Bodenentsorgung BF63/67, Chemiestandort Leuna in 06237 Leuna, DEUTSCHLAND

InfraLeuna GmbH

— Allgemeine Baustelleneinrichtung inkl. zugehöriger Nebenleistungen,
— Besondere Baustelleneinrichtung für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
— Verwertung/Entsorgung (bereitgestellter Boden mit raffinerietypischen Belastungen); rd. 10 500 t
— Aufbereitung bereitgestellter Bauschutt; rd. 2 000 m³

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von verseuchtem Boden
Menge oder Umfang:
Laden, Transport und Entsorgung von ca. 10 500 t bereitgestelltem BodenAufbereitung von 2 000 m³ Bauschutt300 000600 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von verseuchtem Boden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: InfraLeuna GmbH
Postanschrift: Am Haupttor
Postleitzahl: 06237
Postort: Leuna
Kontakt
Internetadresse: http://www.infraleuna.de 🌏
E-Mail: h.grosz@infraleuna.de 📧
Telefon: +49 3461431561 📞
Fax: +49 3461437697 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 031-049133
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Als Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.2) ist insbesondere auch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Dies ersetzt jedoch nicht die auf den konkreten Auftrag bezogenen zusätzlichen Nachweise, welche mit dem Präqualifikationsverzeichnis nicht geführt werden können. Kann ein Unternehmen aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner Eignung durch Vorlage jedes anderen vom Auftraggeber als geeignet erachteten Belegs erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Allgemeine Baustelleneinrichtung inkl. zugehöriger Nebenleistungen,
— Besondere Baustelleneinrichtung für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
— Verwertung/Entsorgung (bereitgestellter Boden mit raffinerietypischen Belastungen); rd. 10 500 t
— Aufbereitung bereitgestellter Bauschutt; rd. 2 000 m³
Menge oder Umfang:
Laden, Transport und Entsorgung von ca. 10 500 t bereitgestelltem Boden
Aufbereitung von 2 000 m³ Bauschutt
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 💰
600 000 💰
Dauer: 40 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06237 Leuna, DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister mit Angabe der Nummer des Handelsregisters/ Amtsgericht bzw. der Erklärung, dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist; falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor zur Bestätigung der Eigenerklärung des Bieters folgende Nachweise zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer;
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— Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, muss dieser auf Verlangen vorgelegt werden;
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— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Bieters als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO); rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB);
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— Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes; § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch; §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes; § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist; der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern;
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— Eigenerklärung, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit der der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen zu verlangen;
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— Eigenerklärung, dass sich der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat unter Angabe der Berufsgenossenschaft und der Mitgliedsnummer; falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen einzufordern.
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Anstelle der Eigenerklärung kann der Nachweis der Eignung durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied abzugeben/ beizubringen und auch durch das vom Bieter nach Formblatt 236 EG verpflichtete Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Entsorgungsleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen, Angabe des Anteiles der Eigenleistungen; falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu fordern.
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— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben (insgesamt 3 Referenzen): Bezeichnung des Bauvorhabens; Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner);
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— Eigenerklärung darüber ob die Leistungen als Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, über vertragliche Bindung oder als Nachunternehmer ausgeführt wurde; Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen; falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu verlangen, dass der Bieter die Leistungen auftragsgemäß erbracht hat.
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— Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
— Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzt, die den genannten Mindeststandards entspricht.
Anstelle der Eigenerklärung kann der Nachweis der Eignung durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied abzugeben/ beizubringen und auch durch das vom Bieter nach Formblatt 236 EG verpflichtete Unternehmen.
Mindeststandards:
Folgende Mindeststandards fordert der Auftraggeber:
Der Bieter muss aus den letzten 3 Geschäftsjahren - mind. eine Referenzen für Projekte, in denen der Bieter mit Entsorgungsleistungen im Umfang von mind. 0,5 Mio. EUR (netto) beauftragt ist bzw. war, nachweisen.
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 2 500 000 EUR für Personen- und von mind. 2 500 000 EUR für Sachschäden unterhalten. Dies gilt im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss nachweisen, dass er im Zeitpunkt der Angebotsabgabe Sachkundige nach der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 128 - Arbeiten im kontaminierten Bereich - beschäftigt, sowie dass alle vorgesehenen Entsorger für verunreinigte Böden Entsorgungsfachbetrieb nach KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz sind.
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Nicht deutsche Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen.
Der Bieter muss mit dem Angebot ein Entsorgungskonzept für auszuführende Entsorgungsarbeiten einreichen.
Mindeststandards:
Im Entsorgungskonzept müssen für alle Abfälle aus verunreinigtem Boden die im Angebot vorgesehenen und in der Kalkulation zum Ansatz gebrachten Entsorgungswege mit folgenden Angaben aufgeführt sein: Bezeichnung der Entsorgungsanlage, Anschrift, Art der Entsorgung (z. B. thermische Verwertung, Bodenwäsche, Beseitigung etc.); für alle im Entsorgungskonzept aufgeführten Anlagen müssen zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Entsorgung folgende Unterlagen beigefügt werden: Auszug Genehmigungsbescheid (Kopie), aus der die Genehmigungsfähigkeit für die vorgesehen Abfälle bzgl. Art, Menge und Belastung ersichtlich ist; Eigenerklärung zu den Annahmegrenzwerten der Anlage; Annahmeerklärung der Entsorgungsanlage mit konkretem Bezug zur Ausschreibung (Bezeichung des Vergabeverfahrens, der jeweilgen LV-Position(en) und Mengen, für die die Annahmeerklärung erteilt wird); sofern in Entsorgungsanlagen unterschiedliche Behandlungsverfahren vorgesehen sind, ist anzugeben, welche Behandlung für die Abfälle der jeweiligen LV-Position vorgesehen ist.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag beträgt 5 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
inkl. 19 % MwSt. Dieser Betrag ist auf das Konto 4080776 der G.U.T. mbH bei der Commerzbank Merseburg (BLZ.: 800 400 00) unter Angabe des Verwendungszwecks „Bodenentsorgung BF63+67“ zu überweisen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-02 📅
Öffnungsort: InfraLeuna; Am Haupttor; Bau 4310; Zimmer 4104; 06237 Leuna.
Ort des Eröffnungstermins: InfraLeuna; Am Haupttor; Bau 4310; Zimmer 4104; 06237 Leuna.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: InfraLeuna GmbH
Herrn Groß
Name: G.U.T. mbH
Postanschrift: Gerichtsrain 1
Postort: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Kontaktperson: G.U.T. mbH
Herrn Hasselwander
Telefon: +49 346173280 📞
E-Mail: eyk.hasselwander@gut-merseburg.de 📧
Fax: +49 3461732828 📠
URL der Dokumente: http://www.gut-merseburg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Als Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.2) ist insbesondere auch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Dies ersetzt jedoch nicht die auf den konkreten Auftrag bezogenen zusätzlichen Nachweise, welche mit dem Präqualifikationsverzeichnis nicht geführt werden können.
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Kann ein Unternehmen aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner Eignung durch Vorlage jedes anderen vom Auftraggeber als geeignet erachteten Belegs erbringen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06118
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB).
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen.
GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2013/S 031-049133 (2013-02-08)