Bezeichnung: Durch die Aktivierung und Umstrukturierung des Lindenquartiers (ehemals Hertie im City-Center) soll der Einzelhandelsstandort Peine in seiner Gesamtheit gestärkt werden. Die Stadt Peine sucht einen Investor, der auf eigene Kosten und eigenes Risiko das Lindenquartier in Peine erwirbt und neu gestaltet (Planung, Bau, Finanzierung und Vermarktung)
Auftragsbekanntmachung (2013-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtentwicklungsbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtentwicklungsbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Peine
Postanschrift: Kantstraße 5
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.peine.de🌏
E-Mail: lindenquartier@stadt-peine.de📧
Telefon: +49 517149405📞
Fax: +49 517149414 📠
Die Teilnahmebroschüre ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern und für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu verwenden.
Bitte speichern Sie den vollständigen Teilnahmeantrag zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-Rom) im geschützten Format (z. B. PDF) und reichen diesen mit der Papierfassung (1 Original, 2 Kopien) des Teilnahmeantrages ein.
Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Vermerk zu versehen:
„Teilnahmeantrag
Investorensuche Lindenquartier
-Nicht öffnen-“.
Teilnahmeanträge dürfen nur schriftlich eingereicht werden. Per E-Mail oder Telefax eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und der VOB. Es liegt kein Bauauftrag im Sinne des § 99 GWB vor. Die Stadt Peine führt zur Investorensuche ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche eines Investors durch. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
Die Teilnahmebroschüre ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern und für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu verwenden.
Bitte speichern Sie den vollständigen Teilnahmeantrag zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-Rom) im geschützten Format (z. B. PDF) und reichen diesen mit der Papierfassung (1 Original, 2 Kopien) des Teilnahmeantrages ein.
Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Vermerk zu versehen:
„Teilnahmeantrag
Investorensuche Lindenquartier
-Nicht öffnen-“.
Teilnahmeanträge dürfen nur schriftlich eingereicht werden. Per E-Mail oder Telefax eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und der VOB. Es liegt kein Bauauftrag im Sinne des § 99 GWB vor. Die Stadt Peine führt zur Investorensuche ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche eines Investors durch. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Innenstadt von Peine stellte das sogenannte City Center mit dem Kaufhaus Karstadt bzw. später Hertie seit den 70er Jahren einen wichtigen und attraktiven Schwerpunkt innerhalb der Peiner Einzelhandelsstruktur dar. Es wurde in rückwärtiger Lage mit einer Distanz von mindestens 90 m zwischen dem Hauptgebäude und der Haupteinkaufslage Gröpern angesiedelt. Das Kaufhaus wurde auf der ehemaligen Lindenstraße errichtet und durch kleinteilige eingeschossige Ladenzeilen an zwei Stellen an die Haupteinkaufslage Gröpern angebunden.
In der Innenstadt von Peine stellte das sogenannte City Center mit dem Kaufhaus Karstadt bzw. später Hertie seit den 70er Jahren einen wichtigen und attraktiven Schwerpunkt innerhalb der Peiner Einzelhandelsstruktur dar. Es wurde in rückwärtiger Lage mit einer Distanz von mindestens 90 m zwischen dem Hauptgebäude und der Haupteinkaufslage Gröpern angesiedelt. Das Kaufhaus wurde auf der ehemaligen Lindenstraße errichtet und durch kleinteilige eingeschossige Ladenzeilen an zwei Stellen an die Haupteinkaufslage Gröpern angebunden.
