Betrieb KV Umschlagsanlage "Binnenhafen Wolfsburg-Fallersleben, Westrampe" als Dienstleistungskonzession

Güterverkehrszentrum Entwicklungsgesellschaft Wolfsburg mbH

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb der KV Umschlagsanlage "Binnenhafen Wolfsburg-Fallerleben, Westrampe" als Dienstleistungskonzession.
Der Binnenhafen steht im Eigentum des Auftraggebers und befindet sich in Wolfsburg-Fallerleben am Mittellandkanal zwischen den Kanalkilometern 238,7 km und 239,1 km.
a) Zum Projektstandort allgemein:
Wasserseitig umfasst der Projektstandort auf einer (Gesamt-) Kailänge von 350 m, 1x12 Meter breites Hafenbecken. Dies ermöglicht ein Anlegen von 2 Binnenschiffen ca. je 110 m oder von Schubverbänden mit ca. bis zu 185 m Länge.
Landseitig umfasst der Projektstandort eine Projektfläche von ca. 22 000 m² einschließlich eines im Bau befindlichen neuen Terminals mit einer Terminalfläche von 17 375 m². Die Fertigstellung des Terminals ist für 5.2013 geplant. Zur landseitigen Ausstattung gehören ebenfalls folgende Anlagen und Gerätschaften: Reach-Stacker, kombiniertes zweigeschössiges Büro- und Gategebäude (ca. 100 m²); Trafogebäude, Eigenverbrauchstankstelle einschließlich mobiler Gefahrgutwanne; Sicherungsanlage; Beleuchtung; Lichtsignalanlage; Schmutzwasseranschluss im Freigefälle; Regenwasserversickerungvorrichtung; Geh- und Radweg.
b) Zur Verkehrsanbindung allgemein:
Die straßenseitige Anbindung erfolgt über die Straße "Westrampe 30", die das Hafenareal in südlicher Richtung begrenzt. Die direkte Erschließung zum Gelände erfolgt über eine Zufahrtstraße, die ausschließlich für die Anbindung der Umschlagsanlage genutzt wird. Die "Westrampe" wird derzeit durch Gewerbetreibende genutzt, die sich im zum Projektstandort angrenzenden Gewerbegebiet angesiedelt haben. Auch bei Vollauslastung des Binnenhafens und des Gewerbegebietes geht der Auftraggeber davon aus, dass die Westrampe ausreichend verkehrlich leistungsfähig ist.
Wasserseitig befindet sich der Projektstandort unmittelbar am Fahrwasser des Mittellandkanals. Der Mittellandkanal verläuft in west-östlicher Richtung und verbindet den Dortmund-Ems-Kanal, die Weser, den Elbe-Seiten-Kanal, die Elbe und den Elbe-Havel-Kanal. Der Containertransport in Richtung beider Seehäfen (Bremerhaven und Hamburg) ist derzeit auf einen zweilagigen Containertransport begrenzt. In Richtung Hamburg ist die maximale Schiffslänge durch das Schiffshebewerk in Scharnebeck auf 100 m begrenzt (nutzbare Länge des Troges); die maximale Gesamtlänge (Koppelverbände) auf 185 m. In Richtung Bremerhaven ist die maximale Schiffslänge durch die derzeitige Schleuse in Minden auf 85 m begrenzt. Durch den Ausbau der Schleuse (Inbetriebnahme der ausgebauten Schleuse ist für 2013 geplant) soll allerdings ein Einsatz von Schiffen mit einer Schiffslänge von bis zu 139 m möglich sein.
