Bezug abstrahlarmer Hardware und zugehöriger Services

BWI Informationstechnik GmbH

Bezug abstrahlarmer Hardware aufgrund amtlicher Zulassung des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie Erbringung dazugehörender Services.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-22 Auftragsbekanntmachung
2013-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Informationstechnik GmbH
Postanschrift: Gebäude 17 4.OG Raum 413 Balanstraße 73
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi-it.de 🌏
E-Mail: bwi.fp.ausschreibung-zone@bwi-it.de 📧
Telefon: +49 22259884132 📞
Fax: +49 22259883502 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 041-065852
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie die Vergabe des Auftrages erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und der Kontakt mit dem Bieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt ausschließlich in Deutsch. Leistungs- und Projektsprache für die spätere Ausführung ist Deutsch. Alle mit den Leistungen verbundenen Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen, die Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezug abstrahlarmer Hardware aufgrund amtlicher Zulassung des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie Erbringung dazugehörender Services.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
D-53340 Meckenheim,
D-40724 Hilden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Gesamtumsätze der letzten drei Jahre (§ 26 Abs 1 Nr 3 VSVgV)
- Teilumsätze für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten
Tätigkeitsbereich (§ 26 Abs 1 Nr 3 VSVgV)
- Gründungsdatum des Unternehmens
- Inhaber-/Beteiligungsverhältnisse
- Nachweis Haftpflichtversicherung Pauschale Deckungssumme je
Versicherungsfall für Personen- Sach- und Vermögensschäden)
mindestens 2 Mio EUR (§ 26 Abs 1 Nr 3 VSVgV)
Nachweis der Rechtspersönlichkeit / Unternehmensform
(Handregisterauszug)
- Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an die
Voraussetzungen der Tötigkeit (Z.B. Gewerbeanmeldung)
- Nachweis der Erfüllung der Steuerpflichten
- Nachweis der Erfüllung der Pflichten zur Abführung der Sozialbeiträge
(Krankenkasse und Berufsgenossenschaft)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber weist durch Eigenerklärung nach, daß zum Zeitpunkt der Erstellung des Teilnahmeantrages ein allgemeines Kredit-Rating von nicht schlechter als Risikoklasse III ("Unternehmen mit befrieidrigener bzw. noch guter Bonität) mit einer Ausfallswahrscheinlichkeit von zwischen 0,7 bis 1,5% ) besteht Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
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Weiterhin weist der Bewerber seine besondere Bonität bei seinem kontoführenden Geltinstitut durch Auskunft der Bank / des Geldinstituts aus deren Sicht nach.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen im Sinne des § 27 Abs 1 Nr 1a und § 27 Abs 1 Nr 2 a VSVgV:
Auflistung der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine durch die zuständige Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen (Beglaubigung nicht erforderlich - § 27 Abs 2 Nr 1 VSVgv).
Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung vorzulegen - § 27 Abs 2 Nr 2 VsVgV), die nur dann, wenn eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, durch einfache Erklärung ersetzt werden kann.
Gemäß § 27 Abs 3 VSVgV enthalten die Auskünfte mindestens folgende Angaben:
1. Name der Auskunftsperson
2. Wert der Leistung
3. Zeit der Leistungserbringung
4. Angabe, ob die Leistung sachmangelfrei und ordnungsgemäß oder die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Die Vergabestelle behält sich die Prüfung der sachlichen Richtigkeit der Angaben vor.
o Eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 27 Abs 1 Nr 1 h, § 27 Abs 1 Nr 2 h VSVgV – Es ist nur eine einheitliche Erklärung erforderlich)
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o Eine Angabe der technischen Fachkräfte (einschließlich der Angabe der fachlichen Spezialisierung), in folgender Aufteilung
Diplom-Ingenieur (FH oder TH – oder gleichwertig)
Techniker
Meister
Abgeschlossene technisch-gewerbliche Berufsausbildung bzw. sonstige Berugsausbildung)
Das Bestehen der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Befähigung ist nachzuweisen. Für den Bereich der Lieferleistungen sind diejenigen Personen zu bezeichnen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (§ 27 Abs 1 Nr 1 d) und § 27 Abs 1 Nr 2 d) VSVgV – es ist eine einheitliche Erklärung erforderlich)
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o Eine (im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit technischer Details der zu erbringenden Leistung) allgemein gehaltene Beschreibung der Ausstattung, der Geräte und der technischen Ausrüstung (§ 27 Abs 1 Nr 1 i bzw. § 27 Abs 1 Nr 2 i VSVgV – Es ist nur eine einheitliche Erklärung erforderlich)
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o Eine Angabe der Zulieferer (insbesondere der Hardware und weiterer Gegenstände, die zur Erbringung der Leistung aus der Rahmenvereinbarung erforderlich sind (sofern keine Beistellung durch den Auftraggeber erfolgt). Zur Abgabe der Zulieferer gehört auch die Angabe des geographischen Standortes, falls diese Zulieferer außerhalb der Europäischen Union ansässig sind /(§ 27 Abs 1 Nr 1 i und § 27 Abs 1 Nr 2 i VSVgV - – Es ist nur eine einheitliche Erklärung erforderlich)
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an der Vergabe, so hat sie als Bestandteil des Angebotes eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung ist die Bildung einer Bietergemeinschaft für den Auftragsfall verbindlich zu erklären und organisatorisch zu regeln. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit ihrem rechtsgültigen Firmennamen auszuführen und die bevollmächtigten Vertreter (einschließlich der Art der Bevollmächtigung) aufzuführen und in geeigneter Form nachzuweisen. Es ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
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Alle zur Eignung eines einzelnen Bieters geforderten Nachweise sind für jedes der Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert und vollständig zu erbringen. Bei der Beurteilung der Eignung wird auf die Bietergemeinschaft als Ganzes abgestellt. Die Bildung der Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein; Veränderungen, insbesondere Auswechselungen von Mitgliedern (einschließlich der Änderung der Rechtsform) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus der vorliegenden Vergabe.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen obligatorischen oder fakultativen Ausschluss (§§ 23 und 24 VSVgV) - Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung auf dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatt
Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Voraussetzung zum Zugang zu erforderlichen Verschlusssachen (Eigenerklärung nach § 7 VSVgV auf dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatt)
Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß TL 03305 (Referenzstand der Veröffentlichung des Textes der TL:Februar 2013 auf der Internetseite www.bsi.bund.de); entweder als
- Prüfstelle mit der Berechtigung zur Durchführung von
Zulassungsmessungen nach dem Zonenmodell (4.1.2. der BSI TL 03305)
- oder
Zonenkurzmessverfahren (4.2.1. der BSI TL 03305)
(Hinweis: Da das Leistungsziel in der Herstellung der Zulassungsfähigkeit und der Durchführung der Zulassungsmessungen durch das BSI selbst besteht, haben die Inhaber der beiden unterschiedlichen Zulassungen innerhalb dieses Vergabeverfahrens gleiche Chancen. Die Durchführung der Zulassungsmessungen durch den Bewerber/Bieter ist weder im Zuge des Wettbewerbs noch im Zuge der späteren Leistungserbringung vorgesehen und wird auch nicht als Nebenangebot akzeptiert (vgl. § 32 Abs 1 VSVgV),
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Die Vergabeunterlagen werden für den Teilnahmewettbewerb über die Internetseite des Auftraggebers bereitgestellt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Von der Möglichkeit des § 21 Abs 3 Satz 1 VsVgV (Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden sollen) wird nicht Gebrauch gemacht. Die fristgerechte Vorlage eines vollständigen und formgültigen Teilnahmeantrages reicht aus.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Hans-Peter Schaden

