Die Stadthafen Lünen GmbH betreibt den Stadthafen Lünen. Zum Umschlag von Stück- und Schüttgütern (von Land auf Schiff und umgekehrt) soll ein neuer hydraulischer Auslegerkran angeschafft werden. Der Kran wird auf der vorhandenen diskontinuierlich gelagerten Schiene UIC 60 (Spurweite 6000 mm) zum Einsatz kommen. Der Kran muss auf der vorhandenen Kranbahn von der Schienen-Solllage mit maximalen Abweichungen „Spannweite 6000 +/- 17 mm“ und „Lage der Einzelschiene im Grundriss: +/- 17 mm“, im Übrigen ohne Einschränkung betrieben werden können. Einspeisung: 400V/ mind. 250 kW und max. 320 kW. Die Einspeisung erfolgt über Stromabnehmer aus einem mit Blechplatten abgedeckten Schleifleitungskanal. Die Tragfähigkeit des Krans muss mindestens 9,5 Tonnen bei 16 m Ausladung von -4 bis 10m über Flur (Stückgut) betragen. Der Kran muss mindestens eine Umschlagsleistung von 3 Umschlagsspielen pro Minute mit einem 5-Kubikmeter-Greifer bei einer Ausladung von 19m und 4m unter Wasserniveau aufweisen. Die Hubhöhe muss mindestens 23m betragen, die Ausladung mindestens 21m. Das Angebot muss Lieferung, Montage vor Ort und Inbetriebnahme umfassen. Vor der Inbetriebnahme ist die Abnahme durch einen Kransachverständigen erforderlich (entsprechend BGV D6). Eine Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren wird optional abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hafenkräne
Menge oder Umfang: 1 Hafenkran.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hafenkräne📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadthafen Lünen GmbH
Postanschrift: Buchenberg 12
Postleitzahl: 44532
Postort: Lünen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadthafen-luenen.de🌏
E-Mail: j.kirchhof@swl24.de📧
Telefon: +49 2306707187📞
Fax: +49 230650453 📠
1.) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich (persönlich, per Boten, per Post) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Hafenkran, Frist 7.3.2013, 12:00 Uhr", bei der in Ziffer I.)1.) genannten Kontaktstelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form ist unzulässig.
2.) Der Auftragnehmer hat den Kran innerhalb von 12 Monaten ab Auftragserteilung zu liefern.
3.) Es sollen max. 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Gehen mehr als 5 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber ein, werden die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, nach folgenden Kriterien ausgewählt: Anzahl der nachgewiesenen Referenzaufträge über vergleichbare Leistungen (Gewichtung: 60 %), mit vergleichbaren Leistungen erzielter durchschnittlicher Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Gewichtung 40 %).
4.) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren gem. § 30 SektVO aufzuheben und einzustellen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, dass notwendige, aber noch nicht vorhandene öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt werden oder dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen.
1.) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich (persönlich, per Boten, per Post) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Hafenkran, Frist 7.3.2013, 12:00 Uhr", bei der in Ziffer I.)1.) genannten Kontaktstelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form ist unzulässig.
2.) Der Auftragnehmer hat den Kran innerhalb von 12 Monaten ab Auftragserteilung zu liefern.
3.) Es sollen max. 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Gehen mehr als 5 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber ein, werden die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, nach folgenden Kriterien ausgewählt: Anzahl der nachgewiesenen Referenzaufträge über vergleichbare Leistungen (Gewichtung: 60 %), mit vergleichbaren Leistungen erzielter durchschnittlicher Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Gewichtung 40 %).