Im Jahr 2009 wurde das Hertie-Kaufhaus geschlossen. Auch viele der ehemals am City Center ansässigen kleinen Einzelhandelsunternehmen in der Lindenstraße haben zwischenzeitlich den Betrieb eingestellt. Der Stadt Peine ist es Ende 2012 gelungen, den vormaligen Bereich des City Centers einschließlich des Hertie-Kaufhauses und angrenzender Grundstücke mit einer Grundfläche von ca. 18 934 m² zu erwerben. Nunmehr wird ein Investor gesucht, der die Grundstücke von der Stadt Peine erwirbt und auf eigene Kosten und eigenes Risiko die vorhandenen Potentiale nutzt und weiterentwickelt. Ziel der Stadt Peine ist es, die Funktion als Mittelzentrum zu stärken und die Innenstadt insgesamt attraktiver zu gestalten. Die Innenstadt von Peine soll als Handels- und Dienstleistungszentrum weiter ausgebaut werden. Grundlage dafür sind die Ratsbeschlüsse zum Investorenwettbewerb, das Einzelhandelsentwicklungskonzept, ISEK und das Innenstadtkonzept, abrufbar unter: www.peine01.de/investorenwettbewerb.
Im Jahr 2009 wurde das Hertie-Kaufhaus geschlossen. Auch viele der ehemals am City Center ansässigen kleinen Einzelhandelsunternehmen in der Lindenstraße haben zwischenzeitlich den Betrieb eingestellt. Der Stadt Peine ist es Ende 2012 gelungen, den vormaligen Bereich des City Centers einschließlich des Hertie-Kaufhauses und angrenzender Grundstücke mit einer Grundfläche von ca. 18 934 m² zu erwerben. Nunmehr wird ein Investor gesucht, der die Grundstücke von der Stadt Peine erwirbt und auf eigene Kosten und eigenes Risiko die vorhandenen Potentiale nutzt und weiterentwickelt. Ziel der Stadt Peine ist es, die Funktion als Mittelzentrum zu stärken und die Innenstadt insgesamt attraktiver zu gestalten. Die Innenstadt von Peine soll als Handels- und Dienstleistungszentrum weiter ausgebaut werden. Grundlage dafür sind die Ratsbeschlüsse zum Investorenwettbewerb, das Einzelhandelsentwicklungskonzept, ISEK und das Innenstadtkonzept, abrufbar unter: www.peine01.de/investorenwettbewerb.
Die Entwicklungsfläche ist der wichtigste Bereich für Impulse des Handelsstandortes Peine. Dementsprechend hat eine die Innenstadt ergänzende Sortimentsgestaltung Priorität in der städtebaulichen Konzeption. Funktionale Ergänzungen aus den Bereichen Dienstleistung, Gesundheit, Freizeit und Wohnen sind aber ausdrücklich erwünscht. Sie sollten die Integration in das Stadtgefüge und die Lebendigkeit der Innenstadt unterstützen. Der Expansionsrahmen zentrenrelevanter Sortimente wird in einer Größenordnung von 7 000-10 000 m² (je nach Angebotsstruktur) gesehen.
Die Entwicklungsfläche ist der wichtigste Bereich für Impulse des Handelsstandortes Peine. Dementsprechend hat eine die Innenstadt ergänzende Sortimentsgestaltung Priorität in der städtebaulichen Konzeption. Funktionale Ergänzungen aus den Bereichen Dienstleistung, Gesundheit, Freizeit und Wohnen sind aber ausdrücklich erwünscht. Sie sollten die Integration in das Stadtgefüge und die Lebendigkeit der Innenstadt unterstützen. Der Expansionsrahmen zentrenrelevanter Sortimente wird in einer Größenordnung von 7 000-10 000 m² (je nach Angebotsstruktur) gesehen.
Ergänzende (nichtzentrenrelevante) Fachmarktsortimente als Anreicherung der Innenstadt sind möglich. Kunden wünschen sich bei Befragungen häufig Branchen wie Elektronik, Computer, CD bzw. Medien sowie Bekleidung, junge Mode und ein vielfältiges Angebot.
Ergänzende (nichtzentrenrelevante) Fachmarktsortimente als Anreicherung der Innenstadt sind möglich. Kunden wünschen sich bei Befragungen häufig Branchen wie Elektronik, Computer, CD bzw. Medien sowie Bekleidung, junge Mode und ein vielfältiges Angebot.
