Betrieb von Landestechnik des Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg

Der Auftragnehmer soll ein Mischnetz aus rund 900 Richtfunkstrecken SDH/PDH/ETH und Leased Lines betreiben. Dies beinhaltet den Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems, insbesondere der gelieferten Hard- und Software mit Ersatzteilmanagement) für den vereinbarten Zeitraum. Die Bereitstellung und Einbindung von Systemmanagementwerkzeugen, das Monitoring sowie die Einweisung und Schulung von Mitarbeitern des Auftraggebers ist ebenfalls Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung. Der Auftragnehmer hat ein Störungsmanagement mit Netzüberwachung 24 Stunden an sieben Tagen der Woche 365 Tage im Jahr aufrechtzuerhalten.
Zum 1.1. 2015 tritt die Wartung und der Betrieb von Teilen der in den Leitstellenkonzentratoren des Digitalfunk BW verbauten Technik hinzu.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg
Postanschrift: Postfach 10 24 43
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de 🌏
E-Mail: ksdbw@im.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112794422 📞
Fax: +49 7112315000 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 079-133222
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
1. Ergänzend zu der Bekanntmachung ist bei der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1 dieser Bekanntmachung eine Teilnahmeunterlage auf Anforderung erhältlich, die ergänzende Informationen zum Teilnahmewettbewerb enthält. Die Teilnahmeunterlage wird per E-Mail versandt. Die Teilnahmeunterlage enthält insbesondere Formblätter, die für die Abfassung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Bewerber, die diese Formblätter nicht für den Teilnahmeantrag verwenden, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Dies betrifft auch das Formblatt „Vorlage Anschreiben Teilnahmeantrag“, das vom Bewerber oder dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen ist. 2. Hinweis: Fehlende geforderte oder nachgeforderte Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/Bieter Gelegenheit zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen zu geben. 3. Teilnahmeanträge müssen in deutscher Sprache mit allen Anlagen im Original sowie mit zwei Kopien (Papierform) und in elektronischer Fassung auf CD-ROM oder DVD-ROM (eingescannte Originalunterlagen bevorzugt im PDF-Format) eingereicht werden. Das Original ist als solches zu bezeichnen. 4. Der Auftraggeber weist drauf hin, dass es den Bietern möglich ist, mehrere Hauptangebote, die sich in technischer Hinsicht unterscheiden, abzugeben. 5. Es wird ein EVB-IT Systemvertrag auf der Grundlage der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) geschlossen. 6. Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.7.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG durchgeführt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 000 000 💰
10 000 000 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll ein Mischnetz aus rund 900 Richtfunkstrecken SDH/PDH/ETH und Leased Lines betreiben. Dies beinhaltet den Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems, insbesondere der gelieferten Hard- und Software mit Ersatzteilmanagement) für den vereinbarten Zeitraum. Die Bereitstellung und Einbindung von Systemmanagementwerkzeugen, das Monitoring sowie die Einweisung und Schulung von Mitarbeitern des Auftraggebers ist ebenfalls Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung. Der Auftragnehmer hat ein Störungsmanagement mit Netzüberwachung 24 Stunden an sieben Tagen der Woche 365 Tage im Jahr aufrechtzuerhalten.
Mehr anzeigen
Zum 1.1. 2015 tritt die Wartung und der Betrieb von Teilen der in den Leitstellenkonzentratoren des Digitalfunk BW verbauten Technik hinzu.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 3-0268.0-D 40-3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung des Bewerbers, in der angegeben wird,
- ob die Bewerbung als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft erfolgt,
- ob die Bewerbung unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen und/oder benannten Nachunternehmen erfolgt,
- welche Unternehmen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind und welche Aufgaben diese jeweils im Leistungsfall übernehmen sollen, mit ca. Angabe eines Leistungsanteils in Prozent,
- welche Unternehmen als benannte Nachunternehmen oder verbundene Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und welche Aufgaben diese jeweils im Leistungsfall übernehmen sollen, mit Angabe eines ca. Leistungsanteils in Prozent.
Die Erklärung zur „Übersicht über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft“ ist vom Bewerber bzw. dem bevollmächtigten Vertreter einer Bewerbergemeinschaft abzugeben und zu unterzeichnen.
