Betriebliche Altersversorgung inkl. Beratungsleistungen für die Berliner Verkehrsbetriebe AöR - Entgeltumwandlung (Arbeitnehmerfinanzierte Leistungen)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)/Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-E4 (iPlz 42200)
Die BVG möchte ihren Mitarbeitern im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung (Arbeitnehmerfinanzierte Leistungen) mittels eines Gruppenvertrages mit ungezillmerten Tarifen (unisex/geschlechtsneutral) einräumen. Als Versicherungsformen ist eine klassische, nichtfondsgebundene Direktversicherung anzubieten. Der Auftrag umfasst auch die hierzu erforderlichen Beratungsleistungen gegenüber den Mitarbeitern der Auftraggeberin.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-15.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-05-15 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2013-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)/Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-E4 (iPlz 42200)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de 🌏
E-Mail: einkauf.4@bvg.de 📧
Fax: +49 3025620258 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 094-160620
ABl. S-Ausgabe: 94
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 6
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: FEM-E4/1711/12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: siehe Vergabeunterlagen
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 360
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Sandra Luppa
Internetadresse: www.BVG.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 094-160620 (2013-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)/Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-E4 (iPlz 42200)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de 🌏
E-Mail: einkauf.4@bvg.de 📧
Fax: +49 3025620258 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 094-160620
ABl. S-Ausgabe: 94
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 6
Kurze Beschreibung:
Die BVG möchte ihren Mitarbeitern im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung (Arbeitnehmerfinanzierte Leistungen) mittels eines Gruppenvertrages mit ungezillmerten Tarifen (unisex/geschlechtsneutral) einräumen. Als Versicherungsformen ist eine klassische, nichtfondsgebundene Direktversicherung anzubieten. Der Auftrag umfasst auch die hierzu erforderlichen Beratungsleistungen gegenüber den Mitarbeitern der Auftraggeberin.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Erklärung zur Eignung (Formblatt Teil D, Anlage 4). Die Erklärung ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen;
b. Zulassung nach §§ 5 ff. VAG bzw. entsprechende Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU (vgl. §§ 110a ff. VAG), die für den Bieter (Hauptauftragnehmer) ausgestellt worden ist. Es ist eine beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheids mit dem Angebot einzureichen;
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c. Nur im Fall von Bietergemeinschaften: Mit dem Angebot Abgabe einer Eigenerklärung zur kartellrechtlichen Unbedenklichkeit der Unternehmenskooperation.
Die Bieter haben mit der Angebotsabgabe ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch die nachfolgenden Angaben und Dokumente nachzuweisen:
a. Angabe des im abgelaufenen Geschäftsjahr verwalteten Kapitalvolumens;
b. Höhe des Prämienumsatzes im Bereich der Lebensversicherungen der vergangenen 3 Jahre;
c. Höhe des Prämienumsatzes im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) der vergangenen 3 Jahre;
d. Solvabilitätskennziffer für die Jahre 2009, 2010 und 2011: Die sog. Solvabilitätskennziffer (Verhältnis von Soll-Solvabilität nach § 53c Abs. 1, Abs. 2 VAG i.V.m. Kapitalausstattungsverordnung und Ist-Solvabilität) ist jeweils für die Jahre 2010 und 2011 anzugeben. Die BVG hält den Bieter für die Zwecke ihrer Beschaffung für nicht hinreichend leistungsfähig, wenn die Solvabilitätskennziffer für die Jahre 2009, 2010 und/oder 2011 unterhalb von 120 % liegt;
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e. Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Beratung:
(1) Für die vom Bieter zur Erbringung der Informations- und Beratungsleistungen gegenüber den Mitarbeitern der BVG eingesetzten Berater ist entweder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherungnach den nachfolgenden Vorgaben abzuschließen und nachzuweisen oder der Bieter erklärt, dass er für die Beratung durch Mitarbeiter und/oder beauftragte Personen uneingeschränkt haftet und dass sich die Haftung auch auf den Fall fehlenden Auswahlverschuldens erstreckt (Haftungsübernahme).