Das Projekt an diesem Standort unmittelbar im zentralen Versorgungsbereich orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung und Raumordnung. Der Träger der Regionalplanung (Zweckverband Großraum Braunschweig) wurde im Vorfeld beteiligt. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NROG kann von der Durchführung eines bundesrechtlich vorgesehenen ROV gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 ROG abgesehen werden, wenn die Planung oder Maßnahmen räumlich und sachlich hinreichend konkreten Zielen der Raumordnung entspricht. Zur Feststellung der Zielkonformität ist die konkrete Planung und Konzeption im weiteren Verfahren dem Zweckverband Großraum Braunschweig vorzulegen.
Das Projekt an diesem Standort unmittelbar im zentralen Versorgungsbereich orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung und Raumordnung. Der Träger der Regionalplanung (Zweckverband Großraum Braunschweig) wurde im Vorfeld beteiligt. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NROG kann von der Durchführung eines bundesrechtlich vorgesehenen ROV gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 ROG abgesehen werden, wenn die Planung oder Maßnahmen räumlich und sachlich hinreichend konkreten Zielen der Raumordnung entspricht. Zur Feststellung der Zielkonformität ist die konkrete Planung und Konzeption im weiteren Verfahren dem Zweckverband Großraum Braunschweig vorzulegen.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne setzten aktuell in den wesentlichen Teilen Kerngebiete fest. Es ist von einer Anpassung des Planungsrechts über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszugehen.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs erfolgt freiwillig. Vergaberechtliche Vorschriften sind nicht direkt anwendbar (vgl. dazu auch Ziffer VI.3).
Die Stadt Peine stellt für die Einreichung von Teilnahmeanträgen eine Teilnahmebroschüre zur Verfügung, die bei der Stadt abzufordern ist.
Referenznummer: 60-32.00 (691)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Peine.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat der Investor die nachfolgenden Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
1. Dem Teilnahmeantrag ist ein formloses Anschreiben beizufügen, in dem der Ansprechpartner genannt und das Projektteam vorgestellt wird. Der Planer ist verbindlich zu benennen. Soweit bereits bekannt, sind auch das Bauunternehmen und das finanzierende Kreditinstitut/der Geldgeber zu benennen.
1. Dem Teilnahmeantrag ist ein formloses Anschreiben beizufügen, in dem der Ansprechpartner genannt und das Projektteam vorgestellt wird. Der Planer ist verbindlich zu benennen. Soweit bereits bekannt, sind auch das Bauunternehmen und das finanzierende Kreditinstitut/der Geldgeber zu benennen.
2. Der Investor und der Planer haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, wonach sie ihren Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen nachkommen und keine Rückstände bestehen. Die Stadt Peine behält sich vor, ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Sozialversicherungsträger nachzufordern.
2. Der Investor und der Planer haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, wonach sie ihren Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen nachkommen und keine Rückstände bestehen. Die Stadt Peine behält sich vor, ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Sozialversicherungsträger nachzufordern.
3. Der Investor und der Planer haben mit dem Teilnahmeantrag zu versichern, dass über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sie sich nicht in Liquidation befindet und sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen.
3. Der Investor und der Planer haben mit dem Teilnahmeantrag zu versichern, dass über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sie sich nicht in Liquidation befindet und sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen.
4. Der Investor und der Planer haben einen Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
4. Der Investor und der Planer haben einen Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Die Stadt Peine stellt für die Abgabe der vorgenannten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Mustererklärungen zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt sind.
Gibt eine Investorengemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Investorengemeinschaft die vorgenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt.
Ein Investor kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Dritten (hierzu zählen auch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Dritten dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat der Dritte die Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit, abzugeben.
Ein Investor kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Dritten (hierzu zählen auch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Dritten dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat der Dritte die Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit, abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Investor und der Planer haben ihre Leistungsfähigkeit anhand ihres Gesamtumsatzes brutto in den letzten 3 Jahren nachzuweisen. Hier ist der Bruttoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – also entweder für die Jahre 2009 bis 2011 oder von 2010 bis 2012 – anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der Investor und der Planer haben ihre Leistungsfähigkeit anhand ihres Gesamtumsatzes brutto in den letzten 3 Jahren nachzuweisen. Hier ist der Bruttoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – also entweder für die Jahre 2009 bis 2011 oder von 2010 bis 2012 – anzugeben.
2. Zudem ist der Jahresabschluss mit Testat des Wirtschaftsprüfers oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen. Die Stadt Peine behält sich vor, zusätzlich Auskünfte bei Creditreform o. ä. anzufordern. Die Stadt Peine behält sich im laufenden Verfahren zudem vor, ggf. weitere Unterlagen, zum Beispiel Bilanzen oder GuV's von den Investoren sowie von allen Mitgliedern von Investorengemeinschaften zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Zudem ist der Jahresabschluss mit Testat des Wirtschaftsprüfers oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen. Die Stadt Peine behält sich vor, zusätzlich Auskünfte bei Creditreform o. ä. anzufordern. Die Stadt Peine behält sich im laufenden Verfahren zudem vor, ggf. weitere Unterlagen, zum Beispiel Bilanzen oder GuV's von den Investoren sowie von allen Mitgliedern von Investorengemeinschaften zu fordern.
Die Stadt Peine stellt für die Abgabe der Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 1 eine Mustererklärung zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt ist.
Gibt eine Investorengemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Investorengemeinschaft die vorgenannte Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgibt.
Ein Investor kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Dritten (hierzu zählen auch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Dritten bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Dritten dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat der Dritte alle Erklärungen/Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Investor kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Dritten (hierzu zählen auch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Dritten bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Dritten dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat der Dritte alle Erklärungen/Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die nötige Fachkunde des Investors und des Planers wird anhand der vorzulegenden Referenzen geprüft. Mit dem Teilnahmeantrag sind Referenzlisten des Investors und des Planers zu vergleichbaren Projekten der letzten 3 Jahre und ggf. darüber hinaus, möglichst unter Angabe des Projektgegenstandes, des Projektvolumens insgesamt und für den übernommenen Leistungsteil sowie eines Ansprechpartners vorzulegen sowie Erläuterungen zu den in Ziffer IV.1.2) genannten Punkten.
1. Die nötige Fachkunde des Investors und des Planers wird anhand der vorzulegenden Referenzen geprüft. Mit dem Teilnahmeantrag sind Referenzlisten des Investors und des Planers zu vergleichbaren Projekten der letzten 3 Jahre und ggf. darüber hinaus, möglichst unter Angabe des Projektgegenstandes, des Projektvolumens insgesamt und für den übernommenen Leistungsteil sowie eines Ansprechpartners vorzulegen sowie Erläuterungen zu den in Ziffer IV.1.2) genannten Punkten.
Die Stadt Peine erwartet, dass der Investor und der Planer in Bezug auf die vorgelegten Referenzen erläutern, inwieweit das Projekt auf die örtlichen Besonderheiten eingegangen ist, die Referenzen mit dem Projekt Lindenquartier in Peine vergleichbar sind und wo maßgebliche Parallelen gesehen werden. Zudem werden Ausführungen erwartet, ob die entwickelten Objekte nachhaltig im Bestand geblieben sind oder weiterveräußert wurden. Die Referenzen sollten sich nach Möglichkeit auch auf andere Investorentätigkeiten, insbesondere unter Berücksichtigung der Bereiche Finanzierung und Vermarktung beziehen.
Die Stadt Peine erwartet, dass der Investor und der Planer in Bezug auf die vorgelegten Referenzen erläutern, inwieweit das Projekt auf die örtlichen Besonderheiten eingegangen ist, die Referenzen mit dem Projekt Lindenquartier in Peine vergleichbar sind und wo maßgebliche Parallelen gesehen werden. Zudem werden Ausführungen erwartet, ob die entwickelten Objekte nachhaltig im Bestand geblieben sind oder weiterveräußert wurden. Die Referenzen sollten sich nach Möglichkeit auch auf andere Investorentätigkeiten, insbesondere unter Berücksichtigung der Bereiche Finanzierung und Vermarktung beziehen.
2. Für 3 ausgewählte vergleichbare Referenzen haben der Investor und der Planer zudem jeweils einen Lageplan mit Umfeld, eine Visualisierung (insbesondere Eingangsbereich und Fassadenausbildung) und eine Nutzungsstruktur bzw. ein Nutzungs- und Erschließungskonzept vorzulegen. Die Unterlagen sollen maximal im DIN A 3 Format vorgelegt werden. Die Seitenzahl für die hier genannten Veranschaulichungen soll 5 Seiten pro Referenz nicht überschreiten.
2. Für 3 ausgewählte vergleichbare Referenzen haben der Investor und der Planer zudem jeweils einen Lageplan mit Umfeld, eine Visualisierung (insbesondere Eingangsbereich und Fassadenausbildung) und eine Nutzungsstruktur bzw. ein Nutzungs- und Erschließungskonzept vorzulegen. Die Unterlagen sollen maximal im DIN A 3 Format vorgelegt werden. Die Seitenzahl für die hier genannten Veranschaulichungen soll 5 Seiten pro Referenz nicht überschreiten.
Die Stadt Peine stellt für die Abgabe der Eigenerklärung in Ziffer 1 eine Mustererklärung zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt ist.
Gibt eine Investorengemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, muss nach den vorgelegten Referenzen die Investorengemeinschaft als Ganzes über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes Mitglied der Investorengemeinschaft hat für den im Auftragsfall von ihm zu übernehmenden Leistungsteil die Fachkunde nachzuweisen.
Gibt eine Investorengemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, muss nach den vorgelegten Referenzen die Investorengemeinschaft als Ganzes über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes Mitglied der Investorengemeinschaft hat für den im Auftragsfall von ihm zu übernehmenden Leistungsteil die Fachkunde nachzuweisen.
Ein Investor kann sich zum Nachweis seiner Fachkunde der Fähigkeiten von Dritten (hierzu zählen auch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen und sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und dem Dritten bestehenden Verbindung. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Dritten dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat der Dritte die vorgenannte Eigenerklärung/Unterlagen zu Referenzen für den zu übernehmenden Leistungsteil abzugeben.
Ein Investor kann sich zum Nachweis seiner Fachkunde der Fähigkeiten von Dritten (hierzu zählen auch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen und sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und dem Dritten bestehenden Verbindung. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Dritten dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat der Dritte die vorgenannte Eigenerklärung/Unterlagen zu Referenzen für den zu übernehmenden Leistungsteil abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Werden bei den Vertragsverhandlungen vereinbart.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Werden bei den Vertragsverhandlungen vereinbart.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beschreibung: Eine Investorengemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Investorengemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;
— in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird;
— in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
Für diese Erklärung stellt die Stadt Peine eine Mustererklärung mit der Teilnahmebroschüre zur Verfügung.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Investorengemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Investor oder Mitglied einer weiteren Investorengemeinschaft am Investorenwettbewerb teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Investor mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Investorengemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Investor oder Mitglied einer weiteren Investorengemeinschaft am Investorenwettbewerb teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Investor mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Peine einen Investor wünscht, der sich mit der Region identifizieren kann und das Objekt langfristig im Bestand behält. Ziel ist es, bereits frühzeitig im Verfahren mit potentiellen Ankermietern (z. B. Elektronik, Computer, Foto, Junge Mode, o. a.) in Kontakt zu treten und diese für das Lindenquartier zu gewinnen.