— Gestellung von gedeckelten Absetzcontainern zur getrennten Erfassung von Elektronik- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 3b und 5 nach ElektroG an allen Wertstoffhöfen sowie der Abfallentsorgungsanlage Burgau, — Gestellung von gedeckelten Abrollcontainern zur getrennten Erfassung von Elektronik- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2 und 3a nach ElektroG an mehreren Wertstoffhöfen sowie der Abfallentsorgungsanlage Burgau, — Gestellung der erforderlichen Kartonboxen an mehreren Wertstoffhöfen sowie der Abfallentsorgungsanlage Burgau zur Erfassung von stabförmigen Lampen der Sammelgruppe 4 nach ElektroG, — Abholung und Transport der Elektroaltgeräte, — Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle an die EAR nach ElektroG, — Übernahme und Vermarktung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs. 6 ElektroG optierten Gerätegruppen zur Verwertung, — Übergabe der nicht optierten Gerätegruppen an die EAR bzw. an Lightcycle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Ca. 623 t Elektro- und Elektronikaltgeräte pro Jahr davon 110 t Gruppe 2, 180 t Gruppe 3a, 180 t Gruppe 3b, 3 t Gruppe 4 und 150 t Gruppe 5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisabfallwirtschaftsbetrieb – Landkreis Günzburg
Postanschrift: An der Kapuzinermauer 1
Postleitzahl: 89312
Postort: Günzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kaw.landkreis-guenzburg.de/🌏
E-Mail: eba@landkreis-guenzburg.de📧
Telefon: +49 82295482📞
Fax: +49 822195480 📠
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Gestellung von gedeckelten Absetzcontainern zur getrennten Erfassung von Elektronik- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 3b und 5 nach ElektroG an allen Wertstoffhöfen sowie der Abfallentsorgungsanlage Burgau,
— Gestellung von gedeckelten Abrollcontainern zur getrennten Erfassung von Elektronik- und Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2 und 3a nach ElektroG an mehreren Wertstoffhöfen sowie der Abfallentsorgungsanlage Burgau,
— Gestellung der erforderlichen Kartonboxen an mehreren Wertstoffhöfen sowie der Abfallentsorgungsanlage Burgau zur Erfassung von stabförmigen Lampen der Sammelgruppe 4 nach ElektroG,
— Abholung und Transport der Elektroaltgeräte,
— Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle an die EAR nach ElektroG,
— Übernahme und Vermarktung der vom Auftraggeber nach § 9 Abs. 6 ElektroG optierten Gerätegruppen zur Verwertung,
— Übergabe der nicht optierten Gerätegruppen an die EAR bzw. an Lightcycle.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Günzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist,
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/ Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/ Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Erklärungzu Verößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit,
— Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Benennung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleis-tung und deren Beschreibung,
— Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Umschlag der Elektro- und Elektronik-altgeräte gem. § 9 Abs. 4 S. 1 ElektroG (z.B. mit gültigem Efb-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mit Nachweis, dass die Anforderungen gemäß § 11 Abs. 4 ElektroG als (Erst-) Behandlungsanlage erfüllt sind (z. B. mit gültigem Efb-Zertifikat mit entsprechender Bestätigung),
— Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Umschlag der Elektro- und Elektronik-altgeräte gem. § 9 Abs. 4 S. 1 ElektroG (z.B. mit gültigem Efb-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mit Nachweis, dass die Anforderungen gemäß § 11 Abs. 4 ElektroG als (Erst-) Behandlungsanlage erfüllt sind (z. B. mit gültigem Efb-Zertifikat mit entsprechender Bestätigung),
— Benennung der Übergabestelle nach ElektroG § 9. Sofern die vorgesehene Übergabestelle noch nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügt, ist vom Bieter glaubhaft darzustellen, dass die Verfügbarkeit bis Leistungsbeginn sichergestellt ist,
— Benennung und Beschreibung der Verwertungswege für die Gerätegruppen 2, 3 und 5 nach ElektroG.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Vertragsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Ergänzende Vertragsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
IBAN: DE 77 7205 1840 0240 0056 60, SWIFT-BIC: BYLADEM1GZK
Verwendungszweck: Ausschreibung E-Geräte
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schmid
Name: Kreisabfallwirtschaftsbetrieb – Landkreis Günzburg
Kontaktperson: Zimmer 159
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921732847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 235-408259 (2013-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Günzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kaw.landkreis-guenzburg.de🌏
Telefon: +49 822195482📞
Auf die Bekanntgabe des Zuschlagspreises (Ziff. II.2.1 und V.4) wurde gemäß §§ 22 EG Abs. 2 und 23 EG Abs. 1 VOL/A verzichtet.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Günzburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-21 📅
Name: L + N Recycling GmbH
Postanschrift: An der Autobahn 7
Postort: Bubesheim
Postleitzahl: 89347
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Fax: +49 8921762487 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 – 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 – 3 GWB).