BLB DU / Waldkaserne Hilden, Neubau-Unterkunft u. Dienstgeb. Ausbildungsmusikkorps der Bundeswehr
Bauvorhaben:
Auf dem Gelände der Waldkaserne in Hilden soll das AusbMusKorps komplett in Neubauten gemäß der in der Ressortabstimmung vom 04.09.2012 genehmigten Variante 2 zur Entscheidungsunterlage-Bau untergebracht werden.
Die Neubauten bestehen aus einem zentral angeordneten Ausbildungsgebäude für Musiker einschließlich zugehörigen Probengebäudes mit großem und kleinem Probensaal. Flankiert wird das Ausbildungsgebäude im Südwesten von einem Dienstgebäude mit anschließendem Unterkunftsgebäude 1 und im Nordosten vom Unterkunftsgebäude 2/3
Ausbildungsgebäude einschließlich Probengebäude:
NFa ca. 2.895,- m²
Im Ausbildungsgebäude sind Einzelübräume und Übräume für Combos, kleine praktische Unterrichtsräume, große Unterrichtsräume für den theoretischen Unterricht, ein Aufnahmeraum mit Aufnahmestudio und Lagerräume für Instrumente und Noten sowie Neben- und Technikräume unterzubringen. Die lauten Übungsräume sind auf der Rückseite zum unbebauten Kasernengelände angeordnet.
In dem über einen Verbindungsgang zum Ausbildungsgebäude erschlossenen Probengebäude, sind ein großer und kleiner Probensaal, Technikräume und Nebennutzflächen vorgesehen.
Dienstgebäude:
NFa ca. 1.050,- m²
Im Dienstgebäude sind der Verwaltungs- und Unterkunftsbereich für das Stammpersonal des Ausbildungsmusikkorps untergebracht.
Unterkunftsgebäude:
NFa ca. 3.108,- m²
Die Unterkunftsgebäude sind für die Unterbringung von 160 Musiker-Soldaten vorgesehen.
Baugrundstück:
Das Baugrundstück ist eben und liegt ca. 1 Meter tiefer als die befestigten Flächen des nordwestlich angrenzenden befestigten Zufahrtsbereiches. Das Baugrundstück grenzt an Waldflächen und auf dem Baugrundstück sind Schotterflächen einzelne Bäume und Strauchwerk vorhanden. Zum Herrichten des Geländes sind die erforderlichen Rodungsarbeiten mit dem zuständigen Revierförster der Bundesimmobilienanstalt abzustimmen. Die erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen nach dem Landschaftsschutzgesetz einschließlich Kostenermittlung hierfür werden vom Revierförster festgelegt. Die Fällung und Verwertung der Bäume wird durch den Revierförster veranlasst,
dass Roden der Baumstümpfe und Wurzeln muss bauseits vorgesehen werden. Die vorhandenen Munitionsdepots südwestlich der Unterkunft 1 müssen in Abstimmung mit der Bundeswehr verlegt werden.
Planungsgrundlagen:
Alle Gebäude sind auf Grundlage der ES-Bau 2008 in Verbindung mit den Änderungen aus der genehmigten Variante 2 der Variantenuntersuchung vom 04.09.2012, einschließlich zugehöriger Planungsunterlagen weiter zu planen. Die Anordnung der Neubauten, sowie der Vorentwurf sind im Konzept mit den zuständigen Stellen abgestimmt und Grundlage der weiteren Planung. Die vorliegende und die zu überarbeitende Entwurfsplanung muss mit den zu beteiligenden Stellen der Oberfinanzdirektion Münster, der Wehrbereichsverwaltung West und dem Infrastab West abgestimmt werden. Für die weiteren Planungen wird ein Baugrundgutachten notwendig, da ggf. eine Pfahlgründung erforderlich wird. Die nachfolgend noch beschriebenen Planungsgrundlagen zu den einzelnen Gebäuden sind zu beachten.
Fassaden:
Angepasst an die vorh. Bebauung der Liegenschaft, werden die Außenwände überwiegend mit Ziegelmauerwerk verblendet.
Aus gestalterischen Gründen und zur zusätzlichen Gliederung der Fassaden, werden die Fassaden im Bereich Fenster wie geplant tlw. mit einer zurückliegenden Aluwelle von den Ziegelfassaden abgesetzt. Diese Fassadenbereiche gehen in die zurückgesetzten Attikabereiche mit Alu-Welle über. Die Fassade des Verbindungstrakts zwischen Ausbildungs- und Probengebäude ist als verglaste Pfosten-Riegel Konstruktion geplant. Die Fassade des Probengebäudes soll neben dem Ziegelmauerwerk für die Stützenbereiche und Giebelseiten, als teilweise verglaste Pfosten-Riegel Konstruktion unter Beachtung der notwendigen akustischen Anforderungen für diesen Fassadenbereich geplant werden.
Die Attikabereiche und die Giebelmitten sollen abgestimmt auf die übrigen Gebäude als Alu-Wellenfassaden wie in der VE-Planung dargestellt geplant werden.
Ausbildungsgebäude:
Die Planung des Ausbildungsgebäudes ist gemäß dem neuen Raumprogramm vom 04.07.2012, dass bisher nicht in den Planunterlagen berücksichtigt werden konnte zu überarbeiten.
Bau- und Raumakustische Anforderungen:
Die bisher vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen berücksichtigen die Anforderungen der GMIF für Musikkorps der Bundeswehr vom 16.07.1986, ergänzt durch weitere Anforderungen aus den Abstimmungsgesprächen zur ES-Bau 2008 (Entscheidungsunterlage Bau) und den zur der ES-Bau Stand 2008 vorliegenden Raum- und Bauakustischen Gutachten mit spezifischen Anforderungen an die Bau- und Raumakustik für Musikschulen. Aufgrund der Änderungen des Raumprogrammes und der jetzt vorgesehenen Unterbringung nur noch in Neubauten, sind die erforderlichen Raum- und Bauakustischen Anforderungen unter Beachtung der vorgenannte Grundlagen zu überarbeiten, abzustimmen und festzulegen.
Lüftungstechnik:
Für die Probensäle und den Aufnahmebereich ist eine Lüftungsanlage mit Kühlung vorzusehen.
Unterkunfts- und Dienstgebäude:
Die Planungsrichtlinien der Bundeswehr und die Standardplanung für Unterkunftsgebäude nach U-Standard 2009 sind zu berücksichtigen.
Lüftungstechnik: Die innenliegenden Sanitäreinheiten werden be- und entlüftet. Die Planungsrichtlinien gemäß U-Standard 2009 sehen eine Unterbringung der Lüftungszentrale im Dachgeschoss vor. Aufgrund der möglicherweise notwendigen Pfahlgründungen könnte ggf. auch eine Unterbringung der Lüftungszentrale durch eine tlw. Unterkellerung der Unterkunftsgebäude wirtschaftlich sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-01-17
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Auftragsbekanntmachung
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2013-11-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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