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt „Übersicht über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft", das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
2. Erklärung des Bewerbers mit Angaben zum Unternehmen, die folgende allgemeine Angaben zum Unternehmen enthält:
- Vollständige Bezeichnung des Unternehmens,
- Rechtsform des Unternehmens (bei ausländischen jur. Personen mit Erläuterung),
- Angabe, ob öffentlich oder privat, mit Erläuterung,
- Firmenanschrift, Telefon, Telefax, E-Mail, Ansprechpartner,
- Unternehmensdarstellung. Die Unternehmensdarstellung (eigenes Dokument des Bewerbers kein Formblatt, max. 10 DIN A4 Seiten) soll aus einer aussagekräftigen Darstellung über Zustand und Entwicklung des Unternehmens und die einzelnen Geschäftsfelder (Leistungsspektrum) und deren mengenmäßiges Verhältnis zueinander bestehen sowie der Struktur (Niederlassungen), Organisationsform des Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter. Die Darstellung muss hierzu zuverlässige zahlenmäßige Daten enthalten.
Mehr anzeigen
Die Erklärung mit Angaben zum Unternehmen ist von jedem Unternehmen, das als Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie als benanntes Nachunternehmen und/oder verbundenes Unternehmen in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt "Angaben zum Unternehmen", das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
3. Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Strafregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands.
4. Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Art. 39 Richtlinie 2009/81/EG und in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 VSVgV, in der dieser erklärt, dass,
- über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt und dieser Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
- er sich nicht in Liquidation befindet,
- er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
- er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- er nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist von jedem Unternehmen, das als Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder als benanntes Nachunternehmen und/oder verbundenes Unternehmen in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
5. Vorlage einer aktuellen (nicht älter als 6 Monate) von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ausgestellte Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben vor (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslands)
Mehr anzeigen
6. Vorlage einer aktuellen (nicht älter als 6 Monate) von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ausgestellte Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vor (gültige Bescheinigung der Krankenkasse zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslands)
Mehr anzeigen
7. Aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/die vorgesehenen Subunternehmer ansässig ist/sind (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV)
Mehr anzeigen
8. Erklärung des Bewerbers zu Terrorlisten, in der dieser erklärt, dass weder er, noch seine Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
Mehr anzeigen
Die Erklärung zu Terrorlisten ist von jedem Unternehmen, das als Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder als benanntes Nachunternehmen und/oder verbundenes Unternehmen in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt "Erklärung zu Terrorlisten", das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
9. Erklärung des Bewerbers zu Sicherheitsüberprüfung/Sabotageschutz, in der dieser erklärt, dass,
- er die im Auftragsfall eingesetzten Mitarbeiter, welche sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben, jeweils vor Aufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit mindestens einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 Abs. (1) LSÜG Baden-Württemberg unterziehen lassen wird,
Mehr anzeigen
- er Mitarbeiter, die die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehen, im Auftragsfall für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nicht einsetzen wird.
Die Erklärung zu Sicherheitsüberprüfung/Sabotageschutz ist von jedem Unternehmen, das als Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder als benanntes Nachunternehmen und/oder verbundenes Unternehmen in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt "Erklärung Sicherheitsüberprüfung/Sabotageschutz“, das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
10. Im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens werden den Bewerbern vertrauliche Informationen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, die sicherheitskritische Bereiche der Polizei des Landes Baden Württemberg betreffen und die geheim zu halten sind. Dies betrifft besonders die Informationen und Unterlagen, die mit einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und im weiteren Verfahren nach dieser Aufforderung übergeben werden.
Mehr anzeigen
Der Bewerber hat eine Erklärung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz vorzulegen, in der er erklärt, dass,
- er alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sowie im weiteren Vergabeverfahren Leitstellenanbindung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln und die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten wird,
Mehr anzeigen
- er die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen einschließlich der Teilnahmeunterlage vor unbefugter Einsichtnahme schützen und nicht an Dritte weitergegeben wird. Davon ausgenommen sind Berater, verbundene Unternehmen und Nachunternehmen des Bewerbers, soweit diese ebenfalls diese Erklärung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz dem Auftraggeber gegenüber abgegeben haben. Im Zweifelsfall ist das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.
