Bewirtschaftung Kantine und Cateringleistungen am Standort Geesthacht Die HZG-Kantine stellt eine soziale Einrichtung zu Gunsten der Betriebsangehörigen dar. Zum Einzugsgebiet der Kantine gehören über 650 Personen. Derzeit werden täglich durchschnittlich 300 Essen ausgegeben. Die Speisesaalkapazität beträgt 150 Plätze, das Casino mit 50 Plätzen und die Terrasse mit 50 Plätzen. Der Speisesaal und das Casino sind durch einen Flur miteinander verbunden. Die Bewirtschaftung erfolgt nach festen Vorgaben durch HZG wie z. Bsp. Leistungsumfang, Angebotsstruktur, Öffnungszeiten, Preise und Kalkulationsvorgaben. Es ist ein Vertrag im Namen und auf Rechnung des Bewirtschafters vorgesehen. Die Räumlichkeiten inkl. technischer Einrichtungsgegenstände, Möblierung sowie Energie und Wasser werden zur Verfügung gestellt. Die vom Pächter erzielten Ersparnisse in der Wirtschaftsführung (insbesondere bei den Betriebskosten), die im Gegensatz zu einem reinen Gaststättenbetrieb durch kein größeres Risiko belastet und durch günstige Pachtbedingungen unterstützt wird, sollen der Verbesserung und der Verbilligung des Mittagessens und des übrigen Angebots zugutekommen und sind bei der Festsetzung des Abgabepreises zu berücksichtigen. Weiter sind mit der Bewirtschaftung der Kantine auch Cateringleistungen verbunden, dessen Umfang jährlich ca. 65 000,00 Euro beträgt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich um eine Dienstleistungskonzession handelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2013-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
Menge oder Umfang:
Bewirtschaftungsvertrag ab 01.01.2014 für 2 Jahre mit der Option um 2 Jahre Verlängerung
Gesamtwert des Auftrags: 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postleitzahl: 21502
Postort: Geesthacht
Kontakt
Internetadresse: http://www.hzg.de🌏
E-Mail: einkauf@hzg.de📧
Telefon: +49 4152871721📞
Fax: +49 4152871750 📠
Bewirtschaftung Kantine und Cateringleistungen am Standort Geesthacht
Die HZG-Kantine stellt eine soziale Einrichtung zu Gunsten der Betriebsangehörigen dar. Zum Einzugsgebiet der Kantine gehören über 650 Personen. Derzeit werden täglich durchschnittlich 300 Essen ausgegeben. Die Speisesaalkapazität beträgt 150 Plätze, das Casino mit 50 Plätzen und die Terrasse mit 50 Plätzen. Der Speisesaal und das Casino sind durch einen Flur miteinander verbunden. Die Bewirtschaftung erfolgt nach festen Vorgaben durch HZG wie z. Bsp. Leistungsumfang, Angebotsstruktur, Öffnungszeiten, Preise und Kalkulationsvorgaben. Es ist ein Vertrag im Namen und auf Rechnung des Bewirtschafters vorgesehen. Die Räumlichkeiten inkl. technischer Einrichtungsgegenstände, Möblierung sowie Energie und Wasser werden zur Verfügung gestellt. Die vom Pächter erzielten Ersparnisse in der Wirtschaftsführung (insbesondere bei den Betriebskosten), die im Gegensatz zu einem reinen Gaststättenbetrieb durch kein größeres Risiko belastet und durch günstige Pachtbedingungen unterstützt wird, sollen der Verbesserung und der Verbilligung des Mittagessens und des übrigen Angebots zugutekommen und sind bei der Festsetzung des Abgabepreises zu berücksichtigen. Weiter sind mit der Bewirtschaftung der Kantine auch Cateringleistungen verbunden, dessen Umfang jährlich ca. 65 000,00 Euro beträgt.
Die HZG-Kantine stellt eine soziale Einrichtung zu Gunsten der Betriebsangehörigen dar. Zum Einzugsgebiet der Kantine gehören über 650 Personen. Derzeit werden täglich durchschnittlich 300 Essen ausgegeben. Die Speisesaalkapazität beträgt 150 Plätze, das Casino mit 50 Plätzen und die Terrasse mit 50 Plätzen. Der Speisesaal und das Casino sind durch einen Flur miteinander verbunden. Die Bewirtschaftung erfolgt nach festen Vorgaben durch HZG wie z. Bsp. Leistungsumfang, Angebotsstruktur, Öffnungszeiten, Preise und Kalkulationsvorgaben. Es ist ein Vertrag im Namen und auf Rechnung des Bewirtschafters vorgesehen. Die Räumlichkeiten inkl. technischer Einrichtungsgegenstände, Möblierung sowie Energie und Wasser werden zur Verfügung gestellt. Die vom Pächter erzielten Ersparnisse in der Wirtschaftsführung (insbesondere bei den Betriebskosten), die im Gegensatz zu einem reinen Gaststättenbetrieb durch kein größeres Risiko belastet und durch günstige Pachtbedingungen unterstützt wird, sollen der Verbesserung und der Verbilligung des Mittagessens und des übrigen Angebots zugutekommen und sind bei der Festsetzung des Abgabepreises zu berücksichtigen. Weiter sind mit der Bewirtschaftung der Kantine auch Cateringleistungen verbunden, dessen Umfang jährlich ca. 65 000,00 Euro beträgt.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich um eine Dienstleistungskonzession handelt.
Referenznummer: FE 101/092013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geesthacht
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag:
1. Kurzporträt des Unternehmens
2. Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Schwerpunkt Kantinenbewirtschaftung und Cateringleistungen
3. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Koch/Köchin, Servierkraft, Kassierer/in, Hilfskräfte usw.)
4. Referenzlisten für die Kantine mit Gastronomie und Cateringleistungen mit Größenangaben
5. Musterspeisepläne
6. Auszug von Cateringleistungen
7. Zertifizierung nach ISO 9001 für Speisen-Produktion, Spül-, Transportleistungen, Reinigung
8. Zertifizierung über die HACCP für Beköstigungsproduktion, Spül-, Transportleistungen
9. Aktueller Nachweis der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zutreffenden Finanzamtes
10. Aktueller Nachweis der Krankenkasse/n zur Zahlung des Beitrages für Arbeitnehmer
11. Aktueller Nachweis der Eintragung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
12. Aktueller Nachweis der der Rückversicherung bei Eintritt eines Insolvenzverfahrens für entstehende Gewährleistungsansprüche
13. Nachweis einer Betriebs-Haftpflichtversicherung
Die aktuellen Nachweise sollen nicht älter als 6 Monate sein.
Werden die genannten Nachweisen durch den Bieter nicht mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt, kann dies zwangsläufig zum Ausschluss des Teilnahmeantrages des Bieters von der Wertung führen.
Von den eingegangenen Teilnahmeanträgen werden mindestens 3, aber höchstens 8 Bewerber die Verdingungsunterlagen erhalten.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-10-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Dorit Wegner
Internetadresse: www.hzg.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FE 101/092013
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind".
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens
gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die
Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon
vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach
Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag
der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.