BW 08/12: IT-Dienstleistungen

Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deut

1. Gegenstand und wesentliche Elemente der Vergabe:
Unter der Bezeichnung des Auftrags "IT-Dienstleistungen" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der Grundlage des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber die Beschaffung von IT-Dienstleistungen zur Unterstützung des Datenverarbeitungsbereiches des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus.
Die Ausschreibung über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen erfolgt aufgrund des unterschiedlichen Bedarfs des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 7 Losen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF Deutschlandradio (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) wird pro Los jeweils eine Rahmenvereinbarung in Form eines Dienstleistungsvertrags über Unterstützungsleistungen bei der Durchführung von EDV-Projekten und Vorhaben vergeben. Die Rahmenvereinbarungen sollen jeweils mit mindestens 3 und maximal 5 Bietern abgeschlossen werden.
Die Vergabe der Rahmenvereinbarungen erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4 EG Abs. 4 VOL/A i.V.m. § 4 EG Abs. 5 lit. b VOL/A, in der nicht alle Bedingungen festgelegt sind. Aus diesem Grund erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf Basis des in § 4 EG Abs. 5 lit. b VOL/A i.V.m. § 4 EG Abs. 6 VOL/A beschriebenen Verfahrens (Wettbewerb).
2. Rahmenvereinbarungen
Ziel der Vergabemaßnahme ist es, pro Los mit mindestens 3 und maximal 5 Bietern entsprechende Rahmenvereinbarungen abzuschließen (vgl. § 4 EG Abs. 4 VOL/A). Einzelheiten zu den Rahmenvereinbarungen sind dem 8. Formblatt Rahmenvereinbarung inkl. Muster für Einzelauftrag (Vergabeunterlagen, Teil C., I.-VII.) zu entnehmen.
Inhalt der Rahmenvereinbarungen ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zur sorgfältigen, fachgerechten und effizienten Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben. Er setzt hierzu fachlich ausgewiesene, zuverlässige Arbeitskräfte ein, die die Anforderungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zwingend erfüllen. Diese Anforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen für das jeweilige Los definiert (Vergabeunterlagen Teil B., I.-VII. Leistungsbeschreibungen für Los 1 bis 7).
Es besteht keinerlei vertragliche Verpflichtung für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Auftraggeber zur Inanspruchnahme der vorgehaltenen Leistungen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Die Rahmenvereinbarungen legen den rechtlichen Rahmen für die wesentlichen Bedingungen der zukünftigen Einzelaufträge (Dienstleistungsverträge) fest. Die übrigen Bedingungen, die für den jeweiligen Einzelauftrag gelten sollen, werden für alle Rahmenvereinbarungspartner bindend im Rahmen des Wettbewerbs gemäß § 4 EG Abs. 5 lit. b VOL/A i.V.m. § 4 EG Abs. 6 VOL/A (siehe nachfolgende Ziffer 9.) festgelegt.
Folgende Festlegungen werden bereits in der Rahmenvereinbarung getroffen:
- der maximale Netto-Normalstundensatz inkl. aller Nebenkosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, der bei der Abgabe von Angeboten für Einzelaufträge nicht überschritten werden darf;
- die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. § 4 EG Abs. 7 VOL/A) sowie
- die allgemeinen vertraglichen Regelungen, die für alle Einzelaufträge gelten sollen (bspw. Vertragsbestandteile und Haftung).
Der konkrete für den jeweiligen Einzelauftrag geltende Stundensatz und das hierfür geltende Vertragsvolumen werden in der Rahmenvereinbarung (dort nur Festlegung des maximalen Netto-Normalstundesatzes) jedoch nicht geregelt, sondern werden - da sie abhängig von der Bedarfs- und Marktentwicklung sind - erst im Wettbewerb gemäß § 4 EG Abs. 5 lit. b VOL/A i.V.m. § 4 EG Abs. 6 VOL/A für den jeweiligen Einzelauftrag konkretisiert.
Der Vertragsschluss und -beginn der Rahmenvereinbarungen erfolgen mit Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarungen haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2015 und können vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit zu gleichen Konditionen einmal um 12 Monate verlängert werden. (Vergabeunterlagen Teil C, Formblätter I.-VII., 8. Formblatt Rahmenvereinbarung inkl. Muster für Einzelauftrag).
Die Rahmenvereinbarungen können darüber hinaus über das Vertragsende hinaus vom Auftraggeber schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten um weitere 3 Monate verlängert werden, wenn sich der Abschluss eines nachfolgenden Vergabeverfahrens verzögern sollte.
Den Zuschlag erhalten je Los jeweils die wirtschaftlichsten Angebote.
Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der im 7. Formblatt Zuschlagskriterien (Vergabeunterlagen, Teil C. Formblätter I.-VII.) beschriebenen Vorgehensweise ermittelt.