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-15 📅
Datum des Endes: 2016-12-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter Nr. VI 4.1. genannte e-mail-Adresse kann nicht für rechtsverbindliche Erklärungen - insbesondere nicht zur Wahrung von gesetzlichen Fristen - genutzt werden.
Auf die Rechtsfolge des § 107 Abs 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn die Nachprüfung vom Bieter/der Bietergemeinschaft nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge gemäß § 107 Abs 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen eines Verstoßes zu erheben ist.
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Auf die Informations- und Wartepflicht nach § 101a GWB, § 22 EG Abs 1 VOL/A sowie die Rechtsfolgen des § 101b GWb wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2013/S 041-065852 (2013-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computerplattformen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerplattformen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Gebäude 17, 4.OG, Raum 413, Balanstraße 73

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 225-392448
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 41-065852
ABl. S-Ausgabe: 225

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-53340 Meckenheim, 40724 Hilden.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Arbeitspaket A: Preis (50)
2. Arbeitspaket A: Technische Ausführung ("Ergonomie") (20)
3. Arbeitspaket A: Standardlieferzeit (30)
4. Arbeitspaket B: Preise für Servicekategorien (1)

Auftragsvergabe
Name: E.G.L. Elektronik Vertrieb GmbH
Postanschrift: Odenwaldstraße 1
Postort: Linsengericht
Postleitzahl: 63589
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: krumeich@eglgmbh.de 📧
Quelle: OJS 2013/S 225-392448 (2013-11-18)