Bezirk Oberbayern, Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech, Generalsanierung von Gebäude 2 und 3 – Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1
Die Gebäude 2 und 3 des Agrarbildungszentrums Landsberg am Lech bilden den Ostflügel des ehemaligen Jesuitenkollegs. Im 16. Jhd. wurde das Gebäude 2 als Ökonomiebau und Krankenstation errichtet. Der ehemalige Zehentstadel (Gebäude 3), auch aus dem 16. Jhd., schließt den Ostflügel als Kopfbau ab. Die Gebäude erfuhren in den vergangenen Jahrhunderten vielfältige Nutzungsänderungen, bauliche Umgestaltungen und Renovierungen. Im Jahre 1927 wurde eine landwirtschaftliche Haushaltsschule mit Lehr-, Wohn- und Aufenthaltsräumen eingerichtet. Die aktuelle Nutzung als Gästehaus mit Gemeinschaftsräumen soll weitestgehend erhalten bleiben, aber den jetzigen Ansprüchen angepasst werden. Die BGF des Gebäudetraktes beträgt circa 1 800 m². Für die Generalsanierung wird das komplette Leistungsbild (LPH 1-9 des § 34 HOAI 2013) vergeben. Die Erstellung der HU-Bau (LPH 1-4) muss bis Ende 2014 erfolgen. Im Frühjahr 2015 soll der Baubeginn erfolgen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2017 geplant. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Zusätzlich zur Einhaltung der geltenden EnEV 2009 wird von Trägerseite der Standard der EnEV 2013 angestrebt. Die Anforderungen der EnEV müssen mit den Forderungen des Denkmalschutzes abgeglichen und neu definiert werden. Eine Energieversorgung mit regenerativen Energien ist zu prüfen. Das Baugrundstück ist verkehrsmäßig gut von 2 Seiten her erschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.280 000350 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirk Oberbayern – Baureferat
Postanschrift: Prinzregentenstraße 14
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirk-oberbayern.de🌏
E-Mail: vof-baureferat@bezirk-oberbayern.de📧
Telefon: +49 89219831002📞
Fax: +49 89219831000 📠
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der Bewerbungsbogen ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, steht auf der Homepage des Bezirks Oberbayern www.bezirk-oberbayern.de auf der Startseite unter der Rubrik „Ausschreibungen VOB/VOF“ zum Download bereit.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der o. g. Kontaktstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der unter Ziff. IV.3.4 genannte Zeitpunkt. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
c) Juristische Personen legen einen Nachweis, z. B. Auszug aus dem Handelsregister, vor, aus dem die Namen der Geschäftsführer des Unternehmens hervorgehen.
d) Bewerbergemeinschaften geben die geforderten Erklärungen jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ab und legen geforderte Nachweise jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor.
e) Bewerbungen sind in Papierform einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
g) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
h) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss der Bewerbung.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der Bewerbungsbogen ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, steht auf der Homepage des Bezirks Oberbayern www.bezirk-oberbayern.de auf der Startseite unter der Rubrik „Ausschreibungen VOB/VOF“ zum Download bereit.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der o. g. Kontaktstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der unter Ziff. IV.3.4 genannte Zeitpunkt. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
c) Juristische Personen legen einen Nachweis, z. B. Auszug aus dem Handelsregister, vor, aus dem die Namen der Geschäftsführer des Unternehmens hervorgehen.
d) Bewerbergemeinschaften geben die geforderten Erklärungen jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ab und legen geforderte Nachweise jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor.
e) Bewerbungen sind in Papierform einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
g) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
h) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gebäude 2 und 3 des Agrarbildungszentrums Landsberg am Lech bilden den Ostflügel des ehemaligen Jesuitenkollegs. Im 16. Jhd. wurde das Gebäude 2 als Ökonomiebau und Krankenstation errichtet. Der ehemalige Zehentstadel (Gebäude 3), auch aus dem 16. Jhd., schließt den Ostflügel als Kopfbau ab. Die Gebäude erfuhren in den vergangenen Jahrhunderten vielfältige Nutzungsänderungen, bauliche Umgestaltungen und Renovierungen. Im Jahre 1927 wurde eine landwirtschaftliche Haushaltsschule mit Lehr-, Wohn- und Aufenthaltsräumen eingerichtet. Die aktuelle Nutzung als Gästehaus mit Gemeinschaftsräumen soll weitestgehend erhalten bleiben, aber den jetzigen Ansprüchen angepasst werden.
Die Gebäude 2 und 3 des Agrarbildungszentrums Landsberg am Lech bilden den Ostflügel des ehemaligen Jesuitenkollegs. Im 16. Jhd. wurde das Gebäude 2 als Ökonomiebau und Krankenstation errichtet. Der ehemalige Zehentstadel (Gebäude 3), auch aus dem 16. Jhd., schließt den Ostflügel als Kopfbau ab. Die Gebäude erfuhren in den vergangenen Jahrhunderten vielfältige Nutzungsänderungen, bauliche Umgestaltungen und Renovierungen. Im Jahre 1927 wurde eine landwirtschaftliche Haushaltsschule mit Lehr-, Wohn- und Aufenthaltsräumen eingerichtet. Die aktuelle Nutzung als Gästehaus mit Gemeinschaftsräumen soll weitestgehend erhalten bleiben, aber den jetzigen Ansprüchen angepasst werden.
Die BGF des Gebäudetraktes beträgt circa 1 800 m².
Für die Generalsanierung wird das komplette Leistungsbild (LPH 1-9 des § 34 HOAI 2013) vergeben.
Die Erstellung der HU-Bau (LPH 1-4) muss bis Ende 2014 erfolgen.
Im Frühjahr 2015 soll der Baubeginn erfolgen.
Die Fertigstellung ist für Mitte 2017 geplant.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Zusätzlich zur Einhaltung der geltenden EnEV 2009 wird von Trägerseite der Standard der EnEV 2013 angestrebt. Die Anforderungen der EnEV müssen mit den Forderungen des Denkmalschutzes abgeglichen und neu definiert werden.
Eine Energieversorgung mit regenerativen Energien ist zu prüfen.
Das Baugrundstück ist verkehrsmäßig gut von 2 Seiten her erschlossen.
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 280 000 💰
350 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragsmuster RLBau (Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaats Bayern).
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 31/304-6416
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz des Auiftraggebers: Prinzregentenstraße 14, 80538 München.
Baustelle: Kommerzienrat-Winklhofer-Str. 1, 86899 Landsberg am Lech.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) ausgefüllter Bewerbungsbogen;
b) fristgerechter Eingang der Bewerbung, Unterschrift und Vollständigkeit;
c) Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates in dem der Bewerber tätig ist (siehe auch III.3.1);
d) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 Buchstabe a-g sowie Abs. 9 Buchstabe a-e VOF;
e) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen;
b) Berufshaftpflichtversicherung (sh. III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Angaben entsprechend dem Bewerbungsbogen zu den Referenzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und über 1 000 000,00 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die mind. doppelte Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Arbeitsgemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Arbeitsgemeinschaft oder für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft vorlegen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und über 1 000 000,00 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die mind. doppelte Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Arbeitsgemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Arbeitsgemeinschaft oder für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft vorlegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß § 12 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Vertgragsmusters RLBau.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Bewerbergemeinschaften müssen geforderte Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF § 19 Teilnahmeberechtigt sind Architekten:
1. natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt gem. Baukammergesetz zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden und zu sein,
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt gem. Baukammergesetz zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden und zu sein,
2. juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen,
3. bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche juristische Personen gestellt werden,
4. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
4. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Mindestvoraussetzungen: Siehe hierzu den Bewerbungsbogen, Teil A und Punkt VI.3 „Zusätzliche Angaben“.
2. Referenzen: je Referenz 160 Punkte unterteilt in: erbrachte Leistungsphasen: 100 Punkte; Projektbeschreibung: 60 Punkte; Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens die 3 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
2. Referenzen: je Referenz 160 Punkte unterteilt in: erbrachte Leistungsphasen: 100 Punkte; Projektbeschreibung: 60 Punkte; Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens die 3 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bezirk Oberbayern – Baureferat
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 31/304-6416
Zusätzliche Informationen
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der Bewerbungsbogen ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, steht auf der Homepage des Bezirks Oberbayern www.bezirk-oberbayern.de auf der Startseite unter der Rubrik „Ausschreibungen VOB/VOF“ zum Download bereit.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der Bewerbungsbogen ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, steht auf der Homepage des Bezirks Oberbayern www.bezirk-oberbayern.de auf der Startseite unter der Rubrik „Ausschreibungen VOB/VOF“ zum Download bereit.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der o. g. Kontaktstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der unter Ziff. IV.3.4 genannte Zeitpunkt. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der o. g. Kontaktstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der unter Ziff. IV.3.4 genannte Zeitpunkt. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
c) Juristische Personen legen einen Nachweis, z. B. Auszug aus dem Handelsregister, vor, aus dem die Namen der Geschäftsführer des Unternehmens hervorgehen.
d) Bewerbergemeinschaften geben die geforderten Erklärungen jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ab und legen geforderte Nachweise jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor.
e) Bewerbungen sind in Papierform einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
g) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
h) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirk Oberbayern – Baureferat
Postanschrift: Prinzregentenstr. 14
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 89219831002📞
Fax: +49 89219831000 📠
Quelle: OJS 2013/S 166-288902 (2013-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499 800 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirk Oberbayern - Baureferat
Postanschrift: Prinzregentenstr. 14
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-02 📅
Name: ARGE Hirner & Riehl Architekten und Stadtplaner BDA mit Kauba Architektur
Postanschrift: Holzstraße 7
Postort: München
Postleitzahl: 80469
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 21
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80335
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirk Oberbayern - Baureferat
Quelle: OJS 2013/S 235-408578 (2013-12-03)