Die vorliegende Beschaffungsmaßnahme verfolgt das Ziel, die Mitarbeiter der BGW und zwei weiterer abrufberechtigter Berufsgenossenschaften mit Thin Clients und Arbeitsplatzmonitoren auszustatten. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: — Los 1: Thin Clients (APRthin), inkl. Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen, — Los 2: Arbeitsplatzmonitore (APMthin – 22-Zoll, 24-Zoll und 27-Zoll) inkl. Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen. Eine Gesamtvergabe des Auftrags an einen Bieter, der in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgibt, bleibt vorbehalten. Beruhend auf der/den Rahmenvereinbarung(en) sollen durch Einzelabrufe Geräte inkl. Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen durch den Auftraggeber und die weiteren Abrufberechtigten beschafft werden. Eine Mindestabnahmemenge über die Dauer der Laufzeit ist gem. Ziff. II.2.1) dieser Bekanntmachung vorgesehen. Ein weiterer Anspruch auf Abruf besteht nicht. Neben dem Auftraggeber sind 2 weitere Berufsgenossenschaften abrufberechtigt. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, den Abruf über eine von ihm bestimmte Leasinggesellschaft zu tätigen. Der Auftraggeber und die 2 abrufberechtigten Berufsgenossenschaften beabsichtigen, gemeinsam eine IT-Arbeitsgemeinschaft (IT-ARGE) in der Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Ein Termin hierfür steht jedoch noch nicht abschließend fest. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich die Bieter einverstanden, dass die Rahmenvereinbarung von der IT-ARGE nach Gründung und Betriebsaufnahme fortgeführt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Menge oder Umfang:
Die nachfolgend dargestellten Mengengerüste sind Schätzmengen, die aus den Beschaffungsvolumen der vergangenen Jahre resultieren und Projektvorhaben berücksichtigen, die derzeit in Planung, aber hinsichtlich der Durchführung noch nicht beschlossen sind. Der Auftraggeber geht demnach von folgenden möglichen Abnahmemengen (inkl. d. Abrufberechtigten) aus, wobei sich der Bedarf im Rahmen von Dienstleistungsservices auch erheblich erhöhen kann:Los 1:Typ: Thin Clients – APRthin/ca. 2 400.Los 2:Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 22-Zoll/Anzahl: ca. 7.100,Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 24-Zoll/Anzahl: ca. 2.300,Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 27-Zoll/Anzahl: ca. 750.Bei vorstehenden Angaben handelt es sich um das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 4 EG Abs. 1 VOL/A, aus welchem keine Abnahmeverpflichtungen abgeleitet werden können. Diese Mengenangaben können überschritten und unterschritten werden, stellen also weder Mindestabnahmemengen noch Obergrenzen dar.Unabhängig von diesen dargestellten Schätzmengen ist eine Mindestabnahmemenge (inkl. d. Abrufberechtigten) über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorgesehen:Los 1:Typ: Thin Clients – APRthin/Anzahl: 1000.Los 2:Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 22-Zoll/Anzahl: 3 700,Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 24-Zoll/Anzahl: 1 100,Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 27-Zoll/Anzahl: 250.
Die nachfolgend dargestellten Mengengerüste sind Schätzmengen, die aus den Beschaffungsvolumen der vergangenen Jahre resultieren und Projektvorhaben berücksichtigen, die derzeit in Planung, aber hinsichtlich der Durchführung noch nicht beschlossen sind. Der Auftraggeber geht demnach von folgenden möglichen Abnahmemengen (inkl. d. Abrufberechtigten) aus, wobei sich der Bedarf im Rahmen von Dienstleistungsservices auch erheblich erhöhen kann:Los 1:Typ: Thin Clients – APRthin/ca. 2 400.Los 2:Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 22-Zoll/Anzahl: ca. 7.100,Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 24-Zoll/Anzahl: ca. 2.300,Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 27-Zoll/Anzahl: ca. 750.Bei vorstehenden Angaben handelt es sich um das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 4 EG Abs. 1 VOL/A, aus welchem keine Abnahmeverpflichtungen abgeleitet werden können. Diese Mengenangaben können überschritten und unterschritten werden, stellen also weder Mindestabnahmemengen noch Obergrenzen dar.Unabhängig von diesen dargestellten Schätzmengen ist eine Mindestabnahmemenge (inkl. d. Abrufberechtigten) über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorgesehen:Los 1:Typ: Thin Clients – APRthin/Anzahl: 1000.Los 2:Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 22-Zoll/Anzahl: 3 700,Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 24-Zoll/Anzahl: 1 100,Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 27-Zoll/Anzahl: 250.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Fax: +49 40202072395 📠
Die vorliegende Beschaffungsmaßnahme verfolgt das Ziel, die Mitarbeiter der BGW und zwei weiterer abrufberechtigter Berufsgenossenschaften mit Thin Clients und Arbeitsplatzmonitoren auszustatten.
Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt:
— Los 1: Thin Clients (APRthin), inkl. Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen,
— Los 2: Arbeitsplatzmonitore (APMthin – 22-Zoll, 24-Zoll und 27-Zoll) inkl. Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen.
Eine Gesamtvergabe des Auftrags an einen Bieter, der in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgibt, bleibt vorbehalten.
Beruhend auf der/den Rahmenvereinbarung(en) sollen durch Einzelabrufe Geräte inkl. Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen durch den Auftraggeber und die weiteren Abrufberechtigten beschafft werden. Eine Mindestabnahmemenge über die Dauer der Laufzeit ist gem. Ziff. II.2.1) dieser Bekanntmachung vorgesehen. Ein weiterer Anspruch auf Abruf besteht nicht.
Beruhend auf der/den Rahmenvereinbarung(en) sollen durch Einzelabrufe Geräte inkl. Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen durch den Auftraggeber und die weiteren Abrufberechtigten beschafft werden. Eine Mindestabnahmemenge über die Dauer der Laufzeit ist gem. Ziff. II.2.1) dieser Bekanntmachung vorgesehen. Ein weiterer Anspruch auf Abruf besteht nicht.
Neben dem Auftraggeber sind 2 weitere Berufsgenossenschaften abrufberechtigt. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, den Abruf über eine von ihm bestimmte Leasinggesellschaft zu tätigen.
Der Auftraggeber und die 2 abrufberechtigten Berufsgenossenschaften beabsichtigen, gemeinsam eine IT-Arbeitsgemeinschaft (IT-ARGE) in der Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Ein Termin hierfür steht jedoch noch nicht abschließend fest. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich die Bieter einverstanden, dass die Rahmenvereinbarung von der IT-ARGE nach Gründung und Betriebsaufnahme fortgeführt wird.
Der Auftraggeber und die 2 abrufberechtigten Berufsgenossenschaften beabsichtigen, gemeinsam eine IT-Arbeitsgemeinschaft (IT-ARGE) in der Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Ein Termin hierfür steht jedoch noch nicht abschließend fest. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich die Bieter einverstanden, dass die Rahmenvereinbarung von der IT-ARGE nach Gründung und Betriebsaufnahme fortgeführt wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Thin Clients
Kurze Beschreibung:
Los 1: Thin Clients (APRthin):Der APRthin ist die Basisvariante der stationären Computersysteme und dient als Endgerät, dessen funktionale Ausstattung auf die Ein- und Ausgabe beschränkt ist und der auf eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen angewiesen ist. Der Einsatz dieser Hardwarevariante soll die E Mail- und Internetnutzung sowie die Verwendung einer Bürokommunikationsanwendung wie bspw. Microsoft Office ermöglichen.
Los 1: Thin Clients (APRthin):Der APRthin ist die Basisvariante der stationären Computersysteme und dient als Endgerät, dessen funktionale Ausstattung auf die Ein- und Ausgabe beschränkt ist und der auf eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen angewiesen ist. Der Einsatz dieser Hardwarevariante soll die E Mail- und Internetnutzung sowie die Verwendung einer Bürokommunikationsanwendung wie bspw. Microsoft Office ermöglichen.
Los 1: Thin Clients (APRthin):
Der APRthin ist die Basisvariante der stationären Computersysteme und dient als Endgerät, dessen funktionale Ausstattung auf die Ein- und Ausgabe beschränkt ist und der auf eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen angewiesen ist. Der Einsatz dieser Hardwarevariante soll die E Mail- und Internetnutzung sowie die Verwendung einer Bürokommunikationsanwendung wie bspw. Microsoft Office ermöglichen.
Der APRthin ist die Basisvariante der stationären Computersysteme und dient als Endgerät, dessen funktionale Ausstattung auf die Ein- und Ausgabe beschränkt ist und der auf eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen angewiesen ist. Der Einsatz dieser Hardwarevariante soll die E Mail- und Internetnutzung sowie die Verwendung einer Bürokommunikationsanwendung wie bspw. Microsoft Office ermöglichen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Arbeitsplatzmonitore – APMthin 22-Zoll, APMthin 24-Zoll, APMthin 27-Zoll
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 enthält nachfolgend aufgeführte Gerätetypen inklusive…
… Zubehör:— APMthin – 22-Zoll,— APMthin – 24-Zoll,— APMthin – 27-Zoll.Die APMthin sind die Flachbildschirme für den Anschluss an den APRthin sowie an einen stationären oder mobilen Arbeitsplatzrechner und dienen dem Einsatz der üblichen Bürokommunikation. Der Einsatz dieser Hardwarevariante soll E-Mail- und Internetnutzung sowie die lokale Verwendung einer Bürokommunikationsanwendung wie bspw. Microsoft Office ermöglichen.
… Zubehör:
— APMthin – 22-Zoll,
— APMthin – 24-Zoll,
— APMthin – 27-Zoll.
Die APMthin sind die Flachbildschirme für den Anschluss an den APRthin sowie an einen stationären oder mobilen Arbeitsplatzrechner und dienen dem Einsatz der üblichen Bürokommunikation. Der Einsatz dieser Hardwarevariante soll E-Mail- und Internetnutzung sowie die lokale Verwendung einer Bürokommunikationsanwendung wie bspw. Microsoft Office ermöglichen.
Die APMthin sind die Flachbildschirme für den Anschluss an den APRthin sowie an einen stationären oder mobilen Arbeitsplatzrechner und dienen dem Einsatz der üblichen Bürokommunikation. Der Einsatz dieser Hardwarevariante soll E-Mail- und Internetnutzung sowie die lokale Verwendung einer Bürokommunikationsanwendung wie bspw. Microsoft Office ermöglichen.
Menge oder Umfang:
Die nachfolgend dargestellten Mengengerüste sind Schätzmengen, die aus den Beschaffungsvolumen der vergangenen Jahre resultieren und Projektvorhaben berücksichtigen, die derzeit in Planung, aber hinsichtlich der Durchführung noch nicht beschlossen sind. Der Auftraggeber geht demnach von folgenden möglichen Abnahmemengen (inkl. d. Abrufberechtigten) aus, wobei sich der Bedarf im Rahmen von Dienstleistungsservices auch erheblich erhöhen kann:
Die nachfolgend dargestellten Mengengerüste sind Schätzmengen, die aus den Beschaffungsvolumen der vergangenen Jahre resultieren und Projektvorhaben berücksichtigen, die derzeit in Planung, aber hinsichtlich der Durchführung noch nicht beschlossen sind. Der Auftraggeber geht demnach von folgenden möglichen Abnahmemengen (inkl. d. Abrufberechtigten) aus, wobei sich der Bedarf im Rahmen von Dienstleistungsservices auch erheblich erhöhen kann:
Los 1:
Typ: Thin Clients – APRthin/ca. 2 400.
Los 2:
Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 22-Zoll/Anzahl: ca. 7.100,
Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 24-Zoll/Anzahl: ca. 2.300,
Typ: Arbeitsplatzmonitore – APMthin – 27-Zoll/Anzahl: ca. 750.
Bei vorstehenden Angaben handelt es sich um das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 4 EG Abs. 1 VOL/A, aus welchem keine Abnahmeverpflichtungen abgeleitet werden können. Diese Mengenangaben können überschritten und unterschritten werden, stellen also weder Mindestabnahmemengen noch Obergrenzen dar.
Bei vorstehenden Angaben handelt es sich um das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 4 EG Abs. 1 VOL/A, aus welchem keine Abnahmeverpflichtungen abgeleitet werden können. Diese Mengenangaben können überschritten und unterschritten werden, stellen also weder Mindestabnahmemengen noch Obergrenzen dar.
Unabhängig von diesen dargestellten Schätzmengen ist eine Mindestabnahmemenge (inkl. d. Abrufberechtigten) über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorgesehen:
Auf Anforderung kann der Auftragnehmer mit Abbau, Datenlöschung und Entsorgung in Bezug auf das Altsystem sowie Aufbau und Verkabelung der Neugeräte und/oder dem Vor-Ort-Service für 1 weiteres Jahr und/oder 2 weitere Jahre nach dem Ende der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht je Gerät beauftragt werden.
Auf Anforderung kann der Auftragnehmer mit Abbau, Datenlöschung und Entsorgung in Bezug auf das Altsystem sowie Aufbau und Verkabelung der Neugeräte und/oder dem Vor-Ort-Service für 1 weiteres Jahr und/oder 2 weitere Jahre nach dem Ende der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht je Gerät beauftragt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 2013/19
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Standorte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern unter Verwendung des Formblattes „Bietererklärung Eignung“ bzw. durch selbstgefertigte Dokumente mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern unter Verwendung des Formblattes „Bietererklärung Eignung“ bzw. durch selbstgefertigte Dokumente mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters. Der Bieter hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Ausländischen Bietern oder ausländischen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit Vorlage nachzuweisen. Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass der/die dem Angebot beigefügte/n Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters jeweils den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Ausländischen Bietern oder ausländischen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit Vorlage nachzuweisen. Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass der/die dem Angebot beigefügte/n Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters jeweils den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
3. Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Ent-scheidung über die Eignung zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Ent-scheidung über die Eignung zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern unter Verwendung des Formblattes „Bietererklärung Eignung“ bzw. durch selbstgefertigte Dokumente mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern unter Verwendung des Formblattes „Bietererklärung Eignung“ bzw. durch selbstgefertigte Dokumente mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist:
1. Angaben zu dem Jahresgesamtumsatz des Bieters in EUR (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012, sowie Angaben zu dem Jahresumsatz des Bieters in Euro (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Lieferungen von IT-Komponenten zur Ausstattung von Arbeitsplätzen. Der Jahresumsatz bezieht sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht den gesamten Konzern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angaben zu dem Jahresgesamtumsatz des Bieters in EUR (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012, sowie Angaben zu dem Jahresumsatz des Bieters in Euro (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Lieferungen von IT-Komponenten zur Ausstattung von Arbeitsplätzen. Der Jahresumsatz bezieht sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht den gesamten Konzern.
2. Angaben zur Anzahl an festangestellten Mitarbeitern in den Geschäftsjahren 2010, 2011 und 2012, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, bezogen auf mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen.
Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Lieferungen von IT-Komponenten zur Ausstattung von Arbeitsplätzen. Die Anzahl bezieht sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht den gesamten Konzern.
3. Eigenerklärung dazu, dass über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt wird. Eigenerklärung über die Verpflichtung, im Auftragsfall, spätestens ab dem Beginn der Auftragsausführung, eine angemessene - mindestens jedoch mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz ist bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung dazu, dass über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt wird. Eigenerklärung über die Verpflichtung, im Auftragsfall, spätestens ab dem Beginn der Auftragsausführung, eine angemessene - mindestens jedoch mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz ist bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern unter Verwendung des Formblattes „Bietererklärung Eignung“ bzw. durch selbstgefertigte Dokumente mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern unter Verwendung des Formblattes „Bietererklärung Eignung“ bzw. durch selbstgefertigte Dokumente mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist:
1. Referenzen in Form von Eigenerklärungen zu vergleichbaren Leistungen, die der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vollständig oder überwiegend erbracht haben. Es sind nach Art und Umfang mit den hier zur Vergabe ausstehenden Leistungen vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Art der Leistungen Lieferungen von IT-Komponenten zur Ausstattung von Arbeitsplätzen über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren unter Verwendung eines elektronischen Warenkorbs als vergleichbar. Die Eigenerklärung soll mindestens zwei Referenzen beinhalten.
1. Referenzen in Form von Eigenerklärungen zu vergleichbaren Leistungen, die der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vollständig oder überwiegend erbracht haben. Es sind nach Art und Umfang mit den hier zur Vergabe ausstehenden Leistungen vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Art der Leistungen Lieferungen von IT-Komponenten zur Ausstattung von Arbeitsplätzen über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren unter Verwendung eines elektronischen Warenkorbs als vergleichbar. Die Eigenerklärung soll mindestens zwei Referenzen beinhalten.
Die Angaben zu jeder Referenz sind – unter Verwendung des in dem Formblatt „Bieterklärung Eignung“ enthaltenen Musters – wie folgt darzustellen:
— Name und Adresse des Auftraggebers (Referenzgeber),
— Branche des Referenzgebers: Öffentliche Verwaltung oder Privatwirtschaft,
— Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit diesen Angaben stimmt der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft einer Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu),
— Projektbeginn (Monat und Jahr),
— Projektende (Monat und Jahr),
— Auftragsvolumen in EUR netto (Angabe nur des eigenen Auftragsvolumens),
— Anzahl und örtliche Verteilung der Lieferorte,
— Detaillierte Beschreibung des Auftragsinhaltes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: EVB IT, VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherstellung des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Vertraulichkeit zwischen den Vertragsparteien.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
Postanschrift: Ottenser Hauptstraße 54
Postleitzahl: 22765
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013/19
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 179-308631 (2013-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-10 📅
Name: SYSback AG
Postanschrift: Theresienstieg 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Huhnholz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomstr. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangen zur Wahrung seiner Rechtschutzmöglichkeiten gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. §§ 101a, 107 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB bleiben unberührt.
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.