Mehr anzeigen
- er sämtliche Informationen und Unterlagen, die als „Vs-Nur Für Den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet sind, entsprechend den Bestimmungen des der Teilnahmeunterlage beiliegenden „Merkblattes zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades Vs-Nur Für Den Dienstgebrauch“ behandeln wird.
Mehr anzeigen
- er nach Abschluss des Vergabeverfahrens auf Verlangen des Auftraggebers alle Informationen und Unterlagen, die er vom Auftraggeber mit einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und nach dieser Aufforderung im weiteren Verfahren erhalten hat, einschließlich aller Kopien an diesen aushändigen wird. Elektronische Kopien werden auf Verlangen des Auftraggebers BSI-Konform gelöscht. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Bewerber einen geeigneten Nachweis der Rückgabe und der Löschung erbringen,
Mehr anzeigen
z. B. in Gestalt einer eidesstattlichen Versicherung
- er für den Fall, dass er eine der Verpflichtungen aus dieser Erklärung verletzt, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Werts der ausgeschriebenen Leistungen zahlt. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch den Auftraggeber bleibt davon unberührt.
Mehr anzeigen
Diese Erklärung gilt nicht für Informationen und Unterlagen:
- welche der/die Erklärende zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Vertraulichkeitsvereinbarung bereits besitzt,
- welche zum Zeitpunkt der Überlassung bereits veröffentlicht sind oder später ohne Verschulden des/der Erklärende(n) durch Dritte veröffentlicht werden,
- welche dem/der Erklärende(n) rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zugegangen sind oder,
- welche der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung ausdrücklich freigegeben hat.
Die Erklärung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz ist von jedem Unternehmen, das als Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder als benanntes Nachunternehmen und/oder verbundenes Unternehmen in die Teilnahme am Vergabeverfahren (z. B. Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung) einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt "Erklärung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz“, das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
11. Erklärung des Bewerbers, in der er einen bevollmächtigten Ansprechpartner benennt, der den Bewerber gegenüber der Vergabestelle für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen rechtsverbindlich vertritt.
Die Erklärung ist vom Bewerber oder dem bevollmächtigten Vertreter einer Bewerbergemeinschaft abzugeben und zu unterzeichnen. Die Erklärung ist Teil des Formblatts "Vorlage Anschreiben Teilnahmeantrag", das verwendet werden muss, es findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
Vgl. ergänzend die Teilnahmeunterlage. Hinweis: Fehlende geforderte oder nachgeforderte Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren.
1. Erklärung des Nachunternehmens, die folgende allgemeine Angaben zum Unternehmen enthält:
- Angabe ob öffentlich oder privat, mit Erläuterung,
Die Erklärung mit Angaben zum Unternehmen ist von jedem Unternehmen, das als benannter Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen.
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt „Angaben zum Unternehmen", das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
2. Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Strafregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands.
3. Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Art. 39 Richtlinie 2009/81/EG und in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 VSVgV, in der dieser erklärt, dass,
4. Vorlage einer aktuellen (nicht älter als 6 Monate), von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ausgestellte Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben vor (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslands)
Mehr anzeigen
5. Vorlage einer aktuellen (nicht älter als 6 Monate) von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ausgestellte, Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vor (gültige Bescheinigung der Krankenkasse zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslands)
Mehr anzeigen
6. Aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/die vorgesehenen Subunternehmer ansässig ist/sind (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV)
Mehr anzeigen
7. Erklärung des Nachunternehmers zu Terrorlisten, in der dieser erklärt, dass weder er, noch seine Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
Mehr anzeigen
Die Erklärung zu Terrorlisten ist von jedem Unternehmen, das als benannter Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt " Erklärung zu Terrorlisten ", das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
8. Erklärung des Nachunternehmers zu Sicherheitsüberprüfung/Sabotageschutz, in der dieser erklärt, dass,
Die Erklärung zu Sicherheitsüberprüfung/Sabotageschutz ist von jedem Unternehmen, das als benannter Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen.
9. Im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens werden den Unternehmen vertrauliche Informationen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, die sicherheitskritische Bereiche der Polizei des Landes Baden Württemberg betreffen und die geheim zu halten sind. Dies betrifft besonders die Informationen und Unterlagen, die mit einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und im weiteren Verfahren nach dieser Aufforderung übergeben werden.
Mehr anzeigen
Der benannte Nachunternehmer hat eine Erklärung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz vorzulegen, in der er erklärt, dass,
- er die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen einschließlich der Teilnahmeunterlage vor unbefugter Einsichtnahme schützen und nicht an Dritte weitergegeben wird. Davon ausgenommen sind Berater, verbundene Unternehmen und Nachunternehmer des Bewerbers, soweit diese ebenfalls diese Erklärung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz dem Auftraggeber gegenüber abgegeben haben. Im Zweifelsfall ist das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.
Mehr anzeigen
- er sämtliche Informationen und Unterlagen, die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet sind, entsprechend den Bestimmungen des der Teilnahmeunterlage beiliegenden „Merkblattes zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades Vs-Nur Für Den Dienstgebrauch“ behandeln wird.
Mehr anzeigen
- er nach Abschluss des Vergabeverfahrens auf Verlangen des Auftraggebers alle Informationen und Unterlagen, die er vom Auftraggeber mit einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und nach dieser Aufforderung im weiteren Verfahren erhalten hat, einschließlich aller Kopien an diesen aushändigen wird. Elektronische Kopien werden auf Verlangen des Auftraggebers BSI-Konform gelöscht. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Bewerber einen geeigneten Nachweis der Rückgabe und der Löschung erbringen, z.B. in Gestalt einer eidesstattlichen Versicherung.
Mehr anzeigen
Die Erklärung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz ist von jedem Unternehmen, das als benannter Nachunternehmer in die Teilnahme am Vergabeverfahren (z.B. Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung) einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers mit Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, die folgende Angaben enthält:
- genaue Bezeichnung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/des verbundenen Unternehmers/ des benannten Nachunternehmens,
- Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist (leistungsartbezogener Umsatz),
Die Erklärung mit Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von jedem Unternehmen, das als Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder als benanntes Nachunternehmen und/oder verbundenes Unternehmen in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen. Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt "Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“, das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I. 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
Vgl. ergänzend die Teilnahmeunterlage. Hinweis: Fehlende geforderte oder nachgeforderte Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren.
Mindeststandards:
Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für den Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft mit Ausweis folgender Mindestdeckungssummen:
- 3 000 000 EUR für Personenschäden je Versicherungsfall;
- 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Nachunternehmers mit Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, die folgende Angaben enthält:
- genaue Bezeichnung des benannten Nachunternehmens,
- Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist (leistungsartbezogener Umsatz).
Die Erklärung mit Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von jedem Unternehmen, das als benannter Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbezogen ist, abzugeben und zu unterzeichnen. Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt "Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“, das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I. 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bewerber hat aussagekräftige mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben gesondert zu machen:
- Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft/Verbundenen Unternehmens/Benannten Nachunternehmens,
- Name des Referenzprojekts,
- Auftragnehmer des Referenzprojekts,
- Rolle im Projekt,
- Auftraggeber,
- Auskunftsperson beim Auftraggeber mit Kontaktadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Projektdauer von/bis,
- Umfang in Personentagen,
- davon vom Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/benanntem Nachunternehmen/verbundenem Unternehmen geleisteter Umfang in Personentagen,
- Kurzbeschreibung des Projekts unter Bezugnahme auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung.
Die Angaben zu Referenzprojekten sind von jedem Unternehmen, das als Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder als benanntes Nachunternehmen und/oder verbundenes Unternehmen dessen Referenzen in den Teilnahmewettbewerb einbezogen werden sollen, für jedes Referenzprojekt gesondert zu machen und zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen
Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt "Referenzprojekte“, das verwendet werden muss, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Die angegebenen Referenzprojekte sollen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Darüber hinaus können auch Referenzprojekte angegeben werden, die in den letzten sechs Jahren erbracht worden sind.
Weiterhin muss erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber selbst durchgeführt, bei welchen er mitgewirkt und welche er überwacht hat. Es sollte eine Bescheinigung des Auftraggebers nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 VSVgV beigefügt werden.
Mindeststandards:
Zu 1.: Die Referenzprojekte müssen den in Ziff. I. 1 dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand abdecken. Der Bewerber hat deshalb die nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche mit Referenzprojekten abzudecken:
- Betrieb eines Referenznetzes von SDH-/Mobilfunk-Standorten (Anzahl Richtfunkgeräte, SDH-Geräte, Ethernetgeräte) , Flächenmäßige Verteilung der MA übers Land, Anzahl MA,
- Nachweis der Qualifikation (MA im Service / Servicedesk, Qualifikationen, Ausstattung KFZ, Werkzeug, Messtechnik, G41).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die Angaben zu Referenzprojekten sind von jedem Unternehmen, das als benannter Nachunternehmer, dessen Referenzen in den Teilnahmewettbewerb einbezogen werden sollen, für jedes Referenzprojekt gesondert zu machen und zu unterzeichnen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt werden,
- in der sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Auftraggeber verpflichten und
- in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft, der dieselbe und deren Mitglieder gegenüber der Vergabestelle für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen rechtsverbindlich vertritt, für das Vergabeverfahren benannt wird.
Mehr anzeigen
Vgl. ergänzend die Teilnahmeunterlage. Ein diesen Anforderungen entsprechendes Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“, das zu verwenden ist, findet sich in der Teilnahmeunterlage, die bei der in Ziff. I 1 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
Mehr anzeigen
Hinweis: Fehlende geforderte oder nachgeforderte Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bewerber/Bieter haben die vom Auftraggeber vorgegebenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Dazu gehört die Abgabe der geforderten Erklärungen zur Vertraulichkeit, zur Sicherheitsüberprüfung/Sabotageschutz und zur Behandlung von Verschlusssachen (siehe unter III.2.1)). Für Mitarbeiter, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben werden, wird eine Sicherheitsüberprüfung nach § 7 Abs. (2) LSÜG vorausgesetzt.
Mehr anzeigen
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Innenministerium Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium, Projekt BOS-Digitalfunk BW, Koordinierende Stelle Digitalfunk
Herrn Eisoldt, Herrn De Giuli
Internetadresse: www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Prior_information_notice
Zusätzliche Informationen
1. Ergänzend zu der Bekanntmachung ist bei der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1 dieser Bekanntmachung eine Teilnahmeunterlage auf Anforderung erhältlich, die ergänzende Informationen zum Teilnahmewettbewerb enthält. Die Teilnahmeunterlage wird per E-Mail versandt. Die Teilnahmeunterlage enthält insbesondere Formblätter, die für die Abfassung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Bewerber, die diese Formblätter nicht für den Teilnahmeantrag verwenden, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Dies betrifft auch das Formblatt „Vorlage Anschreiben Teilnahmeantrag“, das vom Bewerber oder dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen ist.
Mehr anzeigen
2. Hinweis: Fehlende geforderte oder nachgeforderte Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/Bieter Gelegenheit zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen zu geben.
Mehr anzeigen
3. Teilnahmeanträge müssen in deutscher Sprache mit allen Anlagen im Original sowie mit zwei Kopien (Papierform) und in elektronischer Fassung auf CD-ROM oder DVD-ROM (eingescannte Originalunterlagen bevorzugt im PDF-Format) eingereicht werden. Das Original ist als solches zu bezeichnen.
Mehr anzeigen
4. Der Auftraggeber weist drauf hin, dass es den Bietern möglich ist, mehrere Hauptangebote, die sich in technischer Hinsicht unterscheiden, abzugeben.
5. Es wird ein EVB-IT Systemvertrag auf der Grundlage der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) geschlossen.
6. Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.7.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG durchgeführt.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-0 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 107 Abs. (3) GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
- 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften gem. § 107 Abs. (3) Nr. 1 GWB gilt während des gesamten Vergabeverfahrens eine Frist von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter.
2. Weiter weist der Auftraggeber auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101a Abs. (1) GWB hin:
Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
3. Der Auftraggeber weist zudem auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101b Abs. (1) und (2) GWB hin:
Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Innenministerium Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium, Projekt BOS-Digitalfunk BW, Koordinierende Stelle Digitalfunk
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Telefon: +49 7112794422 📞
Fax: +49 7112315000 📠
Quelle: OJS 2013/S 079-133222 (2013-04-19)