt (vorliegend/erfüllt) bewertet. Die erreichten Punktzahlen für Punkt III.2.2) und Punkt III.2.3) werden mit nachstehender Gewichtung multipliziert:
1. Auswahlkriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (Ziffer III.2.2): 40 %;
2. Auswahlkriterium "Technische Leistungsfähigkeit" (Ziffer III.2.3): 60 %.
Durch Addition der beiden Ergebnisse wird die Punktzahl des Bewerbers im Teilnah-mewettbewerb ermittelt.
Ausgewählt werden die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen.
Ergänzung zu IV.3.6.) Bindefrist des Angebots:
15.9.2014
Ergänzung zu IV.3.7.) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein
Verspätete und/oder unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Das vor-liegende Verfahren läuft zweistufig ab. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahme-wettbewerb ein. In diesem haben interessierte Bewerber ihren Antrag auf Teilnahme bis zum Termin unter IV.3.4) der angegebenen Kontaktstelle zuzuleiten. Hinsichtlich der erwarteten Ausführungen im Teilnahmeantrag wird auf Ziffer III.2) "Teilnahme-bedingungen" dieser Bekanntmachung verwiesen. Mit dem Teilnahmeantrag hat noch keine Angebotslegung zu erfolgen.
In der zweiten Stufe des Verfahrens sind Angebote abzugeben. Hierzu werden maxi-mal 5 ausgesuchte Unternehmen speziell zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nur diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen.
Der Teilnahmewettbewerb wird auf Basis objektiver Kriterien durchgeführt (siehe IV.1.2).
Im Anschluss an den Angebotseingang erfolgt das Verhandlungsverfahren in einer zweiten Stufe. In dessen Ergebnis fällt die Zuschlagsentscheidung auf Basis der in den Vergabeunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien.
Die Teilnahmeanträge sind zum Termin unter IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag (1 Original und 2 Kopien) in Papierform einzureichen. Darüber hinaus wird eine vollständige Version in elektronischer Form auf einem Datenträger erbeten. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“). Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang des Teilnahmeantrages.
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die in Ziffer I.1) genannte Koordinatorin wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail anonymisiert an alle Bewerber versenden. Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der Angebote durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
Ergänzung zu IV.1) Verfahrensart
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Geplante Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die unter III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien werden jeweils mit 0 Punkten (nicht erfüllt) oder 1 Punkt (vorliegend/erfüllt) bewertet. Die erreichten Punktzahlen für Punkt III.2.2) und Punkt III.2.3) werden mit nachstehender Gewichtung multipliziert:
1. Auswahlkriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (Ziffer III.2.2): 40 %;
Durch Addition der beiden Ergebnisse wird die Punktzahl des Bewerbers im Teilnah-mewettbewerb ermittelt.
Ausgewählt werden die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen.
Ergänzung zu IV.3.6.) Bindefrist des Angebots:
15.9.2014
Ergänzung zu IV.3.7.) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 50 stationären und 52 mobilen Fahrausweisautomaten im Eisenbahnverkehr - letztere für Triebwagen Bombardier Talent 2 mit
— Touchscreen;
— einem Zahlungsverkehrsterminal für kontaktgeführte bargeldlose Zahlverfahren einschließlich aller notwendigen Schnittstellen zur Kreditwirtschaft;
— einer Banknoten- und Münzverarbeitung,
— tlw. Ausrüstung mit Lese-/Schreibeinheit zur Verarbeitung kontaktloser Nutzermedien des MDV;
— Papierverfolgung mittels Barcodeleser;
— EBE-Zahlfunktion durch Erfassung mittels Barcodeleser;
— Echtzeitfähige Fahrplaninformation;
— einem Betriebsführungssystemsystem,
— der entsprechenden Datenkommunikation über Mobilfunk;
— Schnittstellen zum zentralen Vertriebsabrechnungssystem für Tarifdaten, Verkaufsdaten, Stammdaten, Auskunft zu Störungen, etc und Ortung.
(Optional: Bis zu 28 weitere stationäre Fahrausweisautomaten).