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Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist auf eine Mindestversicherungssumme in Höhe des Doppelten der jeweils vom Gesetzgeber geforderten Mindestversicherungssummen (pro Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle pro Jahr, vgl. § 9 Versicherungsvermittlungsverordnung) abzuschließenund durch Kopie der Versicherungspolice nachzuweisen. Die Versicherung muss sämtliche vom Bieter für die Beratung eingesetzte Personen einschließen. Setzt der Bieter einen Dritten als Nachunternehmerfür die Informations- und Beratungstätigkeiten ein, so muss sich die Versicherung entweder auch auf den Nachunternehmer und die von diesem eingesetzten Personen erstrecken, der Nachunternehmer selbst hat eine entsprechende Versicherung abzuschließen und nachzuweisen oder der Bieter erklärt bezüglich des Nachunternehmers eine uneingeschränkte Haftungsübernahme unter Ausschluss der Möglichkeit, sich auf fehlendes Auswahlverschulden zu berufen,
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(2) Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nach Maßgabe des Absatz 1 muss in dem genannten Umfang spätestens mit Inkrafttreten des Gruppenversicherungsvertrags zwischen der BVG und dem Hauptauftragnehmer wirksam werden. Mit Angebotsabgabe ist ein Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden zeitlich unbefristeten Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei einemVersicherungsunternehmen beizubringen, der unter aufschiebender Bedingung des Zuschlags auf das Angebot, im Rahmen dessen die versicherten Informations- und Beratungstätigkeiten erbracht werden sollen, erfolgt sein kann. Im Falle einer Haftungsübernahme des Hauptauftragnehmers ist diese mit Angebotsabgabe verbindlich zu erklären.
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Die Bieter haben ihre Fachkunde mit der Angebotsabgabe wie folgt nachzuweisen:
a. Nachweis über die Erfahrung mit Versicherungs- bzw. Beratungsleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (Fachkunde):
(1) Das Unternehmen hat seine fachliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) durch Referenzen nachzuweisen,
die Erfahrungen mit Versicherungsleistungen und Beratungsleistungen für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten und insbesondere öffentlichen Arbeitgebern, bei denen gleichzeitig eine mögliche Versorgung der Mitarbeiter durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bzw. durch eine Zusatzversorgungskasse (ZVK) zu berücksichtigen war, belegen,
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(2) Hierzu legt der Bieter eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vor, die er im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Gruppenverträgen erbracht hat unter Angabe des Leistungsumfangs, des Zeitraums der Leistungserbringung sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
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Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber erfolgt der Nachweis durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung, wobei im letzteren Falle eine einfache Erklärung des Bieters genügt, sofern eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist.
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b. Nachweis über die personelle Leistungsfähigkeit (Kapazität) für die Beratung der Angestellten der BVG AöR.
(1) Das Unternehmen hat seine personelle Leistungsfähigkeit für die Beratung der rund 11 000 Mitarbeiter der BVG AöR, die für die Entgeltumwandlung potentiell in Frage kommen, durch den Nachweis personeller Kapazitäten in Höhe von insgesamt mindestens 300 Wochenarbeitsstunden für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Erstinformation der Mitarbeiter der Auftraggeberin nach Vertragsschluss zu belegen,
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(2) Hierzu gibt der Bieter die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl seiner Mitarbeiter bzw. derjenigen des von ihm eingesetzten Nachunternehmers an, die im Bereich der Versicherungsberatung (unmittelbare Mitarbeiterberatung) tätig sind sowie den von diesen Mitarbeitern erbrachten Umfang an Wochenarbeitsstunden,
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(3) Durch diesen Nachweis soll die Leistungsfähigkeit belegt werden, die an der Beratung interessierten Mitarbeiter der BVG innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten den sich aus der Leistungsbeschreibung im Einzelnen ergebenden Anforderungen entsprechend zu beraten.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: siehe Vergabeunterlagen
Sonstige besondere Bedingungen:
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Einklang mit den ihr sich aus dem Berliner Personalvertretungsgesetz (BlnPersVG) ergebenden Verpflichtungen durch.
Sie hat ihren Gesamtpersonalrat (GPR) beteiligt. Der GPR hat der mit dieser Ausschreibung angestrebten Vergabe durch Gremienbeschluss zugestimmt unter folgender, für das Vergabeverfahren relevanten Bedingung:
Der GPR ist durch Vorlage der durch die Bieter mit dem Angebot einzureichenden ergänzenden Regelungen zur Überschussbeteiligung vor Zuschlagserteilung über die gegenwärtig noch offenen Regelungsinhalte zu informieren.
Die BVG hat dem GPR zugesichert, diese Bedingung zu erfüllen. Sie weist die Bieter darauf hin, dass die Erfüllung der personalvertretungsrechtlichen Verpflichtungen durch die BVG Auswirkungen auf Dauer und Erfolg des Vergabeverfahrens haben kann.
Für etwaige Nachteile der Bieter, die sich aus der Erfüllung der personalvertretungsrechtlichen Verpflichtungen der BVG ergeben, haftet die BVG nicht.
Die Versicherungsleistungen sind von einem Unternehmen zu erbringen, das über eine Zulassung nach §§ 5 ff. VAG bzw. eine entsprechende Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verfügt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 360
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Sandra Luppa
Internetadresse: www.BVG.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabe unterliegt nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Nachprüfung durch die Vergabekammern.
(2) Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB muss der Bieter einen von ihm erkannten etwaigen Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich rügen. Zudem sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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(3) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziff. 21.2 BB genannten Vergabekammer schriftlich und gemäß den weiteren Vorgaben des § 108 GWB einzureichen.
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