4.) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren gem. § 30 SektVO aufzuheben und einzustellen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, dass notwendige, aber noch nicht vorhandene öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt werden oder dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadthafen Lünen GmbH betreibt den Stadthafen Lünen. Zum Umschlag von Stück- und Schüttgütern (von Land auf Schiff und umgekehrt) soll ein neuer hydraulischer Auslegerkran angeschafft werden. Der Kran wird auf der vorhandenen diskontinuierlich gelagerten Schiene UIC 60 (Spurweite 6000 mm) zum Einsatz kommen. Der Kran muss auf der vorhandenen Kranbahn von der Schienen-Solllage mit maximalen Abweichungen „Spannweite 6000 +/- 17 mm“ und „Lage der Einzelschiene im Grundriss: +/- 17 mm“, im Übrigen ohne Einschränkung betrieben werden können. Einspeisung: 400V/ mind. 250 kW und max. 320 kW. Die Einspeisung erfolgt über Stromabnehmer aus einem mit Blechplatten abgedeckten Schleifleitungskanal. Die Tragfähigkeit des Krans muss mindestens 9,5 Tonnen bei 16 m Ausladung von -4 bis 10m über Flur (Stückgut) betragen. Der Kran muss mindestens eine Umschlagsleistung von 3 Umschlagsspielen pro Minute mit einem 5-Kubikmeter-Greifer bei einer Ausladung von 19m und 4m unter Wasserniveau aufweisen. Die Hubhöhe muss mindestens 23m betragen, die Ausladung mindestens 21m. Das Angebot muss Lieferung, Montage vor Ort und Inbetriebnahme umfassen. Vor der Inbetriebnahme ist die Abnahme durch einen Kransachverständigen erforderlich (entsprechend BGV D6). Eine Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren wird optional abgeschlossen.
Die Stadthafen Lünen GmbH betreibt den Stadthafen Lünen. Zum Umschlag von Stück- und Schüttgütern (von Land auf Schiff und umgekehrt) soll ein neuer hydraulischer Auslegerkran angeschafft werden. Der Kran wird auf der vorhandenen diskontinuierlich gelagerten Schiene UIC 60 (Spurweite 6000 mm) zum Einsatz kommen. Der Kran muss auf der vorhandenen Kranbahn von der Schienen-Solllage mit maximalen Abweichungen „Spannweite 6000 +/- 17 mm“ und „Lage der Einzelschiene im Grundriss: +/- 17 mm“, im Übrigen ohne Einschränkung betrieben werden können. Einspeisung: 400V/ mind. 250 kW und max. 320 kW. Die Einspeisung erfolgt über Stromabnehmer aus einem mit Blechplatten abgedeckten Schleifleitungskanal. Die Tragfähigkeit des Krans muss mindestens 9,5 Tonnen bei 16 m Ausladung von -4 bis 10m über Flur (Stückgut) betragen. Der Kran muss mindestens eine Umschlagsleistung von 3 Umschlagsspielen pro Minute mit einem 5-Kubikmeter-Greifer bei einer Ausladung von 19m und 4m unter Wasserniveau aufweisen. Die Hubhöhe muss mindestens 23m betragen, die Ausladung mindestens 21m. Das Angebot muss Lieferung, Montage vor Ort und Inbetriebnahme umfassen. Vor der Inbetriebnahme ist die Abnahme durch einen Kransachverständigen erforderlich (entsprechend BGV D6). Eine Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren wird optional abgeschlossen.
Beschreibung der Optionen:
Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren zuzügl. Verlängerungsoption.
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lünen, Kreis Unna.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I.) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
1.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass Personen, die dem Bewerber zuzurechnen sind, nicht wegen Verstoßes einer in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Tatbestände rechtskräftig verurteilt worden ist, nach dem folgenden Muster:
"Wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Absatz 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
b) §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
b) §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
c) § 299 des Strafgesetzbuches,
d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
e) § 108e des Strafgesetzbuches,
f) § 264 des Strafgesetzbuches,
g) § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt."
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt."
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags im Einzelfall innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten Frist einen Auszug auf dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes zu fordern. Wenn eine Urkunde oder eine Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags im Einzelfall innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten Frist einen Auszug auf dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes zu fordern. Wenn eine Urkunde oder eine Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Ausschlussgründe vorliegen, nach dem folgenden Muster:
"Wir erklären,
a) dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist,
b) dass sich unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
c) dass unser Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
d) dass unser Unternehmen nicht unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben hat
e) dass unser Unternehmen bzw. die verantwortlich für dies handelnden Personen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Zuverlässigkeit unseres Unternehmens oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird."
e) dass unser Unternehmen bzw. die verantwortlich für dies handelnden Personen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Zuverlässigkeit unseres Unternehmens oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird."
3.) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate).
II.) Hinweise:
1.) Die Erklärungen und Nachweise zu I.) 1.) bis 3.) sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
2.) Beruft sich der Bewerber auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er die Nachweise und Erklärungen zu I.) 1.) bis 3.) auch für diese anderen Unternehmen abgeben und zusätzlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem der Bewerber z.B. eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einreicht.
2.) Beruft sich der Bewerber auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er die Nachweise und Erklärungen zu I.) 1.) bis 3.) auch für diese anderen Unternehmen abgeben und zusätzlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem der Bewerber z.B. eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einreicht.