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
— Bis zu 28 weitere stationäre Fahrausweisautomaten;
— Ausrüstung mit Lese-/Schreibeinheit zur Verarbeitung kontaktloser Karten der Kreditwirtschaft;
— tlw. Ausrüstung mit kontaktloser Lese-/Schreibeinheit für KA-Nutzermedien;
— Kamera-/Videoüberwachung für stationäre Fahrausweisautomaten;
— Beleuchtungsaufsatz für stationäre Fahrausweisautomaten;
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Ab-schnitt III.2.1) bis III.2.3) im Einzelnen aufgeführten Nachweise, (Eigen-)erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Ab-schnitt III.2.1) bis III.2.3) im Einzelnen aufgeführten Nachweise, (Eigen-)erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen:
Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Eigenerklärungen werden vom Be-werber/der Bewerbergemeinschaft selbst erstellt. Diese müssen eigenhändig und rechtsgültig unterschrieben sowie mit Datum und Firmenstempel versehen werden.
Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend aus-drücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist eingereichte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung ihrer Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist eingereichte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung ihrer Unterlagen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammen-schließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages
a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerber - / Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären und
d) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber- / Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber- / Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Bewerber können zur Ausführung der Leistung auf die Ressourcen/Mittel von Nach-unternehmern/Dritten verweisen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nach-weis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingun-gen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedie-nen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) bis III.2.3) bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die zuvor unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Dritten eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 Sektorenverordnung (SektVO) nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nach-weis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingun-gen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedie-nen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) bis III.2.3) bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die zuvor unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Dritten eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 Sektorenverordnung (SektVO) nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsich-tigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen - ohne sich zu-gleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen - müssen die nach Abschluss des Teilnahmean-trages zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei anzugeben und auf Verlangen der Verga-bestelle diese zu benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf geson-dertes Verlangen die unter Abschnitt III.2.1.-III.2.3. genannten Nachweise und Eigen-erklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsich-tigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen - ohne sich zu-gleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen - müssen die nach Abschluss des Teilnahmean-trages zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei anzugeben und auf Verlangen der Verga-bestelle diese zu benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf geson-dertes Verlangen die unter Abschnitt III.2.1.-III.2.3. genannten Nachweise und Eigen-erklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben.
Darüber hinaus sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Erklärungen (Ver-pflichtungserklärungen nach § 20 Abs. 2, 3 SektVO) der benannten Nachunternehmer sowie der benannten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderli-chen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann.
Darüber hinaus sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Erklärungen (Ver-pflichtungserklärungen nach § 20 Abs. 2, 3 SektVO) der benannten Nachunternehmer sowie der benannten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderli-chen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
— Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
o §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches
o § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
o § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
o § 299 des Strafgesetzbuches,
o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
o § 108e des Strafgesetzbuches,
o § 264 des Strafgesetzbuches,
o § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
- Eigenerklärung des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
o über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
o es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
o es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat,
o es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
o nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuver-lässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtig-keit der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Ausschluss vom Verga-beverfahren sowie fristlose Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtig-keit der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Ausschluss vom Verga-beverfahren sowie fristlose Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Handels- und Berufsregister oder ei-ner vergleichbaren Eintragung, ausgestellt nicht vor dem 1.10.2013, in Kopie.
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus-gestellt nicht vor dem 1.10.2013, in Kopie.
— Gewerbezentralregisterauszug, ausgestellt nicht vor dem 1.10.2013, in Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind folgende Nachweise und Eigenerklärungen mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu erbringen:
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre (2010, 2011, 2012); bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröf-fentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre (2010, 2011, 2012); bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröf-fentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlosse-nen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012); sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Gesamtum-satz ist durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu bestätigen. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) in der Leistungsart mobile Fahrausweisautomaten; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Umsatz ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlosse-nen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012); sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Gesamtum-satz ist durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu bestätigen. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) in der Leistungsart mobile Fahrausweisautomaten; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Umsatz ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) in der Leistungsart stationäre Fahr-ausweisautomaten; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Umsatz ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) in der Leistungsart stationäre Fahr-ausweisautomaten; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Umsatz ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen.
- Aktuelle Wirtschaftsauskunft mit Bonitätsindex durch eine Wirtschaftsaus-kunftei (z.B. Creditreform/Bürgel), ausgestellt nicht vor dem 01.10.2013, in Kopie.
- Prüfbericht oder andere geeignete Unterlagen einer Bank, öffentlichen Spar-kasse, eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder vereidigten Buchprüfer, der den Nachweis enthält, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel auftrags-bezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belas-tet werden, in Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Prüfbericht oder andere geeignete Unterlagen einer Bank, öffentlichen Spar-kasse, eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder vereidigten Buchprüfer, der den Nachweis enthält, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel auftrags-bezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belas-tet werden, in Kopie.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (in Kopie) oder Erklärung des Versi-cherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haft-pflichtversicherung im Auftragsfall in Höhe von 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1.000.000 EUR für Personenschäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (in Kopie) oder Erklärung des Versi-cherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haft-pflichtversicherung im Auftragsfall in Höhe von 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1.000.000 EUR für Personenschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber werden aufgefordert, folgende Eigenerklärungen und Unterlagen vor-zulegen, um ihre technische Leistungsfähigkeit einzuschätzen:
— Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (beschäftigte Arbeitnehmer) und Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
— Benennung und Darstellung (Eigenerklärung) unter Angabe der Qualifikation des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals; die Projektleiter oder Know-how-Träger sind, inkl. ihrer Qualifikation zu benennen.
— Nachweis eines Qualitätsmanagements nach ISO 9001, Zertifizierung in Kopie oder Gleichwertigkeitsnachweis.
— Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von mindestens zwei Referenzprojekten zur erfolgreichen Einführung bereits in Betrieb genommener und befindlicher Vertriebssysteme für…
… mobile Fahrausweisautomaten (selbstbedient) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich des öffentlichen Perso-nennahverkehrs mit Nennung eines Ansprechpartners bei den Auftraggebern inkl. Kontaktdaten, der Leistungszeit und -ort sowie des Rechnungswertes; es muss mindestens eine Referenz im Geltungsbereich EBO für mobile Fahraus-weisautomaten nachgewiesen werden.
… stationäre Fahrausweisautomaten (selbstbedient) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Nennung eines Ansprechpartners bei den Auftraggebern inkl. Telefonnummer, der Leistungszeit sowie des Rechnungswertes.
— Kurzbeschreibung (Eigenerklärung) von Referenzprojekten für Kunden in ver-gleichbarer Größenordnung eines Unternehmens mit ca. 50 mobilen und ca. 80 stationären Fahrausweisautomaten aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Kurzbeschreibung von Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, in denen eTicketing (kontaktloses Chipkartenmanagement) umgesetzt wurde.
Bei allen Referenzen ist jeweils anzugeben, welche der folgenden Kriterien umgesetzt worden sind: Anbindung des Hintergrundsystems der Automaten an ein Vertriebshintergrundsystem (an welches), Vertrieb der Tarifsortimente mehrerer Verkehrsverbünde, Realisierung von Zielwahlmasken zur Fahrpreisermittlung, Möglichkeit zur Wahl der Sprache (mehrsprachige Bedienoberfläche), Umsetzung einer Online-Anbindung mittels UMTS/GPRS/LTE, Realisierung einer. Papierverfolgung (z.B. Barcodeverfolgung), Umsetzung der Zahlverfahren ec-cash / Girocard bzw. gleichwertiger Zahlverfahren für Debitkarten der Kreditwirtschaft, Kreditkartenzahlung, etc.
Bei allen Referenzen ist jeweils anzugeben, welche der folgenden Kriterien umgesetzt worden sind: Anbindung des Hintergrundsystems der Automaten an ein Vertriebshintergrundsystem (an welches), Vertrieb der Tarifsortimente mehrerer Verkehrsverbünde, Realisierung von Zielwahlmasken zur Fahrpreisermittlung, Möglichkeit zur Wahl der Sprache (mehrsprachige Bedienoberfläche), Umsetzung einer Online-Anbindung mittels UMTS/GPRS/LTE, Realisierung einer. Papierverfolgung (z.B. Barcodeverfolgung), Umsetzung der Zahlverfahren ec-cash / Girocard bzw. gleichwertiger Zahlverfahren für Debitkarten der Kreditwirtschaft, Kreditkartenzahlung, etc.
— Kurzbeschreibung von mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, in denen der Bewerber auch das Entstö-rungsmanagement von Fahrausweisautomaten für den Kunden erbracht hat.
Nachweise von Bewerbern, die in den letzten 3 Jahren durch Zusammenschluss, Übernahme, Übertragung oder Formwechsel entstanden sind, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber nachweist, dass Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
Nachweise von Bewerbern, die in den letzten 3 Jahren durch Zusammenschluss, Übernahme, Übertragung oder Formwechsel entstanden sind, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber nachweist, dass Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abellio GmbH, Bredeneyer Str. 2, 45133 Essen
Frau Dr. Sigrid Deichmöller
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-15 📅
Datum des Endes: 2016-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprü-fungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftrag-geberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zu-ständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprü-fungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftrag-geberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zu-ständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 240-418120 (2013-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt