Im Gewerbegebiet Penig/Tauscha soll die Verfügbarkeit von zuverlässigen und hochwertigen Breitbandanschlüssen zu vertretbaren Preisen hergestellt werden. Der Freistaat Sachsen fördert die Bereitstellung des Zugangs zu leistungsfähigen und breitbandigen Internetdiensten in ländlichen Räumen, in denen bisher keine oder nur unzureichende Möglichkeiten zur Nutzung dieser Internetdienste zu vertretbaren Preisen bestanden. Mit diesem Vergabeverfahren sollen in dem oben genannten Gewerbegebiet Breitbandinfrastrukturen nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Infra) geschaffen werden. Durch die Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Versorgung innerhalb des gesamten Gewerbegebiet Penig/Tauscha erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt technologie- und anbieterneutral. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die Bewerber müssen bei Zuschlagserteilung über die angebotenen technischen Lösungen verfügen. Es müssen in allen Bereichen des zu versorgenden Gewerbegebiet Penig/Tauscha Mindestübertragungsraten von 2.000 kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream für einen Zeitraum von 7 Jahren garantiert werden. Höhere Übertragungsraten, sowie im Falle von gewerblicher Nutzung symmetrische Übertragungsraten, sind ausdrücklich gewünscht. Auf der Vorleistungsebene ist nach dem Verfahren sowie den Kriterien für die Preisfestsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) offener Zugang zu gewähren. Der oder die Netzbetreiber müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen. Es ist beabsichtigt, die Leistung bis zum 31.12.2013 zu vergeben. Die Umsetzung zur Bereitstellung der Breitbandtechnologie umfasst in diesem Fall voraussichtlich einen Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2014. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der dann einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Menge oder Umfang:
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einer Laufzeit von 7 Jahren, wobei eine bestimmte Abnahmemenge nicht garantiert werden kann. Die nachfolgenden Prognosen sind daher unverbindlich: Insgesamt werden in dem zur Ausschreibung stehenden Gewerbegebiet Penig/Tauscha ca. 11 Gewerbebetriebe erfasst. Die kumulierte Gesamtnachfrage nach Breitbandinternet, die sich zusätzlich zu der bisherigen Nachfrage aufgrund der erweiterten Breitbandverfügbarkeit ergibt, wird insgesamt auf ca. 7 Gewerbebetriebe geschätzt. Detaillierte Angaben zum Ausschreibungsgegenstand können der im Vorfeld der Ausschreibung durchgeführten Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Breitbandinternetversorgung des Landkreis Mittelsachsen entnommen werden. Diese ist über die Homepage der Breitbandberatungsstelle Sachsen (http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de) einsehbar.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einer Laufzeit von 7 Jahren, wobei eine bestimmte Abnahmemenge nicht garantiert werden kann. Die nachfolgenden Prognosen sind daher unverbindlich: Insgesamt werden in dem zur Ausschreibung stehenden Gewerbegebiet Penig/Tauscha ca. 11 Gewerbebetriebe erfasst. Die kumulierte Gesamtnachfrage nach Breitbandinternet, die sich zusätzlich zu der bisherigen Nachfrage aufgrund der erweiterten Breitbandverfügbarkeit ergibt, wird insgesamt auf ca. 7 Gewerbebetriebe geschätzt. Detaillierte Angaben zum Ausschreibungsgegenstand können der im Vorfeld der Ausschreibung durchgeführten Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Breitbandinternetversorgung des Landkreis Mittelsachsen entnommen werden. Diese ist über die Homepage der Breitbandberatungsstelle Sachsen (http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de) einsehbar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Penig
Postanschrift: Markt 6
Postleitzahl: 09322
Postort: Penig
Kontakt
Internetadresse: http://www.penig.de🌏
E-Mail: manuela.engelhardt@penig.de📧
Telefon: +49 3738195930📞
Fax: +49 3738195972 📠
Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
(1) der/die Bewilligungsbescheide zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erlassen werden,
(2) eine Bewilligung von Fördermitteln ganz oder teilweise nicht erfolgt. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
(1) der/die Bewilligungsbescheide zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erlassen werden,
(2) eine Bewilligung von Fördermitteln ganz oder teilweise nicht erfolgt. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Gewerbegebiet Penig/Tauscha soll die Verfügbarkeit von zuverlässigen und hochwertigen Breitbandanschlüssen zu vertretbaren Preisen hergestellt werden. Der Freistaat Sachsen fördert die Bereitstellung des Zugangs zu leistungsfähigen und breitbandigen Internetdiensten in ländlichen Räumen, in denen bisher keine oder nur unzureichende Möglichkeiten zur Nutzung dieser Internetdienste zu vertretbaren Preisen bestanden. Mit diesem Vergabeverfahren sollen in dem oben genannten Gewerbegebiet Breitbandinfrastrukturen nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Infra) geschaffen werden. Durch die Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Versorgung innerhalb des gesamten Gewerbegebiet Penig/Tauscha erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt technologie- und anbieterneutral. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die Bewerber müssen bei Zuschlagserteilung über die angebotenen technischen Lösungen verfügen. Es müssen in allen Bereichen des zu versorgenden Gewerbegebiet Penig/Tauscha Mindestübertragungsraten von 2.000 kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream für einen Zeitraum von 7 Jahren garantiert werden. Höhere Übertragungsraten, sowie im Falle von gewerblicher Nutzung symmetrische Übertragungsraten, sind ausdrücklich gewünscht. Auf der Vorleistungsebene ist nach dem Verfahren sowie den Kriterien für die Preisfestsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) offener Zugang zu gewähren. Der oder die Netzbetreiber müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen. Es ist beabsichtigt, die Leistung bis zum 31.12.2013 zu vergeben. Die Umsetzung zur Bereitstellung der Breitbandtechnologie umfasst in diesem Fall voraussichtlich einen Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2014. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der dann einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Im Gewerbegebiet Penig/Tauscha soll die Verfügbarkeit von zuverlässigen und hochwertigen Breitbandanschlüssen zu vertretbaren Preisen hergestellt werden. Der Freistaat Sachsen fördert die Bereitstellung des Zugangs zu leistungsfähigen und breitbandigen Internetdiensten in ländlichen Räumen, in denen bisher keine oder nur unzureichende Möglichkeiten zur Nutzung dieser Internetdienste zu vertretbaren Preisen bestanden. Mit diesem Vergabeverfahren sollen in dem oben genannten Gewerbegebiet Breitbandinfrastrukturen nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Infra) geschaffen werden. Durch die Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Versorgung innerhalb des gesamten Gewerbegebiet Penig/Tauscha erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt technologie- und anbieterneutral. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die Bewerber müssen bei Zuschlagserteilung über die angebotenen technischen Lösungen verfügen. Es müssen in allen Bereichen des zu versorgenden Gewerbegebiet Penig/Tauscha Mindestübertragungsraten von 2.000 kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream für einen Zeitraum von 7 Jahren garantiert werden. Höhere Übertragungsraten, sowie im Falle von gewerblicher Nutzung symmetrische Übertragungsraten, sind ausdrücklich gewünscht. Auf der Vorleistungsebene ist nach dem Verfahren sowie den Kriterien für die Preisfestsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) offener Zugang zu gewähren. Der oder die Netzbetreiber müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen. Es ist beabsichtigt, die Leistung bis zum 31.12.2013 zu vergeben. Die Umsetzung zur Bereitstellung der Breitbandtechnologie umfasst in diesem Fall voraussichtlich einen Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2014. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der dann einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Dauer: 84 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Infra).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Penig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 4 VOL/A, § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 8 VOL/A gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 4 VOL/A, § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 8 VOL/A gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 EG Abs. 2 Buchstabe d VOL/A sowie zur Anzahl der Mitarbeiter (gesamt und für vergleichbare Leistungen) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 EG Abs. 2 Buchstabe d VOL/A sowie zur Anzahl der Mitarbeiter (gesamt und für vergleichbare Leistungen) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 EG Abs. 3 Buchstabe a gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. In der Eigenerklärung werden Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) verlangt. In der Eigenerklärung werden zusätzlich Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, insbesondere zu Projekten im Bereich Netzerrichtung und Netzbetrieb, verlangt. Anerkannt werden nur für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, bei denen die Netzerrichtung abgeschlossen ist. Bei den Vertragsverhältnissen muss es sich um laufende Vertragsverhältnisse zur Bereitstellung von Breitbandinternetzugängen handeln. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 EG Abs. 3 Buchstabe a gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. In der Eigenerklärung werden Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) verlangt. In der Eigenerklärung werden zusätzlich Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, insbesondere zu Projekten im Bereich Netzerrichtung und Netzbetrieb, verlangt. Anerkannt werden nur für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, bei denen die Netzerrichtung abgeschlossen ist. Bei den Vertragsverhältnissen muss es sich um laufende Vertragsverhältnisse zur Bereitstellung von Breitbandinternetzugängen handeln. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
Mindeststandards:
Mindestens 1 Referenzprojekt der letzten 3 Jahre im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist bei Auftragsabgabe vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des Zuschlagbetrages, den der Bieter gemäß Wirtschaftlichkeitsberechung für die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für erforderlich hält (27)
2. Erreichte Übertragungsraten (26)
3. Endabnehmerpreise (24)
4. Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit mit den Unterkriterien: Upgrade-Fähigkeit, Zukunftssicherheit, Langlebigkeit (Gewichtung 40 %); Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Support, Service-Level (Gewichtung 40 %); Zuführungsleistung (Gewichtung 20 %) (23)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Finanzverwaltung
Frau Manuela Tschök-Engelhardt
Name: TKI Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Curiestraße 19
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Kontaktperson: Breitbandberatung
Herrn Jan Klingler
Telefon: +49 3715233343📞
E-Mail: j.klingler@tki-chemnitz.de📧
Fax: +49 3715233333 📠
URL für weitere Informationen: http://www.tki-chemnitz.de🌏
Telefon: +49 371 / 5233343📞
Fax: +49 371 / 5233333 📠
URL der Dokumente: http://www.tki-chemnitz.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.tki-chemnitz.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
(1) der/die Bewilligungsbescheide zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erlassen werden,
(2) eine Bewilligung von Fördermitteln ganz oder teilweise nicht erfolgt. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
(2) eine Bewilligung von Fördermitteln ganz oder teilweise nicht erfolgt. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Stadtrats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist weiter darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig ist, soweit der Bieter den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis, gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist weiter darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig ist, soweit der Bieter den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis, gerügt hat.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Postfach 0 13 64
Quelle: OJS 2013/S 145-252345 (2013-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 24 665 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des Zuschlagsbetrages, den der Bieter gemäß Wirtschaftlichkeitsberechung für die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für erforderlich hält (27)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-05 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.telekom.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Leipzig, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Telefon: +49 3419770📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Quelle: OJS 2014/S 048-080396 (2014-03-06)