Für Einzelaufträge, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch Zuschlagserteilung nach Wettbewerb gemäß § 4 EG Abs. 5 lit. b VOL/A i.V.m. § 4 EG Abs. 6 VOL/A abgeschlossen wurden, gelten bis zur vollständigen Leistungserbringung die Bedingungen der Rahmenvereinbarung auch nach Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung fort. Maßgeblich ist, dass der Einzelauftrag noch innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde.
Einzelheiten sind im 8. Formblatt Rahmenvereinbarung inkl. Muster Einzelauftrag (Vergabeunterlagen, Teil C. Formblätter I.-VII., Formblätter für Los 1- 7), geregelt.
Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt nach dem vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als erforderlich festgestellten Bedarf. Einzelheiten zum Abruf der Einzelaufträge können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
3. Übersicht über die geforderten Leistungen
Die zu vergebende Leistung ist im vorliegenden Vergabeverfahren in 7 Lose aufgeteilt, die wie folgt definiert werden:
3.1 Los 1: Unterstützung in der Java-Anwendungsentwicklung
Der bei weitem größte Anteil an der Geschäftslogik des Beitragseinzugssystems des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist als Eigenentwicklung in Java implementiert. Neue Anforderungen zur Realisierung von Prozessoptimierungen, Effizienzsteigerungen und technischen Upgrades erfordern immer wieder umfangreiche Änderungen, die über die übliche Wartung des Systems weit hinausgehen. Diese Änderungen werden organisatorisch als Projekte oder Change Requests realisiert, für die auf externe Unterstützungsleistungen zurückgegriffen wird, sofern Personal des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist, oder wenn temporärer Mehrbedarf zu decken ist.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung für Los 1 (Vergabeunterlagen, Teil B., I.) zu entnehmen.
3.2 Los 2: Unterstützung im Hinblick auf den Einsatz eines ETL-tools
Durch die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Los 2 wird die Unterstützung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Anwendungsentwicklung mit den ETL-Tools Informatica PowerCenter und Informatica PowerExchange durch Dritte gewährleistet, sofern der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht über ausreichendes eigenes Personal verfügt.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung für Los 2 (Vergabeunterlagen, Teil B., II.) zu entnehmen.
3.3 Los 3: Unterstützung bei der Planung und Koordination von Projekten
Durch die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Los 3 wird die Unterstützung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der Planung und Koordination von Projekten durch Dritte gewährleistet, sofern der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht über ausreichendes eigenes Personal verfügt.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung für Los 3 (Vergabeunterlagen, Teil B., III.) zu entnehmen.
3.4 Los 4: Unterstützung bei der Leitung von Projekten
Durch die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Los 4 wird die Unterstützung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der Leitung und beim Management von Projekten durch Dritte gewährleistet, sofern der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht über ausreichendes eigenes Personal verfügt.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung für Los 4 (Vergabeunterlagen, Teil B., IV.) zu entnehmen.
3.5 Los 5: Unterstützung im Hinblick auf die Sicherstellung der Lauffähigkeit und Weiterentwicklung des Z/OS Betriebsystems Und Der DB2 Z/OS Datenbanken
Durch die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Los 5 wird die Sicherstellung der Lauffähigkeit und die Weiterentwicklung des z/OS-Betriebssystems und der DB2 z/OS Datenbanken durch Dritte gewährleistet, sofern der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend Beitragsservice genannt) nicht über ausreichend eigenes Personal verfügt.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung für Los 5 (Vergabeunterlagen, Teil B., V.) zu entnehmen.
3.6 Los 6: Unterstützung bei Test und Abnahme von IT-Anwendungen
Durch die Vergabe von Rahmenvereinbarungen für Los 6 wird die Unterstützung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei Tests und Abnahmeaktivitäten von IT-Anwendungen durch Dritte gewährleistet, sofern der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht über ausreichendes eigenes Personal verfügt.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung für Los 6 (Vergabeunterlagen, Teil B., VI.) zu entnehmen.
3.7 Los 7: IT-Architektur
Durch die Vergabe von Rahmenvereinbarungen für Los 7 wird die Unterstützung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der IT Architektur durch Dritte gewährleistet, sofern der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht über ausreichendes eigenes Personal verfügt.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung für Los 7 (Vergabeunterlagen, Teil B., VII.) zu entnehmen.
4. Vergabe der Lose an die Wirtschaftlichsten Bieter
Jeder Bieter kann sich auf eins, auf mehrere oder auf alle Lose bewerben.
Es ist beabsichtigt, die Lose an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Sofern ein Bieter für mehrere Lose oder jedes Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erhält er den Zuschlag für den Abschluss der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung auf mehrere Lose oder jedes Los.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-28 Auftragsbekanntmachung
2013-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge