Als Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.2) ist insbesondere auch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Dies ersetzt jedoch nicht die auf den konkreten Auftrag bezogenen zusätzlichen Nachweise, welche mit dem Präqualifikationsverzeichnis nicht geführt werden können.