Der zukünftige Konzessionär wird die KV Umschlagsanlage während der Vertragslaufzeit im eigenen Namen und auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreiben. Der Auftraggeber wird im Gegenzug einen monatllichen Pachtzins erhalten. Der Betreiber wird für die rechtliche und technische Abwicklung der Umschlagsanlage selbständig verantwortlich sein und die notwendige Unterhaltung der Umschlagsanlage einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Gerätschaften sicherzustellen haben. Der Hafenbetrieb unterliegt zuwendungsrechtlichen Anforderungen. Der Betreiber hat deshalb einen diskriminierungsfreien Zugang für Hafennutzer zu gewährleisten. Die zuwendungsrechtlichen Anforderungen werden in den Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Häfen
Menge oder Umfang:
a) Betrieb des Hafenstandortes (einschließlich aller dazugehörigen Anlagen und Gerätschaften) als Dienstleistungskonzession.b) Vertragslaufzeit: 3 Jahre.c) Geschätzte Umschlagsleistung pro Jahr: voraussichtlich ab 5.2013 ca. 100 Ladeeinheiten/ Woche.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Häfen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Güterverkehrszentrum Entwicklungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Postanschrift: Brieffach 6706/0
Postleitzahl: 38436
Postort: Wolfsburg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 065-109294
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
a) Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen. b) Der Auftraggeber plant, den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern auf Wunsch vor Abgabe des Angebotes eine Besichtigung des Projektstandortes in Wolfsburg-Fallersleben zu ermöglichen. Einzelheiten hierzu werden die Ausschreibungsunterlagen enthalten. c) Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Anhang A.III benannte Stelle zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag, Wolfsburg-Fallersleben, Bitte nicht öffnen!, z.Hd. Dr. Jan Scharf" zu versehen. d) Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien, sondern beruht allein auf förderrechtlichen Vorgaben. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein nichtoffenes Verfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze. e) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind ausgeschlossen. f) Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zu Teilnahme am weiteren nicht offenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss der Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb der KV Umschlagsanlage "Binnenhafen Wolfsburg-Fallerleben, Westrampe" als Dienstleistungskonzession.
Der Binnenhafen steht im Eigentum des Auftraggebers und befindet sich in Wolfsburg-Fallerleben am Mittellandkanal zwischen den Kanalkilometern 238,7 km und 239,1 km.
a) Zum Projektstandort allgemein:
Wasserseitig umfasst der Projektstandort auf einer (Gesamt-) Kailänge von 350 m, 1x12 Meter breites Hafenbecken. Dies ermöglicht ein Anlegen von 2 Binnenschiffen ca. je 110 m oder von Schubverbänden mit ca. bis zu 185 m Länge.
Landseitig umfasst der Projektstandort eine Projektfläche von ca. 22 000 m² einschließlich eines im Bau befindlichen neuen Terminals mit einer Terminalfläche von 17 375 m². Die Fertigstellung des Terminals ist für 5.2013 geplant. Zur landseitigen Ausstattung gehören ebenfalls folgende Anlagen und Gerätschaften: Reach-Stacker, kombiniertes zweigeschössiges Büro- und Gategebäude (ca. 100 m²); Trafogebäude, Eigenverbrauchstankstelle einschließlich mobiler Gefahrgutwanne; Sicherungsanlage; Beleuchtung; Lichtsignalanlage; Schmutzwasseranschluss im Freigefälle; Regenwasserversickerungvorrichtung; Geh- und Radweg.
Mehr anzeigen
b) Zur Verkehrsanbindung allgemein:
Die straßenseitige Anbindung erfolgt über die Straße "Westrampe 30", die das Hafenareal in südlicher Richtung begrenzt. Die direkte Erschließung zum Gelände erfolgt über eine Zufahrtstraße, die ausschließlich für die Anbindung der Umschlagsanlage genutzt wird. Die "Westrampe" wird derzeit durch Gewerbetreibende genutzt, die sich im zum Projektstandort angrenzenden Gewerbegebiet angesiedelt haben. Auch bei Vollauslastung des Binnenhafens und des Gewerbegebietes geht der Auftraggeber davon aus, dass die Westrampe ausreichend verkehrlich leistungsfähig ist.
Mehr anzeigen
Wasserseitig befindet sich der Projektstandort unmittelbar am Fahrwasser des Mittellandkanals. Der Mittellandkanal verläuft in west-östlicher Richtung und verbindet den Dortmund-Ems-Kanal, die Weser, den Elbe-Seiten-Kanal, die Elbe und den Elbe-Havel-Kanal. Der Containertransport in Richtung beider Seehäfen (Bremerhaven und Hamburg) ist derzeit auf einen zweilagigen Containertransport begrenzt. In Richtung Hamburg ist die maximale Schiffslänge durch das Schiffshebewerk in Scharnebeck auf 100 m begrenzt (nutzbare Länge des Troges); die maximale Gesamtlänge (Koppelverbände) auf 185 m. In Richtung Bremerhaven ist die maximale Schiffslänge durch die derzeitige Schleuse in Minden auf 85 m begrenzt. Durch den Ausbau der Schleuse (Inbetriebnahme der ausgebauten Schleuse ist für 2013 geplant) soll allerdings ein Einsatz von Schiffen mit einer Schiffslänge von bis zu 139 m möglich sein.
Mehr anzeigen
Der zukünftige Konzessionär wird die KV Umschlagsanlage während der Vertragslaufzeit im eigenen Namen und auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreiben. Der Auftraggeber wird im Gegenzug einen monatllichen Pachtzins erhalten. Der Betreiber wird für die rechtliche und technische Abwicklung der Umschlagsanlage selbständig verantwortlich sein und die notwendige Unterhaltung der Umschlagsanlage einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Gerätschaften sicherzustellen haben. Der Hafenbetrieb unterliegt zuwendungsrechtlichen Anforderungen. Der Betreiber hat deshalb einen diskriminierungsfreien Zugang für Hafennutzer zu gewährleisten. Die zuwendungsrechtlichen Anforderungen werden in den Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
a) Betrieb des Hafenstandortes (einschließlich aller dazugehörigen Anlagen und Gerätschaften) als Dienstleistungskonzession.
b) Vertragslaufzeit: 3 Jahre.
c) Geschätzte Umschlagsleistung pro Jahr: voraussichtlich ab 5.2013 ca. 100 Ladeeinheiten/ Woche.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Projektstandort am Mittellandkanal in Wolfsburg-Fallersleben, Westrampe (Kanalkilometer 238,7 bis 239,1), Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
a) Im Wege einer Selbstdarstellung haben Bewerber ihre Gesellschaftsstruktur, etwaige Konzernzugehörigkeiten und Beteiligungen an anderen Unternehmen zu beschreiben (Firmenstruktur). Die Selbstdarstellung ist auf maximal drei DIN A4 Seiten begrenzt.
b) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
c) Bewerber haben im Wege einer Eigenerklärung zu erklären, dass sie
- sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden bzw. ein solches beantragt worden ist, oder ihre
Tätigkeit eingestellt haben, oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen
gleichartigen Verfahren in einer dementsprechenden Lage befinden;
- keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt haben,
- im Ausschreibungsverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln sämtliche der vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechende Eigenerklärungen vorzulegen.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz mit Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von EUR 5 000 000 je Schadensfall, mindestens in Höhe von EUR 15 000 000 jährlich (Kopie ausreichend).
Im Fall von Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis nur für die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit vorzulegen.
d) Nachweis einer Maschinenbruchversicherung für den Anschaffungswert des Reach Stackers in Höhe von EUR 750 000,- (Kopie ausreichend).
Sofern Bewerber über keine entsprechenden Versicherungspolicen nach lit. c) und d) verfügen, haben sie mit ihrem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass sie im Fall der Auftragserteilung entsprechende Versicherungspolicen abschließen werden (Eigenerklärung).
Mehr anzeigen
Im Fall von Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
a) Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter unter gleichzeitiger Angabe der Anzahl der - soweit vorhanden - eingesetzten Mitarbeiter in Projekten, die nach Art und Größe mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Mehr anzeigen
Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechende Erklärungen abzugeben.
b) Benennung von Referenzen, die mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand nach Art und Größe vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Im Fall von Bietergemeinschaften können Referenzen für die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit abgegeben werden. Es muss jedoch erkennbar sein, welchem Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenz zuzuordnen ist.
c) Eigenerklärung zum Nachweis von Kenntnissen hinsichtlich der regionalen, technischen oder güterbezogenen Besonderheiten des Umschlages (z.B. Ro-Ro-Verkehre, Gefahrgut).
Im Fall von Bietergemeinschaften kann die Eigenerklärung auch für die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit abgegeben werden. Es muss jedoch erkennbar sein, welche Kenntnis welchem Bietergemeinschaftsmitglied zuzuordnen ist.
d) Namentliche Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals.
Im Fall von Bietergemeinschaften müssen entsprechende Angaben nur für die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit abgegeben werden.
Mindeststandards:
zu b): Referenzen können nur gewertet werden, wenn diese nicht älter als 3 Jahre sind. Die geforderten Referenzen haben folgende Informationen zu enthalten:
aa) Kurze Darstellung des Auftragsumfangs (insbesondere unter Benennung der umgeschlagenen Güter);
bb) Name des Auftraggebers (einschließlich Adresse und Telefonnummer);
cc) Name des Projektleiters auf Auftraggeberseite;
dd) Auftragsbeginn und -ende; Auftragsvolumen (Containerumschlagsvolumen pro Jahr etc.).
zu d): Mit der namentlichen Bennenung des vorgesehenen Leitungspersonals sind folgende Angaben beizufügen:
aa) Lebenslauf der jeweiligen Person(en) (einschließlich Angaben zur Ausbildung, Berufserfahrung, fachliche und/oder berufliche Zusatzqualifikationen, etc.);
bb) Personenbezogene Referenzliste für die jeweiligen Person(en) - soweit vorhanden - innerhalb der letzten 3 Jahre.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten hierzu enthalten die Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten hierzu enthalten die Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teinahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweils vorgesehenen Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) belegen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Mehr anzeigen
Die Gründung einer Projektgesellschaft im Fall der Zuschlagserteilung ist möglich.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die vorliegende Ausschreibung erfolgt aufgrund der Vorgaben nach der Förderrichtlinie "Richtlinie zur Förderung von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 01. April 2009. Der zukünftige Betreiber hat deshalb eine diskriminierungsfreie Hafennutzung zu gewährleisten.
Mehr anzeigen
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Entscheidend sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter Ziff. III dieser Bekanntmachung abgeforderten Unterlagen und Angaben bewertet. a) Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziff. III 2.1 c) abgeforderten Eigenerklärung festgestellt. Nur Bewerber, die die Erklärung anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium). b) Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde).Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III 2.1 a), b), 2.2 a)-d) und 2.3 a) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziff. 2.3 b)-d) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage einer fünfstufigen (Punkte-)Skala zwischen "ausreichend" und "sehr gut". Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit/Fachkunde) können bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben werden:- 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt; - 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt; - 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittbereich; - 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt; - 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit "0" Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was einen Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung pro Bewerbung erfolgt, indem die Punktzahlen pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann aufaddiert werden.
Mehr anzeigen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf
Telefon: +49 40500360480 📞
E-Mail: jscharf@goerg.de 📧
Fax: +49 40500360444 📠

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Mehr anzeigen
b) Der Auftraggeber plant, den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern auf Wunsch vor Abgabe des Angebotes eine Besichtigung des Projektstandortes in Wolfsburg-Fallersleben zu ermöglichen. Einzelheiten hierzu werden die Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Mehr anzeigen
c) Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Anhang A.III benannte Stelle zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag, Wolfsburg-Fallersleben, Bitte nicht öffnen!, z.Hd. Dr. Jan Scharf" zu versehen.
Mehr anzeigen
d) Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien, sondern beruht allein auf förderrechtlichen Vorgaben. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein nichtoffenes Verfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.
Mehr anzeigen
e) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind ausgeschlossen.
f) Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zu Teilnahme am weiteren nicht offenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss der Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Verpachtung des Binnenhafens erfolgt im Wege einer Dienstleistungskonzession. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für Dienstleistungskonzession nicht eröffnet ist.
Quelle: OJS 2013/S 065-109294 (2013-04-02)