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Peine einen Investor wünscht, der sich mit der Region identifizieren kann und das Objekt langfristig im Bestand behält. Ziel ist es, bereits frühzeitig im Verfahren mit potentiellen Ankermietern (z. B. Elektronik, Computer, Foto, Junge Mode, o. a.) in Kontakt zu treten und diese für das Lindenquartier zu gewinnen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Stadt Peine wird nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge den Investorenkreis anhand der nachgewiesenen Eignung voraussichtlich auf 5 Investoren begrenzen. Die Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt auf Basis der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Referenzen und der Veranschaulichung der Referenzen gemäß Ziffer III.2.3) Ziffern 1 und 2. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Auswahlkriterien sind: – Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem Projekt Lindenquartier (Stadtgröße, Lage, Dimension, Aufgabenstellung): maximal 25 Punkte – Nachhaltigkeit und Betriebskonzept der Referenzprojekte (z. B. Eigenbetrieb des Investors, Kooperation mit dem City-Marketing): maximal 25 Punkte – Städtebauliche Qualität der Referenzprojekte (z. B. Integration in das Umfeld, Raumbildung, Nutzungszuordnung): maximal 20 Punkte – Architektonische Qualität (z. B. Gestaltung der Fassaden, Orientierung nach Außen, Signifikanz der Eingänge, innere Gestaltung): maximal 15 Punkte – Funktionale Qualität (z. B. Attraktivität des Gesamtkonzeptes, funktionale Gliederung, Branchenstruktur): maximal 15 Punkte.
Die Stadt Peine wird nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge den Investorenkreis anhand der nachgewiesenen Eignung voraussichtlich auf 5 Investoren begrenzen. Die Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt auf Basis der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Referenzen und der Veranschaulichung der Referenzen gemäß Ziffer III.2.3) Ziffern 1 und 2. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Auswahlkriterien sind: – Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem Projekt Lindenquartier (Stadtgröße, Lage, Dimension, Aufgabenstellung): maximal 25 Punkte – Nachhaltigkeit und Betriebskonzept der Referenzprojekte (z. B. Eigenbetrieb des Investors, Kooperation mit dem City-Marketing): maximal 25 Punkte – Städtebauliche Qualität der Referenzprojekte (z. B. Integration in das Umfeld, Raumbildung, Nutzungszuordnung): maximal 20 Punkte – Architektonische Qualität (z. B. Gestaltung der Fassaden, Orientierung nach Außen, Signifikanz der Eingänge, innere Gestaltung): maximal 15 Punkte – Funktionale Qualität (z. B. Attraktivität des Gesamtkonzeptes, funktionale Gliederung, Branchenstruktur): maximal 15 Punkte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für Immobilienmanagement
Herrn Abteilungsleiter Eckhard Liewald
Die Teilnahmebroschüre ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern und für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu verwenden.
Bitte speichern Sie den vollständigen Teilnahmeantrag zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-Rom) im geschützten Format (z. B. PDF) und reichen diesen mit der Papierfassung (1 Original, 2 Kopien) des Teilnahmeantrages ein.
Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Vermerk zu versehen:
„Teilnahmeantrag
Investorensuche Lindenquartier
-Nicht öffnen-“.
Teilnahmeanträge dürfen nur schriftlich eingereicht werden. Per E-Mail oder Telefax eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und der VOB. Es liegt kein Bauauftrag im Sinne des § 99 GWB vor. Die Stadt Peine führt zur Investorensuche ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche eines Investors durch. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und der VOB. Es liegt kein Bauauftrag im Sinne des § 99 GWB vor. Die Stadt Peine führt zur Investorensuche ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche eines Investors durch. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Da kein öffentlicher Auftrag vergeben wird, besteht kein Nachprüfungsrechtsschutz.
Quelle: OJS 2013/S 234-405346 (2013-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-25 📅
Name: Architektur- und TGA-Planungsbüro Carsten Grobe Passivhaus
Postanschrift: Boulevard der EU 7
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn die nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn die nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Peine
Postanschrift: Kantstraße 5
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Telefon: +49 517149405📞
Internetadresse: http://www.peine.de🌏
Fax: +49 517149414 📠
Quelle: OJS 2015/S 196-355306 (2015-10-06)
Ergänzende Angaben (2015-10-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben