Der Auftraggeber ist die sequa gGmbH. Die sequa gGmbH ist eine weltweit tätige Entwicklungsorganisation und führt seit 1991 in enger Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft Programme und Projekte der internationalen Zusammenarbeit durch. Der vorliegende Auftrag umfasst die Beschaffung von diversen technischen Geräten, die für das Projekt „Beschäftigungspakt Tunesien“ benötigt werden. In diesem Projekt sollen Berufsschulen unter anderem mit Geräten ausgestattet werden, die für die Ausbildung im Bereich der Hotel/Tourismus und Kfz-Mechanik benötigt werden. Die Geräte sind vom Auftragnehmer nach Tunesien zu liefern. Darüber hinaus sind vor Ort Schulungen abzuhalten. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Leistungsbeschreibung“ für das jeweilige Los. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er den Auftragnehmer bei der Einfuhr der Geräte nach Tunesien unterstützen wird. Für die Einfuhr fallen keine Zölle an. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-18.
Auftragsbekanntmachung (2013-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Industrielle Kücheneinrichtungen
Menge oder Umfang:
Los 1 betrifft Kühl- und Gefrierschränke für Ausbildungsküchen;Los 2 betrifft Herd und Grill sowie Zubehör für Ausbildungsküchen;Los 3 ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, da bereits im vorangegangenen offenen Verfahren bezuschlagt;Los 4 betrifft Küchen Elektrogeräte für Ausbildungsküchen;Los 5 betrifft Schulungsmotoren, Getriebe und Simulatoren;
Los 1 betrifft Kühl- und Gefrierschränke für Ausbildungsküchen;Los 2 betrifft Herd und Grill sowie Zubehör für Ausbildungsküchen;Los 3 ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, da bereits im vorangegangenen offenen Verfahren bezuschlagt;Los 4 betrifft Küchen Elektrogeräte für Ausbildungsküchen;Los 5 betrifft Schulungsmotoren, Getriebe und Simulatoren;
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Industrielle Kücheneinrichtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: sequa gGmbH
Postanschrift: Alexanderstr. 10
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
E-Mail: beschaffungen-570@sequa.de📧
Der Auftrag wird mit Mitteln finanziert, die der Auftraggeber gemäß eines Zuwendungsbescheides des Auswärtigen Amtes erhält. Das Verfahren wird aufgehoben, wenn die Mittel dem Auftraggeber bis zur beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht zur Verfügung stehen.
Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich.
Das vorangehende offene Verfahren mussten in den hier betroffenen Losen mangels (wertungsfähiger) Angebote aufgehoben werden. Hierdurch ist erheblicher Zeitdruck im Projekt entstanden, da die Mittel aus dem Zuwendungsbescheid in Kürze verwendet werden müssen. Das Verfahren wird daher im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb fortgeführt. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt insofern freiwillig.
Der Auftrag wird mit Mitteln finanziert, die der Auftraggeber gemäß eines Zuwendungsbescheides des Auswärtigen Amtes erhält. Das Verfahren wird aufgehoben, wenn die Mittel dem Auftraggeber bis zur beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht zur Verfügung stehen.
Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich.
Das vorangehende offene Verfahren mussten in den hier betroffenen Losen mangels (wertungsfähiger) Angebote aufgehoben werden. Hierdurch ist erheblicher Zeitdruck im Projekt entstanden, da die Mittel aus dem Zuwendungsbescheid in Kürze verwendet werden müssen. Das Verfahren wird daher im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb fortgeführt. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt insofern freiwillig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist die sequa gGmbH. Die sequa gGmbH ist eine weltweit tätige Entwicklungsorganisation und führt seit 1991 in enger Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft Programme und Projekte der internationalen Zusammenarbeit durch.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Beschaffung von diversen technischen Geräten, die für das Projekt „Beschäftigungspakt Tunesien“ benötigt werden. In diesem Projekt sollen Berufsschulen unter anderem mit Geräten ausgestattet werden, die für die Ausbildung im Bereich der Hotel/Tourismus und Kfz-Mechanik benötigt werden. Die Geräte sind vom Auftragnehmer nach Tunesien zu liefern. Darüber hinaus sind vor Ort Schulungen abzuhalten. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Leistungsbeschreibung“ für das jeweilige Los.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Beschaffung von diversen technischen Geräten, die für das Projekt „Beschäftigungspakt Tunesien“ benötigt werden. In diesem Projekt sollen Berufsschulen unter anderem mit Geräten ausgestattet werden, die für die Ausbildung im Bereich der Hotel/Tourismus und Kfz-Mechanik benötigt werden. Die Geräte sind vom Auftragnehmer nach Tunesien zu liefern. Darüber hinaus sind vor Ort Schulungen abzuhalten. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Leistungsbeschreibung“ für das jeweilige Los.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er den Auftragnehmer bei der Einfuhr der Geräte nach Tunesien unterstützen wird. Für die Einfuhr fallen keine Zölle an. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er den Auftragnehmer bei der Einfuhr der Geräte nach Tunesien unterstützen wird. Für die Einfuhr fallen keine Zölle an. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kühl- und Gefrierschränke
Kurze Beschreibung: Kühl- und Gefrierschränke für eine Ausbildungsküche.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 000 💰
140 000 💰
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Herd und Grill
Kurze Beschreibung: Diverse Herde und Grille für eine Ausbildungsküche.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130 000 💰
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Nicht Gegenstand
Kurze Beschreibung:
Dieses Los ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahrens und wird in dieser Bekanntmachung lediglich erwähnt, um die im offenen Verfahren gewählte Nummerierung beizubehalten.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Küchen Elektrogeräte
Kurze Beschreibung:
Ausstattung für eine Ausbildungsküche, insbesondere Friteuse, Backhofen, Gasherd, Kaffeemaschine, Rührgerät etc.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 150 000 💰
180 000 💰
Menge oder Umfang:
Los 1 betrifft Kühl- und Gefrierschränke für Ausbildungsküchen;
Los 2 betrifft Herd und Grill sowie Zubehör für Ausbildungsküchen;
Los 3 ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, da bereits im vorangegangenen offenen Verfahren bezuschlagt;
Los 4 betrifft Küchen Elektrogeräte für Ausbildungsküchen;
Los 5 betrifft Schulungsmotoren, Getriebe und Simulatoren;
Referenznummer: 570-4
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FA03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tunesien
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage: „Eigenerklärung nach §§ 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A“ – im Original.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einheitlichem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Véronique Chavane
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 570-4
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 234-385100
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag wird mit Mitteln finanziert, die der Auftraggeber gemäß eines Zuwendungsbescheides des Auswärtigen Amtes erhält. Das Verfahren wird aufgehoben, wenn die Mittel dem Auftraggeber bis zur beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht zur Verfügung stehen.
Der Auftrag wird mit Mitteln finanziert, die der Auftraggeber gemäß eines Zuwendungsbescheides des Auswärtigen Amtes erhält. Das Verfahren wird aufgehoben, wenn die Mittel dem Auftraggeber bis zur beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht zur Verfügung stehen.
Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich.
Das vorangehende offene Verfahren mussten in den hier betroffenen Losen mangels (wertungsfähiger) Angebote aufgehoben werden. Hierdurch ist erheblicher Zeitdruck im Projekt entstanden, da die Mittel aus dem Zuwendungsbescheid in Kürze verwendet werden müssen. Das Verfahren wird daher im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb fortgeführt. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt insofern freiwillig.
Das vorangehende offene Verfahren mussten in den hier betroffenen Losen mangels (wertungsfähiger) Angebote aufgehoben werden. Hierdurch ist erheblicher Zeitdruck im Projekt entstanden, da die Mittel aus dem Zuwendungsbescheid in Kürze verwendet werden müssen. Das Verfahren wird daher im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb fortgeführt. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt insofern freiwillig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76 Deutschland
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...)
§ 114 Entscheidung der Vergabekamnmer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)"
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.