3.) Wenn eine Einzelerklärung nach I.) 1.) oder 2.) nicht bestätigt werden kann, ist der Grund hierfür anzugeben und zu erläutern, warum das Unternehmen trotzdem nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.
4.) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I.) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
4.) Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie über seinen Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Lieferung hydraulisch betriebener Auslegerkrane), in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder – bei kürzerer Geschäftstätigkeit – aller bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre (Angabe für jedes Geschäftsjahr gesondert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4.) Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie über seinen Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Lieferung hydraulisch betriebener Auslegerkrane), in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder – bei kürzerer Geschäftstätigkeit – aller bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre (Angabe für jedes Geschäftsjahr gesondert).
II.) Hinweise:
1.) Die Erklärungen zu I.) 4.) sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. Bei der Eignungsprüfung wird jedoch auf die Angaben der Bewerbergemeinschaft insgesamt abgestellt.
2.) Beruft sich der Bewerber auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er die Erklärungen zu I.) 4.) auch für diese anderen Unternehmen abgeben und zusätzlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem der Bewerber z.B. eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Beruft sich der Bewerber auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er die Erklärungen zu I.) 4.) auch für diese anderen Unternehmen abgeben und zusätzlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem der Bewerber z.B. eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einreicht.
3.) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I.) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
5.) Eigenerklärung über die wesentlichen erbrachten, mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen (Lieferung hydraulisch betriebener Auslegerkrane) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder – bei kürzerer Geschäftstätigkeit – der bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre durch eine Auflistung der Auftraggeber (Referenzliste mit Institution, Adresse, Name des Ansprechpartners, Telefonnummer) mit Angabe der Beauftragungszeiträume, der Art der Leistung und des Leistungsumfanges/Auftragswertes. Mindestanforderung 1 Referenz.
5.) Eigenerklärung über die wesentlichen erbrachten, mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen (Lieferung hydraulisch betriebener Auslegerkrane) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder – bei kürzerer Geschäftstätigkeit – der bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre durch eine Auflistung der Auftraggeber (Referenzliste mit Institution, Adresse, Name des Ansprechpartners, Telefonnummer) mit Angabe der Beauftragungszeiträume, der Art der Leistung und des Leistungsumfanges/Auftragswertes. Mindestanforderung 1 Referenz.
II.) Hinweise:
1.) Die Erklärungen und Nachweise zu I.) 5.) und I.) 6.) sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. Bei der Eignungsprüfung wird jedoch auf die Erklärungen und Nachweise der Bewerbergemeinschaft insgesamt abgestellt.
1.) Die Erklärungen und Nachweise zu I.) 5.) und I.) 6.) sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. Bei der Eignungsprüfung wird jedoch auf die Erklärungen und Nachweise der Bewerbergemeinschaft insgesamt abgestellt.
2.) Beruft sich der Bewerber auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er die Erklärung zu I.) 5.) und den Nachweis zu I.) 6.) auch für diese andere Unternehmen abgeben und zusätzlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem der Bewerber z.B. eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einreicht.
2.) Beruft sich der Bewerber auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er die Erklärung zu I.) 5.) und den Nachweis zu I.) 6.) auch für diese andere Unternehmen abgeben und zusätzlich nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem der Bewerber z.B. eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einreicht.
3.) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern.
III.) Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
1.) Formular II: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)
2.) Formular III: Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)
IV.) Hinweise:
1.) Die Erklärungen zu III.) 1.) und 2.) (Formulare II und III) sind zusätzlich auch von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften sowie allen weiteren Nachunternehmern der Nachunternehmer usw. mit dem Angebot einzureichen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
1.) Die Erklärungen zu III.) 1.) und 2.) (Formulare II und III) sind zusätzlich auch von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften sowie allen weiteren Nachunternehmern der Nachunternehmer usw. mit dem Angebot einzureichen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
2.) Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren, so sind die Verpflichtungserklärungen zu III.) 1.) und 2.) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers; Näheres Vergabeunterlagen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers; Näheres Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: in den Vergabeunterlagen geregelt
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung mit Angabe des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Betriebsleitung
Herrn Joachim Kirchhof
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de📧
Telefon: +49 2931822197📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de🌏
Fax: +49 29318240159 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 026-040594 (2013-02-01)
Ergänzende Angaben (2013-02-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt